2013-protokoll-nr-503

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich




am 17./18. Januar 2013 in Berlin
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B.      Tagesordnung:

 1       Mitteilungen des Vorsitzenden

 H.      Feststellung der Tagesordnung

 Il.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.    | Gutachten/Stellungnahme .,Nationale Finanzaufsicht in der EU"
 Vv.     Gutachten/Stellungnahme ,.Der Staat als privilegierter Schuldner*
 VI.‘    Gutachten/Stelhiungnahme ,,.Demografie und Offentliche FinanzenTM

 VII.    Neue Themen + ,,Agenda 201 3ff."
 VII.    Tagesordnung der nachsten Sitzung

 IX,     Verschiedenes.




I.      Feststcllung der Tagesordnung

Dic Tagesordnung wurde wie vorschlagen angenommen.

Im Zuge der Abstimmung der Tagesordnung wurde mehrheitlich beschlossen, den
‘Tagungsbeginn freitags zukiinftig auf 09:00 Uhr zu verschicben.




lil.    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzun

Das Protokoll wurde angenommen mit der Anderung, dass dem Punkt VIII. unter 1) noch der
Themenkomplex ,,GesundheitTM hinzugefligt wird.
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IV.   —_Gutachten/Stellungnahme ,. Nationale Finanzaufsicht in der EU“

                  legte dar. dass cinige wichtige Fragen zur curopdischen Bankenaufsicht

 mittlerweile durch die Ansiedlung der Aufsicht bei der EZB entschieden worden scien. Es

 wurde im Beirat diskutiert, ob zu den wichtigen noch offenen Punkten ein Brief an

          verfasst werden solle. Die Kommission wolle sich hierzu beraten und gegebenenfalls

 in der Marz-Sitzung darauf zuriickkommen. Mittelfristig solle weiter an einem umfassenderen

 Gutachten gearbeitet werden.




 ¥.     Gutachten/Stellungnahme .Staat als privilegierter Schuldner“           -

                 erklarte   kurz,   dass die bestehende Vorlage mit den bereits erhaltenen

 Anmerkungen iiberarbeitet werden kénne und stellte eine neue Vorlage fiir die Marz-Sitvung

in Aussicht.




VI_—sGuttachten/Stellungnahme ,.Demografie und offentliche Finanzen“

Die Bearbeitung des Texts wurde durch das Aufrufen der einzelnen Abschnitte fortgesetzt.



Es wurde darauf hingewiesen, dass das Gutachten starker auf Migration als auf die Anderung

der Altersstruktur eingehe. Es kénne klarer formuliert werden, dass die Migration als Folge

der demografischen Entwicklung gesehen wird.

Die Effekte des Wartespiels und der weichen Budgetbeschrinkung wurden diskutiert. wobci

der Beirat die Auffassung vertrat, dass Probleme aus der Abwanderung nicht zentral und

flachendeckend    aufgefangen       werden   soliten.   Der   Landerfinanzausgleich   wiirde   dic

finanziellen Effekte bereits stark nivellieren.

Das Gutachten zeigt auf der einen Seite, dass der Wettbewerb zwischen Gemeinden wegen

des Wartespicls und der weichen Budgetbeschriénkung ineffizient sein kann und in einem

Spannungsverhdlinis zur geforderten finanzicllen Eigenverantwortung steht. Als méglicher

Lésungsansatz wurde erwahnt, dass z.B. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraénkungen

Strukturkrisenkartelle unter der Maligabe erlaube, dass Kapazititen abgebaut werden.

