2005-protokoll-nr-456

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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                                                 Vertraulich

                iederschrift6/05
der 456. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats
    beim   Bundesministeri
                             Jer   Fi   2




             am   7.         2
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B.     Tagesordnung


 L       Mitteilungen des Vorsitzenden

 lf.     Feststellung der Tagesordnung

 HL      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.     Kurzstellungnahme zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung

 V.      Uberblick tiber die weiteren Kommissionsarbeiten

 VI.     Fortfiihrung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche

         Privilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“

 VIL     Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VIIL Verschiedenes.




1.       Mitteilungen der Vorsitzenden
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  ill.   _Bemerkungen zum Protokoll


  Das Protokoll wird ohne Anderungen und mit Dank an                         angenommen.




 IV.     _Kurzstellungnahme zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKY)


 Zwei Mitglieder des Beirats legen Papiere zu Reformméglichkeiten in der GK
                                                                          V vor. Nach

 langerer kontroverser Diskussion beschlieSt der Beirat mit tiberwiegender Mehrheit, eine

 kurze, ein bis zweiseitige Stellungnahme zu erarbeiten. Diese solle ein Konsensmodell zur

 Reform der GKV in seinen Grundziigen skizzieren. Das Papier soll noch auf der laufenden

 Beiratssitzung abgeschlossen und kurzfristig veréffentlicht werden, um ggf. bei den

 anstehenden Koalitionsgesprachen Beriicksichtigung finden zu knnen. Die Zielgruppe soll

nicht nur die breite Offentlichkeit, sondern insbesondere politisch verantwortliche Akteure

sein.

Der Beirat ist sich einig dartiber, dass die Stellungnahme den Konsensaspekt des Modells in

den Vordergrund stellen solle. Demnach kénnten sich die Anhanger beider zur Zeit

diskutierten zentralen Reformrichtungen — ,,Biirgerversicherung“ einerseits und

»Gesundheitspauschale“ andererseits — auf die erste Stufe des Modells einigen, die vor allem

die Stérkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite vorsehe. Wichtig sei es dann

hervorzuheben, dass das Modell — wenn politisch gewiinscht — in einem weiteren Schritt

alternativ in beide Richtungen weiterentwickelt werden kénne. Es zeige damit also einen Weg

auf, der einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Reform der GKV vorsieht, ohne schon

eine politische Entscheidung iiber eine grundsitzliche Reform der Finanzierungsseite zu

bendtigen. Wichtig sei zudem, dass die Darstellung des Modells in der Stellungnahme vom

Status Quo bei der GKV ausgehe und darauf aufbauend die Unterschiede verdeutlicht.

Der Beirat diskutiert im weiteren verschiedene Einzelaspekte des Modells. Dabei wird

deutlich, dass das Modell in einigen Details noch weiter ausgearbeitet werden muss.

Ungeklart seien z.B. das Portabilitaétsproblem sowie die Frage der Festsetzung der

Beitragssatze durch den Gesetzgeber. Von einem Beiratsmitglied wird nach der Méglichkeit

gefragt, einen medizinischen Standardkatalog fiir die Basisabsicherung zu definieren. Ein

anderes Beiratsmitglied schlagt dazu vor, sich auf die allgemeinen Grundsatze des SGB V zu

berufen. Ein Beiratsmitglied spricht zadem zwei Fragen an, die schon bei der Diskussion iiber

das Beiratsgutachten zur nachhaltigen Finanzierung der Renten- und Krankenversicherung

erortert wurden; diese sind zum einen die hohen Marketingkosten der PK
                                                                     V sowie die Hdhe
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der ,,excess burden’. Einige Beiratsmitglieder bezweifeln, ob diese Aspekte wirklich

Probleme fiir das Konsensmodell darstellen.

Nach der allgemeinen Aussprache wird eine Kommission bestehend aus zwei

Beiratsmitgliedern beauftragt, auf Basis der Diskussion einen kurzen Textentwurf vorzulegen.

Nach erneuter Beratung des Entwurfs wird cin liberarbeiteter Text ohne Gegenstimme mit

einer Enthaltung angenommen.                       wird gebeten, die Stellungnahme an die

Vorsitzenden der Parteien, an einschligige Akteure (Verbande, Personen) sowie an den —

wenn méglich vom BMF zur Verfiigung zu stellenden — Presseverteiler (groBe Zeitungen

sowie Agenturen) zu versenden (ist inzwischen geschehen).                       wird zudem die

Stellungnahme in einem offiziellen Schreiben an                    iibersenden (inzwischen

geschehen).




