2005-protokoll-nr-452

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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beim                 nisterium der    Finanzen
                                            am 11/12. Februar 2005

                                            otel   W            nd*        i



A.   Teilnehmer




      Es wird ausdriicklich — insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Vertetlung von Unterlagen
      ~ auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
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1.       Mitteilungen des Vorsitzenden

I.       Feststellung der Tagesordnung

{li.   | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

Vv.      Schlussberatung Gutachten ,,Haushaltskrisen im Bundesstaat*
V.       Gutachten ,,Staatliche Privilegierungen gemeinniitziger KOrperschaften“

VI.    —- Reduzierung der Tagungshaufigkeit/Arbeitsorganisation

VIL    = Tagesordnung der nachsten Sitzung

VII.     Verschiedenes



I. Mitteil           Vi
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i.      Feststellung der Tacesordnung


  Die Tagesordnung wird in vorliegender‘Form gebilligt.




 Il.   _ Bemerkungen zum Protokoll

 Das Protokoll wird mit einer Anderung angenommen.


 Auf §. 3 wird der Satz “Als Kommissionsmitglieder werden

                            ernannt” geandert in" ... benannt".




         Schlussberatung   Gutachten    .Haushaltskrisen im Bundesstaat*

 Zum weiteren Verfahren vereinbart der Beirat, dass redaktionelle Anderungen an die Kommission ii-

 bermittelt werden, Es wird die Ubergabe des Gutachtens an den Minister sowie eine Pressekonferenz

 und im Weiteren eine Diskussion im BMF angestrebt. Um die Medienprasenz zu verbessern, ist eine

 Vorabinformation der Presse (mit Sperrfrist bis zur Gutachteniibergabe) vorgesehen. Fiir den Druck in

 der Schriftenreihe einschlieBlich englischer Ubersetzung seien ein bis zwei Monate nach
                                                                                         Ubergabe zu
 veranschlagen. Dariiber hinaus werde ein Restimee fiir das Internet durch die Kommission verfasst.


In der Schlussabstimmung des Gutachtens wird zundchst Abschnitt 3.2. (Indikatoren zur
                                                                                      Diagnose von
Haushaltskrisen (S. 32 bis 39) beraten und mit wenigen redaktionellen Anderungen gebilligt. Weiter-

hin wird beschlossen, Punkt 5 des Entwurfs dem Gutachten als Kurzfassung voranzustellen. Die re-

daktionellen Anderungen zum gesamten Gutachtentext kénnen der Anlage entnommen werden.

Der Beirat beschlieBt einstimmig die Annahme des Gutachtens in der abgestimmiten Fassung.




        Gutachten    Staatliche Privilegierungen    pemeinniitzicer Kérperschaften“

Ausgehend von den vorliegenden Einzelpapieren und zusammenfassenden Stichworten zur Diskussi-

on, stellt cin Kommissionsmitglied die Ausgangslage der Gemeinniltzigkeitsdebatte vor.
                                                                                       Wichtig sei,
zandachst ein Bild von den Bereichen zu gewinnen, die unter dem Stichwort Gemeinniitzigkeit zu fas-

sen seien, sowie deren fiskalische Bedeutung zu ermitteln. Die statistische Erfassung der relevanten

Bereiche sei schwierig; man kénne derzeit nur auf Vermutungen und unzureichende Quellen
                                                                                        zurtick-
greifen (z.B. Subventionsbericht) und sei daher auf die Zuarbeit von Experten angewiesen.
                                                                                          Existieren-
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de Schadtzungen gaben ein heterogenes Bild, viele Teilbereiche des Nonprofit-Bereichs (z.B. Ehrenam-
ter, Selbsthilfegruppen) seien statistisch kaum erfasst.

Die anschlieBende Diskussion im Plenum lisst sich im Wesentlichen wie folgt zasammenfassen:

In der Frage der Zielrichtung des Gutachtens stellen sich fiir die Beiratsmitglieder einige wesentliche

Abgrenzungsprobleme, u.a. zur Behandlung von Parteien, Kirchen bis hin za Non-Profit-Organi-
sationen. Bezugspunkt sei zunachst die Abgabenordnung, deren Abgrenzungskriterien problematisiert

werden miissten, um konkrete Entscheidungshilfen zu geben. Dabei sei eine sowohl theoretisch fun-

dierte als auch rechtlich praktikable Abgrenzung vorzunehmen. Ein Beiratsmitglied schlug vor, so-

wohl eine Negativliste als auch eine Positivliste zu erstellen, um so eine relativ exakte und praktisch

handhabbare Abgrenzung zu erméglichen.

