2007-protokoll-nr-467
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich Niederschrift 2/07 der 467. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats ndesministerium der n am 9./10, Februar 2007 im Kastens Hotel Luisenhof in Hannover
BB. Tagesordnung IL. Mitteilungen des Vorsitzenden Hh. Feststellung der Tagesordnung II. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Abschluss des Gutachtens .,.K6rperschalisteuer in EuropaTM Brainstorming zum neuen Thema .,Verschuldungsbremse* Interne Sitzung (Zuwahl neuer Mitglieder) Tagesordnung der nichsten Sitzung Verschiedenes. I. _Feststellung der Tagesordnung Die versandte Tagesordnung wird ohne Anderungen gebilligt. Unter Punkt V. soll basierend auf der Vorlage von ey hl a — sin Brief zur Verschuldungsbremse an das BMF formuliert werden. Fiir die interne Sitzung (VIL) ist eine Diskussion tiber mégliche Verfahren der zukiinftigen Zusammenarbeit zwischen Beirat und BMF vorgeschen.
III, Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen. IV. Abschluss des Gutachtens ..Kérperschaftsteuer in Europa“ Die Kommission legte eine um die in der letzten Sitzung besprochenen Anderungen erginzte Fassung des Gutachtens vor. Besprochen wurde zundchst das neu eingearbeitete Kapitel 7. Schlussfolgerungen, in dem die Ergebnisse des Gutachtens in acht Punkten festgehalten werden. In der Diskussion wurde insbesondere auf die Konsistenz der Argumentation und den médglichen Zielkonflikt bei ciner Angleichung der Vorschriften zur steucrlichen Gewinner- mittlung zwischen geringeren Erhebungs- und Entrichtungskosten auf der einen und einer Verstérkung des Steuerwettbewerbs auf der anderen Seite cingegangen. Von Seiten der Kommussion wurde darauf hingewiesen, dass die Schliussfolgerungen des Gutachtens eindeutiger und bedeutsamer seien, als auf den ersten Blick ersichtlich. So stelle sich insbesondere bei angenommenen, foribestehenden Steuersatzdifferenzen die grundsitzliche Frage nach der Zweckmafigkeit von weiteren Koordinierungsanstrengungen. Das Kapitel wurde mit geringen Anderungen einvernehmlich angenommen. Bei der Wiederaufnahme der abschnittsweisen Befassung mit dem Gutachten (3.2.2 bis 6.) wurde kein wesentlicher Anderungsbedarf ersichtlich. Im Anschluss an die Diskussion wurde das Gutachten vom Beirat einstimmig verabschiedet. Nach einer redaktionellen Durchsicht durch cine Redaktionskommission ind dem Voranstellen einer kurzen Zusammenfassung soll das Gutachten dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um Veréffentlichung tiber- geben werden. Zusitzlich sollen eine Kurzfassung fiir den Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen erstellt und eine englische Version angefertigt werden. V.__ Brainstorming zum neuen Thema .. Verschuldungsbremse* Zum Thema lagen mehrere Beitrége von Beiratsmitgliedern vor. Wie in der letzten Taguny des Beirats vereinbart, hatte ein Papier als Diskussionsgrundlage erstellt. Ein- vernehmlich wurde festgelegt, auf Basis dieses Entwurfs einen zeitnahen und kompakten Beitrag des Beirats zur aktuellen Debatte um die Verschuldungsproblematik der 6ffentlichen
-4- Haushalte zu erstellen. Hierbei soll insbesondere auf das Instrument einer staatliche ,ochul- denbremse“ eingegangen werden. In der Diskussion wurde libereinstimmend betont, dass Vorschriften zur Eindammung der Staatsverschuldung notwendig seien, die bisherigen Regeln (Art. 115 GG und Stabilitdts- und Wachstumspakt) aber erhebliche Schwachen aufwiesen und eine Verbesserung der Regeln vor dem Hintergrund der féderalen Struktur zu sehen sel. Ins- besondere folgende Themen wurden diskutiert: a) Verschuldungsursachen Es sei zielfiihrend, bei diesem Thema keine ,,Politikerschelte* zu betreiben, sondern auf die institutionellen Rahmenbedingungen hinzuweisen, unter denen die handelnden Akteure ihre Optimierungsentscheidungen trafen. Die bestehenden Regelungen hatten bislang keine befrie- digende Wirkung gezeigt. Es bediirfe dabei einer eindeutigen Abgrenzung von Verantwortlichkeiten in der féderalen Ordnung in Deutschland. Als Problembereiche des Art. 115 GG wurden vor allem das Ankniipfen an einem Investitionsbegriff und die Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit einer Stérung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts identifiziert, aber auch die Umgehungsméglichkeiten durch Sondervermégen und Parafisci. Bei der Diskussion um eine durch Investitionen zu begriindende Staatsverschuldung kénne _ beispielsweise gefragt werden, ob eine Renditebetrachtung gesamtwirtschaftlich oder auf Ebene der Gebietskérperschaft erfolgen solle. Daneben wiirden aktuell bei einer Betrachtung der intergenerativen Lastenverteilung iibertragenen Lasten (wie etwa im Rahmen der Sozialversicherungssysteme) nicht berticksichtigt. Auch die Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit einer Stérung cesamtwirtschaftliches Gleichgewicht wiese eine zu geringe Beschrankungswirkung aufgrund mangelnder Nachpriifbar- und Operationalisierbarkeit auf. Angemerkt wurde, dass die Wirkung der Verschuldung auf Beschaftigung und Wachstum beriicksichtigt werden sollte. b) Stabilitéts- und Wachstumspakt Hierzu wurde festgestellt, dass der Stabilitaéts- und Wachstumspakt bereits heute mittelfristig ausgeglichene Haushalte vorsehe. Eine Ubertragung solcher Regelungen auf Deutschland kénne ein sinnvoller Ansatz sein, so habe beispielsweise Osterreich positive Erfahrungen mit der Ubernahme der Regeln in die cigene Finanzverfassung gemacht. Gelést werden miisse hierbei aber die ,,Aufteilungsproblematik* zwischen Bund und Landern.
