2006-protokoll-nr-463

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
1

B.
Tagesord
   _     nung
     I.    Mitteilungen des Vorsitzenden

     J.    Feststellung der Tagesordnung

     I].   Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

     IV.   Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,.KGrperschaftsteuer in Europa“

     V.    Diskussion Uber ein neues Gutachtenthema

     VI.   Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VII.      Verschiedenes




1.         Mitteilungen des Vorsitzenden




Ul.        Bemerkungen zum Protokoll

Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen.
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   IV. ___Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Kérperschaftsteuer
                                                                in Europa “

   Die    Kommission       schligt      eine    abschnittsweise        Diskussion     der      Diskussionsvorlage
  »Einheitliche Bemessungsgrundlage der Kérperschaftsteuer
                                                           in der Europdischen Union“
  (Stand: 21. April 2006) vor.




  Abschnitt 1: Der Ausgangspunkt des Gutachtens

  Finige Beiratsmitglieder stellen zu Beginn fest, dass ein fdderativ
                                                                      er Staat systematische
  Standortnachteile im internationalen Wettbewerb aufweise, insb.
                                                                  hinsichtlich der Attrahierung
  von Direktinvestitionen, was auf Fehlanreize aufgrund einer
                                                              Common-pool-Problematik bzw.

  vertikaler   Externalitaten    zuriickzufiihren         sei.   Schon eine       effiziente    Zuordnung      von
  Kompetenzen (z.B. Bund steuert Standortproblem) kénne hier fiir eine
                                                                       Verbesserung sorgen.

 Fin     Beiratsmitglied   erliutert,    dass    im      Falle   international    mobiler      Unternehmen     der
 Korperschaftsteuer grundsatzlich die Rolle einer Aquivalenzsteuer im
                                                                      Sinne einer Steuer zur
 Nutzung von Infrastruktur bzw. von ffentlichen Giitern mit
                                                            Uberfiillungseffekten zukomme.
 Eine beschrinkte      Steuerpflicht sei begriindet mit einer Aquivalenzpflicht,                     soweit die
 Allokation     der   Ressourcen     nicht      allein    wettbewerblich     erfolge.    Ein     Beiratsmitglied
 problematisiert; inwieweit sich eine Kérperschaftsteuer auf EU-Ebe
                                                                    ne am traditionellen Ideal
 der Einkommensteuer oder am Modell der Gewerbesteuer orientierten
                                                                   solle.

 Ein Vertreter der Kommission stellt zunachst klar, dass die
                                                             Frage des Steuerwettbewerbs
 entscheidend sei fiir die Gestaltung des Steuersystems, insofern
                                                                  seien das Aquivalenzprinzip

 oder andere Prinzipien der Besteuerung nachgelagert.                    Im Ubrigen miisse die aktuelle
 Diskussion um die Unternehmenssteuerreform diese Aspekte
                                                          im Blick behalten. In diesem
 Sinne sei das zentrale Diskussionsthema eingeordnet in den
                                                            Gesamtzusammenhang der
Harmonisierungsfrage; damit seien auch Weichenstellun
                                                      gen mit Blick auf Einzelfragen
vorgenommen.


Ein Beiratsmitglied problematisiert, inwieweit das Gutachten die
                                                                 Frage der Koordinierung der
Steuerpolitik der Mitgliedstaaten aus der Sicht eines Hochste
                                                              uerlandes oder der eines
rationalen     Steuersystems     beantworte.       Als      zentrale    Themen      werden       genannt:     die
Unterscheidung zwischen echtem Standortwettbewerb und reinen Verschiebungen und
                                                                                dabei
die Frage der Wettbewerbsfahigkeit des Binnenmarkts, die
                                                         Anwendung des Nettoprinzips; die
Frage    eines produktivitats-     oder transferorientierten           Systems,   aber auch Aspekte der
Steuerplanung sowie der compliance costs. Damit soll fiir
                                                          die Konzernbesteuerung in der EU,
auch in EU-rechtlicher Sicht, im Kern eine Binnenmarktper
                                                          spektive zugrunde gelegt werden,
wobei aufgrund der fehlenden EU-Kompetenzen reine Koordin
                                                          ierungslésungen anzustreben
sind. Im Rahmen einer Second-best-Betrachtung
                                              soll eine internationale Steuerarbitrage
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 verhindert werden, ohne die allokativen Vorteile des Steuerwettbewerbs zu untergraben. Dies

 gilt analog auch fiir den Absatz auf S. 20-18, der einen Schutz vor den realen Effekten hoher

 Steuern   thematisiert.    Ein   eher      technisches   Problem,   das   aber im   Gutachten    exakter

 hervorzuheben     sei,    betrifft   die    Abgrenzung     der   Steuerarten,   welche   die    tarifliche
 Gewinnsteuerbelastung ausmachen. Die Erlauterungen zu Tabelle 1 (S. 5) sollten daher etwas

 praziser ausfallen.




