2005-protokoll-nr-458

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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                                                 Vertraulich


              Niederschrift 8/05
der 458. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats
   beim
   Bundesministeri
              der Finanzen
                      um
          am 9./10. Dezember 2005
                  in
                  Berlin
1

B.
Tagesordnung
   _
I.    Mitteilungen des Vorsitzenden

Il.   Feststellung der Tagesordnung

Il.   Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV.   Vortrag von                                       zu den methodischen und empiri-

      schen Ansatzen bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen von Steuerrechts-
      anderungen

V.    Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie-
      rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand*

VI.   Inteme Sitzung ©                    .
VIL   Tagesordnung der nachsten Sitzung

VIL Verschiedenes
2

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   L.      Mitteilungen der Vorsitzenden




 Ik.      Feststellung der Tagesordnung

 Die versandte Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt.




 Ill,     Bemerkungen zum Protokoll

 Das Protokoll wird nach Diskussion mit eini gen klarstellenden Anderungen zu den TOPs 1, 4

und 5 gebilligt und soll in genehmigter Form versandt werden. Im Ubrigen wird das Verfah-

ren zur Versendung des Protokolls technisch angepasst.




IV.     _Vortrag vo                                           zu den methodischen und

             irischen Ansdtzen bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen von


         A                CRRA WA                                                  dem
Beirat ftir die Méglichkeit, zu den datenmaBigen und methodischen Grundlagen fir die
                                                                                     Bezif-
ferung von Steuerrechtsinderungen referieren zu kénnen. Gegenstand sei die Einnahmens
                                                                                      eite
von Bund, Landern und Gemeinden mit den wesentlichen, dem Aufkommen nach in etwa

gleich verteilten, direkten und indirekten Steuern.

Zentrale Aufgabe sei die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen von Steverrech
                                                                                 tsanderun-
gen, die in Gesetzentwirfe mit finanzwirksamen MaBnahmen als sog, Finanztab
                                                                            leaus eingin-
gen. Dabei sei zu unterscheiden zwischen der vollen Jahreswirkung (Entstchu
                                                                            ngsrechnung)
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~4@-

                                                                                        8_05.doc

und den jéhrliciien kassenméBigen Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Im Kern bilde
die Rechnung also eine Grundlage fiir die Haushaltswirtschaft, sie diene insbesondere als In-

put fiir den Arbeitskreis ,,Steuerschatzungen“ und allgemein eine Grundlage fur die steuerpo-

litische Analyse, wobei hier neben 6konomischen Uberlegungen insb. Aspekte wie die der
Aufkommensneutralitit im Mittelpunkt stiinden.

Die zugrunde liegenden Steuerstatistiken seien konzentriert im-Statistischen Bundesamt. In

den vergangenen Jahren sei die Aktualitt der Statistiken erheblich verbessert worden und es
herrsche insbesondere eine gute Zusammenarbeit mit den Linder. Die Basisdaten stiinden
aufgrund privilegierter Zugriffméglichkeiten auch der Wissenschaft zur Verfiigung (,,public

user files‘). Probleme bestiinden aber darin, fiir neue Sachverhalte eine Schatzgrundlage zu >

erhalten; hier wiirden auch Daten auBerhalb der Steuerstatistiken verwandt (bspw. Rtickgriff

auf Mikrozensus, Umfragen) oder direkt Verwaltungsdaten analysiert.

Zentrales Schdtzmodell sei ein mikroanalytisches Modell, basierend auf einer reprasentativen:

Stichprobe von 250.000 Fallen; die Veraénderungen wiirden im Einzelfall analysiert und dann

fiir die Aggregation des Gesamteffekts gewichtet. Zentrales Grindsatzproblem sei dabei, dass

mittels Daten der Vergangenheit zukiinftige Wirkungen geschatzt, also Strukturen fortge-

schrieben werden missten. Zusitzlich stelle sich ein Konsistenzproblem, da die (fortgeschatz-

ten) Eckwerte des Modells in den Datenkranz der Bundesregierung und der Ressorts einge-

passt werden miissten. In diesem Zusammenhang sei auch zu bemerken, dass die konomi-

schen Auswirkungen von Steuerrechtsanderungen nicht individuell geschatzt, sondern in toto

in der gesamtwirtschaftlichen Vorausschatzung der Bundesregierung berticksichtigt wiirden.

