2006-protokoll-nr-462
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
derb4i6m2‘.WBuas1ntTgN9Gde/r2HMcoih0lm4fn6a.tBFze
B.__Tagesordnung I. Mitteilungen des Vorsitzenden ll. Feststellung der Tagesordnung Ill. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gesprach mit ee sowie Verabschiedung =iih Ls! ee Vv. Abschluss des Gutachtens ,,Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinnitziger Zwecke auf dem Prifstand“ VI. Diskussion des neuen Gutachten-Themas ,Kérperschaftsteuer in Europa VII. Interne Sitzung VII. Tagesordnung der nachsten Sitzung IX. Verschiedenes L Mitteilungen des Vorsitzenden Die versandte Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt.
406.doc Il. _Bemerkungen zum Protokoll Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen. IV. Gesprach mit zu Fragen der Finanzpolitik Der Wissenschaftliche Beirat verabschiedet den langjahrig fiir den Beirat zustindigen Der Beirat dankt fir die hervorragende und stets vertrauensvolle Zusammenarbeit und verbinde t den Dank mit den besten Wiinschen fiir die weitere Arbeit. dankt dem Beirat fiir die langen Jahre einer stets konstruktiven Zusamme narbeit und die positiven Synergiceffekte fiir die eigene Arbeit im Minister ium und verbindet dies mit den besten Wiinschen ftir derichtet tiber die aktuelle wirt- schaftliche und finanzpolitische Lage in Deutschland. Die derzeit zu beobacht ende wirtschaft- liche Erholung gewinne an Breite und erfasse allmahlich auch die Binnennachfrage. Vor die- sem Hintergrund erwarte die Bundesregierung fiir 2006 ein BIP-Wachstum von 1,6% und von 1,2% in 2007. Auch der Arbeitsmarkt erhole sich allmahlich, das Preisnive au bleibe stabil. Risiken fiir die weitere Entwicklung lagen in der Entwicklung der Energiepr eise, dem weite- ren weltwirtschaftlichen Wachstum, der Entwicklung des Euro sowie der Binnenentwicklung insb. mit Blick auf die anstehende MWSt-Erhdhung. Die aktuelle Steuerschatzung sei etwas besser ausgefallen als erwartet. Auf dieser Grundlage veranschlage das Bundesfinanzministerium fiir das Jahr 2006 ein Staatsdef izit von 3,3 %: evil, notwendige Anpassungen wiirden zur Sitzung des Finanzplanungsrats Ende Juni vorge- nommen. Nach den MaBgaben der EU Kommission sei zusitzlich ein Abbau des strukturellen Defizits von insgesamt 1 % in 2006/07 einzuhalten. Die Steuerq uote werde mittelfristig wie- der um rd. 1 Prozentpunkt auf 21,2 % ansteigen. verweist auf das derzeit in den parlamentarischen Beratungen befindliche Haus- haltsbegleitgesetz mit der Anhebung der Mehrwertsteuer sowie auf das Steueranderungsge- setz u.a. mit Neuregelungen zur Entfernungspauschale, zum Sparerfre ibetrag, zum Kindergeld und zum Spitzensteuersatz. Mit Blick auf die derzeit diskutierte Unternehmensteue rreform seien im Koalitionsvertrag wichtige Bedingungen genannt worden, insbesondere die Verbes- serung des Standorts Deutschland und die Europatauglichkeit, weitgehe nde Rechtsform- und Finanzierungsneutralitat, Einschrankung von Gestaltungsméglichkeiten, Verbesserung der Planungssicherheit fir Unternehmen und 6ffentliche Haushalte sowie nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis. Die aktuell in der Offentlichkeit diskutierten Modellelemente wiir-
-4- 4_06.doc den unter diesem Blickwinkel geprift, um einen abgestimmten Vorschlag der Bundesregie- rung zu entwickein. In der Diskussion werden einige Aspekte zur geplanten Unternehmenssteuerreform themati- siert, insb. Méglichkeiten und Probleme einer Revitalisierung der Gewerbesteuer, die Anpas- sung des Kérperschaftsteuerrechts insb. mit Blick auf Personenunternehmen; aber auch Fra- gen der VerduSerungsgewinnbesteuerung, der Erbschaftssteuerreform und einer Abgeltungs- stever oder auch die steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge werden erértert. Es wird deutlich, dass in einigen Bereichen die politische Diskussion noch nicht hinreichend konkret ist und in jedem Fall verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Einige Beiratsmitglieder werfen die fundamentale Frage nach der Rolle des Steuerwettbe- werbs auf, und zwar inwieweit prinzipiell Harmonisierungsbedarf besteht oder