Abschnitt 2: Méglichkeiten einer Reform der Konzernbesteuerung in der Europdischen Union

Die Kommission schlagt vor,              abweichend vom vorliegenden Entwurf die Reform der

Konzernbesteuerung in der EU schichtweise zu diskutieren. Zundchst sei zu klaren, was

harmonisiert werden kann (Tarife, Bemessungsgrundlagen und K6rperschaftsteuersystem),

dann seien konkrete Vorschlage zu bewerten und schlieBlich weitergehende Uberlegungen

naher zu beleuchten, nicht zuletzt auch die Mindeststeuer. Die Gliederung beinhalte demnach

drei Elemente: Bemessungsgrundlage, Steuersatz sowie Steuersystem.




Abschnitt 2.1.1 Die Vorschlége der Kommission

Es wird angeregt zu verdeutlichen,              worauf sich die Vorschlage der EU-Kommission

typischerweise beziehen. Auch sollte die Lesbarkeit dieses Abschnitts, bspw. die Darstellung

der Kommissionsvorschlage, verbessert werden. S. 17, 2. Absatz, soll iiberarbeitet werden, da

unklar sei, inwieweit ,,vom System der Kérperschaftsteuer ... verzerrende Einfliisse auf

grenziiberschreitenden Investitionen der Unternehmen ausgehen“ kénnen.




Abschnitt 2.1.2 Weiterfiihrende Reformkonzepte

Die Kommission erlautert, dass sich die weiterftihrenden Reformkonzepte anhand von vier

Fallgruppen der Besteuerung grenztiberschreitend investierender Konzerne unterscheiden

lassen, welche sich durch Kombination jeweils einer Methode der Gewinnabgrenzung mit
jeweils einer Methode der Bemessung der Hohe der Gewinnsteuern ergeben. Fir einige

Beiratsmitglieder ist der Ausgangspunkt der Unterscheidung unklar. In der Tabelle erscheint

insb. der Begriff der getrennten Gewinnermittlung problematisch, denn es geht eher um die

Gewinnabgrenzung im Konzern. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang ausfihrlich die

Home State Taxation; es sei unklar, inwieweit dieses Konzept in der Systematik der Tabelle

erfasst werde. Es wird angeregt, weitere Beispiele zum Verstindnis der Tabelle einzufiihren;

dies gilt vor allem fiir eine Umsetzung von Home State Taxation in Deutschland.
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;

                                                                                                        5_06.doc


  Die Kommission stellt im Folgenden klar, dass es in diesem Kontext darum
                                                                           geht, ausgehend
  von Richtungsentscheidungen die Vorschlage der EU-Kommission, welche
                                                                       auf dem Konzept
  der formelhaften Gewinnaufteilung basieren, als mégliche, aber nicht
                                                                       abschlieBende Optionen
  einzuordnen.    Es    geht        im   Grundsatz     darum,   die   Méglichkeiten       der    Konzerne      zur
  Steuervermeidung zu minimieren. Bei formelhafter Gewinnaufteilung
                                                                    kommt es zu einer
  Besteuerung des Konzerngewinns in Anlehnung an das Quellenp
                                                              rinzip. Demnach kénnen
  durch eine Verlagerung von Investitionen (bzw. von Faktoren wie etwa Lohnsum
                                                                               me oder
  Vermégen, an welchen sich die Aufteilung des Gewinns orientiert))
                                                                    in Niedrigsteuerlander
  mit WohlfahrtseinbuSen einhergehende Steuerersparnisse erzielt werden,
                                                                                                 Bei getrennter
  Gewinnermittlung verbunden mit einer Besteuerung der Muttergesellschaft,
                                                                           welche die
 Auslandssteuern auf ihre eigene Steuerschuld anrechnen kann, bestehen
                                                                       hingegen Anreize zur
 Verlagerung der Ansdssigkeit der Muttergesellschaft in Niedrigsteuerlander.
                                                                             Es wird zum
 einen    vorgeschlagen,       diese     grundlegende      Problematik   der   Steuerarbitrage       deutlicher
 herauszuarbeiten.     Zum      arideren sollen die        Gemeinsamkeiten und         Unterschiede beider
 Alternativen verstandlicher erértert werden; als Denkhilfe bietet sich die Besteueru
                                                                                      ng des
 internationalen Einheitsunternehmens im abkommenslosen Zustand an.




