2005-protokoll-nr-451

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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                                              Niederschrift
                                                        1/05
                            der
                            Wissen
                                451, Tagungschaft
                                           des    lichen
                                                     Beirats
                                 beim
                                 Bundesminist
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                                              erium
                                                Finanzen
                                           am 1              uar

                                            Hotel Adlon“ Berlin


A. Teilnehmer




 “Es wird ausdriicklich ~ insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von Unterlagen
     ~ auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
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B. Tagesordnung

L      Mitteilungen des Vorsitzenden

i.     Feststellung der Tagesordnung

Til.   Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV.    Diskussion eines neuen Themas i.V.m. dem Gutachten ,,Bemessungsgrundlage der Einkom-

       mensteuer“




Vi     Gutachten ,,.Haushaltskrisen im Bundesstaat“

VI.‘   Diskussion zur Anzahl der Beiratssitzungen

VIL    Tagesordnung der nachsten Sitzung

IX.    Verschiedenes
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L Mittelluncen des Vorsitzenden




oO.     Feststellung der ‘Tacesordnung

Die Tagesordnung wird in vorliegender Form gebilligt.




lil.    Bemerkungen zum Protokoll

Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen.




IV.     Diskussion eines neuen Themas

Der Beirat stellt fest, dass das Thema ,,Probleme der Schaffung von einheitlichen Bemessungsgrund-

lagen in Europa“ sowohl akademisch als auch politisch von héchstem Interesse sei, und beschlie8t,

zunachst die Problematik zur Kérperschaftsteuer im europaischen Rahmen zu behandeln. Als Kom-

missionsmitglieder werden                                                                     ornanat, 06777707 4.
Mogliche Funktionen des Gutachtens seien das Briefing der dt. Exekutive, die Formulierung von ,,Key

issues“ fiir die anstehenden Beratungen auf EU-Ebene sowie die Darstellung von Alternativen. In die-

sem Zusammenhang wird thematisiert, inwieweit und in welcher Form volkswirtschaftliche MaSstibe

zur Ableitung der Vorschlage zugrunde gelegt werden sollen.

                                  gibt zu bedenken, dass vor Erarbeitung eines Konzeptes zuniichst

eine internationale Bestandaufnahme vorzunehmen sei. Da im Ubrigen bei jeglicher Ldsung deutliche

Abweichungen vom derzeitigen dt. System zwingend seien, miissten die Aufkommenswirkungen der

Systemanderungen simuliert werden, was eine sehr gute Datenbasis verlange. Im Beirat wird kontro-

vers die Glite der empirischen Basis der zu erwartenden komplexen steuerrechtlichen Vorschlage dis-

kutiert. Jenseits dessen spielen nach Auffassung einiger Beiratsmitglieder auch Fragen des Standort-

wettbewerbs und der Attrahierung von Unternehmen sowohl in grofien als auch in kleinen Landern ei-

ne zentrale Rolle bei der Bewertung der steuerlichen Vorschlage.
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           Als Vor-Thema zur spateren Diskussion der ESt-Bemessungsgrundlage beschlieBt der Beirat auBer-

          dem die Inangriffnahme eines Gutachtens zum Sonderaspekt ,,Gemeinniitzigkeit“. Auch hier sei der

          europapolitische Kontext tiber die aktuelle EuGH-Rechtsprechung gegeben, Als Kommissions-

Ueercntnb. Mitglieder werden ornennt
                                       wird gebeten, bis zur nachsten Sitzung eine kurze Punktation zur Gliede-

          rung zu erstellen.


          Der Beirat ist sich darin einig, dass das Rahmenthema »Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer*

          nicht aufgehoben, sondem nur aufgeschoben sei: es konne erst dann in Angriff genommen werden,

          wenn die Gutachten zur KGrperschaftsteuer und zur Frage der Gemeinniitzigkeit abgearbeitet seien.

          Allerdings gaben einige Beiratsmitglieder 21 bedenken, dass auch dieses Thema aufgrund der aktuel-

          len wissenschaftlichen Entwicklung méglichst friihzeitig in die éffentliche Diskussion einflieBen miis-

          se.




