2006-protokoll-nr-461

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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3_06.dec



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                                                                              Kéin

                                                                              Minchen

                                                                              Tubingen

                                                                                 Hamburg

                                                                              Marburg




B.       Tagesordnung

 I.    __ Mitteilungen des Vorsitzenden

 Il.     Feststellung der Tagesordnung

 Ii.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.     Gesprach mit —                   zu Fragen der Finanzpolitik

 V.      Abschluss des Gutachtens Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinniitziger
         Zwecke auf dem Priifstand“

 VI.     Diskussion des neuen Gutachten-Themas ,,Kérperschaftstener in Europa“

 VII.    Interne Sitzung

 VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung

 IX.     Verschiedenes
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Entwurf
                                                 a2
                                                  &     Py   Be)
                                                       =e




  I.      Feststellung derTagesordnung

  Die versandte. Tagesordnung wird in der vorliegenden
                                                       Form gebilligt.



  Il.    _Bemerkungen zum Protokoll

  Das Protokoll der letzten Sitzung wird mit Anderungen
                                                        von                                 zu Ab-
  schnitt VI. des Protokollentwurfs angenommen.




 IV.    Gesprich mit                        zu Fragen der Finanzpolitik

                                                                   berichtet tiber die aktuelle finanz-
 politische Situation und Reformdiskussion sowie tiber
                                                       laufende Projekte des Ministeriums.

 Zunachst sei erfreulich, dass die Defizitzahlen fiir das Jahr
                                                               2005 positiv ausfallen und nahe an
 der Maastricht-Defizitgrenze von 3 % liegen warden. Der
                                                              Bundeshaushalt 2006 befinde sich
 in der Beratung, in Bezug auf die zentralen Aspekte MaBnahmen
                                                               des Haushaltsbegleitgeset-
 zes und MWSt-Erhdhung seien derzeit keine substan
                                                   ziellen Anderungen erkennbar.

 Fir das Jahr 2007 unterliege der dt, Staathaushalt
                                                    einem verschirften Regime aufgrund der
 Inverzugsetzung wegen anhaltender Verletzung der Maastri
                                                          cht-Grenzen. Erforderlich seien
 angemessene Mafnahmen fiir den Haushalt 2007,
                                               die im Rahmen einer Aktualisierung des dt.

Stabilitatsprogramms an KOM gemeldet wiirden. In
                                                 der aktuellen Bewertung kénne man sa-

gen, dass die Konsolidierungsma8nahmen auf der
                                               Einnahmen- und der Ausgabenseite anset-

zen. Steuererhéhungen glichen im Wesentlichen die
                                                  Belastungen im Bereich der Sozialen Si-
cherung aus, wahrend die Netto-Konsolid ierung aber
                                                     die Ausgabeseite erfolgt. Frihestens im
Frihjahr 2007 kénne das Defizitverfahren bei versch
                                                    arften Berichtspflichten wieder ruhen.

Im Ministerium seien einige Projekte auf den Weg gebrach
                                                         t worden, die fiir den Beirat von
Interesse sein kénnten. Zum einen wiirden im Hause Vorsch
                                                          lage zur Unternehmenssteuerre-
form diskutiert, bei denen mafgeblich sein miisse, dass der
                                                            Wettbewerbsnachteil der Kapital-
gesellschaften vermindert, Rechtsformneutralitat hergest
                                                         ellt und Finanzierungsneutralitat ge-
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Entwurf
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wahrt wird. Bei den Reformvorschlagen miisste ganz wesentlich die Konsolidierungsziele der

Bundesregierung berticksichtigt werden, was den finanziellen Ausgestaltungsspielraum erheb-

lich begrenze. Die Reform sei im Kontext mit anderen wichtigen Themen der politischen A-

genda der Regierung zu sehen, insb. der Sanierung der Sozialversicherungen (z.B. Effizienz-

gewinne durch Marktmechanismen; Dampfung der Kostendynamik im Gesundheitswesen);

zu letzterem habe der Beirat einen wichtigen Beitrag geleistet.

