2013-protokoll-nr-507

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
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B.         Tagesordnung:
 E          Mitteilungen des Vorsitzenden
 Il.        Feststellung der Tagesordnung
 Hl.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV.         Vortrag/Diskussion mit                               zum neucn
             Top-Down-Haushaltsaufstellungsvertahren
  V.         Gespriich mit                                        zu aktuellen finanzpolitischen
             Fragen
  VIL.       Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien -- Aufgabe und
             FinanzierungTM
  VIL.       Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner*
  VIIL       Diskussion zu neuen Themen
             - Entwurf zur Europdischen Bankenregulicrung
             - Themensammlung zur Neuordnung der Landerfinanzen
             - Themensammlung zu den Grundsatzen der Finanzpolitik
             - weitere neue Themenvorschlage
     IX.     Tagungsorte 2015 bestimmen
     X.      Tagesordnung der nachsten Sitzung
     XI.   = Verschiedenes.


 L.        _ Mitteilungen des Vorsitzenden
                 a    i       in




 IL.        Feststellung der Tagesordnung
 Die Tagesordnung wurde angenommen.


 IIE.       Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 Das Protokoll wurde mit folgenden Anderungen angenommen:
 Bei dem Thema Wachstum/Wohlstand/Lebensqualitat \autct der korrigierte zweite Satz wie
 folgt:

 .Wohlstand und Wohlfahrt kénnten innerhalb der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
 (VGR) stirker untersucht werden (7.B. Haushaltsproduktion, Ehrenamt, Sozialwirtschaft),
 aber auch auBerhalb der VGR, wenn man neuere Forschungen zur Wohlstandsmessung der
  Stiglitz-Sen-Fitoussi-Kommission oder der OECD (Better-Life-Index) heranzége.~
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IV.     _ Vortrag/Diskussion_ mit                                              ‘zum neuen Top-Down-

 Haushaltsaufstellungsverfahren

                             _berichtete tiber das Top-Down-Haushaltsaufstellungsverfahren. Es
 wurde erstmals      bei   der Anfstellung des      Bundeshaushalts          2012   angewendct.     Neu    sei

 gegentiber dem alten Haushaltsaufstellungsverfahren, dass die Haushaltsaufstellung nicht

 mehr bottom-up und damit vorrangig durch die Bedarfsanmeldungen der Ressorts gepriigt ist,

 sondern durch Eckpunkte fiir jeden Einzelplan, die vom BMF vorgegeben sind.

 Der     Kerngedanke       des   neuen   Verfahrens      besteht    darin,    bereits     zu    Beginn    des

regicrungsinternen Aufstellungsverfahrens die wesentlichen Haushaltseckwerte verbindlich -

das heift durch einen Kabinettbeschluss — festzulegen. Referenzpunkt ftir die Festlegung der

Werte sind die rechnerische Héhe der maximal zulassigen Neuverschuldung, die erwartete

Entwicklung der Einnahmen und die wirtschaftlichen Rahmendaten zu Beginn des neuen

Jahres, Diese ergeben den maximal méglichen Ein- und Ausgabenrahmen, in dem sich dic

jeweiligen Einzelplane mit ihren Ansatzen bewegen miissen. Der Bundeshaushalt wird damit

zweimal dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt: im Marz mit dem Beschluss zu den

Eckpunkten.      Dieser      Beschluss   bildet   dann    die    Grundlage      fiir    das    anschlieBende

regicrungsseitige    Haushaltsaufstellungsverfahren        bis     zum   Kabinettbeschluss        tiber   den

titelscharfen Haushalt in Form des Regierungsentwurfs Ende Juni/Anfang Juli. Weitere

Schritte im Hinblick auf die Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesen sind

dartiber hinaus auf die Verbesserung der Output-Orientierung ausgerichtet: In ..Spending

Reviews“ kénnten die Ergebnisse in einzelnen Politikfelder naher untersucht und dic

Auswertung mit den Eckpunkten im folgenden Jahr vorgelegt werden.

Der Beirat diskutierte anschlieBend, inwieweit die Eckpunkte verbindlich seien und aktive

Konjunkturpolitik unter diesen Rahmenbedingungen noch méglich sei. Zur Sprache kamen

ebenfalls die H&he des strukturellen Defizits, die Umsctzung der Schuldenbremse in den

Bundeslandern sowie die gestarkte Stellung des BMF im institutionellen Gefiige durch das

neue Haushaltsaufstellungsverfahren.