 Abschnitt 2.3 Konzerngesellschaften mit Sitz in Drittstaaten

 Die.   Diskussion    zeigt,    dass     die    Verhinderung    von   Arbitrage    eine    mit    der   EuGH-
 Rechtsprechung      kompatible          europdische    Lésung    verlangt.    Bei    Drittstaaten      ist   zu
 berticksichtigen, dass es mehr Freiheit in der Lésung der Arbitrageprobleme gibt.
                                                                                   Technisch
 geschen geht es um die Zuordnung von Aufwand und die Frage, welches
                                                                     Modell man dabei
zugrunde legt (angelsichsisch vs. kontinentaleuropaisch/deutsch). Die
                                                                      Kommission wird in
diesem Zusammenhang gebeten, Erlauterungen zur S. 22, Z.                       18 ff., zu geben und die
vielfaltigen Weiterungen der Problematik darzustellen,




Abschnitt 2.4 Zwischenergebnis

Fiir die Ableitung des Zwischenergebnisses wird es als notwendig erachtet,
                                                                           genauer auf die
Vorschlage der EU Kommission insb. zur Behandlung von kleinen
                                                              Unternehmen einzugehen.
AuBerdem sollten die Probleme der Anwendung von Aufteilu
                                                         ngsregeln auf Drittstaaten

allgemein dargestellt werden. Damit ware die Problemdimension
                                                              der Gewinnabgrenzung
innerhalb   und      auferhalb       der       EU   zwar   prinzipiell   gleich;     allerdings     gebe      es
Pfadabhangigkeiten, die die Rationalitit der Konzernbesteuerung
                                                                bestimmen. Ziel miisse es
immer sein zu vermeiden, dass Unternehmen durch Verlagerungen
                                                              steuerlich gewinnen, und
zwar sowohl aus der Anreizperspektive Deutschlands als auch
                                                            aus der Sicht des Auslands.
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5 06.doc
Generell ware hier nochmals klarzustellen, auf welche Ziele und Zielgewichtungen die

Vorschlage aufgebaut werden.




Abschnitt 3.1.1 IFRS als Ausgangspunkt steuerlicher Gewinnermittlung?

Die Kommission erlautert, dass das IFRS als Rechnungslegungsstandard fiir multinationale

Unternehmen Ausgangspunkt der hier unterstellten Einkommensbesteuerung und der Frage

der Vermdégensermittiung und -bewertung ist. Die Kommission macht aber deutlich, dass eine

‘IFRS-basierte steuerliche Gewinnermittlung ohne steuerliche Modifikationen abgelehnt wird,

denn die Steuerbemessungsgrundlage muss in Uberstimmung mit den tiberkommenen

Prinzipien der steuerlichen Einkommensermittlung stehen. Dies spricht dafiir, kiinftig starker

zwischen der Gewinnermittlung im Allgemeinen und der steuerliche Gewinnermittlung zu

differenzieren (siehe Seite 26, Zeilen 7, 13).




Abschnitt 3.1.2 Grundlegende Prinzipien steuerlicher Gewinnermittlung und IFRS

Oberster Grundsatz sei das Realisationsprinzip; nicht realisierte Gewinne unterliegen faktisch

nie der Besteuerung.       Das   Nominalwertprinzip werde als              selbstverstindlich unterstellt,

Aspekte wie Substanzerhaltung, die Inflationsproblematik oder Scheingewinneliminierung

wurden nicht thematisiert. Es gehe hier eher um die Technik der Gewinnermittlung, d.h. um

die Frage der Steuerbarkeit etwa von Gewinnen und Verlusten, die aus einer Fair-value-

Bewertung oder des Ansatzes eines originaéren Firmenwerts resultieren (Seite 27, Z. 12 ff.)

Dies     gilt   bspw.   auch     fiir   die   steuerliche     Behandlung       von    Forschungs-     und

Entwicklungsaufwendungen          sowie   allgemeiner   fiir    die   Aktivierung     von   immateriellen

Vermégenswerten. Die einschlagigen IFRS             seien hierzu zum einen im dt. Kontext zu

bewerten, zum anderen miisse die Beurteilung ihrer Eignung als Ausgangspunkt der

steuerlichen Gewinnermittlung auch fiir andere EU-Staaten haltbar sein.




