2010-protokoll-nr-486

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Niederschrift 2/10

der 486. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats

    beim Bundesministerium der Finanzen

          18./19      2            €
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I.         Mitteilungen des Vorsitzenden
I.         Feststcllung der Tagesordnung
IW.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV.        Vortrag von

V.         Gutachten ..Beitragspflichtiger Hochschulzugang*
 VI.       Gutachten .,Fortentwicklung der ErbSt
 VII.      Neues Thema: ,,Offentliche Verschuldung im Euroraum*
 VII. Tagesordnung der néichsten Sitzung
 IX.        Verschiedenes.



 L         Mitteilungen des Vorsitzenden

ES bcos                                S's neues Beiratsmitglied und verpflichtete ihn
     gem. § 9 der Satzung des Beirats auf Verschwiegenheit.              berichtcte tiber
                                                                                dung im
     einen Meinungsaustausch im Ministerium zu Fragen der éffentlichen Verschul
     Euroraum. Das Gutachten zur Klimapolitik wurde aril erenz. atberzeben. Frige
 TY verichtete hiertiber und bedauerte die Absage der Pressekonf
                                                                       Kongresses vom
     Der Termin fiir die Beiratstagung in Mannheim wird aufgrund eines
     23/24. September 2010 auf den 16/ 17. September 2010 verschoben.

     ll.    _Feststellung der Tagesordnung

     Dic Tagesordnung wurde wie versandt angenommen.

                                                   -2-
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lil,   _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung


  Das Protokoll der letzten Sitzung wurde ohne Anderungen angenommen.



 IV,     Vortrag von


 In dem Vortrag stellte}®                                              ae                         eine
                                                                   f




 theoretisch fundierte Regulierungsrechtfertigung auf Finanzmarkten dar. Entsprechend der
                                                               s




 unterstellten neoklassischen Annahmen wird in dem Modell von der Existenz von Banken

 abstrahiert, Finanzkontrakte werden zwischen den Wirtschaftssubjekten individuell gehandclt.

 In dem Modell wird insbesondere auf Verschuldungszyklen und hinterlegte Sicherheiten -

 sowie deren Wertverlust bei Ubertragung im Schadensfall an den Glaubiger - abgestellt. Es

 wurde    gezeigt,   dass   cine   Regulierung im   Hinblick   auf Sicherheitsanforderungen       bei

 Kreditvergaben zu effizienteren Ergebnissen fiihren kann. Eine Ubertragbarkeit auf aktuelle

 Finanzmarktkrisen sei, weil das Modell von Finanzintermedidren abstrahiert, allerdings nur

 sehr eingschrankt méglich.



 V._Gutachten ,,.Beitragspflichtiger Hochschulzugang“


Zuniichst gab der                                                           einen Uberblick tiber den

Fortgang des Gutachtens. Die Studienbeitrige in Kapitel 6 scien zundchst allokations-
theoretisch ermittelt, aufgrund ihrer Héhe wiirde allerdings cin niedrigerer ,.Kompromiss-

beitrag“ vorgeschlagen. Im Beirat wurden diese Kompromissbcitrage kritisch hinterfragt. Es

sei nicht ersichtlich, wie die Betrige ermittelt wiirden. Von Seiten der Kommission wurde

darauf verwiesen. dass die aus allokativer Sicht ,.richtigen* Beitrage zum jetzigen Zeitpunkt

pohtisch kaum zu vermitteln seien. Falls die vorgeschlagenen Beitrige erhoben wiirden,

wirde dies bereits zu ciner ErhGhung der Produktionseffizienz fuhren. Der Vorschlag sei dazu

geeignet, einen Prozess anzustoBen und den Weg fiir differenziertere Studicnbeitrige zu

ebnen.   Der Argumentation folgte der Beirat mit breiter Mehrheit, eine entsprechende

Erlauterung soll den Kompromissbeitrigen vorangestellt werden. Die Grundausrichtung des

Gutachtens mit Schwerpunkt auf die Investitionsneutralitat wurde vom Beirat erneut bestiitigt.



In der weiteren Diskussion wurde auf die Lenkungs- bzw. Verzerrungswirkung von Studien-

beitrigen eingegangen. Diese kénne etwa gewollt sein. wie im Hinblick auf spezifische

Studienbereiche, aber auch ungewollt die Studierncigung von Studierberechtigten verringern.

                                              a3.
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In Bezug auf die Versichcrungslésung bei Studienkrediten wurde argumentiert, dass es um die
Absicherung unverschuldeter Falle gehen miisse. Aber hierbei sei die Grenzziehung nicht
trivial und mit erheblichen Informations- und Anreizproblemen verbunden. Die der grund-
satvlichen Diskussion anschlieBende Textbefassung soll bei der nichsten Beiratstagung ab
Kapitel 3.1.1 fortgesetzt werden.



