2006-protokoll-nr-460
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
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B. Tagesordnung I. Mitteilungen des Vorsitzenden fl. Feststellung der Tagesordnung Ul. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Brainstorming zum neuen Gutachtenthema ,,Gemeinsame K6rperschaftssteuer- Bemessungsgrundlage in Europa “ VY. Gesprach mit as ea aa a= aktuellen Fragen der Fi- , nanz- und Steuerpolitik VL. Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Pnvilegie- rung gemeinntitziger Zwecke auf dem PriifstandTM VIL Tagesordnung der nachsten Sitzung VIL. Verschiedenes
2_06end.doc L. Mitteilungen der Vorsitzenden IL. Feststellung der Tagesordnung Die versandte Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt. Il. Bemerkungen zum Protokoll Das Protokoll zur Januar-Sitzung wird mit folgender klarstellenden Anderung angenommen: S. 8, 1. Abs. 3. Satz lautet nunmehr: ,,.Die Diskussion endet auf S$. 54.“ IV. _ Brainstorming zum neuen Gutachtenthema ,.Gemeinsame K6rperschaftssteuer- Bemessungsgrundlage in Europa“ Der Beirat konstituiert eine Kommission, bestehend aus den Mitgliedern und die zur nachsten Beiratssitzung einen Gliederungsentwurf zur Dis- kussion stellen wird. Es wird festgelegt, dass der Begriff ,,Gemeinsame“ aus dem Arbeitstite l des Gutachtens gestrichen wird. Dariiber hinaus wird vereinbart, in den weiteren Beratungen fur diesen Bereich zustindige Experten von Seiten der EU Kommission und Fachvertre ter aus dem Ministerium an peeigneter Stelle einzuladen. Inhaitlich solle im Entwurf die Binnenmarktperspektive im Vordergrund stehen, aus der her- aus der derzeit bestehende Prinzipienmix (z.B. internationaler Verlustau sgleich, Quellensteuer bzw. ,,Home state“-Besteuerung) bei der Besteuerung im internationalen Bereich diskutiert werden miisse, wobei der Aspekt der effizienten Faktorallokation zentraler Beurteilungsma- stab sein solle. Dabei gehe es nicht um die Erérterung von Steuersystemen; zentrales Thema sei die Besteuerung im Konzern. Relevante Rahmenbedingungen werden dabei durch EU- Recht und Rechtsprechung gesetzt. Zu klaren sei im Weiteren, wie tief die Analyse gehen sol- le, d.h. wie weit man Empfehlungen zur Harmonisierung geben kénne. In jedem Fall sollten nur wesentliche Grundlinien mit finanzieller Tragweite und nicht kleinteilige Details heraus- gearbeitet werden. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums erklart, dass auch die dt. EU-Ratspr asidentschaft fur das 1, Halbjahr 2007 das Thema der einheitlichen Bemessungsgrundlage in Europa als ein
-4- 2_06end.doc Schwerpunktthema ansehe. Dieser thematische und zeitliche Hintergrund sei bei der Konzi- pierung des Gutachtens zu beriicksichtigen. Der Beirat stellt klar, dass erster Adressat des Gutachtens das Bundesfinanzministerium sein miisse, das Gutachten aber auch die europai- sche Diskussion insgesamt beeinflussen kénne. V. Gesprich mit _ zu_aktuellen Fragen der Finanz- und Steuerpolitik dankt fir die Méglichkeit eines intensiven Mei- nungsaustausches mit dem Wissenschaftlichen Beirat. In den tagespolitischen Debatten kom- me zunehmend die Sachorientierung abhanden, was auch entsprechende Reflexe der Politik auslése. Daher konne der institutionalisierte Kontakt zur Finanzwissenschaft zur Versachli- chung der Diskussionen beitragen. betont dabei die Unabhingigkeit des Beirats. Das Interesse an empirisch abgesicherten Erkenntnissen und Politikberatung sei groB, wobei allerdings bei der Politikberatung die Logik der Politik beachtet werden miisse. Dariiber hin- aus sei die kommunikative Vermittlung komplexer Sachverhalte im politischen und 6ffentli- chen Raum wichtig, also die Verbindung von Expertise, Umsetzung und Kommunikation. Mit Blick auf die Finanzpolitik der Bundesregierung sei in seinem Verstandnis die Einhaltung des Europaischen Stabilitatspakts zentral, um die Stabilitat der Eurozone zu gewahrleisten, dies iibrigens verbunden mit positiven Riickwirkungen auf die nationale Finanzpolitik, etwa