2010-protokoll-nr-486
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Niederschrift 2/10 der 486. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen 18./19 2 €
I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststcllung der Tagesordnung IW. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Vortrag von V. Gutachten ..Beitragspflichtiger Hochschulzugang* VI. Gutachten .,Fortentwicklung der ErbSt VII. Neues Thema: ,,Offentliche Verschuldung im Euroraum* VII. Tagesordnung der néichsten Sitzung IX. Verschiedenes. L Mitteilungen des Vorsitzenden ES bcos S's neues Beiratsmitglied und verpflichtete ihn gem. § 9 der Satzung des Beirats auf Verschwiegenheit. berichtcte tiber dung im einen Meinungsaustausch im Ministerium zu Fragen der éffentlichen Verschul Euroraum. Das Gutachten zur Klimapolitik wurde aril erenz. atberzeben. Frige TY verichtete hiertiber und bedauerte die Absage der Pressekonf Kongresses vom Der Termin fiir die Beiratstagung in Mannheim wird aufgrund eines 23/24. September 2010 auf den 16/ 17. September 2010 verschoben. ll. _Feststellung der Tagesordnung Dic Tagesordnung wurde wie versandt angenommen. -2-
lil, _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll der letzten Sitzung wurde ohne Anderungen angenommen. IV, Vortrag von In dem Vortrag stellte}® ae eine f theoretisch fundierte Regulierungsrechtfertigung auf Finanzmarkten dar. Entsprechend der s unterstellten neoklassischen Annahmen wird in dem Modell von der Existenz von Banken abstrahiert, Finanzkontrakte werden zwischen den Wirtschaftssubjekten individuell gehandclt. In dem Modell wird insbesondere auf Verschuldungszyklen und hinterlegte Sicherheiten - sowie deren Wertverlust bei Ubertragung im Schadensfall an den Glaubiger - abgestellt. Es wurde gezeigt, dass cine Regulierung im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen bei Kreditvergaben zu effizienteren Ergebnissen fiihren kann. Eine Ubertragbarkeit auf aktuelle Finanzmarktkrisen sei, weil das Modell von Finanzintermedidren abstrahiert, allerdings nur sehr eingschrankt méglich. V._Gutachten ,,.Beitragspflichtiger Hochschulzugang“ Zuniichst gab der einen Uberblick tiber den Fortgang des Gutachtens. Die Studienbeitrige in Kapitel 6 scien zundchst allokations- theoretisch ermittelt, aufgrund ihrer Héhe wiirde allerdings cin niedrigerer ,.Kompromiss- beitrag“ vorgeschlagen. Im Beirat wurden diese Kompromissbcitrage kritisch hinterfragt. Es sei nicht ersichtlich, wie die Betrige ermittelt wiirden. Von Seiten der Kommission wurde darauf verwiesen. dass die aus allokativer Sicht ,.richtigen* Beitrage zum jetzigen Zeitpunkt pohtisch kaum zu vermitteln seien. Falls die vorgeschlagenen Beitrige erhoben wiirden, wirde dies bereits zu ciner ErhGhung der Produktionseffizienz fuhren. Der Vorschlag sei dazu geeignet, einen Prozess anzustoBen und den Weg fiir differenziertere Studicnbeitrige zu ebnen. Der Argumentation folgte der Beirat mit breiter Mehrheit, eine entsprechende Erlauterung soll den Kompromissbeitrigen vorangestellt werden. Die Grundausrichtung des Gutachtens mit Schwerpunkt auf die Investitionsneutralitat wurde vom Beirat erneut bestiitigt. In der weiteren Diskussion wurde auf die Lenkungs- bzw. Verzerrungswirkung von Studien- beitrigen eingegangen. Diese kénne etwa gewollt sein. wie im Hinblick auf spezifische Studienbereiche, aber auch ungewollt die Studierncigung von Studierberechtigten verringern. a3.
