2006-protokoll-nr-461
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
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3_06.dec Kéln Kéin Minchen Tubingen Hamburg Marburg B. Tagesordnung I. __ Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung Ii. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gesprach mit — zu Fragen der Finanzpolitik V. Abschluss des Gutachtens Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ VI. Diskussion des neuen Gutachten-Themas ,,Kérperschaftstener in Europa“ VII. Interne Sitzung VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung IX. Verschiedenes
Entwurf a2 & Py Be) =e I. Feststellung derTagesordnung Die versandte. Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt. Il. _Bemerkungen zum Protokoll Das Protokoll der letzten Sitzung wird mit Anderungen von zu Ab- schnitt VI. des Protokollentwurfs angenommen. IV. Gesprich mit zu Fragen der Finanzpolitik berichtet tiber die aktuelle finanz- politische Situation und Reformdiskussion sowie tiber laufende Projekte des Ministeriums. Zunachst sei erfreulich, dass die Defizitzahlen fiir das Jahr 2005 positiv ausfallen und nahe an der Maastricht-Defizitgrenze von 3 % liegen warden. Der Bundeshaushalt 2006 befinde sich in der Beratung, in Bezug auf die zentralen Aspekte MaBnahmen des Haushaltsbegleitgeset- zes und MWSt-Erhdhung seien derzeit keine substan ziellen Anderungen erkennbar. Fir das Jahr 2007 unterliege der dt, Staathaushalt einem verschirften Regime aufgrund der Inverzugsetzung wegen anhaltender Verletzung der Maastri cht-Grenzen. Erforderlich seien angemessene Mafnahmen fiir den Haushalt 2007, die im Rahmen einer Aktualisierung des dt. Stabilitatsprogramms an KOM gemeldet wiirden. In der aktuellen Bewertung kénne man sa- gen, dass die Konsolidierungsma8nahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite anset- zen. Steuererhéhungen glichen im Wesentlichen die Belastungen im Bereich der Sozialen Si- cherung aus, wahrend die Netto-Konsolid ierung aber die Ausgabeseite erfolgt. Frihestens im Frihjahr 2007 kénne das Defizitverfahren bei versch arften Berichtspflichten wieder ruhen. Im Ministerium seien einige Projekte auf den Weg gebrach t worden, die fiir den Beirat von Interesse sein kénnten. Zum einen wiirden im Hause Vorsch lage zur Unternehmenssteuerre- form diskutiert, bei denen mafgeblich sein miisse, dass der Wettbewerbsnachteil der Kapital- gesellschaften vermindert, Rechtsformneutralitat hergest ellt und Finanzierungsneutralitat ge-
Entwurf -4- 3_06.dac wahrt wird. Bei den Reformvorschlagen miisste ganz wesentlich die Konsolidierungsziele der Bundesregierung berticksichtigt werden, was den finanziellen Ausgestaltungsspielraum erheb- lich begrenze. Die Reform sei im Kontext mit anderen wichtigen Themen der politischen A- genda der Regierung zu sehen, insb. der Sanierung der Sozialversicherungen (z.B. Effizienz- gewinne durch Marktmechanismen; Dampfung der Kostendynamik im Gesundheitswesen); zu letzterem habe der Beirat einen wichtigen Beitrag geleistet. Das Bundesfinanzministerium verfolge seit lingerem den strategischen Ansatz, die Nachhal- tigkeit und Wachstumswirksamkeit der 6ffentlichen Finanzen zu verbessern und werde dies voraussichtlich auch zu einem Schwerpunktthema der EU-Prasidentschaft und der G7- Prasidentschaft machen. Dariiber hinaus beschaftige man sich mit der Frage der Reform von Budgetregeln, etwa nach dem Schweizer Modell einer Schuldenbremse; diese Debatte stehe