iiber ein niedriges Zinsniveau. Bei der Bewertung des deutschen Stabilitétsprogramms durch die EU KOM und der Haushultsplanung des Bundes sei eine Zweijahresbetrachtung (2006/07) erforderlich, um ein verzerrtes Bild zu vermeiden. Perspektivisch sei klar, dass Deutschland wieder aus dem Verfahren entlassen werde, sobald die Vorgaben des Stabilitats- paktes wieder erfiillt seien. In der Diskussion erlautert dass im Jahr 2006 die verfassungsmafige Kreditgrenze verletzt werde, begriindet mit der Strategie, dass die Konjunktur nicht durch weitere Kiirzungen geschadigt werden diirfe. Die Bundesregierung gehe in ihrem Jahreswirt- schaftsbericht von einer konservativen Wachstumsrate von 1,4% aus, nicht zuletzt auch des- halb, um das Vertrauen der Offentlichkeit und der Markte zu starken. Auf Nachfrage eines Beiratsmitglieds zur konjunkturpolitischen Ausrichtung der Finanzpoli- tik verdeutlicht | dass es zum vertraglich festgelegten Europaischen Stabilitats- pakt keine Alternative gebe, zumal sich der Euro zum Erfolgsmodell entwickelt habe. Fakt sei aber, dass Ungleichgewichte in Euroraum die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich tref- -
25: 2_O6end.doc fen, etwa liber unterschiedliche Realzinsentwicklungen. Dies wiirde neben den einigungsbe- dingten Lasten die Wettbewerbsposition Deutschlands ftir die Zukunft beeintrachtigen. Auf die Frage nach den Perspektiven der Gesundheitspolitik erklart (gee ' dass neben der dkonomischen Fragestellung der Ausrichtung der Gesundheitspolitik im Wesentlichen die Finanzierungsseite 1m Vordergrund stehe. Der Bundeshaushalt sei zu weit tiber 70% fixiert und leide unter einer strukturellen Unterfinanzierung. Vor diesem Hintergrund sei im Ge- sundheitswesen mehr Wettbewerb notwendig, ohne dass es zu einer Zuschuss-, Beitrags- punkterhGhung oder aber zu Leistungskiirzungen komme. Diese Bedingungen seien zentral fur die Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Sanierung der 6ffentlichen Haushalte. best4tigt den Befund einer mit Blick auf das Wirtschaftswachstum falsch strukturierten Staatsquote in Deutschland. Allein schon wegen der demografischen Heraus- forderungen miisse der Gegenwartskonsum zugunsten zukunftsorientierter Ausgaben einge- schrankt werden. Dazu gehdrten auch eine gréfere Eigenvorsorge (Riesterrente) der Birger und die richtige Balance zwischen Budgetktirzung und wachstumsorientierter Ausrichtung des Haushalts. Hinderlich sei hier aber die nach wie vor dominierende Kameralistik. Mit Blick auf die Einnahmenseite miissten sich dort Strukturreformen, bspw. im unternehmenssteuerlichen Bereich, in die Budgetzwange einordnen. Ein Beiratsmitglied problematisiert die Zielgerichtetheit einzelner Ma8nahmen des Solidar- pakts II. So seien die meist nicht zweckgebundenen Transfers ineffizient, denn sie wiirden nicht in vollem Umfang fiir Investitionen in die Zukunft eingesetzt. _ bestatigt diese Problematik und verweist darauf, dass dies auch im Finanzplanungsrat bereits themati- siert sei. Im Ubrigen sei 6konomisch auch der Investitionsbegriff neu zu fassen. Wichtige - auch fiir die Beiratsarbeit relevante - Politikfelder seien aus Sicht iF A der Féderalismus, Reform der Sozialversicherungen, Unternehmensbesteuerung, F inanzplatz Deutschland sowie Energie. In verschiedenen Bereichen sei Deutschland seit lingerem nicht mehr handlungsfahig, wobei es sich um langsame Reformprozesse handele. Die bestehenden Evaluationen und Vorschlage in diesen Bereichen wirden vom Ministerium grindlich ge- prift. nimmt zu weiteren dkonomischen Fragestellungen Stellung - so zur Frage von Versteigerungen bei Lizenzvergabe, der steuerlichen Behandlung von Immobilientrusts und der Frage von Ankniipfungspunkten beim Alterseinktinftegesetz - und pladiert ftir bkono- misch rationale Lésungen und Transparenz. Fin Diskussionsstrang dreht sich um die instituti- onellen Schwichen des dt. Mehrebenensystems. Die Probleme durch Verflechtungen von Lobbyisten und Institutionen erfordern aus Sicht. . mehr Transparenz in der Of-
