2013-protokoll-nr-507
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
B. Tagesordnung: E Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung Hl. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Vortrag/Diskussion mit zum neucn Top-Down-Haushaltsaufstellungsvertahren V. Gespriich mit zu aktuellen finanzpolitischen Fragen VIL. Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien -- Aufgabe und FinanzierungTM VIL. Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner* VIIL Diskussion zu neuen Themen - Entwurf zur Europdischen Bankenregulicrung - Themensammlung zur Neuordnung der Landerfinanzen - Themensammlung zu den Grundsatzen der Finanzpolitik - weitere neue Themenvorschlage IX. Tagungsorte 2015 bestimmen X. Tagesordnung der nachsten Sitzung XI. = Verschiedenes. L. _ Mitteilungen des Vorsitzenden a i in IL. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde angenommen. IIE. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde mit folgenden Anderungen angenommen: Bei dem Thema Wachstum/Wohlstand/Lebensqualitat \autct der korrigierte zweite Satz wie folgt: .Wohlstand und Wohlfahrt kénnten innerhalb der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) stirker untersucht werden (7.B. Haushaltsproduktion, Ehrenamt, Sozialwirtschaft), aber auch auBerhalb der VGR, wenn man neuere Forschungen zur Wohlstandsmessung der Stiglitz-Sen-Fitoussi-Kommission oder der OECD (Better-Life-Index) heranzége.~
IV. _ Vortrag/Diskussion_ mit ‘zum neuen Top-Down- Haushaltsaufstellungsverfahren _berichtete tiber das Top-Down-Haushaltsaufstellungsverfahren. Es wurde erstmals bei der Anfstellung des Bundeshaushalts 2012 angewendct. Neu sei gegentiber dem alten Haushaltsaufstellungsverfahren, dass die Haushaltsaufstellung nicht mehr bottom-up und damit vorrangig durch die Bedarfsanmeldungen der Ressorts gepriigt ist, sondern durch Eckpunkte fiir jeden Einzelplan, die vom BMF vorgegeben sind. Der Kerngedanke des neuen Verfahrens besteht darin, bereits zu Beginn des regicrungsinternen Aufstellungsverfahrens die wesentlichen Haushaltseckwerte verbindlich - das heift durch einen Kabinettbeschluss — festzulegen. Referenzpunkt ftir die Festlegung der Werte sind die rechnerische Héhe der maximal zulassigen Neuverschuldung, die erwartete Entwicklung der Einnahmen und die wirtschaftlichen Rahmendaten zu Beginn des neuen Jahres, Diese ergeben den maximal méglichen Ein- und Ausgabenrahmen, in dem sich dic jeweiligen Einzelplane mit ihren Ansatzen bewegen miissen. Der Bundeshaushalt wird damit zweimal dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt: im Marz mit dem Beschluss zu den Eckpunkten. Dieser Beschluss bildet dann die Grundlage fiir das anschlieBende regicrungsseitige Haushaltsaufstellungsverfahren bis zum Kabinettbeschluss tiber den titelscharfen Haushalt in Form des Regierungsentwurfs Ende Juni/Anfang Juli. Weitere Schritte im Hinblick auf die Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesen sind dartiber hinaus auf die Verbesserung der Output-Orientierung ausgerichtet: In ..Spending Reviews“ kénnten die Ergebnisse in einzelnen Politikfelder naher untersucht und dic Auswertung mit den Eckpunkten im folgenden Jahr vorgelegt werden. Der Beirat diskutierte anschlieBend, inwieweit die Eckpunkte verbindlich seien und aktive Konjunkturpolitik unter diesen Rahmenbedingungen noch méglich sei. Zur Sprache kamen ebenfalls die H&he des strukturellen Defizits, die Umsctzung der Schuldenbremse in den Bundeslandern sowie die gestarkte Stellung des BMF im institutionellen Gefiige durch das neue Haushaltsaufstellungsverfahren. V. Gesprich mit zu__aktuellen finanzpolitischen Fragen ~_berichtete von den Ergebnissen des letzten G-20-Gipfels in St. Petersburg: e Die G-20-Staaten haben sich zu Strukturreformen verpflichtet, um Wachstum, Produktivitét und Beschaftigung zu strken. Darliber hinaus bestand Einigkeit, dass die Staatsverschuldung auf cinen nachhaltigen Pfad zurtickgeftihrt werden sollc.
