2005-protokoll-nr-458
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
8_05.doc Vertraulich Niederschrift 8/05 der 458. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministeri der Finanzen um am 9./10. Dezember 2005 in Berlin
B. Tagesordnung _ I. Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung Il. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Vortrag von zu den methodischen und empiri- schen Ansatzen bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen von Steuerrechts- anderungen V. Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie- rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand* VI. Inteme Sitzung © . VIL Tagesordnung der nachsten Sitzung VIL Verschiedenes
8_05.doc L. Mitteilungen der Vorsitzenden Ik. Feststellung der Tagesordnung Die versandte Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt. Ill, Bemerkungen zum Protokoll Das Protokoll wird nach Diskussion mit eini gen klarstellenden Anderungen zu den TOPs 1, 4 und 5 gebilligt und soll in genehmigter Form versandt werden. Im Ubrigen wird das Verfah- ren zur Versendung des Protokolls technisch angepasst. IV. _Vortrag vo zu den methodischen und irischen Ansdtzen bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen von A CRRA WA dem Beirat ftir die Méglichkeit, zu den datenmaBigen und methodischen Grundlagen fir die Bezif- ferung von Steuerrechtsinderungen referieren zu kénnen. Gegenstand sei die Einnahmens eite von Bund, Landern und Gemeinden mit den wesentlichen, dem Aufkommen nach in etwa gleich verteilten, direkten und indirekten Steuern. Zentrale Aufgabe sei die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen von Steverrech tsanderun- gen, die in Gesetzentwirfe mit finanzwirksamen MaBnahmen als sog, Finanztab leaus eingin- gen. Dabei sei zu unterscheiden zwischen der vollen Jahreswirkung (Entstchu ngsrechnung)
~4@- 8_05.doc und den jéhrliciien kassenméBigen Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Im Kern bilde die Rechnung also eine Grundlage fiir die Haushaltswirtschaft, sie diene insbesondere als In- put fiir den Arbeitskreis ,,Steuerschatzungen“ und allgemein eine Grundlage fur die steuerpo- litische Analyse, wobei hier neben 6konomischen Uberlegungen insb. Aspekte wie die der Aufkommensneutralitit im Mittelpunkt stiinden. Die zugrunde liegenden Steuerstatistiken seien konzentriert im-Statistischen Bundesamt. In den vergangenen Jahren sei die Aktualitt der Statistiken erheblich verbessert worden und es herrsche insbesondere eine gute Zusammenarbeit mit den Linder. Die Basisdaten stiinden aufgrund privilegierter Zugriffméglichkeiten auch der Wissenschaft zur Verfiigung (,,public user files‘). Probleme bestiinden aber darin, fiir neue Sachverhalte eine Schatzgrundlage zu > erhalten; hier wiirden auch Daten auBerhalb der Steuerstatistiken verwandt (bspw. Rtickgriff auf Mikrozensus, Umfragen) oder direkt Verwaltungsdaten analysiert. Zentrales Schdtzmodell sei ein mikroanalytisches Modell, basierend auf einer reprasentativen: Stichprobe von 250.000 Fallen; die Veraénderungen wiirden im Einzelfall analysiert und dann fiir die Aggregation des Gesamteffekts gewichtet. Zentrales Grindsatzproblem sei dabei, dass mittels Daten der Vergangenheit zukiinftige Wirkungen geschatzt, also Strukturen fortge- schrieben werden missten. Zusitzlich stelle sich ein Konsistenzproblem, da die (fortgeschatz- ten) Eckwerte des Modells in den Datenkranz der Bundesregierung und der Ressorts einge- passt werden miissten. In diesem Zusammenhang sei auch zu bemerken, dass die konomi- schen Auswirkungen von Steuerrechtsanderungen nicht individuell geschatzt, sondern in toto in der gesamtwirtschaftlichen Vorausschatzung der Bundesregierung berticksichtigt wiirden. Generell kénne man sagen, dass die Sensibilitat fiir Haushaltswirksamkeit von Steuerrechts- anderungen gewachsen sei. