2012-protokoll-nr-497

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
                              Niederschrift 1/12

                      7,              issenschaftlichen   Beirats

                     beim Bundesministerium der Finanzen

                       am 19./20. Januar 2612 in Berlin




A.___   Teilnehmer
1

Mitteilungen des Vorsitzenden

       Feststellung der Tagesordnung

       Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung



       zu aktuellen finanzpolitischen Fragen

       Brainstorming: Gutachten/Stcllungnahme ,,Besteuerung des Finanzsektors”

Vi.    Brainstorming: Gutachten ,,Unternehmensbesteuerung: Verlustverrechnung und
       Investitionsbereitschaft* (Forvag                      Ernst & Young)
VIL.   Gutachten/Stellungnahme .,Strukturreform der EU-Finanzen“

       (Vortrag     ———, EU-KOM)
VII.   Tagesordnung der nachsten Sitzung

IX.    Verschicdenes.
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L         Mitteilungen des Vorsitzenden




 H.      Feststellung der Tagesordnung

Das Gutachten ..Besteucrung des Finanzscktors* wird aufgrund der Abwesenheit der

mafgeblichen Kommissionsmitglieder nicht behandelt.



Wi.     Bemerkungen zum Protokol) der letzten Sitzung

Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen.



iV.     Gespriich mit

        zu aktuellen finanzpolitischenFragen
              berichtete tiber die aktuelle Wirtschafislage und finanzpolitische Entwicklungen
in Deutschland, Nach der Finanzkrise habe es eine schnelle Erholung gegeben, so dass 2011

die Maastricht-Defizit-Kriterien wieder eingehalten worden sind. Auf EU-Ebene wiirden dic

Arbeiten     an   einem     Fiskalpolitischen        Pakt   voranschreiten,     wenn    auch     noch

Verhandlungsbedarf bestehe. Als steuerpolitische Themen stiinden derzeit die Einfiihrung

einer      Finanztransaktionsteuer     ound          die    gemeinsame        kérperschafistcuerliche

Bemessungsgrundlage (GK(K)B) auf der Agenda.-

Diskutiert   wurde   im   Anschluss.   wie    sich    die verfassungsrechtliche    Verankerung    der

Schuldenbremse in anderen europiiischen Landern darstelle.



VL.     Brainstorming: Gutachten/Stellungnahme ,.Verlustverrechnung und

        Investitionsbereitschaft“; Vortrag: eae                      “= (Ernst& Young)
Zunachst informierte die Kommission iiber den aktuellen Sachstand.                 Der Bericht der

gemeinsamen Facharbeitsgruppe ,,Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung* von Bund

und Lindern wirft Fragen. insbesondere zu den zugrunde licgenden Annahmen und dem
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" Volumen der Gestaltungen bzw. der tatstichlichen Verluste auf. Die Kommission wiirde dazu
 gern mit Vertretern des BMF in der kommenden Tagung sprechen.


               greift in seiner Priasentation diese Problematik auf und erlautert einige typische
 Falle, mit denen es international organisierten Unternehmen gelingt, Steuerzahlungen in
 Deutschland      zu   minimieren.    Zu     diagnostizieren   sei    ein   systematisches     Interesse

 multinationaler Unternehmen, Gewinne vor allem durch Finanzicrungsgestaltungen ins
 Ausland zu transferieren, Dieser Anreizsituation kénnte der Gesetzgeber durchaus Rechnung
 tragen. Einschlégige Gesetzesnovellicrungen im Kontext des § 8b KStG in jiingerer
 Vergangenheit haben geradezu dic Umgehung von Besteuerung im Inland provoziert.
 Obgleich die grundsdtzliche Problematik bekannt war und die Gesetze (z.B. Abzugsverbot
 von Abschreibungen auf Beteiligungen und konzerninterne Forderungen, Zinsschranke)
 gerade mit dem Ziel geschaffen wurden, Steucrumgehung einzudimmen, ist das Gegenteil
 cingetreten.     Der Gesetzgeber reagiert bislang nicht darauf, dass durch vielfaltige
 Konstruktionen        innerhalb   von     Holdinggescllschaften      (in   Deutschland      kann   eine

 _.konzerninterne* Verlustverrechnung durch das Instrument der Organschaft crreicht werden),
 z.3. tiber Darlehen an konzernverbundene Personengesellschaften, niedrigverzinsliche
 Darlchen,      hybride   finanzierungen,     sich   gegenseitig     aufhebende   Geschiafte    (interne

 Kreditvergaben) sowie durch spezielle Bankprodukte (etwa Optionsgeschafte) die Gewinne
 im Kern nicht an der Quelle besteuert werden kénnen. Da tiberdies das Ausland (als ein
 relevantes Beispiel wurden u.a. dic USA erwdhnt) entsprechende Rechtskonstruktionen
 fordert. fiihre dies im Ergebnis dazu. dass cine Gewinnentstehung in Deutschland vermieden
  und gleichzeitig auch eine Besteuerung dieser aus Deutschland herausverlagerten Gewinne in
  den USA verhindert wird. Im Ergebnis stiirke dies die steuerliche Wettbewerbsfahigkcit von
  US-Konzernen auf auslindischen Miarkten.