Die Kommission argumentiert, dass sich der Beirat bei der Fassung des Gemeinniitzigkeitsbegriffs in
Abgrenzung zu den rechtlichen Definitionsversuchen der Abgabenordnung klar an den Konzepten aus

der Skonomischen Theorie orientieren miisse. Die Theorie der Kollektivgtiter bzw. der Externalititen
und insb. die Klubgiitertheorie ermdgliche eine verniinftige Arbeitsdefinition (u.a. der Aspekt der
Nicht-Rivalitit). Auch ermégliche dies eine sinnvolle Abgrenzung zur Meritorik-Diskussion und ideo-
logisch-weltanschaulich motivierten Abgrenzungsversuchen. Dartiber hinaus miisse man mit Blick auf
die Interessengruppen-Problematik aus ordnungspolitischer Sicht darauf achten, dass es institutionelle
Bremsen gegen eine Ausweitung des Gemeinniitzigkeitsbegriffs geben muss, dass der Wettbewerb
nicht verfalscht werden diirfe, und dass nicht nur gut organisierte Gruppen berticksichtigt werden.

Nach Auffassung einiger Beiratsmitglieder sei neben einer Abgrenzung von Steuersubventionen auch
eine zur direkten staatlichen Bereitstellung erforderlich. Ein Beiratsmitglied betont hierbei, dass der

polit-Skonomische Gesichtspunkt des Initiativrechts fiir die Entscheidung der Frage einer direkten

staatlichen Bereitstellung bzw. einer Férderung als gemeinniitzig zentral sei. Auch miissten finanzwis-
senschaftliche Aspekte (Excess Burden, Zielgenauigkeit von Besteuerung, Verteilungsaspekte) be-

riicksichtigt werden.

                  fasst zusammen, dass auf der Grundlage dieser Diskussion etwas Besseres als eine

blofe Kasuistik entwickelt werden kénne, vor allem eine Konkretisierung mit Positiv- und Negativ-
beispielen. Die Beriicksichtigung des Aspekts des Initiativrechts sowie eine ausfiihrliche Instrumen-

tendiskussion seien fiir die Bestimmung von Mafistiben ebenfalls hilfreich.

Der Beirat beschlieBt, auf der Grundlage der Arbeitsdefinition und des im Kick-off-Papier der Kom-

mission skizzierten Plans sowie unter Beriicksichtigung der wichtigsten Diskussionsergebnisse die

Arbeit am Gutachten aufzunehmen.
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  AnschlieBend referiert ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums zum Thema Gemeinniitzigkeit.

  Das Gemeinniitzigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland sei im Kern - als reines Steuerrecht - in

 der Abgabenordnung §§ 51 bis 58 AO geregelt. Dort seien als Grundsdtze festgelegt: Selbstlosigkeit,

 nicht wirtschaftliches Verhalten, zeitnahe Verausgabung von Mitteln, keine Zawendungen an Mitglie-

 der sowie Vermégensbindung, wobei zahlreiche Ausnahmeregelungen und -instrumente formuliert

 scien.


 Fiskalische Folgen ergeben sich damit aus den Einzelsteuergesetzen, bspw. tiber den ermaBigten USt-

 Satz, und aus einer Reihe von Steuerbefreiungen. Allerdings sei generell ein nur sehr unzureichendes

 empirisches Bild tiber den Umfang des gemeinniitzigen Sektors und seiner finanzwirtschaftlich-

 steuerlichen Bedeutung zu beklagen.


 Die konkrete Einzelfallentscheidung tiber die Gemeinniitzigkeit treffe das drtliche   Finanzamt bei der

 Veranlagung, d.h. es existiert kein formliches Anerkennungsverfahren (Grundlagenbescheid). Auf die

 Frage eines Beiratsmitglieds, ob es in der Praxis eine positive Definition von Gemeinniitzigkeit gebe,

 weist der Vertreter des Bundesfinanzministeriums darauf hin, das es hierzu Richtlinien, Erlasse und

 Positivlisten gebe, auf deren Basis die Finanzimter relativ einheitlich entschieden. Wahrend der Er-

messensspielraum der Amter bei der abstrakten Bewertung von Gemeinniitzigkeit noch relativ groB



einer engen Positivliste Anwendung.


Der Vertreter des BMF ergiinzt, das z.B. die wirtschaftliche Tatigkeit von Gemeinniitzigkeit zwar aus-

genommen sei, dass allerdings Zweckbetriebe (auch Vermégensverwaltung) dennoch unter die Ge-

meinnutzigkeit subsumiert werden kénnten. Einige Beiratsmitglieder verweisen in der Diskussion dar-

auf, dass bei Zweckbetrieben der potentielle Wettbewerb als Bewertungskategorie in den Katalog auf-

zunehmen sei. Allgemein seien Wettbewerb und Effizienz gerade auch bei der Freien Wohlfahrtspfle-

ge ein Problem, die mit ca. 1,2 Mio. Beschaftigten einen beachtlichen Sektor ausmache. Es gebe deut-

liche Hinweise in der Literatur, nach denen die Leistungen wettbewerblicher Anbieter selbst ohne

Vergiinstigung effizienter seien als die gemeinniitziger Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund wiir-

den Ausschreibungen und Wettbewerb sicherlich zur Effizienzsteigerung beitragen und zudem zu

Kostenentlastungen beim Staat flihren. In ahnlicher Richtung argumentiere auch die EU Kommission,

die mit dem Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie weit reichenden Wettbewerb fordere.