¢ Im Bereich Steuerpolitik wurden mit dem Aktionsplan zu BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) 15 Mafinahmen identifiziert, die bis Ende 2015 umgesctzt werden sollen. Dariber hinaus gab es eine Einigung auf cinen automatischen Informationsaustausch. e Unter deutschem Vorsitz gebe es cine Arbcitsgruppe, die sich mit Finanzierungsfragen von Investitionen (,,Financing for investments“) auseinandersetzt. Ziel ist es, auf den Finanzmarkten institutionelle Voraussetzungen zu schaffen, damit privates Kapital fiir langfristige Investitionen bereitgestellt werden kann. Verbindliche Ma nahmen werden 2014 unter australischem Vorsitz erwartet. e Im Bereich der Finanzmarktpolitik wurde auf deutsche Initiative ein Fahrplan zur Regulierung des Schattenbankensektors formuliert, der cinen verbindlichen Zeitplan vorgibt. Weitere Fortschritte gab es bei Basel IH. Die Diskussion mit dem Beirat drehte sich im Wesentlichen um das Thema Bankenunion. VI.__Gutachten/Stellungnahme _..Offentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzicrune“ berichteten von der Weiterentwicklung des Gutachtens, das in der neuen Version mit mehr Datenmaterial unterlegt sei. Fiir die weitere Ausarbeitung sci es jedoch notwendig, die Rahmenbedingungen juristisch zu prifen. trat daher der Gutachten-Kommission bei. Es gcbe cine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die jedoch unter der Bedingung erlasscn worden sind, dass der Gesctzgeber den 6ffentlichen Rundfunk in genau dicser Weise ausgestalten méchte. Auch dic Ausrichtung der Vorschlage hinsichtlich des Reformbedarfs bei den 6ffentlich-rechtlichen Medien miisse noch im Beirat diskutiert werden; denkbar sei eine Entwicklung des 6ffentlich-rechtlichen Rundfunks in Richtung Nischen-Anbieter, aber auch eine generelle Ausschreibung von Programm-Inhalten. Es wurde thematisiert, dass es bei den Fufball-Ubertragungsrechien zu Marktversagen komme und der Beirat erdrterte, ob dem regulativ entgegenzutreten sci. Wenn cin Monopol vorherrsche, dann biete sich auch die Organisation in Form einer Genossenschaft an. Dem wurde entgegnet, dass der FuBball cin besonderer Bercich sci. Da er iiber die FuBballverbande Berciche des dffentlich-rechtlichen Rundfunks fiihren. Diskutiert wurde, ob sich die Uberlegungen auch auf den Zeitungsmarkt tibertragen licBen. Die Meinung hierzu war geteilt. Auf der einen Seite wurde kein Unterschied zwischen den o4-
Medien geschen, andcererseits wurde ecingewandt, dass der Zuschauer auf den Reiz des Fernsehens teilweise nicht-rational reagiere und zur Uber-Konsumption neige. Es wurde in die Debatte eingebracht, ob sich Programminhalte als meritorische Giiter klassifizieren lieBen. Andere Beiratsmitglieder stellten dic Frage. welche Programminhalte zur Grundversorgung gchéren oder worin das 6ffentliche Gut des 6ffentlich-rechtlichen Rundfunks bestehe und was dieser leisten solle. Diese Frage sollte zu Beginn des Gutachtens behandelt werden. Fin Beiratsmitglied wies darauf hin, dass es sich um die Produktion und Bereitstellung von Kollektivgtiten handele; die genannten Probleme wiirden nicht durch die Férderung von Institutionen adressiert und es sprach sich dafiir aus, Programminhalte generell auszuschreiben. Ein anderes Mitglied betonte, dass cin Grof teil der Programminhalte bereits extern produziert werde und die Mittelverwaltung in jedem Fall einer Institution tibertragen werden miisse. stellt fest, dass es zur Ausrichtung des Gutachtens sehr unterschiedliche Meinungen im Beirat gebe; die Arbeit solle aber fortgefiihrt werden, insbesondere da eine dSkonomische Argumentation in der medienrechtlichen Auseinandersetzung fehle. Das Gutachten wird in der November-Sitzung wieder aufgerufen. Vil. _Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner“ Entfallen. VIILa). Stellungnahme zur aktuellen Entwicklung der Europiischen Bankenunion stellte den aktuellen Entwurf fiir eine Stellungnahme zur Europdischen Bankenunion vor, der sich im Wesentlichen auf dic Frage konzentriere, wie auch Fremdkapital und damit Glaubiger von Banken mit zur Haftung herangezogen