          V.        Gesprich mit

                           zu aktuellen Fragen der Finanzpolitik im europaischen Rahmen


                                                                                      dankt fair die Einladung

          und die Méglichkeit, mit dem Beirat zu aktuellen Fragen der Finanzpolitik im europaischen Rahmen

          diskutieren zu kénnen. Die aktuelle Ecofin-Diskussion zur Reform des Stabilitétspaktes sei von be-

          sonderem Interesse, daneben aber auch die finanzielle Vorausschau, die Steuerpolitik sowie das aktu-

          ell eingerichtete Europdische Forschungszentrum im Rahmen der Gesamtagenda Europa.


          Bei der Stabilitatspakt-Diskussion sei erforderlich, iiber die dkonomisch richtige Anwendung der Kri-

          terien nachzudenken und gleichzeitig sowohl eine stirkere als auch eine flexiblere Anwendung zu ge-

          wihrleisten. Klar sei, dass eine mechanistische Anwendung der Skonomischen Komplexitat in Europa,

          insb. den landerspezifischen Gesichtspunkten, nicht gerecht werde. Dariiber hinaus miisse auch die in-

          ter-institutionelle Kooperation zwischen Rat und KOM verbessert werden und zwar die Governance

          der KOM, aber auch die ,,National Ownership“ sowie die Zusammenarbeit mit den nationalen Parla-

          menten.


                                       fuhrt zum aktuellen Diskussionsstand aus, dass es hinsichtlich der Grund-

          linie des Maastricht-Vertrages Ubereinstimmung bei allen Beteili gten gebe. Die derzeit von den Mi-

          nistern diskutierten Optionen hatten zum Ziel, einerseits die praventive Seite zu starken. Hierbei gehe

          es darum, den Aspekt der Konsolidierung in guten Zeiten zu stirken und hierzu gecignete
                                                                                                  Institutionen
          zu entwickeln, etwa ein starkeres ,,Peer Review“ in der Eurogruppe. Fir die KOM sei wichtig,
                                                                                                       das In-
          strument der Friihwarnung zu nutzen und insgesamt eine transparentere und umfassendere Governance

          zu. verfolgen.
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 Das Mittelfristziel close to balance sei stirker zu differenzieren, und zwar nach Schuldenstand und

 unter Beriicksichtigung des Potenzialwachstums. Hierbei seien allerdings noch einige methodologi-

 sche Probleme zu lésen. Das Schuldenstandskriterium miisse schon allein wegen der Demografieprob-

 lematik stirker betont werden, allerdings sei die Ausgestaltung derzeit noch offen.

 Bei der Bewertung des Anpassungspfads miisse die Einbeziehung von Strukturreformen und deren

 fiskalische Wertung breiter angelegt werden (Kriterien, mégliche Trade-Offs). Ein mechanistischer

Minimalabbau von 0,5 % Defizit sei problematisch. Dariiber hinaus miisse eine tiefer gehende Analy-

se des wirtschaftlichen Abschwungs vorgenommen werden. Im Rahmen der erforderlichen Bewertun-

gen miissten bspw. auch TatbestAnde wie die Wiedervereinigung oder die HGhe der Nettozahlungen an

die EU einflieBen. Wenn ein Defizitverfahren eréffnet wiirde, miissten diese Gesichtspunkte in einem

umfassenden Bericht hinreichend gewirdigt werden.


Die Diskussion um die Governance des Stabilitétspaktes drehe sich um die Fragen der Durchsetzung,

der Anreize und Sanktionen sowie der interinstitutionellen Zusammenarbeit, auch der Kommunikation

mit der Offentlichkeit. Hier gebe es Konsens dariiber, dass die Pravention glaubwiirdig zu stirken sei,
gleichzeitig miisse man flexibler bei der Korrektur sein. Einer verbesserten National Ownership stehe

gegentiber die Notwendigkeit eines Empowerment der KOM. Auf Basis der skizzierten Diskussions-

optionen befassten sich zunachst die Eurogruppe, dann der Ecofin und schlieBlich der Rat der Staats-

und Regierungschefs anlasslich des Frithjahrsgipfels mit der Reform des Stabilitatspaktes.