  Als konzeptionelles Problem zeigte sich allerdings, dass die notwendige Unterschcidung von
  dkonomischen Verlusten und Scheinverlusten empirisch duf erst schwierig ist (es gibt
  allenfalls subjektive Einschatzungen). so dass man im Ergebnis mit deutlichen Friktionen
  leben miisse.                    merkte allerdings an, dass der Gesetzgeber jedoch mit relativ
  wenigen und cinfachen Nachjusticrungen im Unternehmenssteuerrecht das Gros dieser
  Geschafte eindimmen kénne. Gleichwohl gibt er auch zu Bedenken, dass selbst cine Heilung
  der Mangel im Steuerrecht nicht zwangsldufig dazu fuhri, dass (grofe) Unternehmen ihre
  Gewinne wieder verstirkt in Deutschland verstcuerten. Dem Steuerrecht in Deutschland fehle


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es in dieser Einsiehit an Konstanz, so dass die Planungssicherheit fiir die Unternehmen nicht

 gewiahrleistet sei.|      += rechnet schlieBlich nicht mit cinem nennenswerten Abbau der

 existicrenden Verlustyortrage in Deutschland. Einer Gewinnrepatriierung nach Deutschland
 stehe insbesondere die Mindestbesteuerung entgegen: gem4B § 10d EStG waren trotz einer

 Verrechnung mit Verlustvortrégen 40% dieser Gewinne zu versteuern.




 Als Politikoptionen wurden die Méglichkeiten der Zinsbox und die CCCTB diskutiert.

 Wahrend erstere von                        als unattraktiv verworfen wurde, sei es bei der              CCCTB

 notwendig zwischen Alt- und Neuverlusten zu unterschciden. Hier kénnten Erfahrungen aus

 anderen Landern Hilfestellung biecten.



 VU.     _Stellungnahme ,,Ein Haushalt fiir Europa
                                               — Der neue mittelfristige
         Finanzrahmen der EU“: Vortrag:                       _      + EU-KOM

               prasentierte die neuen Vorschlage der EU-Kommission zur Finanzierung des

FEU-Haushaltes, die im Kern den mehrjahrigen Finanzrahmen 2014-2020 sowie eine Reform

der EU-Eigenmittelquellen beinhalten. Insbesondere solle eine Finanztransaktionsteuer als

eigene    EU-Steuer vereinnahmt        werden    und    die       Mehrwertsteuer-Eigenmittel        zu   einem

Hauptfinanzierungsinstrument reformiert werden.

Nachfragen gab es aus dem Beirat zur Finanztransaktionstcucr, wobci die Skonomischen

Wirkungen      angesprochen       wurden.      Dariiber   hinaus        erlduterte                         .   die

Zusammenhénge zwischen den Rettungsmechanismen (EFSF, EFSM) und dem EU-Haushalt.

Die    Beiratsmitglieder    auBerten   Zweifcl     hinsichtlich       der   als    zwingend       dargestellten

Verkniipfung von Steucrstrukturen und Einnahmepolitik der EU-Kommission.


              stellte die wesentlichen Inhalte der Punktation vor und machte deutlich, dass dic

Stellungnahme, um direkt politisch relevant sein zu kénnen, wenn mdglich bis Ende des

Jahres fertig
            gestellt sein miisste. Zentraler Punkt des mittelfristigen Finanzrahmens sei es, auf

EU-Ebene mehr Finanzautonomie zu erhalten und weniger Debatten um Nettozahlungen.


Der Beirat thematisierte im Zusammenhang mit den Rettungsmafinahmen fiir Irland, Portugal

und Spanien das Verschuldungsverbot des EU-Haushalts sowie scine Nebenhaushalte.

Bemdangelt wurde auch das Wording              des Finanzrahmens, das nicht dem Prinzip der

Haushaltsklarheit entspreche, da oft nicht transparent werde, was finanziert werden solle.


Diskuticrt wurde. wie der Beirat weitcre Integrationsschritte bewerte, wobei.                 ©       7.        -

darauf hinwies,   dass     eine   weitere   Integration   der      FU   ohne      Verfassungsinderung          in

Deutschland kaum méglich sei. Die Mitglieder des Beirats sprachen sich dafiir aus, die

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institutionelle Entwicklung der EU korrespondierend mit ihrer Finanzierung und ihren
originaéren Aufgaben zu beleuchten. Beispielsweise sollte das Recht der EU auf eigene
Steuererhebung mit der Erstellung éffentlicher Giiter verbunden sein.

Die     Punktation   wurde    in   Abschnitten aufgerufen   und   diskutiert.   Eine   tiberarbeite
Diskussionsvorlage wird die Kommission ftir dic Mai-Sitzung vorlegen.



VILL.      Tagesordnung der nichsten Sitzung am 15./16. Mirz 2012 in Berlin
 I,         Mitteilungen des Vorsitzenden

 iI.        Feststcllung der Tagesordnung

 IH.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV.        Brainstorming Gutachten/Stellungnahme ..Besteucrung des Finanzsektors*

 V.         Gutachten ,.Unternehmensbesteuerung: Verlustverrechnung und
            Investitionsbereitschaft" mit Gasten aus dem BMF

 VI.        Diskussion tiber neue Themen

 VIL = Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VIH.       Versechiedencs.



IX.     Verschiedenes

entfallt




Berlin, den 15. Marz 2012

ger.                                                               Qcz.
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