Generell kénne man sagen, dass die Sensibilitat fiir Haushaltswirksamkeit von Steuerrechts-

anderungen gewachsen sei. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund werde derzeit u.a. das ESt-

Mikromodell neu konzipiert. Mit Blick auf die Validitaét der Schatzansadtze zeige sich, dass

Abweichungen von den tatsachlichen Ergebnissen nur schwer tiberprifbar seien, weil hierzu

i.d.R. ein Vergleich mit einem fiktiven Veranlagungsergebnis auf der Grundlage des alten
Steuerrechts erforderlich ware. Eine wesentliche Ursache fiir Schatzabweichungen kénne in
unzutreffenden Fortschreibungsannahmen und Fehleinschatzung von Verhaltensreaktionen

liegen (z.B. hinsichtlich der Uberwalzbarkeit von USt-ErhShungen). Im Ubrigen stelle sich
ein Konsistenzproblem, wenn zu viele Varianten und singulare Sachverhalte mit Ad-hoc-
Annahmen ohne konsistentes Modell geschatzt wiirden (Bsp. Steueramnestie).
In der Diskussion thematisieren einige Beiratsmitglieder das Problem der Schatzabweichun- .

gen, etwa bei Schatzungen zur Dualen Einkommensteuer durch das BMF einerseits und das

DIW andererseits.                                                entgegnet, dass sich bei ei-
4

«5-


                                                                                          & 05.doc

  nem derartigen Systemwechsel prinzipielle Probleme der Modellstrukturen potenziere
                                                                                     n; so
  seien die Verhaltensreaktionen nur schwer zu prognostizieren, im vorliegen
                                                                             den Fall etwa hin-

  sichtlich des Ausschiittungsverhaltens, der Rechtsformwahl, dem EK/FK-Verhiltnis
                                                                                   und wei-
  teren Vorgaben, die aus der Einbettung in das steuerliche Gesamtsystem entstiinde
                                                                                    n (Abschaf-
  fung Gewerbestever, Mindestbesteuerung). Je nach Annahmengeriist kénnten sich Schatzdif-

  ferenzen zwischen den jeweiligen Modellen von bis zu 50 Mrd, € ergeben, was
                                                                              eine robuste
  fiskalische Schatzung nahezu ausschlieBe. Generell seien aber zumindest die fachlichen

  Schatzungen im Hause vom Vorsichtsprinzip geprigt.

 Als weiteres Problem wird die Schiétzung von Karussellgeschaften bei der Umsatzsteuer
                                                                                       the-
 matisiert, bei der ebenfalls Inkonsistenzen in den Schatzungen zu beklagen seien (Hinweise

 zu strukturellen Schatzproblemen finden sich im Internet bei www.pspmuc.de).

 Auf Nachfrage erliutert            ~     __das vom Bundesfinanzministerium verwendete Mik-

 romodell zur Unternehmensbesteuerung, das in mehreren Stufen aufgebaut sei. Datengrund
                                                                                        la-
 ge sei die GewSt-Statistik, die durch die KSt/ESt-Statistik sowie die USt-Statistik vervoll-

 standigt wiirde. Erganzend werde die Bemessungsgrundlage ennittelt, bspw. durch die Be-

 ricksichtigung der Abschreibungen. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die fiskali-

 schen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2000 aufgrund unerwarteter Verhaltens-

 reaktionen bei den Ausschtittungen nicht korrekt geschatzt werden konnten.