Zu den aktuellen Fragen der Steuerpolitik fiihrt              kurz aus, dass steuerliche Hindernisse im

EU-Rahmen als Hindernis fir Wettbewerbsfahigkeit anzusehen seine, Ein Mindestma an Gleichheit

bei der Bemessungsgrundlage sei daher erforderlich. In diesem Sinne werde auch die Strategie der

KOM unterstiitzt. Eine wissenschaftliche Begleitung dieser Arbeit durch den Beirat sei zu begriiBen.

             schlieSt mit dem Hinweis auf das nunmehr eingerichtete Europdische Zentrum fir inter-

nationale Wirtschaftspolitik (BRUEGEL). Es sei als eine Art Netzwerk konzipiert mit dem Ziel, eine

politiknahe Forschung zur Rolle der EU in einer globalisierten Welt voranzubringen, und befasse sich

zunichst mit den Themen Handel, Wettbewerb und Finanzmarkte.


In der Diskussion duB8ern sich einige Beiratsmitglieder zur méglichen Aufweichung des Paktes und

fragten nach den weiteren Perspektiven des Sanktionsmechanismus. Die Empirie zeige hier, dass

bspw. eine vertrauensvolle Zusammenarbeit eine strikte Regelbindung nicht ersetzen kénne. AuBer-

dem sei eine positive ,,Peer Pressure“ hilfreich, die dann auch die nationale Umsetzung des Stabilitits-

paktes fordern kénne. Andere Beiratsmitglieder fragen nach der dkonomisch sinnvollen Defizitab-

grenzung, etwa dahingehend, ob man Investitionen, Bildungs- oder Forschungsausgaben beriicksichti-

gen solle. Ein Beiratsmitglied fordert grundsdtzlich eine flexible Ausgestaltung des Paktes, in dem das

Wachstumsziel stérker in den Blickpunkt geriickt werden miisse.
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                              fihrt dazu aus, dass zum einen der Stabilitatspakt in der Vergangenheit in

dem Sinne erfolgreich war, als er eine Stabilititskultur gefOrdert habe. Angesichts der strukturellen

Probleme fir die 6ffentlichen Haushalte sei es allerdings notwendig, auch in guten Zeiten einen Kon-

solidierungsdruck aufrechtzuerhalten. Dabei sei klar, dass Wachstum nicht nur fiber Konsolidierung

herzustellen sei. Operativ seien Differenzierungen bei den Regeln erforderlich, gleichzeitig miissten

diese prazise und belastbar formuliert sein. Diese Regeln und Referenzwerte hatten in jedem Fall die

Funktion, eine Reaktion der Kontrolle auszulésen.


Ein Beiratsmitglied thematisiert die EU-Eigenmitteldiskussion, die an ein Konzept zur Verdnderung

auf der Ausgabenseite gekoppelt sein miisste.                fiihrt dazu aus, dass die EU-Struktur- und

Kohasionspolitik auf den Priifstand stehe und dort die Konzentration auf die armsten Regionen sowie

die Schaffung eines europaischen Mehrwerts als Anforderungen im Zentrum stiinden.


Einige Beiratsmitglieder fragen im Rahmen der steuerpolitischen Diskussion, ob das Ziel der Anglei-

chung der Bemessungsgrundlage fiir die Konzernbesteuerung im Europaischen Rahmen als De-facto-

Angleichung oder als Erreichung einer Benchmark zu verstehen sei, wobei darauf hingewiesen wird,

dass auch die Rechtsprechung des EuGH wesentliche Besteuerungselemente in Frage stelle. AuGer-

dem werden die VerstéGe der einzeinen Mitgliedstaten gegen den Kodex zur Vermeidung unlauteren

Steuerwettbewerbs problematisiert.                 verdeutlicht, dass von deutscher Seite als ehrgeizige

Zielsetzung eine Angleichung angestrebt werde. Auf diesem Weg seien die inhaltlichen Vorarbeiten

durch den Beirat héchst wertvoll.


                  dankt                              fir die Informationen zur Europapolitik und die
konstruktive Diskussion.




