2006-protokoll-nr-459

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich

der 459, Tagung des Wissenschaftli ichen Beirats
eim Bundesministerium der Finanzen
4. Januar 2006 in Berlin

A. Teilnehmer
1

B.
Tagesordnung
   __
I      Mitteilungen des Vorsitzenden

Ul.    Feststellung der Tagesordnung —

II.    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV. Vortrag von ee             ee ee Beratungsinstitutionen des Bun-
       desfinanzministeriums sowie zur neuen Struktur des Hauses
V.     Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie-
       rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“
 VI.   Interne Sitzung

 Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VII. Verschiedenes




L      Mitteilungen der Vorsitzenden
2

1_06.doc
   Hil.   _ Bemerkunge
                    zumn Protokoll

   Zum Protokoll der letzten Sitzung werden folgende Anderungen
                                                                beschlossen:

   S. 3, 2. Abs. wird wie folgt gefasst: ,.             ene        = gibt dem Beirat zur Kennt-
   nis, dass er in einem Brief an)             seine Enflassune atts dem Beirat beantragt hat. Der
   Beirat bedauert dies und wiinscht_                          alles Gute.“
   S. 8; 2. Abs., 1. Satz wird wie folgt gedndert: ,,Der Beirat beschli
                                                                        eft daher, zum Ausdrick zu
   bringen, dass kirchliche Tatigkeit weit iber mildtatige Zwecke hinausg
                                                                          ehe, die vielfaltigen
  Aufgaben der Kirchen jedoch die Gutachtenabgrenzung sprengte
                                                               n; ...“

  Das Protokoll zur Dezember-Sitzung wird mit diesen Anderungen
                                                                angenommen.



  Iv.     Vortrag von                                                Zu_Beratungsinstitutionen
          desBundesfinanzministeriums
                                 sowie zur neuen Struktur des Hauses

                                                                                  stellt zunachst
  wesentliche organisatorische Anderungen im Hause vor. Als :
                                                   fungiere tie               wahrend| _
                                                            zustandig sein werde; ay
                 sei                                                          zustandig.


 Die Zahlen fur das Staatsdefizit in Maastricht-Abgrenzung
                                                           seien in erfreulicher Weise korri-
 giert worden: Fiir 2005 ergabe sich ein Staatsdefizit von voraussi
                                                                    chtlich 3,5% im Vergleich
 zur Meldung im Rahmen des Stabilititsprogramms in Héhe
                                                        von 3,7% (bereinigt um die Post-
 unterstiitzungskassen 3,9%). Die Verbesserung sei zuriickzuftihren
                                                                    auf ein stirkeres BIP-
 Wachstum, steigende Steuereinnahmen und eine verbesserte
                                                          Finanzlage der Lander. Dies ha-
 be eine leichte Verschlechterung in der Finanzlage der Sozialversiche
                                                                       rungen tiberkompen-
 siert. Es bedeute, dass die Staatsquote weiter sinke und die
                                                              Steuerquote unverandert niedrig
sei. Aktuell seien auch die Steuereinnahmen im Dezember
                                                        um 3,5% angestiegen, wobei das
Plus sich vor allem aus den gewinnabhingigen Steuern speise.
                                                             Fiir das BIP kénne man derzeit
von einem Anstieg von 144% in 2006 und von 1% in 2007
                                                      ausgehen. Vor dem Hintergrund

dieser positiven Entwicklung sei nach den finanzpolitischen Konsequ
                                                                    enzen fiir 2006 zu fra-
gen. Prozedural sei der 22. Februar fiir die Beratungen des
                                                            Haushalts im Kabinett sowie fiir
die Meldung des dt. Stabilitatsprogramms nach Briissel vorgesehen.

Auf Nachfrage ciniger Beiratsmitglieder erlautert, : elle     ~ dass das MaBnahmenpaket der
Bundesregierung fiir mehr Wachstum, Beschiftigung und Innovation in erheblichem MaBe
Konsolidierungselemente in Form von konkreten haushal
                                                      terischen MaB8nahmen und dem Ab-
bau von Steuervergiinstigungen enthalte.
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Im Folgenden erlautert             die Beratungsstrukturen im Bundesfinanzministerium. Zu
den Kerninstitutionen der wissenschaftlichen Politikberatung speziell fiir das Ministerium ge-
héren der Wissenschaftliche Beirat und der Sachverstandigenrat. Weiterhin sei der Arbeits-
kreis Steuerschatzungen fir die Prognose der Einnahmeseite der Sffentlichen Haushalte von
Bund, Landern und Gemeinden eine wichtige Einrichtung. Im Bereich der Finanzmarkte seien
einige Beratungsgremien etabliert, so die Bérsensachverstindigenkommission, die sog. Hil-
debrandt-Gruppe, eine ,,financial advisory group“ im Kapitalmarktbereich sowie ein Bench-
mark-Management-Committee. Daneben existierten Beirate im Bereich der Postwertzeichen
sowie eine Vielzahl kleinerer Beirate und Beratungsgremien.