Der Beirat pladiert vor diesem Hintergrund generell fiir ein Offenlegen der Annahmen
                                                                                     , um
auf diesem Wege zur Verbesserung der-Schatzgiite beizutragen. Existierende Studien zam

Stand der Schdtzmethoden sollten veréffentlicht werden und die Daten der Forschungsdaten-

zentren verstarkt - auch von der Wissenschaft - genutzt werden. Ein Beiratsmitglied
                                                                                    moniert

in diesem Zusammenhang die generelle Tendenz zur Uberschatzung bei Unsicherheit, die

nicht vereinbar sei mit dem Vorsichtsprinzip.|                 konzediert, dass eine Fehlerkor-
rektur auferund eines fehlenden Referenzmafstabs leider kaum méglich sei.
Einige Beiratsmitglieder problematisieren die steuerlichen Bereiche Alterseinkinfte, Umsatz-

steuer-ErhShung 2007 sowie Eigenheimférderung. Im Ergebnis wird deutlich,
                                                                          dass auch in

diesen Bereichen die Fragen der Uberwalzung und von Verhaltensanpassungen (insb. Vor-

zieh- und Mitnahmeetfekte) fiir die Ermittlung der fiskalischen Auswirkungen eine zentrale

Rolle spielen. Bei den indirekten Steuern seien etwa Laffer-Effekte erkennbar, die zu syste-

matischen Verzerrungen fiihrten. Im Prinzip seien solche Effekte aber bei der gesamtwir
                                                                                        t-
schafilichen Vorausschatzung beriicksichtigt, dies gelte insbesondere fiir die Umsatzste
                                                                                         uerer-
hdhung.
5

-6-

                                                                                       8_05.doe

Mit Blick auf die zukiinftige Ausrichtung der Steuerpolitik erklart der

                   dass zundchst davon auszugehen sei, dass die Steuerquote historisch nied-

rig sei; gleichzeitig miissten bei den direkten Steuern Schlupflécher gestopft werden und das

Steuersubstrat erhalten werden.

                 dankt                  fiir die kenntnisreichen Ausfihrungen. In einer der

kommenden Sitzungen kénne die Diskussion erginzt werden durch einen Vortrag des DIW zu

Mikrosimulationsmodellen. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums weist abschlieBend

nochmals auf Méglichkeiten des Datenzugangs zu Forschungsdaten sowie auf einschlagige

Publikation zu den Wirkungen von Steuerrechtsanderungen hin.



Vv.      Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs
                                                      ..Die abgabenrechtliche
                                                                         Privi-
         legierung gemcinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“

                              stellt zunichst zwei gesonderte Papiere zur Spezifizierung eini-
ger Aspekte des Gutachtens vor, in denen es um die Bestimmung der maximal vertretbaren

Beschaffungskosten bei Spéndeneinwerbung geht. Die Einwerbekosten wiirden verglichen

mit den Zusatzkosten der Besteuerung, wobei von der Annahme fixierter Staatsaufgaben so-

wie irrelevanter Vollzugskosten ausgegangen werde. Im Ergebnis ergabe sich eine empirisch

robuste maximal tolerable Spendenbeschaffungskostenquote von rd. 20 % (exakt: 17,15 %),
die weitgehend unabhdngig von den zugrunde gelegten Parametern sei.

in der Diskussion stellen einige Beiratsmitglieder die Annahme gegebener Kollektivgiiter in

Frage.                                verdeutlicht, dass dic Argumentation im Papier davon

ausgeht, dass dies als gedankliche Vorftage geklart sei; der Fokus werde vielmehr auf die oft

vergessene Frage einer Subventionierung der Spendenverwaltung und —einforderung gelegt.

In der Konsequenz resultieren Gkonomische Anforderungen fiir die Behandlung von Spen-

denbeschaffungskosten bei der Gestaltung des Gemeinntitzigkeitsrechts.

Einige Beiratsmitglieder geben zu bedenken, dass auch freiwillige Leistungen zu beriicksich-

tigen seien, was zu anderen Ergebnissen fiir die Grenze fithren kénnte. Es wird klargestellt,
dass zwischen marktmaBigen und volkswirtschaftlichen Beschaffungskosten zu unterscheiden

ist und dass die Héhe der Zusatzkosten auch vom Steuersystem abhéngt.