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund werde derzeit u.a. das ESt- Mikromodell neu konzipiert. Mit Blick auf die Validitaét der Schatzansadtze zeige sich, dass Abweichungen von den tatsachlichen Ergebnissen nur schwer tiberprifbar seien, weil hierzu i.d.R. ein Vergleich mit einem fiktiven Veranlagungsergebnis auf der Grundlage des alten Steuerrechts erforderlich ware. Eine wesentliche Ursache fiir Schatzabweichungen kénne in unzutreffenden Fortschreibungsannahmen und Fehleinschatzung von Verhaltensreaktionen liegen (z.B. hinsichtlich der Uberwalzbarkeit von USt-ErhShungen). Im Ubrigen stelle sich ein Konsistenzproblem, wenn zu viele Varianten und singulare Sachverhalte mit Ad-hoc- Annahmen ohne konsistentes Modell geschatzt wiirden (Bsp. Steueramnestie). In der Diskussion thematisieren einige Beiratsmitglieder das Problem der Schatzabweichun- . gen, etwa bei Schatzungen zur Dualen Einkommensteuer durch das BMF einerseits und das DIW andererseits. entgegnet, dass sich bei ei-
«5- & 05.doc nem derartigen Systemwechsel prinzipielle Probleme der Modellstrukturen potenziere n; so seien die Verhaltensreaktionen nur schwer zu prognostizieren, im vorliegen den Fall etwa hin- sichtlich des Ausschiittungsverhaltens, der Rechtsformwahl, dem EK/FK-Verhiltnis und wei- teren Vorgaben, die aus der Einbettung in das steuerliche Gesamtsystem entstiinde n (Abschaf- fung Gewerbestever, Mindestbesteuerung). Je nach Annahmengeriist kénnten sich Schatzdif- ferenzen zwischen den jeweiligen Modellen von bis zu 50 Mrd, € ergeben, was eine robuste fiskalische Schatzung nahezu ausschlieBe. Generell seien aber zumindest die fachlichen Schatzungen im Hause vom Vorsichtsprinzip geprigt. Als weiteres Problem wird die Schiétzung von Karussellgeschaften bei der Umsatzsteuer the- matisiert, bei der ebenfalls Inkonsistenzen in den Schatzungen zu beklagen seien (Hinweise zu strukturellen Schatzproblemen finden sich im Internet bei www.pspmuc.de). Auf Nachfrage erliutert ~ __das vom Bundesfinanzministerium verwendete Mik- romodell zur Unternehmensbesteuerung, das in mehreren Stufen aufgebaut sei. Datengrund la- ge sei die GewSt-Statistik, die durch die KSt/ESt-Statistik sowie die USt-Statistik vervoll- standigt wiirde. Erganzend werde die Bemessungsgrundlage ennittelt, bspw. durch die Be- ricksichtigung der Abschreibungen. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die fiskali- schen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2000 aufgrund unerwarteter Verhaltens- reaktionen bei den Ausschtittungen nicht korrekt geschatzt werden konnten. Der Beirat pladiert vor diesem Hintergrund generell fiir ein Offenlegen der Annahmen , um auf diesem Wege zur Verbesserung der-Schatzgiite beizutragen. Existierende Studien zam Stand der Schdtzmethoden sollten veréffentlicht werden und die Daten der Forschungsdaten- zentren verstarkt - auch von der Wissenschaft - genutzt werden. Ein Beiratsmitglied moniert in diesem Zusammenhang die generelle Tendenz zur Uberschatzung bei Unsicherheit, die nicht vereinbar sei mit dem Vorsichtsprinzip.| konzediert, dass eine Fehlerkor- rektur auferund eines fehlenden Referenzmafstabs leider kaum méglich sei. Einige Beiratsmitglieder problematisieren die steuerlichen Bereiche Alterseinkinfte, Umsatz- steuer-ErhShung 2007 sowie Eigenheimférderung. Im Ergebnis wird deutlich, dass auch in diesen Bereichen die Fragen der Uberwalzung und von Verhaltensanpassungen (insb. Vor- zieh- und Mitnahmeetfekte) fiir die Ermittlung der fiskalischen Auswirkungen eine zentrale Rolle spielen. Bei den indirekten Steuern seien etwa Laffer-Effekte erkennbar, die zu syste- matischen Verzerrungen fiihrten. Im Prinzip seien solche Effekte aber bei der gesamtwir t- schafilichen Vorausschatzung beriicksichtigt, dies gelte insbesondere fiir die Umsatzste uerer- hdhung.