V.       Uberblick iiber die weiteren Kommissionsarbeiten

                  gibt einen Uberblick iiber die derzeit eingesetzten Kommissionen:
     e   Kommission ,,Gemeinniitzigkeit*

     ¢   Kommission ,,Reform der Einkommensteucrbemessungsprundlage*

     *   Kommission ,,Reform der K6rperschaftssteuer“.



                erklart sich bereit, zur Entlastung von                                in der

Kommission ..Reform der Einkommensteuerbemessungsgrundlage“ zu tibernehmen. Zum

weiteren Vorgehen hat der Beirat beschlossen, nach Beendigung des Gutachtens zur

Gemeinniitzigkeit zunachst das Gutachten zur Kérperschaftssteuerreform in Angniff zu

nehmen. Dazu soll im Januar eine erste Grundsatz- und Richtungsdiskussion erfolgen, bevor

dann auf der Sitzung im Februar die Arbeit am Gutachten beginnen kénne.




VI.__Fortfiihrung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ..Die abgabenrechtliche

         Privilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“



                  eréffnet die Diskussion des neu vorgelegten Gutachtenentwurfs. Ein

Mitglied des Beirats hebt hervor, dass aus seiner Sicht die Begriffe tertidrer vs. dritter Sektor

begrifflich klarer zu trennen seien. Ein Anderungsvorschlag wird angenommen. Einige
Mitglieder des Beirats diskutieren in Bezug auf die Formulierung in der Einleitung zum
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                                                                                        6_05.doc
  Gutachten die grundsatzliche Frage, ob Gemeinniitzigkeit mit Steuerbegiinstigung

  gleichzusetzen sei. Da die Terminologie auch in der Literatur umstritten sei, die

  Gleichstellung aber zumindest im allgemeinen Verstindnis erfolge, wird ein Vorschlag

  angenommen, den Satz in diesem Sinne klarer zu formulieren.

 Der Betrat diskutiert die Frage, ob der Abschnitt S. 6 f. iiber die Thesen von
 zum Thema Gemeinwohl im Zusammenhang des Gutachtens niitzlich fiir den Leser seien. Im

 Sinne einer inhaltlichen Straffung des Gutachtens wird seine Streichung beschlossen.

 Die Kommission wird aufgefordert, den Text auf Seite 9, Zeile 9, so zu andern, dass keine

 Namen von Autoren im Haupttext genannt werden. Dariiber hinaus soll in Zeile 9 anstelle der

 Prozentangabe von 2,12% die absolute Zah] genannt werden, um eine direkte

 Vergleichbarkeit mit Zeile 11 auf der selben Seite herzustellen. Die Kommission erhalt zudem

 den Auftrag zu priifen, welche Rolle die deutsche Einheit bei dem auf Seite 9 in Zeile 7

 angegebenen Ansticg des dritten Sektors von 1990 auf 1995 um 30% spielt.

 Zu priifen ist auch, ob die auf Seite 10 in Zeile 9 angefiihrte Zahl von Steuermindereinnah-

men in Héhe von 1,225 Mrd. € differenziert nach den Bereichen mildtatige Spenden sowie

Parteien/Gewerkschaften angefuhrt werden kann. Die Zeilen 13 bis 15 auf Seite 10 sind in

dem Sinne um zu formulieren, dass die ungleiche Behandlung von Krankenhaustragem als

eine weitere Vergiinstigung erkennbar wird.

Die Kommission wird aufgefordert zu priifen, ob die Aufzahlung der Bereiche auf den Seiten

 10 und 11, in denen trotz gemeinniitziger Ziele Mangel im Management bzw.

Wettbewerbsnachteile auftreten kénnen, inhaltlich nicht besser in den vorherigen Abschnitt

2.2 auf der Seite 9 passen wiirde. Der gesamte Abschnitt soll sprachlich tiberarbeitet werden.

Ein Beiratsmitglied betont zudem, dass in der eben genannten Aufzahlung verdeutlich werden

musse, dass die im Gutachtenentwurf zitierte Aufzahlung gema8 § 52 AO keine

abschlieBende Aufzahlung ist.

Ferner soll der Abschnitt Seite 13, Zeilen 3 bis 9, iiberarbeitet werden. Dabei soll

insbesondere herausgestellt werden, dass der allgemeine, umgangssprachlich gebrduchliche

Begriff der Gemeinntitzigkeit einer Skonomischen Analyse naher komme als der juristische

gema8 Abgabenordnung und der Beirat in seinem Gutachten daher diesem allgemeinen

Begriff folgen werde.

Die Diskussion endet mit der Besprechung des Abschnitts 3.1 (Seite 13 — 15). Hier muss noch

geklart werden, ob vorrangig die Begrifflichkeit der Abgabenordnung erldutert werden soll

und /oder — und gef. in welcher Reihenfolge — die Skonomische Abgrenzung der

Gemeinniitzigkeit.
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VIL        Tagesordnung der nachsten Sitzung



 I.        Mitteilungen des Vorsitzenden

 IL        Feststellung der Tagesordnung

 Ill.      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.       Bericht des BMF iiber seine Beratungsgremien

 V.        Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche

           Privilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“

 VI.       Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VIL       Verschiedenes.



Zudem wird sich                     um ein Gesprach mit

                                     bemiihen und die Mitglieder des Beirats dariiber zeitnah

informicren.




VHI.       Verschiedenes



entfalit




Berlin/Minster, den 27. Oktober 2005

gez.                                                        gez.
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