2005-protokoll-nr-456
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
6_05.doc Vertraulich iederschrift6/05 der 456. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministeri Jer Fi 2 am 7. 2
B. Tagesordnung L Mitteilungen des Vorsitzenden lf. Feststellung der Tagesordnung HL Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Kurzstellungnahme zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung V. Uberblick tiber die weiteren Kommissionsarbeiten VI. Fortfiihrung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ VIL Tagesordnung der nachsten Sitzung VIIL Verschiedenes. 1. Mitteilungen der Vorsitzenden
6_05.doc ill. _Bemerkungen zum Protokoll Das Protokoll wird ohne Anderungen und mit Dank an angenommen. IV. _Kurzstellungnahme zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKY) Zwei Mitglieder des Beirats legen Papiere zu Reformméglichkeiten in der GK V vor. Nach langerer kontroverser Diskussion beschlieSt der Beirat mit tiberwiegender Mehrheit, eine kurze, ein bis zweiseitige Stellungnahme zu erarbeiten. Diese solle ein Konsensmodell zur Reform der GKV in seinen Grundziigen skizzieren. Das Papier soll noch auf der laufenden Beiratssitzung abgeschlossen und kurzfristig veréffentlicht werden, um ggf. bei den anstehenden Koalitionsgesprachen Beriicksichtigung finden zu knnen. Die Zielgruppe soll nicht nur die breite Offentlichkeit, sondern insbesondere politisch verantwortliche Akteure sein. Der Beirat ist sich einig dartiber, dass die Stellungnahme den Konsensaspekt des Modells in den Vordergrund stellen solle. Demnach kénnten sich die Anhanger beider zur Zeit diskutierten zentralen Reformrichtungen — ,,Biirgerversicherung“ einerseits und »Gesundheitspauschale“ andererseits — auf die erste Stufe des Modells einigen, die vor allem die Stérkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite vorsehe. Wichtig sei es dann hervorzuheben, dass das Modell — wenn politisch gewiinscht — in einem weiteren Schritt alternativ in beide Richtungen weiterentwickelt werden kénne. Es zeige damit also einen Weg auf, der einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Reform der GKV vorsieht, ohne schon eine politische Entscheidung iiber eine grundsitzliche Reform der Finanzierungsseite zu bendtigen. Wichtig sei zudem, dass die Darstellung des Modells in der Stellungnahme vom Status Quo bei der GKV ausgehe und darauf aufbauend die Unterschiede verdeutlicht. Der Beirat diskutiert im weiteren verschiedene Einzelaspekte des Modells. Dabei wird deutlich, dass das Modell in einigen Details noch weiter ausgearbeitet werden muss. Ungeklart seien z.B. das Portabilitaétsproblem sowie die Frage der Festsetzung der Beitragssatze durch den Gesetzgeber. Von einem Beiratsmitglied wird nach der Méglichkeit gefragt, einen medizinischen Standardkatalog fiir die Basisabsicherung zu definieren. Ein anderes Beiratsmitglied schlagt dazu vor, sich auf die allgemeinen Grundsatze des SGB V zu berufen. Ein Beiratsmitglied spricht zadem zwei Fragen an, die schon bei der Diskussion iiber das Beiratsgutachten zur nachhaltigen Finanzierung der Renten- und Krankenversicherung erortert wurden; diese sind zum einen die hohen Marketingkosten der PK V sowie die Hdhe
-4- 6_05.doc der ,,excess burden’. Einige Beiratsmitglieder bezweifeln, ob diese Aspekte wirklich Probleme fiir das Konsensmodell darstellen. Nach der allgemeinen Aussprache wird eine Kommission bestehend aus zwei Beiratsmitgliedern beauftragt, auf Basis der Diskussion einen kurzen Textentwurf vorzulegen. Nach erneuter Beratung des Entwurfs wird cin liberarbeiteter Text ohne Gegenstimme mit einer Enthaltung angenommen. wird gebeten, die Stellungnahme an die Vorsitzenden der Parteien, an einschligige Akteure (Verbande, Personen) sowie an den — wenn méglich vom BMF zur Verfiigung zu stellenden — Presseverteiler (groBe Zeitungen sowie Agenturen) zu versenden (ist inzwischen geschehen). wird zudem die Stellungnahme in einem offiziellen Schreiben an iibersenden (inzwischen geschehen). V. Uberblick iiber die weiteren Kommissionsarbeiten gibt einen Uberblick iiber die derzeit eingesetzten Kommissionen: e Kommission ,,Gemeinniitzigkeit* ¢ Kommission ,,Reform der Einkommensteucrbemessungsprundlage* * Kommission ,,Reform der K6rperschaftssteuer“. erklart sich bereit, zur Entlastung von in der Kommission ..Reform der Einkommensteuerbemessungsgrundlage“ zu tibernehmen. Zum weiteren Vorgehen hat der Beirat beschlossen, nach Beendigung des Gutachtens zur Gemeinniitzigkeit zunachst das Gutachten zur Kérperschaftssteuerreform in Angniff zu nehmen. Dazu soll im Januar eine erste Grundsatz- und Richtungsdiskussion erfolgen, bevor dann auf der Sitzung im Februar die Arbeit am Gutachten beginnen kénne. VI.