Ahnliches sei, mit Anreizen versehen, auch fiir die Zusammenarbeit zwischen Kommunen

denkbar. Als weiteres Beispiel wurden die die kommunalen Zwangsverbinde in Bayern

genannt. Das Verhaltnis zwischen Aufsichtsbehérde und kommunaler Ebene solle klarer

herausgearbeitet werden.
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Es wurde erértert, dass durch den Bevélkerungsschwund Verteilungsprobleme auftreten
kénnen. Die Regionalpolitik erscheine hierfiir nicht als das geeignete Instrument, doch sie
solle nicht grundsatzlich in Frage gestellt werden, da ihr cine andere Funktionsweise zugrunde
liege. Der Frage. ob es nicht sinnvoller sei, Wanderungsbewcgungen zu stoppen, wurde
entgegen gehalten, dass diese Verinderungen zu neuen, effizienten Gleichgewichten fihren
wiirden. Andernfalls wiirde cine gleichmibige Férderung des gesamten landlichen Raums
begriindet,    was    abzulehnen      sci.    Agglomerationseffekte   wtirden     dic   Kosten   der

Leistungserstellung senken, aber auch zu einer Ausdehnung des Leistungsangebots fiihren.
Grenzkosten kénnten auch iiber die Grundsteuer angelastet werden.


Das in Kapitel 9 gegebene Beispiel zu Governance-Strukturen (Krankenhauser) wurde in der
Diskussion als zu komplex angesehen. Es misse starker herausgearbeitet werden, dass der
demografische Wandel fiir das aufgezeigte Problem ursachlich sci. Als alternative Beispiele
wurden Schulen, Amter oder Bibliotheken genannt. Die allgemeine Wichtigkcit des Themas
wurde jedoch mit Blick auf die unter Punkt VII. a) 1. vorgestellte Themenskizze
unterstrichen.



Die Kommission kiindigte an. dic Schlussfolgerungen entlang der folgenden Argumentation
neu    zu     formulieren:   Bei    der      Produktion   von   kommunalen      Leistungen   herrscht

Proportionalitat, dahcr ist cine Anpassung an die Beviélkerungsentwicklung nétig und
méglich. Bei der Anpassung der Netzinfrastruktur waren Beitrage der zentralen Ebenen
sinnvoll; Triigheiten bei der Anpassung entstiinden durch das Wartespiel und dic weiche
Budgetbeschrinkung; Harten sollten nicht auf regionaler Ebene, sondern auf individucller
Ebene abgemildert werden: Das Gutachten wird auf der Sitzung im Marz wieder aufgerufen
werden.




VIL a) ,Agenda 2013-2017

Zu den in der November-Sitzung identifizierten Themenclustern sind zwei Themenskizzen
vorgelegt worden, die in der Sitzung erdrtert wurden:

      1. Wettbewerbliche           Ordnungsdefizite        im     Bereich       der     Gesetzlichen

         Krankenversicherungen

      2. Besteucrung von Vermégen — Eine finanzwissenschaftliche Analyse
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Wetthewerbliche Ordnungsdefizite im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherungen

                      srdnete das Thema mit Blick auf die kommenden Bundestagswahien und

 Koalitionsverhandlungen in den Kreis der Themen ein, dic eine Herausforderung fir die

 nachste Legislaturperiode darstellten. Das Papier konzentriere sich auf den Bereich der

 Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). da der Beirat sich schon zum Verhiltnis der

 privaten zu gesetzlichen Krankenversicherungen gedufert habe                                           fiigte hinzu, dass

 der 2007 eingerichtete Gesundheitsfonds nachgebessert werden miisse. Trotz der groBen

 Anzahl an Krankenversicherungen gebe es nicht gentigend Wettbewerb und Innovationen.

 Die Stellungnahme solle 3-4 Punkte klar herausarbeiten, Defizite deutlich machen, Reformen

 und Wettbewerbsanreize anregen.

 Der Beirat diskutierte den Themenvorschlag kontrovers: Dabei ging es darum, ob und wie gut

beschriebene Defizite des deutschen Gesundheitssystems empirisch begriindbar seien und ob

auch Aspekte der Finanzierung mit aufgegriffen werden sollen. Unterschiedlich wurde

beurteilt,       ob   Konzepte         aus    dem     Ausland      wie     ,,Managed      Care“     fiir    Deutschland

wilnschenswert seien, da sie bei schlechter Ausgestaltuny die Wahlfreihcit des Einzelnen

stark    cinschrinkten.          Dies        werfe   die   Frage     auf,    wer   fitr    die     Organisation        des