            unterrichtet auch tiber den Arbeitskreis Finanzwissenschaften als ein Pilotprojekt,
in dem Nachwuchswissenschaftler zu einem regelm&Bigen jour fixe eingeladen werden, um
abgegrenzte politiknahe Bereiche zu bearbeiten und zu diskutieren. Zudem erfolge Forschung
und Beratung im Ministerium in wichtigen Teilen iiber Forschungsprojekte, die spezielle poli-
tiknahe Bereiche abdecke, 2.B. aktuell den Aspekt der Finanzpsychologie.                bietet

an, zum laufenden Projekt ,,Qualitat der éffentlichen Finanzen“ vorzutragen.

Mit Blick auf die Frage nach einer praktisch orientierten Beratung zum Steuerrecht wird von
einigen Beiratsmitgliedern eine verbesserte Beratung z.B. zum Thema »Ubergangsregelun-
gen“ sowie die Durchftihrung von Planspielen angeregt. Ein Austausch mit Praktikern kénne
hier Liicken offen legen und Praxisplanspiele sollten zumindest fiir die Zukunft avisiert wer-
den. Erginzend gebe es Beratungsgremien in anderen Ressorts, die teilweise ebenfalls finanz-
politische Beziige aufwiesen, was die Frage nach der adéquaten Vernetzung der Beratungs-
strukturen aufwerfe.

In der Diskussion wird deutlich, dass die Reorganisation des Ministeriums Chancen eréfinet,
die Zusammenarbeit des Beirats mit dem Ministerium auf neue Grundsatzfragen und aktuelle
Problemstellungen auszudehnen. Vor diesem Hintergrund solle die Diskussion mit dem Mi-
nisterium - vor allem zu konkreten Reformprojekten unter finanzpolitischem Blickwinkel -
weiter intensiviert werden. Die regelmaBige Anwesenheit der Ministeriumsmitarbeiter und In-

formationen zu aktuellen finanzpolitischen Themen werden vom Beirat begriifit.
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                                                                                           1_06.doc

  Y. _ Fortsetzung
                der Diskussion des Gutachtenentwurfs ..Die abgabenrechtliche Privi-

         legierung gemeinniitzicer Zwecke auf dem Priifstand“

                               - teilt mit, dass ein Beiratsmitglied eine klarstellende Ausarbei-

  tung zum Thema ,,Kirchliche Zwecke im Lichte des Art. 140 GG“ vorgelegt habe. Der Beirat

  nimmt seine Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,.Die abgabenrechtliche Privilegierung ge-

 meinniitziger Zwecke auf dem Prifstand“ zur besonderen Frage der Behandlung des Sports

 auf Basis der Version vom 6. Januar 2006 (ab S. 37 Mitte) wieder auf.

 In der Diskussion wird deutlich, dass es darum geht, klare, aber praktikable und empirisch

 handhabbare Abgrenzungen fir den Sport als Individualgut einerseits bzw. als Kollektivgut

 mit externem Nutzen andererseits vorzunehmen. Jugendarbeit kénne als lokales Kollektivgut

 von besonderer Bedeutung sein; man diirfe die Forderung nach genereller NichtausschlieB-

 barkeit aber nicht verlassen und miisse die Kollektivgut-Forderung rigoros anwenden.

 Gleichwohl sei klar, dass fiir die Politik die Allokationstheorie nicht der einzige Bewertungs-

 mafstab sei, nicht zuletzt bei der Bewertung des Sports.

 Wichtig sei bei der Effizienz-Betrachtung auBerdem die Einordnung der sog. Mildtatigkeit.

 Diese kénne als Argument fiir Gemeinniitzigkeit dann angewandt werden, wenn ein Angebot

 unter Kosten bei gleichzeitiger Entlastung des Staates erfolge.

Dessen ungeachtet sei die Frage der institutionellen Ansiedlung der Aufgabenwahrnehmung

weiter zu diskutieren. Generell schlieBe ein Fehlen von Gemeinniitzigkeitsmerianalen nicht

aus, dass entsprechende Ziele mit anderen ausgabenpolitischen MaBnahmen geférdert wer-

den; dabei sei insbesondere cine Abwagung der damit verbundenen Transaktions- und Infor-

mnationskosten notwendig. Fiir eine Férderung tiber die Ausgabenseite spreche insbesondere

die hohe Zielgenauigkeit, Transparenz und Kostenersparnis. Klar sei aber, dass die Instramen-

tenfrage unabhangig von der Gemeinniitzigkeitsfrage sei und im Wesentlichen unter polit-

ékonomischen Gesichtspunkten diskutiert werden miisse. Dabei kénne man erlautemnd diag-

nostizieren, dass ein GroBteil von Betitigungsfeldern der Gemeinniitzigkeit auf historische

Griinde zurtickzufihren sei, z.B. auf getarnte   Formen der Férderung der Streitkrafte im An-

schluss an den Versailler Vertrag. Obwohl diese Anliisse heute keine Bedeutung mehr hatte,

sei eine Beharrungstendenz zu beklagen. Der Beirat bittet die Kommission, den Abschnitt

zum Sport im Lichte der Diskussion umzuformulieren.