auch im Kontext zur Féderalismusreform. In der Diskussion thematisieren einige Beiratsmitglieder die Frage einer Gkonomisch rationa- len Schuldenbegrenzung. Gerade beim Schweizer Modell sei zu fragen, wo die Schuldengren- ze liege und wie sie ausgestaltet sein, etwa ob die Sozialversicherungen einbezogen wiirden. Mit Blick auf die Ubertragbarkeit auf Deutschland sei zu klaren, inwieweit eine Verfassungs- anderung notwendig sei und ob der Bund die Schulden der Lander tibernehme bzw. eher eine Art Fonds-Lésung fiir die Lander zielfiihrend sei. Einige Beiratsmitglieder verweisen in diesem Kontext auf die Notwendigkeit einer zeitgema- Ben Fassung der verfassungsmaBigen Kreditgrenze des Art. 115 GG, der im Geiste der 60er Jahre konzipiert sei. Vor allem miisse ein deutlich eingeschrankter Investitionsbegriff - etwa verstanden als rentierliche Investitionen - Verwendung finden und das Aquivalenzprinzip starker verankert werden. Alternativ wird cine Ubernahme der Maastricht-Defizitgrenzen vorgeschlagen. Inwieweit das Konzept der zukunftsorientierten Ausgaben Verwendung finden solle, wird kontrovers diskutiert. In jedem Fall erfordere eine Reform, dass die Bundeslander in Deutschland mehr Steuerautonomie erhalten. Der Beirat diskutiert abschlieBSend kurz die aktuell anstehende MWSt-Erhdhung unter kon- junkturellen Gesichtspunkten sowie die Verwendung dieser Einnahmen ~— auch im Zusam- menhang mit anstehenden Reformen im Bereich der Sozialversicherung. merkt an, dass sich das Bundesfinanzministerium mit der Frage auseinandergesetzt habe, inwieweit der derzeitige finanzpolitische Kurs der Bundesregierung expansiv oder restriktiv sei.
Entwurf -§- 306.doc Vv. Abschluss des Gutachtens ..Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ Der Beirat diskutiert — entsprechend der Verabredung der vergangenen Sitzung — den neuen Gutachtenentwurf vom 9. April 2006 beginnend mit Seite 1. Die Kommission erlautert, dass offene Fragen, z.B. zur Behandlung von Personengesellschafte n und deren 6konomischen Be- grundung (S. 13 des Entwurfs), chronologisch zu erértern seien; auBerdem stelle sich die Fra- ge nach einer Redaktionskommission. Als Anlage sind die im Beirat beschlossenen Anderun- gen des Gutachtenentwurfs beigefiigt. Im Weiteren wird die Diskussion dargestellt, soweit es sich um substantielle Punkte handelt und Anderungen nicht nur redaktioneller Natur sind. Abschnitt 1, Einftihrung Einige Beiratsmitglieder schlagen vor, den Text zu fokussi eren und die Problematik der steu- erlichen Behandlung zu scharfen; der Beirat beschlieBt, den Abschnitt unverandert zu lassen. Abschnitt 2.3 Zur Kosteneffizienz gemeinniitziger Anbieter im Vereleic h zu gewerblichen An- bietern Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des dritten Sektors, fiir den eine umfas- sende Quantifizierung noch aussteht, werden in diesem Anschni tt die Ineffizienz des Sektors und die Rolle der steuerlichen Privilegierung problematisiert. Hierzu wird eine neue Textpas- sage verabschiedet, die das Untersuchungsinteresse besser strukturiert darstellt. Abschnitt 3.1 Selbstlose Férderung der Alleemeinheit Nach Auffassung einiger Beiratsmitglieder sei eine puristis che Definition von ,,Allgemein- heit‘‘ zu eng, man miisse im Sinne der Rechtsprechung eher von ,,Quasi-Allgemeinheit spre- chen; dies sei auch konsistent mit der nachfolgenden Argumentation. Allerdings beziehe sich der Aspekt der Allgemeinheit nicht nur auf den Sffentlichen Guts-Cha