~G- 2_06end.doc fentlichkeit, um langfristig Verkrustungen aufzulésen. Es gehe aber auch um die richtige Form von Politikvermittlung. Hierbei spiele eine fundamentale Féderalismusreform eine Rol- le. VI._ Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,.Die abgabenrechtliche Privi- legierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Prifstand“ muss wegen eines schweren Krankheitsfalls in der Familie die Sit- zung vorzeitig verlassen. Ubernimmt Der Beirat vereinbart, eine vorlaufige Endfassung des Gutachtens im April in Baden-Baden zu erdrtern, und sieht den Abschluss des Gutachtens spatestens ftir Mai vor. Grundlagen der Textdiskussion sind der Entwurf vom 6. Januar 2006 (beginnend auf 8. 54) sowie als Ergan- zung ein neuer Text der Kommission zur Forderung des Sports und der Entwurf einer Zu- sammenfassung. Auf Anregung eines Beiratsmitglieds werden in angemessener, neutraler Form Hinweise zur historischen Entwicklung der Gemeinniitzigkeit in der Abgabenordnung aufgenommen. Ein Beiratsmitglied erlautert, dass die Ausweitung des Gemeinniitzigkeitsaspekts erst vergleichs- weise spat, nach dem Zweiten Weltkrieg, in der Abgabenordnung vollzogen worden sei. Eine umfassende Diskussion dreht sich um die Frage, inwieweit im Beirat Konsens tiber die stcuerbegiinstigende Gemeinntitzigkeit des Sports erzielt werden kann oder ob ein Minder- heitsvotum erforderlich sei. Der Beirat ist sich einig, dass die Aussagen zum Sport soweit méglich im Konsens verfasst werden sollten. Allerdings sollte das Spektrum der Positionen durchaus im Text reflektiert werden. Mit dieser Zielrichtung wird zunachst der Entwurf eines neuen Abschnitts 4.1.4. Zur Férde- rung des Sports .egen Gemeinniitzigkeit t.e.S. erdrtert. Die Diskussion der Argumente fur baw. gegen eine allgemeine Férderung des Sports verdeutlicht, dass prinzipielle Wertungsun- terschiede hinsichtlich der Kollektivgutkomponente des Sports zu beachten sind und dies nach Ansicht einiger Beiratsmitglieder im Text adéquat zum Ausdruck kommen muss. Kon- sens herrscht dariiber, dass im Gutachten tendenziell eine enge Auslegung auf individualisti- scher Grundlage erfolgen soll; eine staatsorganische Sichtweise soll dezidiert nicht einge- nommen werden. Konkret geht es dabei beispielsweise um den Stellenwert des Sports bei Ju- gendlichen oder des Behindertensports. Schlieflich muss auch das Problem der technischen Trennung der Kollektiv- und der Privatgutkomponenten des Sports in den Blick genommen werden.
(* ba! s 2_06end.doc Der Beirat ist sich im Ergebnis einig, dass der Sport in Vereinen wegen seiner gesellschafts- politischen Bedeutung, insbesondere seiner integrativen Kraft, tiber die Jugendarbeit hinaus der Allgemeinheit nutzt. Ein Teil des Beirats halt diese Grtinde fiir so gewichtig, dass er des- halb an der Férderungswiirdigkeit festhalten will. Die Mehrheit halt diese Griinde nicht fiir hinreichend, um die Kosten der Férderung zu rechtfertigen. Die Kommission wird gebeten, den Text (Ende 2. Abs. des neuen Abschnitts) im Licht der Diskussion zu tiberarbeiten und die Argumentationslinie anzupassen. Wenngleich die integrative Kraft des Sports als offen- sichtlich angesehen wird, so sollen doch die Argumente fiir Gemeinniitzigkeit des Sports, auch aus dem nicht-6konomisch gesellschaftspolitischen Beréich, weiter spezifiziert werden. Neben der Legitimationsfrage dreht sich die Diskussion um den adaquaten Instrumentenein- satz. Es wird deutlich, dass die Aspekte einnahme- vs. ausgabenseitige Férderung, aber auch die Unterscheidung zwischen Subjekt- und Objektforderung zu thematisieren sind. Abschnitt 4.5, Zivildienst Der letzte Absatz des Abschnitts wird nochmals diskutiert, wobei die Kommission erlautert, dass sie bereits eine neue Fassung auf Basis aktueller Literatur erarbeitet hat, die die Beden- ken zu dem alten Entwurf entkraften kénnte. Abschnitt 5. Reformvorschlage Es wird vereinbart, den Abschnitt mit dem Begriff ,,Empfehlungen“ zu iiberschreiben Abschnitt 5.2, Reformziele