werden kinnen. Die Beteiligung von Glaubigern bei der Abwicklung von Banken sei in der Finanzkrise bisher eine Ausnahme gewesen, ware aber erstrebenswert und sollte méglich scin. in der allgemeinen Diskussion wurde der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission flr einen Bankenrettungsfonds thematisiert. Dabei wurde angemerkt, dass ein Bankenrettungsfonds iiber cine hohe Liquiditét verfiigen miisse, um im Krisenfalle glaubwtirdig zu sein. Die Verwaltung dieser Liquiditét wiirde ganz eigene Probleme mit sich bringen. Daher sei eine Institutssicherung oder ein privater Haftungsverbund vorzuzichen. Es wurde das Argument eingefiihr, dass es auch miéglich sel, unter Wettbewerbsgesichtspunkten fiir eine Bankenunion zu plidieren: solange die Bonitat einer -5-
Bank durch den faktisch haftenden Sitz-Staat bestimmt wird, kénne nur eine Bankenunion den freien und gleichen Wettbewerb zwischen den Banken wieder herstellen. Im Gegenzug vebe es aber auch fiir Staaten den Anreiz, auf solide Finanzen zu achten, um den Bankenscktor zu sttitzen. Der Text wurde danach in Abschnitten aufgerufen. Die Frage, warum Fremdkapital bei den Banken zur Haftung herangezogen werden soll, wurde kontrovers im Beirat diskutiert. Die Kommissionsmitglieder legten dar, dass eine Eigenkapitalunterlegung in der benétigten Hohe nicht realistisch sei und Eigenkapital auch hdheren regulatorischen Anforderungen unterliege. Zudem lieBe die Kapitalstruktur einer Bank keine schr hohen Eigenkapitalquoten zu. Da es aber auch nicht méglich sei, das gesamte Fremdkapital haftbar zu machen, sci es sinnvoll, Abstufungen und damit eine weitere Asset- Klasse (haftendes Fremdkapital) einzuftihren. Einige Beiratsmitglieder gaben zu bedenken, dass damit auch das Informationsbediirfnis der Investoren und analog der verlangte Zins stcigen miisste. Der Beirat diskutierte die Frage, wie dann die Kapitalstruktur ciner Bank aussehen kénne und wodurch die Anteile des Eigenkapitals, des haftendenden Fremdkapitals und des sonstigen Fremdkapitals bestimmt wiirden. Die Eigenkapitalquote wiirde zwar regulatorisch festgclegt, allerdings habe die Weiterentwicklung der Regulierung (bei der Risikogewichtung) dazu geliihrt. dass diese quantitativ eher zu sinkenden Eigenkapitalquoten gefiihrt habe. Unter der Annahme, dass die Qualitét des Fremdkapitals wieder Rtickwirkungen auf das Eigenkapital habe, wiirde das FEigenkapital auch marktméBig mitbestimmt sein. Da die Haftungskapitalquote durch die Regulierung festgelegt werde, miisse begriindet werden, warum (und wenn ja, in welcher Héhe) der Einbezug haftenden Fremdkapitals zu einer volkswirtschaftlich besseren Lésung ftihre. Dieses Optimierungsproblem sei von der Regulierungsbehérde zu lésen. Der Beirat einigte sich darauf, dic im Teil 4c) beschricbene Haftungskaskade bei pr6éBeren Bankenkrisen aus dem vorliegenden Text zu streichen und gegebenenfalls separat zu behandeln. VII b). Eckpunktc fiir cine Reform des Linderfinanzausgleichs stellte dic Inhalte scines Eckpunktepapiers vor, das im Wesentlichen auf den horizontalen Landerfinanzausgleich cingehe. Er stellte zur Diskussion, ob der vertikale
Finanzausgleich starker beriicksichtigt werden solle und ob die Verschuldung der Lander mit dem Gutachten verknitipft werden solle. Es wurde angeregt, am Anfang des Gutachtens deutlich zu machen, inwieweit eine Reform des Landerfinanzausgleichs ein Baustein in einer kinftigen Féderalismusdcbatte zur Modernisierung der Bund-Lander-Beziehungen sein kann. Die Klagen der Bundeslander Bayern und Hessen beim Bundesverfassungsgericht sollten berticksichtigt werden. Bei der Diskussion von dezentralen Kompetenzen und Effizienz mtisse zwischen Finanzkraft und Steuereinnahmen unterschieden werden. Als Beispiel wurde die Weiterentwickluny der Gewerbesteuer genannt. Auch die Altschulden wiirden fiir eine Reform des Landerfinanzausgleichs groBe Bedeutung haben. Es wurde auch die generelle Haltung des Beirats zum Steuerwettbewerb auf europaischer Ebene und in Deutschland erértert. Steuerwettbewerb sei umso schddlicher. je mobiler die