2004-protokoll-nr-446

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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                                                                                                          Vertraulich*




A. Teilnehmer




    Es wird ausdriicklich ~ insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit
                                                                            Gasten und die Verteilung von Unterlagen
    ~ auf'den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
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L      Mitteilungen des Vorsitzenden
IL     Feststellung der Tagesordnung

Hl.    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV.    Gutachten ,,Flat Tax oder Duale Einkommensteuer — Zwei Entwiirfe zur Reform der deutschen
       Einkommensbesteuerung*
Vv.    Gutachten ,,Nachhaltige Finanzierung der Renten - und Krankenversicherung“
VI.‘   Tagesordnung der nichsten Sitzung

VIL    —-Verschiedenes
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L       Mitteilungen des Vorsitzenden




 Il.      Feststellung der Tagesordnung



 Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt.



 Il.   _Bemerkungen zum Protokoll



 Das Protokoll wird - bis auf zwei redaktionelle Punkte - ohne Anderungen angenommen.



 IV.     Gutachten .Flat Tax oder Duale Einkommensteuer — Zwei Entwiirfe zur Reform der

         deutschen Einkommensbesteuerung“




 Der Beirat berdt den Entwurf des Gutachtens (Stand 10. Mai 2004) ab Seite 22, Zeile 26, bis zum

 Ende. Redaktionelle Anderungen, die sich aus der Diskussion ergeben haben, kénnen der Anlage
entnommen werden.




Zu Seite 23, Zeilen 6 bis 16, wird die Frage der steverlichen Behandlung von Wertsteigerungen (nicht

ausgeschittete Gewinne, Aktienkursgewinne) erdrtert. Aktienkurse seien implizit aufgrund der

Erwartungsbildung mit den relevanten Steuersatzen belastet.



Zu Seite 23. Zeilen 18 bis 29. wird unterstrichen, dass der Anreiz, Beteiligungsaufwendungen im

Inland anfallen zulassen, bei einem geringeren Steuersatz - wie z.B. 30 v.H. - geringer ist. In diesem

Zusammenhang weist ein Kommissionsmitglied darauf hin, dass alle Vorschlage zur Reform des

Einkommensteuersystems auch vor dem Hintergrund EU-rechtlicher Regelungen bewertet werden

miissen (Diskriminierungsverbot).



Zu Seite 24, Zeilen 17 bis 21, weist ein Kommissionsmitglied darauf hin, dass die FT zwar

Tarifunterschiede bei der Besteuerung von Arbeitseinkommen und von Kapitaleinkommen vermeide;

gleichwohl kame es aber wegen der unterschiedlichen Zeitpunkte der Besteuerung zu Unterschieden

bei der Steuerbelastung. Ursdchlich hierfiir seien Zinseffekte. Zeile 18 auf Seite 24 wird enfsprechend

erganzt (vgl. Anlage).
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Zu Seite 26, Zeilen 10 f., wird beschlossen, die Einordnung in den Kontext der Altersbesteuerung

offen zu halten. Es handle sich um ein allgemeines Problem der Einkommensbesteuerung, das weder

die FT noch die DIT lésen kénne. Die Passage wird entsprechend geandert (vgl. Anlage).



Zu Seite 36f. wird festgestellt, dass eine groBe Mehrheit der Beiratsmitglieder die FT favorisiert. Ein

Beiratsmitglied begriindet sein Minderheitsvotum mit verteilungsrelevanten Aspekten. Die im

Hinblick auf den Steuerwettbewerb mafigeblichen Vor- und Nachteile werden in der Diskussion

gegeneinander abgewogen.



AnschlieBend diskutiert der Beirat den Entwurf des Gutachtens von Seite 1 bis Seite 22.

Der Beirat kommt tiberein, Seite 10, Zeilen 23 bis 30, um weitere Beispiele zu erginzen. Es solle

deutlich werden, dass der Abbau von Subventionen - d.h. Finanzhilfen und Steuervergiinstigungen - zu

Lasten aller Einkommensgruppen erfolge.



Der Beirat beschlieBt, Abschnitt 4, der auf Seite 12beginnt, in 2 Unterabschnitte zu gliedern (vel.

Anlage). Die Frage der Uberschriften soll von der Kommission noch einmal diskutiert werden.


Zu FuBnote 10 auf Seite 13 bittet cin Beiratsmitglied, auf die unterschiedlichen Aufkommenseffekte

von DIT und FT (vgl. FuB8note 5 auf Seite 9) einzugehen. Zu vergleichen seien die vorgeschlagene

DIT und eine FT mit einem Freibetrag von 10.000 €.