In Bezug auf die Versichcrungslésung bei Studienkrediten wurde argumentiert, dass es um die Absicherung unverschuldeter Falle gehen miisse. Aber hierbei sei die Grenzziehung nicht trivial und mit erheblichen Informations- und Anreizproblemen verbunden. Die der grund- satvlichen Diskussion anschlieBende Textbefassung soll bei der nichsten Beiratstagung ab Kapitel 3.1.1 fortgesetzt werden. VI._Gutachten ,,Fortentwicklung der ErbSt* stellte dic aus der Sicht der Kommission wesentlichen Bereiche cines Gutachtens gem. der Punktation vom 15. Marz 2010 dar. Die folgende Diskussion konzentrierte sich insbesondere auf dic Begriindbarkeit ciner Erbschaftsteuer. Neben allokativen Aspekten und Leistungsféhigkeitsbeztigen sei auch auf den fiskalischen Zweck zu verweisen. Eine Erbschafisteuer kénne nicht losgelést von dem restlichen Steuersystem analysiert werden, so miisse etwa auf die Vertcilung des Stcucraufkommens auf dice féderalen Ebenen oder den Zusammenhang zwischen Ertrags- und Konsumbesteuerung sowie Erbschaftsteuer cingegangen werden. Aufgenommen werden _ sollten auch die Anreizwirkungen einer Erbschaftsteuer etwa im Hinblick auf Steuervermeidungsfragen oder auch auf das Mazenatentum., SchlieBlich sollte auch die Debatte um die Auswirkungen auf den Unternehmensfortbestand und die Verfassungsmafigkeit Eingang in das Gutachten finden. Der Beirat war sich cinig, dass die vorgelegte Punktation cine gute Basis fiir ein Gutachten darstellt. Dic Kommission wird bis zur nachsten Beiratstagung einen ersten Entwurf in Gutachtenstruktur vorlegen. VIL Neues Thema: .Offentliche Verschuldung im Euroraum“ E's wurde in der Diskussion insbesondere auf die aktuellen Entwicklungen in Griechenland eingegangen. Hierbei stand im Vordergrund die so genannte ..no-bail-out-Klausel, die sich in der konkreten Situation als nicht glaubwiirdig und auch aufgrund mdglicherweise hoher Folgekosten als nicht durchsctzbar erwiesen hitte. Zudem sei mit Verweis auf Art. 122 des Vertrags iiber die Arbcitsweise der Europdischen Union (AEUV. Teil des Lissabon- Vertrages) deutlich geworden, dass Hilfen rechtlich doch zulassig sein konnten-
Im Hinblick auf eine etwaige Liquiditatsbereitstellung wurde cingewandt, dass diese erhebliche Nebenwirkungen und negative Anreizeffekte mit sich bringen kénnte. So wiirde zum einen die Risikoeinschaétzung der Méarkte verzerrt, auch die Konsolidierungs- anstrengungen innerhalb der EU kénnten erlahmen. Das grundlegende Problem der unterschiedlichen Wettbewerbsfiihigkeit imnerhalb der Wahrungsunion sei zudem nicht mittels Liquiditatsbereitstellung zu lésen. Wichtig sei unter allen Umstinden eine strikte Konditionicrung der Hilfen. Zur institutionellen Ausgestaltung wurde von einigen Beiratsmitgliedern betont, dass eine Einbeziehung des IWF hilfreich scin kénnte. So sei die Rolle des ECOFIN bzw. der Eurogruppe méglicherweise problematisch, da ..Richter” spater auch ..Beschuldigte“ seien. Bei dem Vorschlag zum Einsetzen cines ,SparkommissarsTM in Mitgliedsstaaten, die gegen die Regelungen des Stabilitéts- und Wachstumspaktes verstoben, wurde von mehreren Beiratsmitgliedern zu Bedenken gegeben, dass hierbei demokratische Grundprinzipien verletzt werden. Von einigen Beiratsmitgliedern wurden auch zwei weitere Optionen in der aktuellen Lage erwahnt: Der (voriibergehende) Austritt aus der Wahrungsunion und die Méglichkeit einer Insolvenz. In Bezug auf mdgliche Vertragsinderungen tiberwog auch wegen der notwendigen Einstimmigkeit eine deutliche Skepsis. Auch im aktuellen Fall sei nicht das Regelwerk. sondern dessen unzureichende Anwendung Kern des Problems. Eine Etablierung eines Europdischen Wahrungsfonds kénne zudem ein Schritt zu einer Transferunion sein. In der beabsichtigten Stelhingnahme soll cine langerfristige Perspektive eingenommen werden, in der die institutionellen Rahmenbedingungen der Wihrungsunion diskuticrt werden soll. In dic Kommission wurden berufen. VI. Tagesordnung der nichsten Sitzung am 6./7. Mai 2010 in Hamburg 1 Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung TI. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gutachten ,,Beitragspflichtiger HochschulzugangTM Vv. Gutachten: ..Offentliche Verschuldung im Euroraum“ VL Gutachten ,.Fortentwicklung der ErbSt“ VII. Tagesordnung der nadchsten Sitzung VIEL = Verschiedenes.
IX.__Verschiedenes Entfallt. Berlin/Oxford, den 7. Mai 2010 gez.