rakter, sondern indirekt auch auf die notwendige Reichweite der Regelung bzw. auf die Frage des adiquaten Insttu- ments. Die Passage zur Behandlung von Kérperschaften im Gegensa tz zu Einzelpersonen oder Per- sonengesellschaften (S. 13) solle klarer formuliert werden, hier sei zum einen auf die Europai- sche Zinsrichtlinie zu verweisen, zum anderen trage das Transaktionsko stenargument. Die Trennung der Vermdgensmassen sei ein zentrales Argume nt zur Unterbindung von Miss- brauch; Personengesellschaften béten hierfur keinen adaquat en Ankniipfungspunkt. Klar sei jedenfalls, dass die Argumente die Struktur der Einkom menssteuer generell betrafen. Abschnitt 3.4 Staatliche Férderung privat bereitgestellter Kollekti vgtiter: Pro und Contra Ausgehend vom Ergebnis des Vorabschnitts, der die private Bereitstellung von Kollektivgii- tern beleuchtet und der im Fazit klarer dargestellt werden musse, wird dieser Abschnitt vor al-
Entwurf -6- 306.doc Jem methodologisch und modelltheoretisch diskutiert. Zum einen geht es in der Diskussion darum, inwiefern das Standardmodell zu weit gehe und unplausibel sei fiir Argumente dafur, warum Menschen spenden. Offensichtlich besitze Gemeinniitzigkeit einen Doppelcharakter, einen individuellen und eine kollektiven Nutzen. Eine weitergehende Diskussion entspinnt sich an der Frage der Motive fiir Spenden, die Sammlung Ludwig wird als kritisches Beispiel erértert. Ergebnis der Diskussion ist, dass der Abschnitt S. 22 (Z. 16) bis 24 (Z. 21) unter wesentlicher Beibehaltung der Kernargumente vereinfacht und die stark modelltheoretischen Argumente verstandlicher formuliert werden soliten. Eine erste vorlaufige Formulierung kann der Anlage entnommen werden; diese wird von zwei Beiratsmitgliedern tiberarbeitet und der Kommission zugeleitet. Abschnitt 3.5 Der Spendenabzug In der Diskussion zum Spendenabzug thematisieren einige Beiratsmitglieder die Relevanz der bestehenden steuerrechtlichen Obergrenzen und die Problematik der Progression. Im Ergebnis soll der Abschnitt einfacher formuliert und Konsistenz mit dem Ende des Gutachtens herge- stellt werden, gerade was die Frage der Kappung und der Progression betrifft. Die Folgerun- gen fiir den staatlichen Handlungsbedarf (3.7) seien ggf. im Lichte des Abschnitts S. 24 ff. zu relativieren. Abschnitt 4.1.3 Zur Férderung des Sports wegen Gemeinniitzigkeit In diesem Abschnitt wird von einigen Beiratsmitgliedern angeregt, den Optionsgutcharakter der Sportanlagen starker zu betonen. Die Frage, inwieweit vom Homo-oeconomicus-Modell abgewichen werden miisse oder nicht, wird kontrovers diskutiert. Einige Beiratsmitglieder kritisieren, dass die Argumentation einseitig gegen den Sport ausgerichtet sei; dies schlage sich auch in der Nennung der Quellen nieder. Nach Auffassung der Mehrheit des Beirats zeigt sich der erreichte Kompromiss darin, dazulegen, dass die Politik Sportanlagen errichten k6n- ne, es diirfe hierfiir nur keine steuerliche Abzugsfahigkeit geben. Abschnitt 4.1.5 Férderung wegen Verfolgung kirchlicher Zwecke Es soll ein klarstellender Hinweis eingebaut werden, worauf sich die steuerliche Abzugsfa- higkeit von Spenden auch an diese Einrichtungen begriindet. Im Ubrigen ist die Darstellung stark juristisch und deskriptiv ausgerichtet, um starker Hintergrtinde zu beleuchten. Abschnitt 4.2.1 Kérperschaftsteuer Der letzte Absatz dieses Abschnitts wird tiberarbeitet; auf S. 42, Z. 25 bis 43 werden Hinwei- se auf das aktuelle EUGH-Verfahren erganzt.