__Fortfiihrung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ..Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ eréffnet die Diskussion des neu vorgelegten Gutachtenentwurfs. Ein Mitglied des Beirats hebt hervor, dass aus seiner Sicht die Begriffe tertidrer vs. dritter Sektor begrifflich klarer zu trennen seien. Ein Anderungsvorschlag wird angenommen. Einige Mitglieder des Beirats diskutieren in Bezug auf die Formulierung in der Einleitung zum
-5- 6_05.doc Gutachten die grundsatzliche Frage, ob Gemeinniitzigkeit mit Steuerbegiinstigung gleichzusetzen sei. Da die Terminologie auch in der Literatur umstritten sei, die Gleichstellung aber zumindest im allgemeinen Verstindnis erfolge, wird ein Vorschlag angenommen, den Satz in diesem Sinne klarer zu formulieren. Der Betrat diskutiert die Frage, ob der Abschnitt S. 6 f. iiber die Thesen von zum Thema Gemeinwohl im Zusammenhang des Gutachtens niitzlich fiir den Leser seien. Im Sinne einer inhaltlichen Straffung des Gutachtens wird seine Streichung beschlossen. Die Kommission wird aufgefordert, den Text auf Seite 9, Zeile 9, so zu andern, dass keine Namen von Autoren im Haupttext genannt werden. Dariiber hinaus soll in Zeile 9 anstelle der Prozentangabe von 2,12% die absolute Zah] genannt werden, um eine direkte Vergleichbarkeit mit Zeile 11 auf der selben Seite herzustellen. Die Kommission erhalt zudem den Auftrag zu priifen, welche Rolle die deutsche Einheit bei dem auf Seite 9 in Zeile 7 angegebenen Ansticg des dritten Sektors von 1990 auf 1995 um 30% spielt. Zu priifen ist auch, ob die auf Seite 10 in Zeile 9 angefiihrte Zahl von Steuermindereinnah- men in Héhe von 1,225 Mrd. € differenziert nach den Bereichen mildtatige Spenden sowie Parteien/Gewerkschaften angefuhrt werden kann. Die Zeilen 13 bis 15 auf Seite 10 sind in dem Sinne um zu formulieren, dass die ungleiche Behandlung von Krankenhaustragem als eine weitere Vergiinstigung erkennbar wird. Die Kommission wird aufgefordert zu priifen, ob die Aufzahlung der Bereiche auf den Seiten 10 und 11, in denen trotz gemeinniitziger Ziele Mangel im Management bzw. Wettbewerbsnachteile auftreten kénnen, inhaltlich nicht besser in den vorherigen Abschnitt 2.2 auf der Seite 9 passen wiirde. Der gesamte Abschnitt soll sprachlich tiberarbeitet werden. Ein Beiratsmitglied betont zudem, dass in der eben genannten Aufzahlung verdeutlich werden musse, dass die im Gutachtenentwurf zitierte Aufzahlung gema8 § 52 AO keine abschlieBende Aufzahlung ist. Ferner soll der Abschnitt Seite 13, Zeilen 3 bis 9, iiberarbeitet werden. Dabei soll insbesondere herausgestellt werden, dass der allgemeine, umgangssprachlich gebrduchliche Begriff der Gemeinntitzigkeit einer Skonomischen Analyse naher komme als der juristische gema8 Abgabenordnung und der Beirat in seinem Gutachten daher diesem allgemeinen Begriff folgen werde. Die Diskussion endet mit der Besprechung des Abschnitts 3.1 (Seite 13 — 15). Hier muss noch geklart werden, ob vorrangig die Begrifflichkeit der Abgabenordnung erldutert werden soll und /oder — und gef. in welcher Reihenfolge — die Skonomische Abgrenzung der Gemeinniitzigkeit.
6_05.doc VIL Tagesordnung der nachsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden IL Feststellung der Tagesordnung Ill. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Bericht des BMF iiber seine Beratungsgremien V. Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIL Verschiedenes. Zudem wird sich um ein Gesprach mit bemiihen und die Mitglieder des Beirats dariiber zeitnah informicren. VHI. Verschiedenes entfalit Berlin/Minster, den 27. Oktober 2005 gez. gez.