Der Beirat beschlieBt, eine leicht iberarbeitete Fassung der Kurzfassung des Papiers als Kas-

ten in das Gutachten aufzunehmen und mit zusatzlichen Verweisen auf die Literatur und Be-

legen fur die empirische Evidenz zu versehen.
6

8 05.doc
   Der Beirat nimmt seine Diskussion des Gutachtenentwurfs ,:Die
                                                                 abgabenrechtliche Privilegie-
   rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ wieder auf. Der Text
                                                                        wird bis §. 33, Z. 11
 (vor Abschnitt 4.1 .2) diskutiert; redaktionelle Anderungen sind in der beigefligten Anlage
   kenntlich gemacht.

 _ Abschnitt 3.6:

  Der Beirat diskutiert, inwieweit dieser Abschnitt allgemeine Aspekte
                                                                       wie Biirgemahe und
  Flexibilitaét behandelt und insoweit am Anfang des Kapitels 3 platziert
                                                                          werden miisse. Es wird
  klargestellt, dass es hier bereits um Folgerungen fiir den staatlic
                                                                      hen Handlungsbedarf gehe,
  was so auch im Titel des Abschnitts (S. 27, Z. 28) zum Ausdruck
                                                                  kommen miisse.

 Zu Beginn dieses Abschnitts wird kritisiert, dass der Gesichtspunkt des Nutzung
                                                                                 sausschlusses
  zu unprazise, ja nahezu eine Leerformel sei. Die Begriffe
                                                            Nutzeninterdependenz, Kollektivgii-

  tereigenschaft sowie Clubgut miissten hier neu eingefiihrt werden
                                                                    und die Internalisierungs-
 bediirftigkeit begriindet werden.

 Einige Beiratsmitglieder pladieren fiir eine exaktere Einordnung
                                                                  des Aspekts der Gewinner-
 zielung in der Argumentation dieses Abschnitts, denn diese schlieBe
                                                                     Gemeinntitzigkeit a prio-
 ri aus; selbst Verluste seien kein Indiz fiir Gemeinniitzigkeit. Insoweit
                                                                           schlieBe sich auch das
 Ausschiittungsverbot (S. 28, Z. 18) zumindest an dieser Stelle nicht
                                                                      logisch an, sondern besser
 in der praktischen Konkretisierung auf S. 36. AuBerdem wird
                                                             darum gebeten, auf S. 28, Z. 27
 beim Argument der sozialen Anerkennung einen Riickverweis auf die
                                                                   S. 22/23 vorzunehmen
 und dabei die Funktion der Akkreditierung zu erwahnen.

 Die Kommission wird gebeten, diesen Abschnitt auf der Grundla
                                                               ge der vorgetragenen Argu-
 mente zu prazisieren.                               |
Abschnitt 3.7:
In der Diskussion um die Ausrichtung dieses Abschnitts wird
                                                            klargestellt, dass es hier um
Methoden zur Ermittlung von Zahlungsbereitschaften geht. Allerdin
                                                                  gs sehen einige Beirats-
mitglieder Probleme bei der empirischen Messung von Zahlungsbereitsc
                                                                     haft, auch sei das
Kriterium der Bedeutsamkeit nur schwer einzugrenzen. Die Kommiss
                                                                 ion pruft auf der Grund-
lage der Diskussion, ob der Abschnitt gestrafft werden kann.

Kapitel
      4:

Die Kommission wird gebeten, den Titel (,,Kritik...“) nochmals zu
                                                                  priifen. AuBerdem sollte
klar gemacht werden, dass es sich hier um die Diskussion notwend
                                                                 iger, aber keinesfalls hin-
reichender Bedingungen der Férderung gemeinnitziger Zwecke geht.

Abschnitt 4.1.1:
7

-8-
                                                                                       8 05.doc


In der Passage zur Rolle der Kirchen (S. 32, Z. 23 ff.) wird von einigen Beiratsmitgliedern


als auch Abstufungen je nach den von den Kirchen verfolgten Zwecken erfordern. Eine klare
MaBgabe liefere hier auch die Verfassung (Stichwort: Kooperation Staat — Kirche), in deren
Rahmen man argumentieren miisse. Im Ubrigen diirfe man die Kirchensteuerabzugsfahigkeit
nicht mit der Kirchensteuer selbst vermischen.      .