Gesundheitssystems           verantwortlich          sei   und    auf welcher      Ebene     der    Wettbewerb         im

Gesundheitssystem stattfinden solle. Die Kommission bekraftigte, dass der Ordnungsrahmen

der GRV durch differenzierte Versicherungsmodelle und -tarife verbessert werden kGnne.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme wegen der Komplexitat des Themas

und     vieler    Fachtermini      allgemeinversténdlich            zu   formulieren      und     die      verschiedenen

Haltungen zur Frage              des    Wettbewerbs        im    Gesundheitssystem abzudecken                seien.   Die

Kommission wurde gebeten zu priifen, wie die auseinanderfallenden Positionen in der

Stellungnahme          vereint     werden        kénnten.        Einzelne    Beiratsmitglieder          AuBerten      sich

dahingehend, dass eine knappere Stellungnahme in kirzerem Zeitrahmen zu bevorzugen sei.



Besteuerung yon Vermoégen — Eine finunzwissenschaitliche Analyse

                       erlduterte den Bezug zur aktuellen politischen Verteilungsdebatte.                             Die

Themenskizze          gehe   nach       einer    Bestandsaufnahme           auf juristische       und      dkonomische

Fragestellungen ein, um im Ergebnis die Besteuerung von Vermégen abzulehnen.

           hob hervor. dass internationale Vergleiche                       cine zu geringe Besteuerung von

Vermégen         in   Deutschland        nahelegten.       Bei    diesen    Vergleichen     finde        jedoch    keine
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Differenzierung von Steuern und Abgaben statt, wodurch andere Lander systematisch zu hohe
Steuerquoten auswiesen.



Die anschlieBende Debatte erstreckte sich auf die unterschiedlichen Aspekte der
Vermogensteuer. Diskutiert wurden die Bemessungsgrundlage und der Begriff des
Vermégens. Es wurde eingewandt, dass Grund und Boden in den letzten 50 Jahren eine starke
Wertsteigerung erfahren habe, die nicht thematisiert werde. Andere Beiratsmitglieder wiesen
darauf hin, dass ein ,,echter“ Vermégensbegriff nur schwer zu bestimmen sei, insbesondere
was die Bewertung von immateriellem und Humanvermégen angehe. Auch Vermégen fiir die
Altersvorsorge miisse berticksichtigt werden. Die Ablehnung einer Vermégensteuer sei
gegenwartig noch besser zu begriinden, da Argumente, die bei der Aufhebung der
Vermégenssteuer noch zu ihren Gunsten angeftihrt wurden - wie die ltickenhafte Erfassung
von Kapitalertragen sowie von Wertzuwdchsen bei Immobilien in Eigennutzung -
mittlerweile entfallen oder abgemildert seien.

Dariiber hinaus wurde die Besteuerung der Leistungsfthigkeit thematisiert, wobei alternative
Steuern wie z.B. die Einkommensteuer auf der Hand lagen. Die Kommission pladierte dafiir,
die Vermégensteuer mit Bezug zur aktuellen politischen Debatte der Umverteilung zu
diskutieren. Dies warf die Frage auf, inwieweit konkret auf die parteipolitischen Programme
Bezug genommen werden solle. Eine neutrale Darstellung sei wiinschenswert, allerdings
wurde auch zu bedenken gegeben, dass fiir Berechnungen konkrete Eckwerte aus den
Programmen tibernommen werden miissten.

Alternativen zur Vermégensteuer wurden von einigen Beiratsmitgliedern in der Erbschaft-
und Grundsteuer gesehen, andere sahen diese Steuern als zu eng gefasst an, um der
Vermodgensbesteuerung gerecht zu werden. Die Umverteilungsdiskussion resultiere vielleicht
 gerade aus dieser unzureichenden Besteuerung des Vermégens.