c) Schuldenbremse Durch den Einbau weiterer Hiirden wiirde eine solche Regelung iiber den Stabilitats- und Wachstumspakt hinausgehen. So miissten beispielsweise auferordentliche Einnahmen zur Schuldentilgung verwandt werden, die Akkumulation von Defiziten und Uberschtissen im konjunkturellen Verlauf wiirde aber cin konjunkturelles ,,Atmen* des Haushalts erméglichen. Das schweizer Beispiel zeige, dass Verschuldungsdifferenzen nicht allein auf unterschiedliche » Verschuldungsmentalitaten* zurtickzufiihren seien, sondern von einer Regelbindung beein- flusst werden. Neuralgische Frage bleibe die Behandlung von Ausnahmesituationen. Diese kénne dadurch gelést werden, dass das Abweichen von der Regel an eine qualifizierte Mehr- heit gekntipft werde. d) Sanktionierung Angemerkt wurde, dass bei einem fehlenden Grundkonsens tiber die Notwendigkeit ausgegli- chener Haushalte auch Sanktionierungen im nationalen Rahmen wirkungslos blieben. Not- wendig sei eine Selbstbindung der politischen Akteure. Héhere Hiirden fiir Ausnahmen, wie etwa qualifizierte Mehrheiten, kénnten zudem Sanktionen hinfallig machen. Wichtig sei auch die Mobilisierung der Offentlichkeit, wie etwa durch die Etablierung von externen Gremien (,,Schuldenrat*) oder die Implementierung von Friihwarnsystemen. Auch die Méglichkeit ein- zelnen Institutionen, so z.B. den Rechnungshéfen, eine Klageméglichkeit gegen Haushalte mit einer regelwidrigen Verschuldung einzuréumen, wurde angesprochen. e) Landerproblematik Bei einem Verschuldungsverbot fiir Bundeslander miissten eine Reihe weiterer MaBnahmen diskutiert werden. So sei etwa eine Teilentschuldung fiir finanzschwache Lander, die Verstetigung der Landereinnahmen iiber den Konjunkturverlauf hinweg oder eine starkere Autonomie bei der Einnahmenerzielung denkbar. Die Etablierung einer Schuldenbremse allein auf Bundesebene kénne Fehlverhalten auf Landerebene verstarken. So kénne etwa der Verschuldungsabbau auf Bundesebene die Verschuldungpraferenz auf Landerebene erhéhen. Bei weiter bestehenden Verschuldungsméglichkeiten auf Landerebene kénne daher eine Auflésung der Haftungsverflechtung sinnvoll sein. Nach der Diskussion am Freitag wurde fiir den Fortgang am Sonnabend folgende Vorge- hensweise festgelegt: Aufgrund des Ziels einer zeitnahen und kompakten Vorlage erscheint
-6- eine ausfiihrliche Darstellung aller Argumente nicht méglich. Der Text sollte sich vor allem auf die folgende Struktur konzentrieren: 1), Darlegung des Handlungsbedarfs 2) Ablehnung einer Verschuldungrechtfertigung durch Investitionen 3) Anlehnung der deutschen Finanzverfassung an den Stabilitats- und Wachstumspakt 4) weitergehende Regelungen (wie eine Schuldenbremse fiir den Bund) sind vorstellbar. Bei der Diskussion am Sonnabend wurden in dem zwischenzeitlich tiberarbeiteten Entwurf insbesondere folgende Anderungen vereinbart: Eine dem Schweizer Modell entsprechende Zwei-Kammer-Lésung (Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag) fiir Uberschreitungen der vereinbarten Kreditobergrenzen wird aufgrund der féderalen Struktur Deutschlands nicht vorgeschlagen, da insbesondere die Gefahr von politischen Paketlésungen bestiinde. Alternativ wurde die Einfiihrung einer qualifizierten Mehrheit fiir Ausnahmen von den Regeln der Schuldenbremse aufgenommen. Die Aussage, ein Alleingang des Bundes bei der Einfiihrung einer Schuldenbremse bei unverdanderter Finanzverfassung sei nicht ratsam, wurde abgeschwacht, da hierin ansonsten eine Rechtfertigung fiir Inaktivitat gesehen werden kénne. Der gednderte Entwurf zur Verschuldungsbremse wurde unter dem Titel ,,Schuldenbremse fiir Bund und Lander - Fiir cine Neufassung der Verschuldungsgrenzen im GrundgesetzTM mit einer Gegenstimme angenommen und soll in Form eines Briefes an den Bundesminister fiir Finanzen mit der Bitte um Veréffentlichung weitergeleitet werden. VI.__ Interne Sitzung Die Zuwahlen werden auf die kommende Tagung in Baden-Baden verschoben. VIL. Tagesordnung der nichsten Sitzung L Mitteilungen des Vorsitzenden Ul. Feststellung der Tagesordnung HI. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Brainstorming zum Thema ,,Kombilohn/Lohnsubventionierung/neg. Einkommensteuer“ V. Brainstorming zum Thema ,,Familienbesteuerung* VI. Interne Sitzung (Zuwahl neuer Mitglieder) VIL. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIL. Verschiedenes.
VIIL Verschiedenes entfallt Berlin/K6ln, den 20, April 2007