VL      Fortsetzung Gutachten ,Haushaltskrisen im Bundesstaat“


In der Diskussion der tiberarbeiteten Fassung des Gutachtens wird zunachst angeregt, den Begriff der

Haushaltskrise starker vom Begriff der Notlage abzugrenzen. Wahrend der Begriff der Haushaltskrise

aligemein theoretisch gebraucht wiirde, sollte der Notlagenbegriff cher unter Bezug auf den institutio-

nellen Kontext Deutschlands und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der BVerfG verwendet

werden. In Abschnitt 2.1. (S. 4, Z. 28 ff.) problematisiert ein Beiratsmitglied die Annahme der Bud-

getautonomie der dezentralen Ebene. Zu klaren sei, wie in diesem Zusammenhang fiskalische Aquiva-

lenz zu interpretieren sei.


Im Abschnitt ,,Versicherung gegen Finanzkrisen“ (5. 6, Z. 11 ff.) wird diskutiert, inwieweit das bindi-

sche Prinzip vertragstheoretisch zu interpretieren sei und wie dieses in Zusammenhang mit dem Versi-

cherungsargument stehe. Von einigen Beiratsmitgliedern wird vorgeschlagen, bei der Darstellung der
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 Ursachen einer Haushaltskrise das Politik- bzw. Politikerversagen um den Gesichtspunkt der Schul-

 denillusion der Biirger zu erganzen.


 Die im Gutachten diskutierten MaBnahmen sollten klar unterschieden werden in MaBnahmen zur

 Uberwindung bestehender Finanzkrisen einerseits und vorbeugenden Ma8nahmen zur Vermeidung
 von Finanzkrisen andererseits. Die Uberschriften, aber auch einzelne Textpassagen seien entsprechend

 anzupassen (S. 13, Z. 20/21). In den Darstellungen des Insolvenzverfahrens, der Steuerautonomie, so-

 wie der Frage der Sanktionen seien auBerdem einige Spezifikationen erforderlich (z.B. Wer bestimmt

 die Pfandungsgrenze? Weiche Steuerzuschlage sind gemeint? Inwieweit Anlehnung an Europdischem

 Stabilitatspakt?). Es wird vereinbart, dass der neue Abschnitt zum Prinzip der Bundestreue im dt. Ver-

 fassungsrecht (S. 29 ff.) soweit méglich etwas gekiirzt werden soll.


Ausfiihrlich werden die Indikatoren zur Diagnose von Haushaltskrisen erértert. Einige Beiratsmitglie-

der fordern, dass die spezifische Aussage dieses Abschnitts klarer formuliert wird, Einerseits konne

man im Ergebnis einen zentralen Notlagenindikator vorschlagen, andererseits konne man aber dafiir
sensibilisieren, dass letztlich einzelne Indikatoren keine abschlieBende Bewertung von Notlagen er-

méglichen, sondern vielmehr eine tiefer gehende Haushaltsanalyse erfordern. In jedem Fall sei hier ein

klares Fazit erforderlich, das die StoBrichtung des Kapitels klar mache, aber auch eine klarere Gliede-

rung des Abschnitts werde als sinnvoll erachtet. Die Kommission fiihrt aus, dass es vordringlich dar-

um gehe, zwar Indikatoren zu diskutieren und ihre jeweilige Funktionalitét zu charakterisieren. Man

kénne hier auch verstarkt auf die Randbedingungen und Annahmen, etwa zum Zinssatz oder zum

Wachstum verweisen. Andererseits mtisse aber klar sein, dass ein indikatorengestiitztes System eine

Gesamtschau sowie eine eingehende Finanzanalyse des jeweiligen Einzelfalls nicht ersetzen kénne.