-6- 8_05.doe Mit Blick auf die zukiinftige Ausrichtung der Steuerpolitik erklart der dass zundchst davon auszugehen sei, dass die Steuerquote historisch nied- rig sei; gleichzeitig miissten bei den direkten Steuern Schlupflécher gestopft werden und das Steuersubstrat erhalten werden. dankt fiir die kenntnisreichen Ausfihrungen. In einer der kommenden Sitzungen kénne die Diskussion erginzt werden durch einen Vortrag des DIW zu Mikrosimulationsmodellen. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums weist abschlieBend nochmals auf Méglichkeiten des Datenzugangs zu Forschungsdaten sowie auf einschlagige Publikation zu den Wirkungen von Steuerrechtsanderungen hin. Vv. Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ..Die abgabenrechtliche Privi- legierung gemcinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ stellt zunichst zwei gesonderte Papiere zur Spezifizierung eini- ger Aspekte des Gutachtens vor, in denen es um die Bestimmung der maximal vertretbaren Beschaffungskosten bei Spéndeneinwerbung geht. Die Einwerbekosten wiirden verglichen mit den Zusatzkosten der Besteuerung, wobei von der Annahme fixierter Staatsaufgaben so- wie irrelevanter Vollzugskosten ausgegangen werde. Im Ergebnis ergabe sich eine empirisch robuste maximal tolerable Spendenbeschaffungskostenquote von rd. 20 % (exakt: 17,15 %), die weitgehend unabhdngig von den zugrunde gelegten Parametern sei. in der Diskussion stellen einige Beiratsmitglieder die Annahme gegebener Kollektivgiiter in Frage. verdeutlicht, dass dic Argumentation im Papier davon ausgeht, dass dies als gedankliche Vorftage geklart sei; der Fokus werde vielmehr auf die oft vergessene Frage einer Subventionierung der Spendenverwaltung und —einforderung gelegt. In der Konsequenz resultieren Gkonomische Anforderungen fiir die Behandlung von Spen- denbeschaffungskosten bei der Gestaltung des Gemeinntitzigkeitsrechts. Einige Beiratsmitglieder geben zu bedenken, dass auch freiwillige Leistungen zu beriicksich- tigen seien, was zu anderen Ergebnissen fiir die Grenze fithren kénnte. Es wird klargestellt, dass zwischen marktmaBigen und volkswirtschaftlichen Beschaffungskosten zu unterscheiden ist und dass die Héhe der Zusatzkosten auch vom Steuersystem abhéngt. Der Beirat beschlieBt, eine leicht iberarbeitete Fassung der Kurzfassung des Papiers als Kas- ten in das Gutachten aufzunehmen und mit zusatzlichen Verweisen auf die Literatur und Be- legen fur die empirische Evidenz zu versehen.
8 05.doc Der Beirat nimmt seine Diskussion des Gutachtenentwurfs ,:Die abgabenrechtliche Privilegie- rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ wieder auf. Der Text wird bis §. 33, Z. 11 (vor Abschnitt 4.1 .2) diskutiert; redaktionelle Anderungen sind in der beigefligten Anlage kenntlich gemacht. _ Abschnitt 3.6: Der Beirat diskutiert, inwieweit dieser Abschnitt allgemeine Aspekte wie Biirgemahe und Flexibilitaét behandelt und insoweit am Anfang des Kapitels 3 platziert werden miisse. Es wird klargestellt, dass es hier bereits um Folgerungen fiir den staatlic hen Handlungsbedarf gehe, was so auch im Titel des Abschnitts (S. 27, Z. 28) zum Ausdruck kommen miisse. Zu Beginn dieses Abschnitts wird kritisiert, dass der Gesichtspunkt des Nutzung sausschlusses zu unprazise, ja nahezu eine Leerformel sei. Die Begriffe Nutzeninterdependenz, Kollektivgii- tereigenschaft sowie Clubgut miissten hier neu eingefiihrt werden und die Internalisierungs- bediirftigkeit begriindet werden. Einige Beiratsmitglieder pladieren fiir eine exaktere Einordnung des Aspekts der Gewinner- zielung in der Argumentation dieses Abschnitts, denn diese schlieBe Gemeinntitzigkeit a prio- ri aus; selbst Verluste seien kein Indiz fiir Gemeinniitzigkeit. Insoweit schlieBe sich auch das Ausschiittungsverbot (S. 28, Z. 18) zumindest an dieser Stelle nicht logisch an, sondern besser in der praktischen Konkretisierung auf S. 36. AuBerdem wird darum gebeten, auf S. 28, Z. 27 beim Argument der sozialen Anerkennung einen Riickverweis auf die S. 22/23 vorzunehmen und dabei die Funktion der Akkreditierung zu erwahnen. Die Kommission wird gebeten, diesen Abschnitt auf der Grundla ge der vorgetragenen Argu- mente zu prazisieren. | Abschnitt 3.7: In der Diskussion um die Ausrichtung dieses Abschnitts wird klargestellt, dass es hier um Methoden zur Ermittlung von Zahlungsbereitschaften geht. Allerdin gs sehen einige Beirats- mitglieder Probleme bei der empirischen Messung von Zahlungsbereitsc haft, auch sei das Kriterium der Bedeutsamkeit nur schwer einzugrenzen. Die Kommiss ion pruft auf der Grund- lage der Diskussion, ob der Abschnitt gestrafft werden kann. Kapitel 4: Die Kommission wird gebeten, den Titel (,,Kritik...