Ein Beiratsmitglied regt an, fiir die DIT eine weitere Berechnung anzustellen: Spitzensteuersatz von

Einkommen auf Arbeit: 42 v.H., wie es dem Steuertarif 2005 entspriche, Besteuerung der

Kapitaleinkommen mit 30 v.H. Lege man diese Parameter zugrunde, fielen die mit der DIT

verbundenen Einnahmeverluste geringer aus. In diesem Zusammenhang gibt ein Kommissionsmitglied

zu Bedenken, dass damit die Spanne zwischen der Besteuerung von Arbeit und Kapital zu groB werde

und hierfiir kaum gesellschaftliche Akzeptanz bestehen wiirde.

Der Beirat bittet das Ministerium, entsprechende zusidtzliche Berechnungen anzustellen. Dabei sollen

auch die méglichen Entlastungen durch den Abbau weiterer Steuerprivilegien berticksichtigt werden.



Anlasslich der Beratung der Ausfuhrungen auf Seite
                                                 15 diskutiert der Beirat den Vorschlag, die

Schwierigkeiten der Trennung von Kapital- und Arbeitseinkommen dadurch zu ,,lésen“, dass

Einkommen aus unselbstandiger Beschaftigung als Arbeitseinkommen berticksichtigt und alle anderen

Einkommen als Kapitaleinkommen betrachtet werden, Die Berechtigung und Problematik der

Abgrenzung eines Unternehmerlohnes wird erdrtert.
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An Seite 18. Zeilen 21 ff., kritisiert ein Beiratsmitglied die Ausfiihrung als Skonomisch nicht sinnvoll.

 Ein anderes Beiratsmitglied entgegnet, dass eine geringe Besteuerung von Gewinnen, die dem Ziel

 folge, Unternehmen zu attrahieren, zumindest eine mégliche Second-best-Lésung sei. Diskutiert wird

 die Berechtigung und Problematik eines Verlustausgleichs zwischen Arbeits- und Kapitaleinkommen.



 Hinsichtlich der schriftlich tibersandten Anregungen eines an der Sitzung nicht teilnechmenden

 Mitgliedes entscheidet der Beirat, diese nicht aufzunehmen.



 Das Minderheitsvotum eines Beiratsmitgliedes wird auf Seite 22 als FuBnote mit Bezug auf Zeile 29

 beriicksichtigt,



 Im Anschluss an die Textdiskussion stimmt der Beirat dem Gutachtenentwurf (einschlie@lich der

beschlossenen Anderungen/Erginzungen) mit einer Gegenstimme zu.

Zum weiteren Verfahren beschlieSt der Beirat Folgendes:

     «   Die Kommission wird den Entwurf im Lichte der Diskussion des Beirates iiberarbeiten und

         diese Fassung an die Mitglieder versenden.

     *   Die Kommission wird den Beiratsmitgliedern eine angemessene Frist - von ca. 10 Tagen -

         einraumen, um wesentliche Anderungswiinsche - in schriftlicher Form - zu tibermittein.

    e    Die Kommission entscheidet selbst, ob sie das Gutachten erneut ins Plenum einbringt. Gehen

         keine weit reichenden Anderungswiinsche ein, kann das Gutachten ohne erneute Befassung
         des gesamten Beirates dem Finanzminister iibergeben werden.



Einen Termin fiir die offentliche Ubergabe des Gutachtens an den Minister handelt
               aus. Das Ministerium weist darauf hin, dass zur Verdffentlichung cine Kurzfassung

vorliegen sollte. Die Ubergabe soll durch

              erfolgen und in zwei Teilen stattfinden: kurze Ubergabe an den Minister, anschlieBendes




Zum Sachstand erlautert der Kommissionsvorsitzende, dass es ein Minderheitsvotum gebe, dem sich

insgesamt 3 Beiratsmitglieder angeschlossen hatten,
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Ein Beiratsmitglied regt an, die Ausfihrungen zur Frage ,,Kapitaldeckung versus Umlageverfahren“ in

den Abschnitt ,,[11. Uberlegungen zur Reform der Rentenversicherung" zu verlagem. Die Kommission
stimmt dem zu.



Das Gutachten gilt als grundsiitzlich gebilligt. Uber die endgtiltige Fassung soll in der nachsten
Sitzung des Beirats endabgestimmt werden.



VEL     Tagesordnung der nichsten Sitzung



L       Mitteilungen des Vorsitzenden

I.          Feststellung der Tagesordnung

Ill.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV.     Diskussion mit                                zu Fragen der Finanz- und Steuerpolitik

Vv.         Gutachten ,,Nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung“

Vi          Gutachten ,,Haushaltskrisen im Bundesstaat“ (Entwurf vom Januar 2004)

VIL         gef. Gutachten ,,Flat Tax oder Duale Einkommensteuer — Zwei Entwtirfe zur Reform der

            deutschen Einkommensbesteuerung“

VIL = Reform der Beiratsarbeit (interme Sitzung)

IX.     Tagesordnung der nachsten Sitzung

X.          Verschiedenes



VIE.   _Verschiedenes



Entfalit.




Berlin/Miinster, den 21. Juni 2004




gez.                                                              gez.
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