Entwurf -7- 3_06.doc Abschnitt 4.2.4.3 Andere Rechtfertigungseriinde fiir umsatzsteuerliche Vergiinstigungen Die Mehrheit des Beirats halt die Beibehaltung der umsatzsteuerlichen Privilegierung des Sports basierend auf der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe der 6. MWSt-Richtlinie fiir wenig tiberzeugend und pladiert daftir, dass Deutschland als Mitgliedstaat der EU auf eine Authe- bung der Vorschrift hinwirken sollte. Abschnitt 4.3 Zivildienst Es wird angeregt, die Daten zu den Arbeitskosten (S. 55, Z. 1-6) zu tiberpriifen. Der Ab- schluss dieses Abschnitts— zum wissenschaftlichen Grundverstandnis und zur Konsumenten- souverinitat — sollte fiir den Leser etwas verstandlicher gefasst werden. Abschnitt 5 Empfehlungen In 8. 57, Z. 24-27 ist der Aspekt der Abgrenzbarkeit und Prigung erwerbswirtschaftlicher Tatigkeiten zu ergdnzen. Abschnitte 5.3.1 Empfehlungen im Einzelnen und 5.3.2 Einizge Konsequenzen Die Empfehlung zur Anderung der §§ 64 bis 68 AO (S. 62, Z. 24 ff.) ist sprachlich anzupas- sen; einige Formulierungen werden gestrafft (siche Anlage). Von Abschnitt 5.4.2 Einkommensteuer wird ein Teil abgetrennt und unter einen neuen Ab- schnitt 5.4.3 Spendenprivileg gefasst. Hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfahigkeit von Mitgliedsbeitragen wird wieder auf die Problematik des Einkommensteuerrechts - Progression und richtige Gestaltung des Steuerab- zugs (von der Steuerschuld) - verwiesen (S. 54, Z. 6-11). Dartiber hinaus wird nach langerer Diskussion um die Frage eigenntitziger Motive bzw. subjektiver Interessen fiir das Spenden beschlossen, dass der Spendenabzug ausgeschlossen werden sollte, wenn erkennbar ist, dass beim Spender die Verfolgung eigenniitziger Ziele im Vordergrund steht, bspw. die Spende von der Nennung seines Namens abhangig gemacht wird (S. 54, Z. 12/13) . Weiterhin sei deutlich zu machen, dass die Administrierbarkeit schwierig sei. Der nachfolgende Absatz (S. 65, Z. 14/15) sei verzichtbar. Abschnitte 5.4.3 Umsatzsteuer und 5.4.4 Sonstice Recelungen Es werden einige Streichungen beschlossen (siehe Anlage).