VI._Gutachten ,,Fortentwicklung der ErbSt*

                         stellte dic aus der Sicht der Kommission wesentlichen Bereiche cines
Gutachtens gem. der Punktation vom 15. Marz 2010 dar. Die folgende Diskussion
konzentrierte sich insbesondere auf dic Begriindbarkeit ciner Erbschaftsteuer. Neben
allokativen Aspekten und Leistungsféhigkeitsbeztigen sei auch auf den fiskalischen Zweck zu
verweisen. Eine Erbschafisteuer kénne nicht losgelést von dem restlichen Steuersystem
analysiert werden, so miisse etwa auf die Vertcilung des Stcucraufkommens auf dice féderalen
Ebenen oder den Zusammenhang zwischen Ertrags- und Konsumbesteuerung sowie
Erbschaftsteuer cingegangen werden. Aufgenommen werden _ sollten auch die
Anreizwirkungen einer Erbschaftsteuer etwa im Hinblick auf Steuervermeidungsfragen oder
auch auf das Mazenatentum., SchlieBlich sollte auch die Debatte um die Auswirkungen auf
den Unternehmensfortbestand und die Verfassungsmafigkeit Eingang in das Gutachten
finden.




 Der Beirat war sich cinig, dass die vorgelegte Punktation cine gute Basis fiir ein Gutachten
 darstellt. Dic Kommission wird bis zur nachsten Beiratstagung einen ersten Entwurf in
 Gutachtenstruktur vorlegen.



 VIL Neues Thema: .Offentliche Verschuldung im Euroraum“

 E's wurde in der Diskussion insbesondere auf die aktuellen Entwicklungen in Griechenland
 eingegangen. Hierbei stand im Vordergrund die so genannte ..no-bail-out-Klausel, die sich in
 der konkreten Situation als nicht glaubwiirdig und auch aufgrund mdglicherweise hoher
 Folgekosten als nicht durchsctzbar erwiesen hitte. Zudem sei mit Verweis auf Art. 122 des
 Vertrags iiber die Arbcitsweise der Europdischen Union (AEUV. Teil des Lissabon-
 Vertrages) deutlich geworden, dass Hilfen rechtlich doch zulassig sein konnten-
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Im     Hinblick     auf eine      etwaige    Liquiditatsbereitstellung     wurde    cingewandt,          dass    diese

 erhebliche Nebenwirkungen und negative Anreizeffekte mit sich bringen kénnte. So wiirde

 zum     einen      die    Risikoeinschaétzung      der   Méarkte    verzerrt,    auch   die     Konsolidierungs-

 anstrengungen        innerhalb      der    EU    kénnten    erlahmen.    Das     grundlegende        Problem      der

 unterschiedlichen         Wettbewerbsfiihigkeit      imnerhalb der      Wahrungsunion          sei   zudem       nicht

 mittels Liquiditatsbereitstellung zu lésen. Wichtig sei unter allen Umstinden eine strikte

Konditionicrung            der   Hilfen.    Zur   institutionellen    Ausgestaltung      wurde        von    einigen

Beiratsmitgliedern betont, dass eine Einbeziehung des IWF hilfreich scin kénnte. So sei die

Rolle des ECOFIN bzw. der Eurogruppe méglicherweise problematisch, da ..Richter” spater

auch ..Beschuldigte“ seien. Bei dem Vorschlag zum Einsetzen cines ,SparkommissarsTM in

Mitgliedsstaaten, die gegen die Regelungen des Stabilitéts- und Wachstumspaktes verstoben,

wurde von mehreren Beiratsmitgliedern zu Bedenken gegeben, dass hierbei demokratische

Grundprinzipien verletzt werden. Von einigen Beiratsmitgliedern wurden auch zwei weitere

Optionen       in    der    aktuellen      Lage   erwahnt:    Der    (voriibergehende)         Austritt     aus    der

Wahrungsunion und die Méglichkeit einer Insolvenz.



In     Bezug   auf mdgliche          Vertragsinderungen       tiberwog     auch    wegen       der    notwendigen

Einstimmigkeit eine deutliche Skepsis. Auch im aktuellen Fall sei nicht das Regelwerk.

sondern dessen unzureichende Anwendung Kern des Problems. Eine Etablierung eines

Europdischen Wahrungsfonds kénne zudem ein Schritt zu einer Transferunion sein. In der

beabsichtigten Stelhingnahme soll cine langerfristige Perspektive eingenommen werden, in

der die institutionellen Rahmenbedingungen der Wihrungsunion diskuticrt werden soll. In dic

Kommission wurden                                                                berufen.



VI. Tagesordnung der nichsten Sitzung am 6./7. Mai 2010 in Hamburg


 1        Mitteilungen des Vorsitzenden

 I.       Feststellung der Tagesordnung

 TI.      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.      Gutachten ,,Beitragspflichtiger HochschulzugangTM

Vv.       Gutachten: ..Offentliche Verschuldung im Euroraum“

VL        Gutachten ,.Fortentwicklung der ErbSt“

VII.      Tagesordnung der nadchsten Sitzung

VIEL     = Verschiedenes.
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IX.__Verschiedenes


Entfallt.




Berlin/Oxford, den 7. Mai 2010
                                 gez.
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