Abschnitt 4.1.1. Die steuerbegiinstigten Zwecke

Von einigen Beiratsmitgliedern wird betont, dass die Bewertung der Gemeinniitzigkeit von

Kirchen gerade mit Blick auf den Aspekt der Mildtatigkeit durchaus kontrovers sei; allgemei-

ne Problembereiche wie die der Kirchensteuer kénnten allerdings in diesem Gutachten nicht

explizit thematisiert werden; hier kénne allenfalls ein Verweis auf die besondere institutionel-
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 le Bedeutung und die Diskussion in der Literatur erfolgen. Gleichwohl miisse eine Bewertung

und damit potenzielle Kritik zum Ausdruck gebracht werden. Nach Diskussion wird die

Kommission gebeten, den Abschnitt neu zu gliedern und unter Beriicksichtigung der klarstel-

lenden Erganzungen zur Rolle der Kirchen auch im Lichte der Abgabenordnung anzupassen.

Abschnitt 4.1.3.   Férderung der Allgemeinheit

Einige Beiratsmitglieder thematisieren, dass bei der Beschreibung des Aspekts der Forderung

der Allgemeinheit das Gutachten in seiner rein allokationstheoretischen Ausrichtung zu eng

sei. Dahinter verberge sich ein grundsatzliches methodologisches Problem der Zielfindung

und —definition. Es sei klar, dass das Gutachten von seiner Funktion her einen klaren Recht-

fertigungszwang fir die Politik auslésen miisse, was fiir eine stark allokationstheoretische

Ausrichtung spreche. Der konomische Mafstab sei konzise auf bestehende institutionelle
‘Regelungen, insb. der Abgabenordnung, anzuwenden und hier seien insb. lokale Kollektivgii-

ter und das damit verbundene Nutzungskonzept abzugrenzen. Dies sei nach Auffassung des
Beirats klarstellend zu verstirken.

Abschnitt 4.1.5. Ausschluss wirtschafilicher Geschdfisbetriebe

In der Diskussion zur Behandlung wirtschaftlicher Geschiftsbetriebe (Titel gedndert) wird

deutlich, dass durch Steuerbegiinstigungen ausgeléste Ineffizienzen (ungerechtfertigte Wett-

bewerbsvorteile) kritisch zu bewerten seien. Fraglich sei dabei, wie der Bereich der Daseins-

vorsorge einzustufen und zu bewerten sei. Hierzu wird der Kommission eine Formulierungs-

hilfe zur Verfiigung gestellt. Teile des Abschnitts auf S. 39 seien unter Mildtatigkeit zu sub-

sumieren. Klarer zu scharfen seien im Weiteren die Begriffe , Einnahmen am Mar        “aber

auch der Unterschied zwischen Gewinnerzielung und -verwendung sowie zwischen ,,transfers

in cash“ und ,,transfers in kind“. Die Kommission wird gebeten, die Argumentation klarer-zu

strukturieren und die Klarstellungswiinsche bei der Uberarbeitung zu beriicksichtigen.

Abschnitt 4.2. Besitzsteuerliche Vereiinsticungen

Die Kommission wird priifen, ob der einfthrende Absatz gestrichen werden kann. Auch miis-

se die Uberschrift allgemeiner gefasst werden (,,Einzelsteuergesetzliche Vergiinstigungen‘).
Des Weiteren wird die Kommission einen Vorschlag fiir eine neue Gliederung des Kapitels

erarbeiten.

Abschnitt 4.2.1. Kérperschafisteuer

Eine Klarstellung zur K6rperschaftsteuer miisse dahingehend vorgenommen werden, dass die

Kategorie der Liebhaberei ausgeschlossen und gleichzeitig die aktuelle Rechtsprechung be-

ricksichtigt wird. Zum Aspekt der Europarechtstauglichkeit des jetzigen steuerlichen Re-
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sT-
                                                                                              1_06.doc
   gimes wird festgestellt, dass es in dieser   Form nicht haltbar sei, dass aber eine Begrenzung auf

   Gemeinniitzigkeit im Inland oder alternativ eine Offnung fiir Europa méglich sei.