Abschnitte 3.2.1/ 3.2.2 Konsolidierungskreis, -technik

Die Kommission fihrt aus, dass in diesem Kapitel die steuerliche Konsolidierung erklart

werden soll.      Es gehe im Kern darum,          einfach      feststellbare Abgrenzungskriterien zu

verwenden, die gleichzeitig wirtschaftliche Zusamrnenhange und Verbundenheiten abbilden.

Subjektivitét sei zu vermeiden und wenn mdglich cine Operationalisierung dkonomischer

Gré8en      mit    Blick   auf     Massenverfahren          anzustreben.     Einige    Beiratsmitglieder

problematisieren hierbei, welche Str6me im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden

und welche Sachverhalte unter technischen Gesichtspunkten geeigneter Weise und méglichst

konsequent bewertet werden kénnen (z.B: die Rolle und Bewertung von Synergieeffekten).
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 Abschnitt 3.3 Gewinnaufteilung

 Auch bei der Gewinnaufteilung stellt sich das Problem der praktikablen Abgrenzung in

 Verbindung        mit   der    Lésung        von   dékonomischen           Anreizproblemen,         insb.   des    der

 Gewinnverschiebung         oder      des    Anreizes     zu    Fusionierung.     Im    Grundsatz       kommen       in

 Anlehnung an die nordamerikanische Praxis das Vermégen, die Lohnsumme und die

 AuSenumsatze als Aufteilungsschliissel in Frage.

 Nach Auffassung einiger Beiratsmitglieder stelle sich grundsitzlich die Frage, warum man

 idealiter nicht alternativ die Wertschépfung als Ma®stab heranziehe. Die Kommission fihrt

 aus, dass jede AufteilungsgréBe Vor- und Nachteile aufweise und diese offen diskutiert

 werden miissten (S. 39,. Z. 21 ff.).

 Bei der getrennten Gewinnermittlung sei zu unterscheiden zwischen transaktionsbezogenen

 und    globalen    Methoden         der    Gewinnaufteilung.        Zu     ermitteln   sei   eine    Methode       der

 Bestimmung der Transferpreise, wobei die unterschiedlichen Steuerungszwecke Zielkonflikte

 in sich bergen (z.B. Anreizprobleme, Lésung von Prinzipal-Agenten-Problemen). Die
gegenwartige       Praxis      sei    problembehaftet          und     im    Prinzip    abzulehnen,      das    gelte

médglicherweise auch fiir das ,,formulary apportionment“. Grundsatzlich erscheint es jedoch

unméglich zu sein, einen geeigneten Mafistab fiir eine verursachergerechte Gewinnaufteilung
zu identifizieren. Konzeptionell ist ,,formulary apportionment (wegen Synergieeffekten)

transaktionsbezogenen und globalen Methoden der Gewinnaufteilung berlegen.




Abschnitt 3.4 Einzubeziehende Unternehmen und Steuerarten

Einige Beiratmitglieder regen an, dass die hier vorgenommen Weichenstellungen noch klarer

gemacht werden, z.B. zur Frage der Ubertragbarkeit von Kapital- auf Personengesellschaften.
In jedem Fall wiirde es Eingriffe in das Einkommensteuerrechts geben sowie auf die

Behandlung von Personengesellischaften.

Hier sei zu klaren, inwieweit internationales Recht auf deutsches Recht tibertragen werden

kénne und welche Folgen das                  fir die nationale Besteuerung habe,               insbesondere die

Besteuerung von Personenunternehmen und die Konzernbesteuerung (hier insbesondere die
Rolle     der      Organschaft),           Auch     die        Frage        der   Zweifachbesteuerung              von

Kapitalgesellschaftsgewinnen                nach        den          Grundwertungen           des        deutschen
K6rperschaftsteuersystems sei hier zu klaren. SchlieBlich sei die Anpassung der Konzeption

der nationalen Unternehmensbesteuerung notwendig, insb. bei Personenunternehmen, die im

Ausland als Kapitalgesellschaften behandelt werden. Ein letzter Diskussionsstrang dreht sich

um die Rolle der Gewerbesteuer im Rahmen des ,,formulary apportionment“.
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 Abschnitt 4. Modellrechnungen

 Die Kommission argumentiert, dass eine verniinftige Abwagung der Systemoptionen nur
                                                                                     bei
 hinreichend empirisch .abgesicherten Aussagen tiber die Wirkungen der Modellelemente

 vorgenommen        werden      kann.    Damit        ist    zum     einen       eine     analytische      Wirkungsanalyse

 vorzunehmen       und    zum    anderen           eine    Verteilungsanalyse,            insb.    der    Veranderung       der
 Steuerbelastung      und      des   Aufkommens.              Modellgrundlage              ist    das     IFRS-System       mit
 Durchbrechungen.