Der Beirat beschlie&t daher, zum Ausdruck zu bringen, dass kirchliche Tatigkeit weit Uber
mildtatige Zwecke hinausgehe, die vielfiltigen Aufgaben der Kirchen jedoch die Gutachte-
nabgrenzung sprengten; deswegen seien im Text vor allem die sozialen T&tigkeiten in den
Fokus zu nehmen. Neben den institutionellen Fakten, die sich aus der Verfassung und der Ge-
schichte ergdben, mtisse auch der aus dem EU-Recht ableitbare Aspekt der Diskriminierungs-
freiheit thematisiert werden. Gleichzeitig sollte der Text aber in der Logik der Allokationsthe-
orie verbleiben und im Kern den Zusammenhang zwischen Religionsaustbung und steuerli-
cher Abzugsfahigkeit problematisieren.

Bei der Diskussion weiterer potenziell gemeinniitziger Tatigkeiten - insbesondere des Sports —
wird auf den Konflikt zwischen den primar vertretenen allokationstheoretischen Begriindun-

gen und alternativen Ansitzen hingewiesen, etwa meritorischen Begriindungen oder Verwei-
sen auf die Wiinschbarkeit einer Bildung von Sozialkapital.

                              und einige Beiratsmitglieder machen deutlich, dass die strikt al-
lokationspolitische Argumentationslinie die Funktion habe, einer Beliebigkeit bei der abga-
benrechtlichen Privilegierung gemeinniitziger Zwecke entgegen zu wirken bzw. flir den Staat
allgemein klare Grenzen aufzuzeigen.

Andererseits vertreten einige Beiratsmitglieder die Position, dass einige der in Rede stehenden
Aktivititen (insbesondere Sport) auch in 6konomisch-theoretischer Hinsicht grundsatzlich
forderungswiirdig sein. Strittig sei nur, wie gewichtig die Kollektivgiiter seien, die als Kup-
pelprodukte der Clubtitigkeit erzeugt werden. Der Beirat ist sich einig dartiber, dass einer fi-
nanziellen Férderung durch den Stast enge Grenzen gezogen werden miissten (Subsidiaritat).
Neben weiteren Einzelfragen (Beriicksichtigung der Kommerzialisierung in der Dienstleis-
tungsgesellschaft, Einbeziehung des Pflichtgedankens als ergaénzendes Element, empirische
Fassbarkeit der ,,Bedeutsamkeit“, empirische Trennung verschiedener Funktionen) stellt sich
letztlich das Problem der Anwendung der theoretischen Konzepte. Der Beirat erachtet es als
notwendig, die Kriterien der Nutzungsinterdependenz bzw. der Kollektivguteigenschaft, aber

auch des Clubgutcharakters exakt zu fassen und in der gebotenen Klarheit auf die in der Dis-
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29+
                                                                                         8 05.doc
  kussion stehenden Bereiche anzuwenden. Dabei soll bei Privilegierungen ein
                                                                             Vorsichtsprinzip
  beachtet werden.                            |
  Die Kommission wird gebeten, den Abschnitt entsprechend der Diskussion in dieser
                                                                                   vermit-
  telnden Form zu iiberarbeiten und dabei Wertungen méglichst
                                                              zu vermeiden. Die Diskussion
  endet auf S, 33., Z. 11.




 Vil.__Tagesordnung der nachsten Sitzung

   I.      Mitteilungen des Vorsitzenden

   Il.     Feststellung der Tagesordnung

  Hii.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

  IV.      Vortrag.             zu Beratungsinstitutionen des BMF-sowie zur neuen Struktur des
           Hauses                                                                   ,
  V.       Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs »Die abgabenrechtlich
                                                                                  e Privilegie-
           rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“

  VI.      Interne Sitzung (Zuwahl cines Mitglieds)

  VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung
  VI. Verschiedenes




VIEL       Verschiedenes


entfallt




Berlin/Miinster, den 24. Januar 2006

gez.                                                  27.)
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