vielmehr Un- terschiede akzeptiert werden sollten. fiihrt hierzu u.a. aus, dass die empirische Un- termauerung der These eines ,,race to the bottom” zwar unklar sei, dass Deutschland insbe- sondere mit Blick auf die effektive Steuerbelastung ins europaische Mittelfeld kommen musse und Steuerrankings durchaus eine gewisse psychologische Bedeutung hatten. Ein Beiratsmitglied regt an, sich die Erfahrungen anderer Lander mit der Umsetzung von Steuermodellen, bspw. bei der Abgeltungssteuer, zu Eigen zu machen. Es wird generell fiir ein umfassendes Reformpaket und ein einheitliches Reformdatum pladiert. Im Rahmen der Féderalismusdiskussion miisse nach Ansicht einiger Beiratsmitglieder die Frage von Ver- schuldungsgrenzen fur die Lander verbunden werden mit einer Steuerautonomie. Auf die Anmerkung einiger Beiratsmitglieder, die wirtschafts- und finanzpolitischen Grund- annahmen seien méglicherweise zu optimistisch, erklart dass die Bundesregierung bei den zugrunde gelegten Annahmen und Daten zur wirtschafts- und finanzpolitischen Ent- wicklung sehr vorsichtig agiere und daher die tatsichliche Entwicklung noch etwas besser als erwartet verlaufen kénne. Als wichtiges finanzpolitisches Thema fiir die Zukunft nennt die Fortsetzung von Strukturreformen (z.B. im Hinblick auf die Gesundheits- und die Familienpolitik) und damit das Thema der Qualitat und Tragfahigkeit der 6ffentlichen Finanzen. Der Beirat dankt fiir die Ausfiihrungen und die Bereitschaft zur Diskussion. Vv. Abschluss des Gutachtens Die abgabenrechtliche Privilegicrung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand* kiindigt an, dass das Gutachten in der Sitzung inhaltlich verabschiedet wer- den soll. Die Diskussion des Gutachtens erfolgt auf Basis einer von der Kommission erstellten Fassung, in denen die Anderungen der Kommission erkennbar sind. Dariiber hinaus sind die
-~5- 406.doc Anderungen des Beirats kenntlich gemacht und konnen beigefiigter Anlage entnommen wer- den. Im Einzelnen werden abschlieBend folgende substantielle Anderungen im Gutachten vorgenommen: Fir einige Passagen in Abschnitt 3.]. Selbstlose Férderung der Alleemeinheit werden Formu- lierungsvorschlage unterbreitet, die von der Redaktionskommission zu fiberpriifen sind; Ein- heitlichkeit der Passagen mit dem Kontext der S. 37 und 16 ist sicherzustellen. Ein Beiratsmitglied regt an, die Aussagen in Abschnitt 3.5. Der Spendenabzu zum g Ma8 des steuerlichen Vorteils mit der Héhe des Grenzsteuersatzes vom Tenor her abzuschwichen. Die Wertungen im Abschnitt 4.1.5. Férderung wegen Verfoloung kirchlicher Zwecke werden im Beirat kontrovers diskutiert. In Abschnitt 5.3.2. Einige Konsequenzen werden nach Diskussion die Formulierungen klarer gefasst, insb. zu den Bereichen Bildung und Erziehung, Gesundheit, Férderung der Jugend und Jugendsport. Unter Abschnitt 5.4.5, Sonstige Regelungen wird in Anlehnung an eine Anpassung in 4b- schnitt 4.3, ein neuer Punkt zu ,Zivildienst“ eingefiigt. Auf Basis eines Textvorschlags eines Beiratsmitgliedes wird ein neuer Abschnitt 6. als Resii- mee des Gutachtens eingefiigt. Die Redaktionskommission wird gebeten, fiir die Konsistenz mit dem Gutachten sowie daftir zu sorgen, dass der Abschnitt unabhiingig vom Hauptteil les- bar ist. Das bisherige Fazit solle demgegentiber die Basis fir die Zusammen-/Kurzfassung sein, die an den Anfang gestellt wird. Die Konsistenz der Aussagen soll von der Redaktions- konferenz geprift werden. Das Gutachten wird in dieser Fassung vom Beirat einmiitig angenommen. Im Anschluss wird eine Redaktionskommission wird eingesetzt die nach einer Sitzung am 2. Juni eine Fassung zur Mitteilung redaktioneller Anderungswiin- sche mit Termin verschickt, Die redaktionelle Endfassung soll dann am 26, Juni vorliegen. AuBerdem sind auf der Basis von Anregungen der Beiratsmitglieder Stichworte fiir Ergan- zungen einer Kurzfassung des Gutachtens zu erarbeiten. Eine Fassung fiir den Monatsbericht und eine engl. Kurzfassung (hierzu eigene Redaktionskonferenz mit sowie cine Pressemitteilung sind zu erstellen, bevor das Gutachten - voraussichtlich im August — dem Ministerium tibergeben wird.