Im Einzelnen wird die Definition der im Text genannten Indikatoren problematisiert (S. 33, Z. 4 bis S.

34, Z. 4). Nach Auffassung einiger Beiratsmitglieder ist die Bedeutung der Indikatoren nicht immer

klar herausgearbeitet. Fiir S. 41, Z. 13 ff. wird im Ubrigen angeregt, den Hinweis auf die Stadtstaaten
zu streichen, da der Verweis irrefihrend sei. Der Beirat verstandigt sich darauf, einen Vorschlag zu ei-

ner Uberarbeitung des Abschnitts 3.2 (S. 31, Z. 31 ff.) abzuwarten und die Neuformulierung des Kapi-
tels in der kommenden Sitzung zu diskutieren.


Mit Blick auf den vorgeschlagenen Stabilitatsrat (S. 40, Z. 5 ff.) wird von einigen Beiratsmitgliedern

gefordert, die Rechte und die Aufgaben des Rates (Gesetzgebungsverfahren auf Vorschlag des Rates;

Priifung der Soliditét der Finanzplanung) klarer zu definieren sowie als Teilnehmer ausdriicklich auch

externe Sachverstandige einzubeziehen.

Die Diskussion der weitergehenden Vorschlage (S. 51, Z. 31 ff.) dreht sich um die Frage, wie konkret

die Kriterien und Ma8stabe zur Vergabe von Hilfen sein kénnen. Auch seien die generellen Instru-

mente von den besonderen Instrumenten gedanklich zu unterscheiden. SchlieBlich wird beschlossen,

den Verweis auf die Rolle des Finanzausgleichs im Falle einer Steuerautonomie relativ kurz zu halten.
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Redaktionelle Anderungen im Gutachten sowie verabschiedete inhaltliche Anpassungen gehen aus der
beigefiigten Anlage hervor und sind im Anderungsmodus kenntlich gemacht.

Der Beirat nimmt die materielle Fassung des Gutachtens einstimmig an und beauftragt die Redakti-

onskommission, die redaktionellen Anderungen der Beiratsmitglieder, die innerhalb von 10 Tagen der

Kommission zuzuleiten sind, einzuarbeiten, damit in der Februar-Sitzung die redaktionelle Schlussab-

stimmung einschl. des neu formulierten Abschnitts 3.2. vorgenommen werden kann.




VIl.__      Diskussion zur Anzahl der Beiratssitzungen


Der Betrat berat die Frage der Streichung einer Sitzung im Jahr, und zwar konkret die Zusammenle-

gung der November- und der Dezember-Sitzung. Von einigen Beiratsmitgliedern wird vorgebracht,

dass die Zeit zur Vorbereitung von Gutachten zwischen den Sitzungen bisweilen zu kurz sei. Von ei-

nigen Beiratsmitgliedern wird argumentiert, dass es vordringlich um die Frage der Arbeitseffizienz

bzw. der Reorganisation der Arbeit ginge. Der Beirat beschlie8t angesichts des heterogenen Mei-

nungsbildes, die Diskussion in der nachsten Sitzung fortzusetzen.




VI,      Tagesordnung der nachsten Sitzung

L           Mitteilungen des Vorsitzenden

fi.         Feststellung der Tagesordnung

“HL      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

Iv.         Gesprach mit                                                  zu aktuellen Fragen der Fi-
         nanzpolitik

Vv.      Gutachten ,,Haushaltskrisen im Bundesstaat* (Endabstimmung)

Vi          Gutachten ,,Staatliche Privilegierungen gemeinntitziger Kérperschaften“ (erste Beratungen)

VIL         “Frage der Reduzierung der Sitzungszahl und der Arbeitsorganisation
VU.      Tagesordnung der nachsten Sitzung’

Xx.         Verschiedenes



IX.         Verschiedenes


Entfallt.




Berlin/Minster, den 31. Januar 2005

gez.                                                               gez.
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