 Bei den 6konomischen Wirkungen sei die Inzidenz der Vermégensteuer nicht klar. Uber die
 Besteuerung von Leistungsfihigkeit wurde auch alternativ die Einkommensteuer diskutiert,
 auf die sich die Vermégensteuer bei Unternehmen tiber steigende Kapitalkosten niederschlagt.
 Negative Anreize auf Investitionen aus dem Ausland wurden zu Bedenken gegeben. In
 Abhingigkeit von der Rendite traten Substanzbesteuerungseffekte cin. Weitere dkonomische
 Effekte sind durch Steuervermeidung, Ausweichreaktionen, Verzerrungen, Erhebungs- und
 Compliance-Kosten zu erwarten. Diese Aspekte sollen mit in die Stellungnahme
 aufgenommen werden. Das médgliche Aufkommen einer Vermégensteuer solle nicht
 berechnet werden.
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Das Meinungsbild des Beirats ergab eine breite Unterstiitzung flir die
                                                                          vorgelegte Gliederung.
                    sprach     sich    fir   eine   Konzentration   der   Stellungnahme   auf   den
   Vermdgensbegriff, die Erhebungskosten und alternative Steuern
                                                                 aus. Ein iberarbeitetes
  Papier werde fiir die April-Sitzung vorgelegt und solle
                                                          spadtestens im Juli verabschiedet
  werden.




  VIL b). Neue Themen

                   rief fiir die weitere Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats bereits
                                                                                       in der
  Marz-Sitzung 2012 identifizierte Themen auf und bat um Vorschlage fiir
                                                                         neue Themen. Nach
  einer Diskussion und einem Meinungsbild kristallisierten sich
                                                                folgende Themen heraus
  (absteigende Reihenfolge):



 EU-Umsatzsteuersystem

 Steuerbefreiungen, crmaBigte Mchrwertsteuersatze und Umsatzs
                                                              tcuerbetrug sind nach wie vor

 wichtige Themen, flir die groBe Unterstiitzung bestand.



 Nationale Finanzaufsichtin der       EU

 Das Thema ist in Bearbeitung.



 Féderalismuskommission HI

 Es wurde eine Sondierung des Themas mit BMF auf Arbeitscbene angereet
                                                                       .




Bei diesem Thema wurden Schnittmengen mit anderen genannt
                                                          en Themen identifiziert: Staat
als privilegierter Schuldner, finanzielle Repression, Weiterentwickl
                                                                     ung der Schuldenbremse,
Entwicklung des KfW-Geschiftsmodells und Wachstumsférde
                                                        rung mit finanzpolitischen
MaBnahmen. Als eigenstindiges Gutachten solle es zu einem spdteren
                                                                   Zeitpunkt begonnen
werden.




Regulierung der ofjentlich-rechtlichen Medien

                                           stellten eine Gliederung fiir die Sitzung im Marz in

Aussicht.
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VIEL Tagesordnung der nichsten Sitzung am 14./15.03.13 in Berlin
 I.       Mitteilungen des Vorsitzenden
 Il.      Feststellung der Tagesordnung
 il], | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 [v.      Gutachten/Stellungnahme: .,Der Staat als privilegierter Schuldner®
 V.       Gutachten/Stellungnahme: ,.Demographie und &ffentliche FinanzenTM
 VI.      Stellungnahme ,,Nationale Finanzaufsicht in der EU"
 VII.     Diskussion iiber mégliche Themen fiir die ,,Agenda 201 3-2017"
           u.a. ..Besteuerung von VermégenTM.,.Finanzierung éffentlich-rechtlicher MedienTM und
           ..Féderalismuskommission TT
  VII.     Tagungstermine und --orte 2014/2015
  IX.    | Tagesordnung der niachsten Sitzung
  X.       Verschiedenes.




 IX.     Verschiedenes

 Fir die Beteiligung des BMF im Rahmen der Gutachtenerstellung des Wissenschaftlichen
 Beirats wurde vereinbart, Input aus dem BMF in einer friihen Phase in Anspruch zu nehmen.
 Vorlaufige Versionen der Gutachten oder Stellungnahmen sollten erst in einer spiten Phase
 im BMF. virkuliert werden. wenn die Schlussfolgerungen feststtinden. Die jeweilige
 Betciligung wiirde in enger Absprache zwischen                                erfolgen.



 Berlin, den 14. Marz 2013
 2e7..                                                             pez.
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