406.doc VI. _ Diskussion des neuen Gutachten-Themas ..Korperschaftsteuer in Europa “ Der Beirat begriiBt der iiber die ak- tuelle steuerpolitische Diskussion auf EU-Ebene berichtet. bemerkt eingangs, dass Grundlage fir die aktuelle Diskussion um einheitliche steuerliche Besteue- rungsgrundlagen in der EU eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahre 2001 sei, die Hin- dernisse fiir den Binnenmarkt identifiziere. Zur Beseitigung dieser Hemmnisse seien einzelne Schritte vorgeschlagen worden, die langfristig auch die Frage der einheitlichen Bemessungs- grundlage betrafen. Vor diesem Hintergrund habe der ECOFIN-Rat im Jahr 2004 dieses Thema forciert in Angriff genommen und Facharbeitsgruppen eingerichtet. Grundthese sei, dass eine gewisse Verein- heitlichung die Kosten fir Unternehmen und Verwaltung reduzieren konne, die Vorteile des Binnenmarktes besser wahrgenommen werden kénnten und man dariiber hinaus adaquate Antworten auf die Vorgaben des EuGH geben kénne. Auf Basis dieser Arbeiten werde eine Expertenkommission die Thematik weiter vorbereiten und die EU-Kommission einen Vor- schlag erarbeiten. Themen der Facharbeiten seien insb. Fragen der Gewinnermittlung, speziell Fragen von Normen fiir Riicklagen, Riickstellungen und die Bewertung von Verbindlichkei- ten, die Frage der Ermittlung des steuerbaren Einkommens und weitere internationale Aspek- te, insb. Modelle zur Gewinnverteilung. Die EU-Kommission habe sich selbst dazu verpflich- tet, im Jahr 2008 einen umfassenden Vorschlag vorzulegen, und die dt. EU-Prasidentschaft habe das Ziel, das Thema voranzubringen, u.a. durch eine groBe Steuerkonferenz mit Vertre- tern von Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Parlament in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission. In der Diskussion ftihrt auf die Frage nach dem Umgang mit der EuGH-Rechtsprechung aus, dass die Debatte um die Bemessungsgrundlagen positiv zu be- werten sei und die zentralen Urteile des EuGH Vorgaben setzen wiirden, denen die Mitglieds- taten der EU gemeinsam nachkommen miissten. Auf die Frage nach der Behandlung von Verlusten und der Rolle des HGB antwortet _dass die Subsysteme Konsolidierung und Verlustvortrage integriert bzw. zumindest angendhert werden miissen, dass aber eine volle Ubereinstimmung mit dem HGB unrealistisch sei. AnschlieBend wird von cinigen Beiratsmitgliedern problematisiert, wie der gemeinsame Ge- winn von supranationalen Unternehmen zerlegt werden kann und welche Anreizsituationen dabei bei divergierenden Steuersdtzen zu beriicksichtigen sind. Klar ist aus Sicht des Ministe- riums, dass adverse Anreize zu minimieren sind und zu entscheiden ist, welche Steuersatzun- terschiede unter Beriicksichtigung von Mindeststeuersatzen akzeptabel sind. Im Ergebnis
“Fe 4 _06.doc kénne auf Basis des KOM-Vorschlags wohl nur eine verstirkte Zusammenarbeit erfolgen, da die im normalen Verfahren notwendige Einstimmigkeit wahrscheinlich nicht zu erreichen sei. Ein Beiratsmitglied thematisiert, inwieweit in der Konsequenz der Wettbewerb geschwacht wird und es zu unerwiinschten Lock-in-Strukturen kommt. Hierzu merkt an, dass Marktanreize nicht mehr fiber Bemessungsgrundlage, sondern offen iber direk- te Zuwendungen erfolgen miissten. In der Diskussion wird deutlich, dass die Steuerdiskussion auf EU-Ebene durch nationale U- berlegungen erginzt werden muss, bspw. fiir