Das Bundesfinanzministerium verfolge seit lingerem den strategischen Ansatz, die Nachhal-

tigkeit und Wachstumswirksamkeit der 6ffentlichen Finanzen zu verbessern und werde dies

voraussichtlich auch zu einem Schwerpunktthema der EU-Prasidentschaft und der G7-

Prasidentschaft machen. Dariiber hinaus beschaftige man sich mit der Frage der Reform von

Budgetregeln, etwa nach dem Schweizer Modell einer Schuldenbremse; diese Debatte stehe

auch im Kontext zur Féderalismusreform.

In der Diskussion thematisieren einige Beiratsmitglieder
                                                      die Frage einer Gkonomisch rationa-
len Schuldenbegrenzung. Gerade beim Schweizer Modell sei zu fragen, wo die Schuldengren-

ze liege und wie sie ausgestaltet sein, etwa ob die Sozialversicherungen einbezogen wiirden.

Mit Blick auf die Ubertragbarkeit auf Deutschland sei zu klaren, inwieweit eine Verfassungs-
anderung notwendig sei und ob der Bund die Schulden der Lander tibernehme bzw. eher eine
Art Fonds-Lésung fiir die Lander zielfiihrend sei.

Einige Beiratsmitglieder verweisen in diesem Kontext auf die Notwendigkeit einer zeitgema-

Ben Fassung der verfassungsmaBigen Kreditgrenze des Art.      115 GG, der im Geiste der 60er
Jahre konzipiert sei. Vor allem miisse ein deutlich eingeschrankter Investitionsbegriff - etwa

verstanden als rentierliche Investitionen - Verwendung finden und das Aquivalenzprinzip
starker verankert werden. Alternativ wird cine Ubernahme der Maastricht-Defizitgrenzen
vorgeschlagen. Inwieweit das Konzept der zukunftsorientierten Ausgaben Verwendung finden

solle, wird kontrovers diskutiert. In jedem Fall erfordere eine Reform, dass die Bundeslander

in Deutschland mehr Steuerautonomie erhalten.

Der Beirat diskutiert abschlieBSend kurz die aktuell anstehende MWSt-Erhdhung unter kon-

junkturellen Gesichtspunkten sowie die Verwendung dieser Einnahmen ~— auch im Zusam-

menhang mit anstehenden Reformen im Bereich der Sozialversicherung.                      merkt
an, dass sich das Bundesfinanzministerium mit der Frage auseinandergesetzt habe, inwieweit

der derzeitige finanzpolitische Kurs der Bundesregierung expansiv oder restriktiv sei.
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Entwurf
                                                  -§-

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   Vv.     Abschluss des Gutachtens ..Die abgabenrechtliche Privilegierung
                                                                           gemeinniitziger
           Zwecke auf dem Priifstand“

   Der Beirat diskutiert — entsprechend der Verabredung der
                                                            vergangenen Sitzung — den neuen

   Gutachtenentwurf vom 9. April 2006 beginnend mit Seite
                                                          1. Die Kommission erlautert, dass
  offene Fragen, z.B. zur Behandlung von Personengesellschafte
                                                               n und deren 6konomischen Be-
  grundung (S. 13 des Entwurfs), chronologisch zu erértern seien;
                                                                  auBerdem stelle sich die Fra-
  ge nach einer Redaktionskommission. Als Anlage sind
                                                      die im Beirat beschlossenen Anderun-

  gen des Gutachtenentwurfs beigefiigt. Im Weiteren wird die
                                                             Diskussion dargestellt, soweit es
  sich um substantielle Punkte handelt und Anderungen nicht
                                                            nur redaktioneller Natur sind.

  Abschnitt 1, Einftihrung

  Einige Beiratsmitglieder schlagen vor, den Text zu fokussi
                                                             eren und die Problematik der steu-
  erlichen Behandlung zu scharfen; der Beirat beschlieBt, den
                                                              Abschnitt unverandert zu lassen.

 Abschnitt 2.3 Zur Kosteneffizienz gemeinniitziger Anbieter im Vereleic
                                                                        h zu gewerblichen An-
 bietern

 Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des dritten
                                                             Sektors, fiir den eine umfas-
 sende Quantifizierung noch aussteht, werden in diesem Anschni
                                                               tt die Ineffizienz des Sektors
 und die Rolle der steuerlichen Privilegierung problematisiert.
                                                                Hierzu wird eine neue Textpas-
 sage verabschiedet, die das Untersuchungsinteresse besser
                                                           strukturiert darstellt.