Entwurf -8- 3_06.doc Abschnitt 6 Fazit Einige Beiratsmitglieder schlagen vor, die Struktur der Sektoren klarer zu machen und die Beziige zum Gutachten besser herzustellen. Ein Beiratsmitglied kritisiert die im Fazit getrof- fenen Folgerungen — zum Beispiel zur Pflege und Wohlfahrt - als vom Gutachten nicht ge- deckt. Es wird beschlossen, den letzten Absatz zum staatlichen Handlungsbedarf und der Fra- ge der Gewinnverwendung anzupassen und um einen Absatz nach vorne zu verschieben. Die Kommission wird gebeten, die diskutierten Passagen auf der Grundlage der Diskussion und der bei gefligten abgestimmten Formulierungsvorschlage sowie noch zu erarbeitender Er- ganzungen zu liberarbeiten. In der kommenden Sitzung im Mai soll die elektronisch kurzfris- tig versandte Neufassung des Gutachtens diskutiert werden. Ziel ist ein Beschluss tiber die neue Fassung sowie liber die Einsetzung einer Redaktionskommission. Redaktionelle Hinwei- se wiirden dann im schriftlichen Verfahren der Redaktionskommission zugeleitet. VI. __ Diskussion des neuen Gutachten-Themas ..Kérperschaftsteuer in Europa “ Fir die Kommission stellt kurz die Eckpfeiler des Gutachtens mit dem Ar- beitstitel ,.Krperschaftstever in Europa“ vor. Zentraler Schwerpunkt des Gutachtens sei die Frage der Harmonisierung bzw. Koordinierung der Konzernbesteuerung in Europa. Fir Uber- legungen in diese Richtung gebe es aus Gkonomischer Sicht gute Effizienzgriinde, aber auch der EG-Vertrag mache eine Behandlung dieses Themas notwendig. Dariiber hinaus wtirden aus der EUGH-Rechtsprechung rechtliche Probleme fir die nationalen Gesetzgeber erwach- sen. Die Frage der Konzernbesteuerung richte sich an die EU als Ganzes, aber auch an die einzelnen EU-Mitgliedstaaten bzw. konkret an Deutschland. Inhaltlich habe die EU KOM be- reits 200] die Problematik der Abschottung der nationalen Steuersysteme und uneinheitlicher Besteuerungsprinzipien thematisiert. Die EU KOM habe auch Lésungsvorschlage zur Diskus- sion gestellt, etwa zur ,,homestate taxation“, zu gemeinsamen Bemessungsgrundlage sowie zu einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften. Der politische Charme der Diskussion liege dar- in, die Grundprobleme der Konzernbesteuerung in Europa im Rahmen weiter fiihrender Re- formkonzepte mit den KOM-Vorschlagen verkniipfen zu kénnen. Im Ergebnis sei allerdings - schon aufgrund der Komplexitat des Themas - nur eine Abw4- gung der Vorteile und Nachteile sinnvoll, Man kénne sicher nicht eine spezifische Richtung praferieren, sondern miisse offen mgliche Lésungen abwagen. Hierbei seien auch technische Fragen zu klaren, etwa zur Abgrenzung eines Konzern und zur Ermittlung des Konzernergeb- nisses (Gewinnermittlung, -konsolidierung, -aufteilung). Die einschlagigen EU-rechtlichen
Entwurf -§- Aspekte seien zu ergiinzen und es mtisse eine EU-rechtliche Beurteilung der Vorschliige vor. genommen werden. Neben zu definierenden Grundprinzipien seien auch die Auswirkungen der méglichen Reformen flr die effektive Steuerbelastung und fiir das gesamtwirtschaftliche Steveraufkommen fiir eine Bewertung von Bedeutung. Der Beirat dankt der Kommission und unterstiitzt den vorgelegten Vorschlag. In der kom- menden Sitzung solle eine tibergreifende Diskussion des ersten Papiers der Kommission an- gestrebt werden. Fiir die weitere Behandlung des Themas wiirden Experten eingeladen, zum einen aus dem Bundesfinanzministerium sowie dem Bundesjustizministerium, zum anderen von Seiten der EU KOM bzw. aus den USA zur Frage der Ubertragbarkeit des US- amerikanischen Modells auf Europa. VII. Tagesordn der nachsten ung Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden i. Feststellung der Tagesordnung lll. Bemerkungen zum Pretokoll der letzten Sitzung IV. Gesprach mit zu Fragen der Finanz- und Steuerpolitik V. Abschluss der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie- rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“ VI. Diskussion des neuen Gutachtenthemas ,,Kérperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in Europa* VIL Interne Sitzung VII. Tagesordnung der nachsten Sitzung IX. Verschiedenes IX. _Verschiedenes entfallt Berlin/Minster, den 8. Ma400e 47.05 ‘Oe gez. gez.