den Bereich der Personenunternehmen. Aufer- dem wird klar, dass die Uberlegungen zur Gewinnverteilung im Bereich der grenziiberschrei- tenden Besteuerung derzeit noch offen sind und die Erfahrungen in den EU-Mitgliedstaaten beriicksichtigt werden missen. Der Beirat dankt fiir die instruktiven Ausfiihrungen und die konstrukti- ve Diskussion. Die Kommission des Gutachtens ,,K 6rperschaftsteuer in Europa“ stellt auf Grundlage des von ihr vorgelegten Entwurfs zentrale Diskussionsthemen vor, ordnet die Themen in den Gesamt- zusammenhang der Harmonisierungsfragen ein und erlautert Weichenstellungen mit Blick auf die Konzentration auf Einzelfragen. Es herrscht im Beirat Einigkeit dariiber, dass sowohl einzelwirtschaftliche Argumente als auch allokationstheoretische Uberlegungen die Frage Harmonisierung der Steuersysteme vs. Steuerwettbewerb bestimmen und die Rahmenbedingungen fir Steuerwettbewerb definieren (Transaktionskosten, Zusatzlasten, Steuerplanungskosten) und damit die weitere Arbeit des Beirats pragen miissen. Auch die EU-rechtlichen Veranderungen sowie grundlegende Ideale der Steuerpolitik - Neutralitét, Gleichbehandlung, Leistungsfahigkeit — stellen wichtige Daten fiir die weitere Analyse dar. Aus diesen Grundsitzen miissten sich die weiteren Uberlegungen und Kriterien ableiten. Im EU—Kontext sei dartiber hinaus die spieltheoretische Frage der Ko- operation und Notwendigkeit einer Koordinierung wichtig fiir die Realisierung potenzicller Effizienzgewinne, sowohl national wie auch in der EU insgesamt. Ein Beiratsmitglied problematisiert, dass die Diskussion nicht auf das fiskalische Argument der Ergiebigkeit der relevanten Steuerquellen verengt werden diirfe, sondern vielmehr dko- nomisch ein Steuerwettbewerbsgleichgewicht bei Heterogenitaét und Mobilitat der Faktoren unter den Bedingungen von Produktdifferenzierung angestrebt werden miisse. In diesem Kon- text mlisse auch polit-6konomisch die Leviathan-Hypothese beriicksichtigt werden. Einige Beiratsmitglieder pladieren ftir einen pragmatischen Ansatz, der von einer volkswirt- schaftlichen Bewertung des Status Quo ausgeht und in jedem Fall einen reinen Wettbewerb
406.doc um Buchgewinne verhindern michte; dies sei zumindest eine Minimalposition. Es gehe also darum, dass der Binnenmarkt steuerlich funktioniere, Wettbewerbsneutralitat bei Grenziiber- tritt gewihrleistet sei und die Erosion nationaler Steuersysteme reduziert werde. Die Perspek- tive des Beirats miisse aber umfassend sein, es ginge um eine rationale Steuerordnung. Einige Mitglieder des Beirats betonen wiederholt die Bedeutung der EaGH-Rechtsprechung, die eine Harmonisierung erzwinge, welche nicht zuletzt auch das dt. Steuersystem veriindere, Dabei miissten auch die Zwischenschritte einer verstarkten Koordinierung klar aufgezeigt werden und Widerspriche einer eklektischen Harmonisierung in einem geschlossenen System vermieden werden. Der Beirat vereinbart, die Diskussion in der nichsten Sitzung wieder aufzunehmen. VIIL._Tagesordnung der nachsten Sitzung Mitteilungen des Vorsitzenden <26RO Feststellung der Tagesordnung Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,KGrperschaftsteuer in Europa“ Interne Sitzung VI. Diskussion tiber ein neues Gutachtenthema VIL. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIIL Verschiedenes IX. Verschiedenes entfallt Berlin/Minster, den 7. Juli 2006 Bez. ' . gez.