V.       Gesprich      mit                                                                    zu__aktuellen

finanzpolitischen Fragen

               ~_berichtete von den Ergebnissen des letzten G-20-Gipfels in St. Petersburg:

     e   Die G-20-Staaten haben sich         zu Strukturreformen verpflichtet, um                Wachstum,

         Produktivitét und Beschaftigung zu strken. Darliber hinaus bestand Einigkeit, dass

         die Staatsverschuldung auf cinen nachhaltigen Pfad zurtickgeftihrt werden sollc.
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¢   Im Bereich Steuerpolitik wurden mit dem Aktionsplan zu BEPS (Base Erosion and

       Profit Shifting) 15 Mafinahmen identifiziert, die bis Ende 2015 umgesctzt werden

       sollen.   Dariber    hinaus   gab   es    eine   Einigung    auf   cinen   automatischen

       Informationsaustausch.

   e   Unter deutschem Vorsitz gebe es cine Arbcitsgruppe, die sich mit Finanzierungsfragen

       von Investitionen (,,Financing for investments“) auseinandersetzt. Ziel ist es, auf den

       Finanzmarkten institutionelle Voraussetzungen zu schaffen, damit privates Kapital fiir

       langfristige   Investitionen bereitgestellt werden kann. Verbindliche        Ma nahmen

       werden 2014 unter australischem Vorsitz erwartet.

   e   Im Bereich der Finanzmarktpolitik wurde auf deutsche Initiative ein Fahrplan zur

       Regulierung des Schattenbankensektors formuliert, der cinen verbindlichen Zeitplan

       vorgibt. Weitere Fortschritte gab es bei Basel IH.

Die Diskussion mit dem Beirat drehte sich im Wesentlichen um das Thema Bankenunion.


VI.__Gutachten/Stellungnahme          _..Offentlich-rechtliche     Medien -       Aufgabe    und
       Finanzicrune“

                                berichteten von der Weiterentwicklung des Gutachtens, das in

der neuen Version mit mehr Datenmaterial unterlegt sei. Fiir die weitere Ausarbeitung sci es

jedoch notwendig, die Rahmenbedingungen juristisch zu prifen.                       trat daher der

Gutachten-Kommission bei.

Es gcbe cine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die jedoch unter

der Bedingung erlasscn worden sind, dass der Gesctzgeber den 6ffentlichen Rundfunk in

genau dicser Weise ausgestalten méchte. Auch dic Ausrichtung der Vorschlage hinsichtlich

des Reformbedarfs bei den 6ffentlich-rechtlichen Medien miisse noch im Beirat diskutiert

werden; denkbar sei eine Entwicklung des 6ffentlich-rechtlichen Rundfunks in Richtung

Nischen-Anbieter, aber auch eine generelle Ausschreibung von Programm-Inhalten.

Es wurde thematisiert, dass es bei den Fufball-Ubertragungsrechien zu Marktversagen
komme und der Beirat erdrterte, ob dem regulativ entgegenzutreten sci. Wenn cin Monopol

vorherrsche, dann biete sich auch die Organisation in Form einer Genossenschaft an. Dem

wurde entgegnet, dass der FuBball cin besonderer Bercich sci. Da er iiber die FuBballverbande



Berciche des dffentlich-rechtlichen Rundfunks fiihren.

Diskutiert wurde, ob sich die Uberlegungen auch auf den Zeitungsmarkt tibertragen licBen.
Die Meinung hierzu war geteilt. Auf der einen Seite wurde kein Unterschied zwischen den


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Medien geschen, andcererseits wurde ecingewandt, dass der Zuschauer auf den Reiz des

 Fernsehens teilweise nicht-rational reagiere und zur Uber-Konsumption neige.

 Es wurde in die Debatte eingebracht, ob sich Programminhalte als meritorische Giiter

 klassifizieren lieBen. Andere Beiratsmitglieder stellten dic Frage. welche Programminhalte

 zur Grundversorgung gchéren oder worin das 6ffentliche Gut des 6ffentlich-rechtlichen

 Rundfunks bestehe und was dieser leisten solle. Diese Frage sollte zu Beginn des Gutachtens

 behandelt werden.

 Fin Beiratsmitglied wies darauf hin, dass es sich um die Produktion und Bereitstellung von

 Kollektivgtiten handele; die genannten Probleme wiirden nicht durch die Férderung von

 Institutionen   adressiert    und    es    sprach      sich    dafiir   aus,    Programminhalte     generell

auszuschreiben. Ein anderes Mitglied betonte, dass cin Grof teil der Programminhalte bereits

extern produziert werde und die Mittelverwaltung in jedem Fall einer Institution tibertragen

werden miisse.

                 stellt fest, dass es zur Ausrichtung des Gutachtens sehr unterschiedliche

Meinungen im Beirat gebe; die Arbeit solle aber fortgefiihrt werden, insbesondere da eine

dSkonomische Argumentation in der medienrechtlichen Auseinandersetzung fehle.

Das Gutachten wird in der November-Sitzung wieder aufgerufen.



Vil.    _Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner“

Entfallen.