Bemessungsgrundlagen sind. In Deutschland sei eine Wohnsitzverlagerung ohne grofe Probleme méglich, so dass durch Zuschlagsteuern (und andere PolitikmaBnahmen) starke Anreize gesetzt wiirden. Dem wurde entgegen gehalten, dass gerade dadurch, dass es einen horizontalen Finanzausgleich auf La&nderebene gibt, die Effekte der Steuerautonomie abgemildert wtirden, was flir die europiische Ebene nicht gelte. Auch reine Lindersteuern wie die Erbschaftsteuer oder die Vermégensteuer kénnten im Gutachten angesprochen werden. Offen blicb die Frage, inwieweit auch der vertikale Finanzausgleich aufgenommen werden sollte. | stellte fest, dass das Eckpunktepapier positiv vom Beirat aufgenommen wurde und ein wichtiges Thema auf der politischen Agenda sein wird. Als -meldeten sich neben die Ein Diskussions-Entwurf wird voraussichtlich im Jan./Marz 2014 vorgelegt. VI ¢). Themensammilung ..Moderne Grundsatze der Finanzpolitik“ stellte seine Punktation fiir cin Gutachten vor, das die Grundsitze der Wirtschaftspolitik von Eucken und die finanzpolitischen Prinzipien von Neumark als Startpunkt nimmt. Grundsdtze der Finanzpolitik sollten bei gegebenem Recht Interpretationshilfe Jeisten, als Leitlinien ftir die Weiterentwicklung/Anpassung des Rechtsrahmens dienen und gesetzliche Neuerungen und politische Entscheidungen besser begriinden und legitimieren helfen. Solche Grundsatze sollten auch empirisch getestet sein. -7-
Die Meinung des Beirats zur Formulierung von Grundsitzen und Prinzipien war geteilt. Positiv wurde beurteilt, dass 6konomische Prinzipien die Autoritaét von juristischen Prinzipien stiarken, wenn diese 6konomisch sinnvoll scien. Auch k6nnten Prinzipien wie z.B. Sachgerechtigkeit oder das Aquivalenzprinzip besser erklart und mit Sinn geftillt werden, wenn die dahinter stehenden Theoreme und Effekte aufgezeigt wiirden. Prinzipien kénnten hilfreich in bestimmten Bercichen sein, z.B. im Arbeitsrecht, wo Richterrecht vorherrsche oder im Steuerrecht. Es wurde zur Unterstiitzung vorgebracht, dass Prinzipien auch arbeits6konomisch helfen, da sie Erfahrungswerte beinhalten und komplexe Sachverhalte vereinfachen. Sic kénnten helfen, die Auswirkungen fiir Rechtsetzung und Auslegung starker bewusst zu machen. Da das Gutachten auch an Juristen adressiert ware, miissten die Prinzipien auch juristisch formuliert werden; eine rein 6konomische Betrachtung helfe nicht. In der Gesetzgebung kénnten solche Prinzipien cine sehr wichtige Rolle spiclen. Fine Reihe von Beiratsmitglicdern sah die Formulierung von Grundsdtzen kritisch. Prinzipien miissten vor dem Hintergrund der beabsichtigten Wirkungen diskutiert werden. Sie seien auch cher cine Nebenbedingung und entstiinden nicht direkt aus der VWL. Die juristische Formulierung ékonomischer Prinzipien diirfie schwierig sein. Problematisch seien auch die verschiedenen Ebenen von Prinzipien; sie kénnen eine Art Oberziel sein, aber auch eher instrumentellen Charakter haben. Zudem kénnen sie sich auch untereinander widersprechen. stellte fest, dass das Thema sehr unterschiedliche Aspekte beinhalte. Es gebe cine grofe Zahl von Prinzipien auf verschiedenen Ebenen und unterschiedliche Auffassungen, was darunter zu verstchen sei. Er sah einen gewissen Grundkonsens, dass es kein festgelegtes System der Prinzipien gebe. Die Ausrichtung des Gutachtens blieb unklar, eine weitere Beratung wurde vertagt. IX. _Tagungsorte 2015 bestimmen Die Diskussion um die Tagungsorte 2015 wurde auf den Beginn der November-Sitzung verschoben.
xX. Tagesordnung der nachsten Sitzung am 21./22.11.13 in Berlin I Mitteilungen des Vorsitzenden H. Feststellung der Tagesordnung Hl. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner* Vv. Gutachter/Stellungnahme ,,Entwicklung der Europdischen Bankenunion“ VI. Stellungnahme .,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung* VIL. gef. neues Thema ,,Grundstze der Finanzpolitik* — Sachstand VII. Tagungsorte fiir 2015 IX, Diskussion tiber weitere mégliche Themen X. Tagesordnung der nachsten Sitzung Xi. Verschiedenes. XI. Verschiedenes Entfallt. Berlin, den 21. November 2013 bo) Sez. gez.