 Ein Beiratsmitglied kritisiert, dass die vorgenommene Eingrenzung auf IFRS-Rege
                                                                                 ln eine
 Kommentierung (S. 34) erfordere. Problembereiche des eher zahlungsorientierten Modells
 seien   etwa      Riickstellungen,          die     nur     pragmatisch           erfasst        werden        kénnen,    zB.

 Versorgungsriickstellungen.            Tendenz            des      Modells         sei      die     | Verbreiterung       der
 Bemessungsgrundlage, wobei die Periodisierung der Strome durchaus begrenzt
                                                                            sein sollte, um
 Streitanfalligkeit zu vermindern.

 Als Simulationsmodell wird der ,,European Tax Analyser“ verwendet, der reprasentat
                                                                                    ive
 Branchen und dt. Unternehmen erfasst. Auf diese Unternehmen wird dann das internation
                                                                                       ale
 Recht   angewandt.       Im    Ergebnis       (S.    54     Tabelle       3)    zeigten     sich       keine   dramatischen

Veranderungen;       lediglich       dort,     wo         Abschreibungsregeln             variiert      werden,     gebe    es
Veranderungen.       Es   sei    feststellbar,       dass     mit    der    Reform         die     Transparenz      und    das
Steuergefalle und damit auch der Druck auf die Steuersitze zundhmen.

Auf Nachfrage wird erlautert, dass sich die Rechnungen auf Durchschnittsunterne
                                                                                hmen
beziehen, dass aber Differenzierungen méglich seien. Als problematisch wird
                                                                            geschen, dass
die Modellrechnungen angreifbar fiir Lobbyistenpolitik sind, denn es kénnen Einzelaspe
                                                                                       kte
isoliert herausgegriffen werden. Einige Beiratsmitglieder regen erlauternde Hinweise an.




Abschnitt 5. Schlussfolgerungen

Die Kommission erklart, dass es sich zundchst nur um eine Auflistung mdglicher Ergebnisse

handele, die den Meinungsbildungsprozess keinesfalls abschlieBend wiedergebe.

Mit Blick auf die allgemeinen Ergebnisse (Punkt 1) wird im Beirat deutlich
                                                                           gemacht, dass die

unterschiedlichen © Steueraufkommensentwicklungen                               sowie      Umwverteilungseffekte           die
Umsetzung einer Vereinheitlichung des Rechts der Konzernbesteuerung in Europa
                                                                              enorm
erschweren. Die Frage des fiskalischen Aufkommens ist also eine entscheid
                                                                          ende GréBe, was
durchaus auch Uberlegungen in Richtung eines zwischenstaatlichen Finanzaus
                                                                           gleichs
ausildésen kann.
8

5_06.doc
      Neben der Besteuerung der Konzernmutter und
                                                  der daran ankniipfenden Umverteilung gehe
      es auch um die Problematik der Anrec
                                           hungsiiberhange, die wie Freistellungen
                                                                                   wirkten;
      diesbeziiglich seien die Reaktionen der Staaten
                                                      vollig offen.

      Eine Abwagung zwischen den Vorschlage
                                              n 2 und 3 der Schlussfolgerungen muss
                                                                                     sich an der
      intendierten Ausrichtung der Steuersysteme
                                                 orientieren, wobei hier nationale Unterschie
                                                                                              de
   hinsichtlich etwaiger Systembriiche zu beriic
                                                 ksichti gen sind.



   Der Beirat vereinbart, die Diskussion in
                                            der nachsten Sitzung wieder aufzunchmen.
                                                                                     Die
   Kommission legt hierzu einen neuen
                                      Entwurf vor, der die Diskussion wider
                                                                            spiegelt und eine
   konkrete inhaltliche Diskussion erlaubt.