  Abschnitt 4.2.3. Gewerbe- und Grundsteuer

  Die Kommission wird gebeten, die Kritik an einer mdglichen Kostenen
                                                                      tlastung von Unter-
  nehmen liber das Vehikel der Férderung von Gemeinniitzi gkeit klarer zu begriinde
                                                                                    n und gef.
  Beispiele zur Veranschaulichung zu benennen.

  Abschnitt 4.2.4. Einkommensteuer

  Der Beirat diskutiert die Einordnung des Abschnitts in das gesamte
                                                                     Kapitel, da hier eine be-
  sondere A ffinitat zam Spendenprivileg (Abschnitt 4.4) bestehe. Einige klarstell
                                                                                   ende Ergan-
  zungen des Textes gehen aus der Anlage hervor.

 4.3.1. Umsatzsteuerliche Vergiinstigungen wegen Gemeinniitzickeit

 Der Beirat regt an, dass die Kommission zur Frage der Effizienz des
                                                                     Dritten Sektors einige
 Beispiele benennt und insb. auch kleinere Institutionen beriicksichtigt.

 4.3.3. Andere Rechtfertigungsgriinde ftir umsatzsteuerliche Vergiinstiouncen

 Der Beirat beschlieSt, den Abschnitt im Lichte der Diskussion um die Jugendarb
                                                                                eit und der
 lokalen Kollektivgut-Problematik, aber auch unter Beriicksichtigung der bindenden EU-

 rechtlichen Vorgaben anzupassen. Allgemein werden mégliche Kriterien
                                                                      fir eine differenzie- ;
 rende Besteuerung erdrtert, etwa verteilungspolitische Grinde, Erhaltun
                                                                         g der Arbeitskraft,
 Férderung des Humankapitals, Grundversorgung mit Gesundheit. Auch miisse
                                                                          eine Grenzzie-
hung zwischen Konsum und Vorleistungen erfolgen. Der Beirat verdeutli
                                                                      cht, dass insb. der
Aspekt des Humankapitals ein komplexes Thema sei, das hier nicht adaquat
                                                                         behandelt werden
kénne und stattdessen in einem spateren Gutachten vertieft aufgegriffen werden
                                                                               solle.

4.4. Spendenprivileg

Die Problematik des Spendenprivilegs wird ausfithrlich erdrtert,
                                                                 Der Aspekt der direkten Fér-

derung sollte in den allgemeinen Teil aufgenommen werden. Fraglich ist auch,
                                                                             inwieweit
Praktikabilitatserwagungen Eingang in die Bewertung des Spendenp
                                                                 rivilegs finden sollten.
Klar ist aus Sicht des Beirats, dass die Frage der Anreize und die Zukunftsgerichteth
                                                                                      eit der
Bewertung zentral sein miissen. Insbesondere bei GroBspenden miisse die
                                                                        Frage der Einfluss-
nahme durch Spender auf politische Entscheidungen und die der Substitui
                                                                        erbarkeit der Zwe-
cke, aber auch der Aspekt der Transparenz deutlicher gemacht werden
                                                                    (ggf. in einerFuBnote).

4.5, Zivildienst
                                                                                          .

Der Beirat entscheidet, dass dieser Abschnitt etwas allgemeiner gefasst
                                                                        wird und dementspre-
chend auch die Uberschrift angepasst wird. Im Wesentlichen gehe es hier um
                                                                           ein Geflecht von
ausgabeseitigen MaBnahmen bzw. Vorteilsnahmen, z.B. um
                                                       die Ubernahme von Versiche-
7

~§-

                                                                                          1_06.doc

rungsleistungen oder von Fahrtkosten bei Zivildienstleistenden in Krankenhausern. Es wird

beschlossen, die Passagen zur Wehrpflicht zu prazisieren. Die Diskussion endet auf $. 54. Die

Kommission wird gebeten, die Abschnitte bis einschlieBlich 4.5. auf Basis der Diskussion zu

tiberarbeiten.




VI.    Interne Sitzung

                           wird in den Beirat gewahlt.                   wird |             bitten,

                    satzungsgema8 zu berufen.                   wird in einem Schreiben tiber die
Wahl informiert (inzwischen erfolgt).




VH.        _Tagesordnung der nichsten Sitzung

 I.        Mitteilungen des Vorsitzenden

 II.       Feststellung der Tagesordnung

TIL        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV.       Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,.Die abgabenrechtliche Pnvilegie-

           rung gemeinnitziger Zwecke auf dem Priifstand“

 V.        Gespraéch mit dem                                          zu aktuellen Fragen der Fi-

           nanz- und Steuerpolitik

 VI.       Brainstorming   zum   neuen     Gutachtenthema      ,,Gemeinsame   Ké6rperschaftssteuer-

           Bemessungsgrundlage in Europa “

 VIL       Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VIII. Verschiedenes




VIL.       Verschiedenes

entfallt




Berlin/Minster, den 21. Februar 2006

2eZ.                                                  « $EZ.
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