In der Diskussion verweist der Vertreter des Bundesfinanzministeriums darauf, dass es Reformiiberle-

gungen einer Enquetekommission gebe, die eine Bestandsaufnahme der einschlagigen Uberlegungen

darstelle. Dariiber hinaus sei man derzeit bestrebt, eine verniinftige Datenbasis zu gewinnen, und man

habe ein Gutachten zu einem internationalen Vergleich der nicht-harmonisierten Regelungen zum

Spendenabzug in Auftrag gegeben. BMF sagt zu, dem Beirat die entsprechenden Unterlagen zur Ver-

fligung zu stellen.
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Einige Beiratsmitglieder stellen fest, dass die Ausweitung von Vergiinstigungen in mehrfacher Hin-

sicht eine Subventionsproblematik aufwirft: Zum einen sei die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu

priifen. Zum anderen seien die steuerlichen Subventionen so intransparent, dass zumindest ein explizi-

ter Ausweis im Subventionsbericht, methodisch aber auch eine Umwandlung in Finanzhilfen geboten

sei. Dartiber hinaus sei die Einflussnahme von Lobbyisten gerade im steuerlichen Bereich sehr kritisch

zu sehen. Es stelle sich in diesem Zusammenhang generell die Frage, in welcher Form die Kontrolle



héfe von Bund und Landern.
Der Beirat dankt dem Vertreter des Bundesfinanzministeriums fur die hilfreichen Ausftihrungen aus

der Praxis.




VI.     Reduzierung der Tagungshaufigkeit/Arbeitsorganisation


Der Beirat berit die Fragen der Tagungshaufigkeit und der Effizienz der Arbeitsorganisation. Einige

Beiratsmitglieder tragen vor, dass gerade fiir die verantwortlichen Kommissionen die Zeit zur Vorbe-

reitung von Gutachten zwischen den Sitzungen bisweilen zu kurz sei. Zur Steigerung der Arbeitseffi-
zienz solle die Diskussion zu den Gutachten starker im schriftlichen Verfahren organisiert werden. Der

Kommission miisse auSerdem ein verstarktes Interventionsrecht eingeréumt werden. Sie solle bestim-

men kénnen, dass substantielle Anderungen und Grundsatztiberlegungen zu einem Gutachten ab ei-
nem bestimmten Stadium schriftlich mit Begriindung einzureichen seien.

Einige Beiratsmitglieder treten mit Blick auf die Verpflichtungen aus anderen Arbeitsbereichen (inter-

nationale Tagungen) fiir eine Reduzierung der Beiratssitzung von acht auf sieben Sitzungen pro Jahr

ein.


Um die Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium zu verbessern, wird von einigen Beirats-

mitgliédern vorgeschlagen, die Zahl der Berlin-Sitzungen zu erhdhen. Gleichzeitig wird angeregt, dass

das Ministerium vermehrt Fachvertreter des Hauses zu den im Beirat diskutierten Themen entsendet.


Vor dem Hintergrund der Diskussion beschlieSt der Beirat mehrheitlich ein MaBnahmenpaket, das

zum einen vorsieht, ca. die Halfte aller Tagungen in Berlin durchzufiihren. Fiir 2005 werde die

Miinchner Sitzung im Dezember gegen Berlin getauscht. Die Zahl der Sitzungen werde ab dem Jahr

2006 auf sieben pro Jahr reduziert. Um dies arbeitstechnisch zu kompensieren, werde dann samstags

bis 13:00 Uhr getagt. Zur Verbesserung der Arbeitseffizienz werde die Kommission gestarkt. Gleich-

zeitig werde angestrebt, die Zusammenarbeit mit dem Ministerium weiter zu verbessern.


Im Sinne dieses MaBnahmenpakets kénne auch die Anfrage des Ministers beantwortet werden.
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Erginzend wurde diskutiert, in welcher Form man die Prasenzpflicht im Beirat besser durchsetzen

kénne. Eine Abwesenheit zu begriinden, sei ein Nobile Officium. Bei Neuberufungen soll ausdrick-

lich auf die Prasenzpflicht hingewiesen werden.


Es wird vereinbart, weitere Aspekte der Arbeitseffizienz in der kommenden Sitzung auch mit Vertre-
tern des BMF zu diskutieren. Dabei sollen u.a. Themenvorschlige des Ministeriums diskutiert und

Vorschlage zum Sitzungszyklus 2006 (Wegfall Dezember-Sitzung; Kalendervorschlag fiir Ende No-
vember) beraten werden.




Vil.        Tagesordnung der nachsten Sitzung


L           Mitteilungen des Vorsitzenden

i.          Feststellung der Tagesordnung

lil.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

Iv.         Gesprach mit                                                               mu aktuellen
            Fragen der Europapolitik

V.          Gutachten ,,Staatliche Privilegierungen gemeinniitziger Kérperschaften*

Vi.         Weiterfiihrung der Diskussion fiber die Arbeitsweise des Beirats

VIL         Tagesordnung der ndchsten Sitzung

VIN.        Verschiedenes




VIL.        _Verschiedenes

entfalit.




Berlin/Miinster, den 23. Marz 2005

gez. >                                                             geez.
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