 Abschnitt 3.1 Selbstlose Férderung der Alleemeinheit


 Nach Auffassung einiger Beiratsmitglieder sei eine puristis
                                                             che Definition von ,,Allgemein-
 heit‘‘ zu eng, man miisse im Sinne der Rechtsprechung eher
                                                            von ,,Quasi-Allgemeinheit spre-
 chen; dies sei auch konsistent mit der nachfolgenden Argumentation.
                                                                     Allerdings beziehe sich
 der Aspekt der Allgemeinheit nicht nur auf den Sffentlichen Guts-Cha
                                                                      rakter, sondern indirekt
 auch auf die notwendige Reichweite der Regelung bzw. auf
                                                          die Frage des adiquaten Insttu-
ments.


Die Passage zur Behandlung von Kérperschaften im Gegensa
                                                         tz zu Einzelpersonen oder Per-
sonengesellschaften (S. 13) solle klarer formuliert werden,
                                                            hier sei zum einen auf die Europai-

sche Zinsrichtlinie zu verweisen, zum anderen trage das Transaktionsko
                                                                       stenargument. Die
Trennung der Vermdgensmassen sei ein zentrales Argume
                                                      nt zur Unterbindung von Miss-
brauch; Personengesellschaften béten hierfur keinen adaquat
                                                            en Ankniipfungspunkt. Klar sei
jedenfalls, dass die Argumente die Struktur der Einkom
                                                       menssteuer generell betrafen.

Abschnitt 3.4 Staatliche Férderung privat bereitgestellter Kollekti
                                                                    vgtiter:   Pro und Contra

Ausgehend vom Ergebnis des Vorabschnitts, der die
                                                  private Bereitstellung von Kollektivgii-

tern beleuchtet und der im Fazit klarer dargestellt werden musse,
                                                                  wird dieser Abschnitt vor al-
5

Entwurf
                                              -6-
                                                                                        306.doc
Jem methodologisch und modelltheoretisch diskutiert. Zum einen geht es in der Diskussion
darum, inwiefern das Standardmodell zu weit gehe und unplausibel sei fiir Argumente dafur,
warum Menschen spenden. Offensichtlich besitze Gemeinniitzigkeit einen Doppelcharakter,
einen individuellen und eine kollektiven Nutzen.


Eine weitergehende Diskussion entspinnt sich an der Frage der Motive fiir Spenden, die
Sammlung Ludwig wird als kritisches Beispiel erértert. Ergebnis der Diskussion ist, dass der
Abschnitt S. 22 (Z. 16) bis 24 (Z. 21) unter wesentlicher Beibehaltung der Kernargumente
vereinfacht und die stark modelltheoretischen Argumente verstandlicher formuliert werden
soliten. Eine erste vorlaufige Formulierung kann der Anlage entnommen werden; diese wird
von zwei Beiratsmitgliedern tiberarbeitet und der Kommission zugeleitet.

Abschnitt 3.5 Der Spendenabzug


In der Diskussion zum Spendenabzug thematisieren einige Beiratsmitglieder die Relevanz der
bestehenden steuerrechtlichen Obergrenzen und die Problematik der Progression. Im Ergebnis
soll der Abschnitt einfacher formuliert und Konsistenz mit dem Ende des Gutachtens herge-
stellt werden, gerade was die Frage der Kappung und der Progression betrifft. Die Folgerun-
gen fiir den staatlichen Handlungsbedarf (3.7) seien ggf. im Lichte des Abschnitts S. 24 ff. zu
relativieren.


Abschnitt 4.1.3 Zur Férderung des Sports wegen Gemeinniitzigkeit

In diesem Abschnitt wird von einigen Beiratsmitgliedern angeregt, den Optionsgutcharakter
der Sportanlagen starker zu betonen. Die Frage, inwieweit vom Homo-oeconomicus-Modell
abgewichen werden miisse oder nicht, wird kontrovers diskutiert. Einige Beiratsmitglieder
kritisieren, dass die Argumentation einseitig gegen den Sport ausgerichtet sei; dies schlage
sich auch in der Nennung der Quellen nieder. Nach Auffassung der Mehrheit des Beirats zeigt
sich der erreichte Kompromiss darin, dazulegen, dass die Politik Sportanlagen errichten k6n-
ne, es diirfe hierfiir nur keine steuerliche Abzugsfahigkeit geben.
Abschnitt 4.1.5 Férderung wegen Verfolgung kirchlicher Zwecke

Es soll ein klarstellender Hinweis eingebaut werden, worauf sich die steuerliche Abzugsfa-
higkeit von Spenden auch an diese Einrichtungen begriindet. Im Ubrigen ist die Darstellung
stark juristisch und deskriptiv ausgerichtet, um starker Hintergrtinde zu beleuchten.