“) nochmals zu priifen. AuBerdem sollte klar gemacht werden, dass es sich hier um die Diskussion notwend iger, aber keinesfalls hin- reichender Bedingungen der Férderung gemeinnitziger Zwecke geht. Abschnitt 4.1.1:
-8- 8 05.doc In der Passage zur Rolle der Kirchen (S. 32, Z. 23 ff.) wird von einigen Beiratsmitgliedern als auch Abstufungen je nach den von den Kirchen verfolgten Zwecken erfordern. Eine klare MaBgabe liefere hier auch die Verfassung (Stichwort: Kooperation Staat — Kirche), in deren Rahmen man argumentieren miisse. Im Ubrigen diirfe man die Kirchensteuerabzugsfahigkeit nicht mit der Kirchensteuer selbst vermischen. . Der Beirat beschlie&t daher, zum Ausdruck zu bringen, dass kirchliche Tatigkeit weit Uber mildtatige Zwecke hinausgehe, die vielfiltigen Aufgaben der Kirchen jedoch die Gutachte- nabgrenzung sprengten; deswegen seien im Text vor allem die sozialen T&tigkeiten in den Fokus zu nehmen. Neben den institutionellen Fakten, die sich aus der Verfassung und der Ge- schichte ergdben, mtisse auch der aus dem EU-Recht ableitbare Aspekt der Diskriminierungs- freiheit thematisiert werden. Gleichzeitig sollte der Text aber in der Logik der Allokationsthe- orie verbleiben und im Kern den Zusammenhang zwischen Religionsaustbung und steuerli- cher Abzugsfahigkeit problematisieren. Bei der Diskussion weiterer potenziell gemeinniitziger Tatigkeiten - insbesondere des Sports — wird auf den Konflikt zwischen den primar vertretenen allokationstheoretischen Begriindun- gen und alternativen Ansitzen hingewiesen, etwa meritorischen Begriindungen oder Verwei- sen auf die Wiinschbarkeit einer Bildung von Sozialkapital. und einige Beiratsmitglieder machen deutlich, dass die strikt al- lokationspolitische Argumentationslinie die Funktion habe, einer Beliebigkeit bei der abga- benrechtlichen Privilegierung gemeinniitziger Zwecke entgegen zu wirken bzw. flir den Staat allgemein klare Grenzen aufzuzeigen. Andererseits vertreten einige Beiratsmitglieder die Position, dass einige der in Rede stehenden Aktivititen (insbesondere Sport) auch in 6konomisch-theoretischer Hinsicht grundsatzlich forderungswiirdig sein. Strittig sei nur, wie gewichtig die Kollektivgiiter seien, die als Kup- pelprodukte der Clubtitigkeit erzeugt werden. Der Beirat ist sich einig dartiber, dass einer fi- nanziellen Férderung durch den Stast enge Grenzen gezogen werden miissten (Subsidiaritat). Neben weiteren Einzelfragen (Beriicksichtigung der Kommerzialisierung in der Dienstleis- tungsgesellschaft, Einbeziehung des Pflichtgedankens als ergaénzendes Element, empirische Fassbarkeit der ,,Bedeutsamkeit“, empirische Trennung verschiedener Funktionen) stellt sich letztlich das Problem der Anwendung der theoretischen Konzepte. Der Beirat erachtet es als notwendig, die Kriterien der Nutzungsinterdependenz bzw. der Kollektivguteigenschaft, aber auch des Clubgutcharakters exakt zu fassen und in der gebotenen Klarheit auf die in der Dis-
29+ 8 05.doc kussion stehenden Bereiche anzuwenden. Dabei soll bei Privilegierungen ein Vorsichtsprinzip beachtet werden. | Die Kommission wird gebeten, den Abschnitt entsprechend der Diskussion in dieser vermit- telnden Form zu iiberarbeiten und dabei Wertungen méglichst zu vermeiden. Die Diskussion endet auf S, 33., Z. 11. Vil.__Tagesordnung der nachsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung Hii. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Vortrag. zu Beratungsinstitutionen des BMF-sowie zur neuen Struktur des Hauses , V. Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs »Die abgabenrechtlich e Privilegie- rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ VI. Interne Sitzung (Zuwahl cines Mitglieds) VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung VI. Verschiedenes VIEL Verschiedenes entfallt Berlin/Miinster, den 24. Januar 2006 gez. 27.)