  V._ Diskussion tiber ein neues Gutachtent
                                            hema

                       srldutert einfiihrend, dass die bislang verab
                                                                     redete Themenstruktur einer
  inneren Logik unterliege. Die Reform der
                                             Einkommensteuerbemessungsgrundlage sei
                                                                                    damit
  ein schlissiges Folgethema, zu dem bereits
                                             eine Kommission bestimmt sei.

 Einige Beiratsmitglieder weisen darauf hin,
                                                   dass die Frage der politischen Priorititen
                                                                                              zu
 reflektieren sei. Ein Beiratsmitglied ftihrt
                                              aus, dass angesichts neuerer Entwicklungen
                                                                                         bei der
 Gesetzgebung bestimmte Einzelaspekte der
                                                Bemessungsgrundlage, bspw. die Besteuerun
                                                                                           g der
 Altersvorsorge, von besonderer Aktualitit
                                               scien. Die nachgelagerte Besteuerung der
                                                                                        Riester-
  Rente und von Pensionsfonds, aber auch
                                            Entwicklungen wie Lebensarbeitzeitkont
                                                                                     en lieBen
 die Diskussion um eine konsumorientier
                                           te Besteuerung wieder aktuell werden,
                                                                                    impliziere
 ethebliche fiskalische Auswirkungen und
                                           sei auch mit Blick auf die Europarechtskon
                                                                                      formitat
 bedeutsam. Es miissten Méglichkeiten und
                                             politische Rahmenbedingungen zur Bewél
                                                                                        tigung
 des demografischen Wandels identifiziert
                                               werden, wobei eine klare ordnungspolitis
                                                                                           che
 Legitimierung auf Basis einer Zieldiskussion
                                              erforderlich sei.

 Mit Blick auf das Projekt »Bemessungsgrundlage
                                                der Einkommensteuver“ ist nach Auffassung
 einiger    Beiratsmitglieder     konzeptionell     zu   klaren,     wie    angesichts      der   aktuellen
Steuerpolitischen    Beschliisse der Weg bspw.           zur Konsumsteuer weiterzuverfolgen
                                                                                         sei,
Systematische Verzerrungen im Steuer-
                                       und Abgabenrecht miissten identifizier
                                                                              t und optimale
Lésungen, auch in einer Second-Best-Welt,
                                          entwickelt werden. Grundsatzlich gehe es
                                                                                     darum,
wie eine Besteuerung bei mobilen
                                   Faktoren im internationalen Kontext
                                                                        noch durchgesetzt
werden kénne. AuBerdem seien die
                                          Konsequenzen der vom Beirat erarb
                                                                                     eiteten
Steuerpolitischen Ergebnisse in ihren
                                      allgemeinen Konsequenzen fur die ESt
                                                                           zu beachten,
Der    Beirat   beschlieSt,   dass   zur    Oktober-Sitzung    ein    neuer     Gutachtenentwurf zum
Korperschaftssteuerthema        vorgelegt   wird.   AuGerdem       soll   aus   aktuellem   Anlass   eine
9

506.doc

Stellungnahme zu den Eckpunkten der Reform der Unternehmensbesteuerung erarbeitet
werden, die als Schwerpunkt die Frage der Aufgabe des Nettoprinzips problematisieren soll,
etwa durch Streckung der Verlustverrechnung. Hierzu soll ein Vorlagenentwurf an die
Mitglieder. verteilt        werden.   Auf Basis   einer   ersten    Kommentierung   durch      die
Beiratsmitglieder wird zur kommenden Sitzung eine Vorlage vorgelegt. Als weiteres Thema
wird die Frage der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge im europdischen Kontext in
Form eines kurzen Exposé in der Oktober-Sitzung andiskutiert. SchlieBlich soll im Oktober
geklart werden, in welcher Form das Thema Familienpolitik durch den Beirat behandelt
werden kénnte.          Das    Thema ,,Bemessungsgrundlage     der ESt*    soll weiterhin      als

perspektivisches Thema aufrechterhalten werden.



VI. _Tagesordnungder nichsten Sitzung

 I.         Mitteilungen des Vorsitzenden

 Il.        Feststellung der Tagesordnung
            Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung




 5SAS
            Stellungnahme zur Reform der Unternehmensbesteuerung

            Wahl eines neuen Themas

            Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,KGrperschaftsteuer in Europa”
        .   Interne Sitzung

 VII. Termine 2008/09

 IX.        Tagesordnung der nachsten Sitzung

 X.         Verschiedenes




VIL         _—sVerschiedenes

entfallt




Berlin/Miinster, den 1. August 2006
gez.                                                         gez.
10