Abschnitt 4.2.1 Kérperschaftsteuer


Der letzte Absatz dieses Abschnitts wird tiberarbeitet; auf S. 42, Z. 25 bis 43 werden Hinwei-
se auf das aktuelle EUGH-Verfahren erganzt.
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Entwurf
                                               -7-
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 Abschnitt 4.2.4.3 Andere Rechtfertigungseriinde fiir umsatzsteuerliche Vergiinstigungen


 Die Mehrheit des Beirats halt die Beibehaltung der umsatzsteuerlichen Privilegierung des

 Sports basierend auf der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe der 6. MWSt-Richtlinie fiir wenig

 tiberzeugend und pladiert daftir, dass Deutschland als Mitgliedstaat der EU auf eine Authe-

 bung der Vorschrift hinwirken sollte.


 Abschnitt 4.3 Zivildienst


 Es wird angeregt, die Daten zu den Arbeitskosten (S. 55, Z. 1-6) zu tiberpriifen. Der Ab-

 schluss dieses Abschnitts— zum wissenschaftlichen Grundverstandnis und zur Konsumenten-

 souverinitat
            — sollte fiir den Leser etwas verstandlicher gefasst werden.


 Abschnitt 5 Empfehlungen

 In 8. 57, Z. 24-27 ist der Aspekt der Abgrenzbarkeit und Prigung erwerbswirtschaftlicher

 Tatigkeiten zu ergdnzen.


Abschnitte 5.3.1 Empfehlungen im Einzelnen und 5.3.2 Einizge Konsequenzen


Die Empfehlung zur Anderung der §§ 64 bis 68 AO (S. 62, Z. 24 ff.) ist sprachlich anzupas-

sen; einige Formulierungen werden gestrafft (siche Anlage).


Von Abschnitt 5.4.2 Einkommensteuer wird ein Teil abgetrennt und unter einen neuen Ab-

schnitt 5.4.3 Spendenprivileg gefasst.


Hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfahigkeit von Mitgliedsbeitragen wird wieder auf die

Problematik des Einkommensteuerrechts - Progression und richtige Gestaltung des Steuerab-

zugs (von der Steuerschuld) - verwiesen (S. 54, Z. 6-11). Dartiber hinaus wird nach langerer

Diskussion um die Frage eigenntitziger Motive bzw. subjektiver Interessen fiir das Spenden

beschlossen, dass der Spendenabzug ausgeschlossen werden sollte, wenn erkennbar ist, dass

beim Spender die Verfolgung eigenniitziger Ziele im Vordergrund steht, bspw. die Spende

von der Nennung seines Namens abhangig gemacht wird (S. 54, Z. 12/13) . Weiterhin sei

deutlich zu machen, dass die Administrierbarkeit schwierig sei. Der nachfolgende Absatz (S.

65, Z. 14/15) sei verzichtbar.


Abschnitte 5.4.3 Umsatzsteuer und 5.4.4 Sonstice Recelungen

Es werden einige Streichungen beschlossen (siehe Anlage).
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Entwurf
                                              -8-
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Abschnitt 6 Fazit


Einige Beiratsmitglieder schlagen vor, die Struktur der Sektoren klarer zu machen und die

Beziige zum Gutachten besser herzustellen. Ein Beiratsmitglied kritisiert die im Fazit getrof-

fenen Folgerungen — zum Beispiel zur Pflege und Wohlfahrt - als vom Gutachten nicht ge-

deckt. Es wird beschlossen, den letzten Absatz zum staatlichen Handlungsbedarf und der Fra-

ge der Gewinnverwendung anzupassen und um einen Absatz nach vorne zu verschieben.