Neben einigen redaktionellen Anpassungen werden Klarstellungen zur Diskussion um die Dienstleistungsfreiheit in der EU sowie zur Dienstleistungsrichtlinie vorgenommen. Abschnitt 5.3. Reform der Abgzabenordnung Es wird verabredet, Konsistenz zwischen diesem Abschnitt und der Zusammenfassung herzu- stellen. Mit Blick auf die institutionelle Ausgestaltung wird die Wichtigkeit der gemeindli- chen Willensbildung betont, aber auch die Rolle des Staates bei der Anerkennung von Ge- meinniitzigkeit tiber eine Akkreditierung, wobei die genauen Verfahren noch zu beschreiben sind. Ein Textvorschlag geht der Kommission zu (letzter Absatz, Mitte). Abschnitt 5.3.1. Besondere Mafnahmen Die Uberschrift wird gedndert in ,,Empfehlungen im Einzelnen‘. Bei den Vorschlagen werden Kiarstellungen und Prazisierungen vorgenommen, so zu den Reformvorschlagen, zur Abgren- zung bloBer Gemeinniitzigkeit von stevuerbegtinstigender Gemeinniitzigkeit, zur Feststellung der Bedeutsamkeit und der Kontrolle der steuerbegtinstigenden Gemeinniitzigkeit sowie zum Umfang der Untersttitzung mit Blick auf Sozialhilfeempfanger. Dariiber hinaus muss im Text
78 - 206end.doc Konsistenz mit dem neuesten Stand der Diskussion, insb. zum Sport und zu den Kirchen, her- gestellt werden. Abschnitt 5.3.2. Diskussion von Beispielen Die Uberschrift wird umformuliert in ,,Einige Konsequenzen“. Emige Beiratsmitglieder ver- deutlichen, dass es sich hier eindeutig um subjektive Wertungen handele; ein konsistenter Be- zug um Haupttext miisse in jedem Fall hergestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird an- geregt, einige streitbehaftete Beispiele wegzulassen. Dieser Vorschlag wird abgelehnt, viel- mehr wird vereinbart, den Text im Lichte der Diskussion substantiell zu tiberarbeiten. Eine Anderung der Reihenfolge und eine klare Botschaft zum Bereich Férderung von Wissenschaft und Forschung werden angeregt. Neuer Abschnitt 6. Zusammenfassung Die Uberschrift wird gedndert. Dariiber hinaus soll die Anfangspassage staérker fokussiert und mit Daten unterlegt werden. Gegen Ende des zweiten Abschnitts soll die Bedeutung des Dienstleistungssektors im strukturellen Wandel besser herausgearbeitet werden. Insbesondere gilt es, in diesem Sektor Ineffizienzen und Verzerrungen zu verhindern und die Flexibilitat zu erhohen. Im Weiteren soll auf die Notwendigkeit eines funktionierenden Wettbewerbs hinge- wiesen und klargestellt werden, dass mit einer Férderung Effizienzverbesserungen einherge- hend miissen, die die erheblichen Kosten der Privilegierung iibersteigen. Dagegen soll der fis- kalische Aspekt der Finanzierung Offentlicher Leistungen in den Hintergrund treten. Hierzu wird ein entsprechender Textvorschlag erarbeitet. Der mehrfach verwendete Begriff der Ge- winnerzielung wird kritisch hinterfragt. Das Instrument der staatlichen Akkreditierung eines gemeinntitzigen Status wird im Text prazisiert. Die Kommission wird gebeten, die diskutierten Passagen auf der Grundlage der Diskussion und der Formulierungsvorschlage zu tiberarbeiten und in den Argumentationslinien Konsis- tenz der einzelnen Textbausteine herzustellen. In der kommenden Sitzung soll ein von der Kommission vollig iberarbeiteter Gesamttext von Anfang an, beginnend mit S. 1, in der rich- tigen Reihenfolge diskutiert werden; der Rest des noch nicht eingehend besprochenen Textes von 5.3.2. wird in diesem Rahmen nochmals aufgegriffen.
29: 2_06end.doc _ VEL Tagesordnung der nachsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung WI. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung TV. Abschluss der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie- rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ Y. Diskussion des neuen Gutachtenthemas ,,Kérperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage in Europa “ VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIL. Verschiedenes VILL. Verschiedenes entfallt Berlin/Miinster, den 3. Mai 2006 gez. gez. Bez.
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