Die Kommission wird gebeten, die diskutierten Passagen auf der Grundlage der Diskussion

und der bei gefligten abgestimmten Formulierungsvorschlage sowie noch zu erarbeitender Er-
ganzungen zu liberarbeiten. In der kommenden Sitzung im Mai soll die elektronisch kurzfris-

tig versandte Neufassung des Gutachtens diskutiert werden. Ziel ist ein Beschluss tiber die

neue Fassung sowie liber die Einsetzung einer Redaktionskommission. Redaktionelle Hinwei-

se wiirden dann im schriftlichen Verfahren der Redaktionskommission zugeleitet.




VI. __ Diskussion des neuen Gutachten-Themas ..Kérperschaftsteuer in Europa “

Fir die Kommission stellt                    kurz die Eckpfeiler des Gutachtens mit dem Ar-

beitstitel ,.Krperschaftstever in Europa“ vor. Zentraler Schwerpunkt des Gutachtens sei die

Frage der Harmonisierung bzw. Koordinierung der Konzernbesteuerung in Europa. Fir Uber-

legungen in diese Richtung gebe es aus Gkonomischer Sicht gute Effizienzgriinde, aber auch

der EG-Vertrag mache eine Behandlung dieses Themas notwendig. Dariiber hinaus wtirden

aus der EUGH-Rechtsprechung rechtliche Probleme fir die nationalen Gesetzgeber erwach-

sen. Die Frage der Konzernbesteuerung richte sich an die EU als Ganzes, aber auch an die

einzelnen EU-Mitgliedstaaten bzw. konkret an Deutschland. Inhaltlich habe die EU KOM be-

reits 200] die Problematik der Abschottung der nationalen Steuersysteme und uneinheitlicher

Besteuerungsprinzipien thematisiert. Die EU KOM habe auch Lésungsvorschlage zur Diskus-

sion gestellt, etwa zur ,,homestate taxation“, zu gemeinsamen Bemessungsgrundlage sowie zu

einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften. Der politische Charme der Diskussion liege dar-

in, die Grundprobleme der Konzernbesteuerung in Europa im Rahmen weiter fiihrender Re-

formkonzepte mit den KOM-Vorschlagen verkniipfen zu kénnen.

Im Ergebnis sei allerdings - schon aufgrund der Komplexitat des Themas - nur eine Abw4-

gung der Vorteile und Nachteile sinnvoll, Man kénne sicher nicht eine spezifische Richtung
praferieren, sondern miisse offen mgliche Lésungen abwagen. Hierbei seien auch technische

Fragen zu klaren, etwa zur Abgrenzung eines Konzern und zur Ermittlung des Konzernergeb-

nisses (Gewinnermittlung, -konsolidierung, -aufteilung). Die einschlagigen EU-rechtlichen
8

Entwurf
                                                -§-



Aspekte seien zu ergiinzen und es mtisse eine EU-rechtliche Beurteilung der Vorschliige vor.
genommen werden. Neben zu definierenden Grundprinzipien seien auch die Auswirkungen
der méglichen Reformen flr die effektive Steuerbelastung und fiir das gesamtwirtschaftliche

Steveraufkommen fiir eine Bewertung von Bedeutung.

Der Beirat dankt der Kommission und unterstiitzt den vorgelegten Vorschlag. In der kom-

menden Sitzung solle eine tibergreifende Diskussion des ersten Papiers der Kommission an-

gestrebt werden. Fiir die weitere Behandlung des Themas wiirden Experten eingeladen, zum
einen aus dem Bundesfinanzministerium sowie dem Bundesjustizministerium, zum anderen

von Seiten der EU KOM bzw. aus den USA zur Frage der Ubertragbarkeit des US-
amerikanischen Modells auf Europa.




VII.       Tagesordn
                 der nachsten
                       ung Sitzung

 I.        Mitteilungen des Vorsitzenden

 i.        Feststellung der Tagesordnung

 lll.      Bemerkungen zum Pretokoll der letzten Sitzung

 IV.       Gesprach mit                zu Fragen der Finanz- und Steuerpolitik

 V.        Abschluss der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie-
           rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“

 VI.       Diskussion des neuen Gutachtenthemas ,,Kérperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in

           Europa*

 VIL Interne Sitzung
 VII. Tagesordnung der nachsten Sitzung

 IX.       Verschiedenes




IX.        _Verschiedenes

entfallt




Berlin/Minster, den 8. Ma400e 47.05
                                  ‘Oe
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