VIILa).          Stellungnahme zur aktuellen Entwicklung der Europiischen Bankenunion

                  stellte den aktuellen Entwurf fiir eine Stellungnahme zur Europdischen

Bankenunion      vor,   der   sich   im    Wesentlichen        auf dic   Frage    konzentriere,   wie   auch

Fremdkapital und damit Glaubiger von Banken mit zur Haftung herangezogen werden

kinnen. Die Beteiligung von Glaubigern bei der Abwicklung von Banken sei in der

Finanzkrise bisher eine Ausnahme gewesen, ware aber erstrebenswert und sollte méglich scin.

in der allgemeinen Diskussion wurde der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission flr einen

Bankenrettungsfonds thematisiert. Dabei wurde angemerkt, dass ein Bankenrettungsfonds

iiber cine hohe Liquiditét verfiigen miisse, um im Krisenfalle glaubwtirdig zu sein. Die

Verwaltung dieser Liquiditét wiirde ganz eigene Probleme mit sich bringen. Daher sei eine

Institutssicherung oder ein privater Haftungsverbund vorzuzichen.

Es     wurde     das    Argument          eingefiihr,      dass     es    auch     miéglich   sel,      unter

Wettbewerbsgesichtspunkten fiir eine Bankenunion zu plidieren: solange die Bonitat einer



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Bank durch den faktisch haftenden Sitz-Staat bestimmt wird, kénne nur eine Bankenunion

den freien und gleichen Wettbewerb zwischen den Banken wieder herstellen. Im Gegenzug

vebe es aber auch fiir Staaten den Anreiz, auf solide Finanzen zu achten, um den

Bankenscktor zu sttitzen.

Der Text wurde danach in Abschnitten aufgerufen.

Die Frage, warum Fremdkapital bei den Banken zur Haftung herangezogen werden soll,

wurde kontrovers im Beirat diskutiert. Die Kommissionsmitglieder legten dar, dass eine

Eigenkapitalunterlegung in der benétigten Hohe nicht realistisch sei und Eigenkapital auch

hdheren regulatorischen Anforderungen unterliege. Zudem lieBe die Kapitalstruktur einer

Bank keine schr hohen Eigenkapitalquoten zu. Da es aber auch nicht méglich sei, das gesamte

Fremdkapital haftbar zu machen, sci es sinnvoll, Abstufungen und damit eine weitere Asset-

Klasse (haftendes Fremdkapital) einzuftihren. Einige Beiratsmitglieder gaben zu bedenken,

dass damit auch das Informationsbediirfnis der Investoren und analog der verlangte Zins

stcigen miisste.

Der Beirat diskutierte die Frage, wie dann die Kapitalstruktur ciner Bank aussehen kénne und

wodurch die Anteile des Eigenkapitals, des haftendenden Fremdkapitals und des sonstigen

Fremdkapitals bestimmt wiirden. Die Eigenkapitalquote wiirde zwar regulatorisch festgclegt,

allerdings habe die Weiterentwicklung der Regulierung (bei der Risikogewichtung) dazu

geliihrt. dass diese quantitativ eher zu sinkenden Eigenkapitalquoten gefiihrt habe. Unter der

Annahme, dass die Qualitét des Fremdkapitals wieder Rtickwirkungen auf das Eigenkapital

habe,     wiirde     das     FEigenkapital     auch       marktméBig    mitbestimmt   sein.     Da    die

Haftungskapitalquote durch die Regulierung festgelegt werde, miisse begriindet werden,

warum (und wenn ja, in welcher Héhe) der Einbezug haftenden Fremdkapitals zu einer

volkswirtschaftlich        besseren   Lésung    ftihre.    Dieses   Optimierungsproblem   sei   von   der

Regulierungsbehérde zu lésen.



Der Beirat einigte sich darauf, dic im Teil 4c) beschricbene Haftungskaskade bei pr6éBeren

Bankenkrisen aus dem vorliegenden Text zu streichen und gegebenenfalls separat zu

behandeln.



VII b).            Eckpunktc fiir cine Reform des Linderfinanzausgleichs

               stellte dic Inhalte scines Eckpunktepapiers vor, das im Wesentlichen auf den

horizontalen Landerfinanzausgleich cingehe. Er stellte zur Diskussion, ob der vertikale
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Finanzausgleich starker beriicksichtigt werden solle und ob die Verschuldung der Lander mit

 dem Gutachten verknitipft werden solle.

 Es wurde angeregt, am Anfang des Gutachtens deutlich zu machen, inwieweit eine Reform

 des   Landerfinanzausgleichs       ein    Baustein    in     einer    kinftigen     Féderalismusdcbatte        zur

 Modernisierung der Bund-Lander-Beziehungen sein kann. Die Klagen der Bundeslander

 Bayern und Hessen beim Bundesverfassungsgericht sollten berticksichtigt werden.

 Bei der Diskussion von dezentralen Kompetenzen und Effizienz mtisse zwischen Finanzkraft

 und Steuereinnahmen unterschieden werden. Als Beispiel wurde die Weiterentwickluny der

 Gewerbesteuer     genannt.        Auch     die   Altschulden          wiirden      fiir    eine     Reform    des

 Landerfinanzausgleichs groBe Bedeutung haben.

 Es wurde auch die generelle Haltung des Beirats zum Steuerwettbewerb auf europaischer

 Ebene und in Deutschland erértert. Steuerwettbewerb sei umso schddlicher. je mobiler die

Bemessungsgrundlagen sind.           In Deutschland sei eine Wohnsitzverlagerung ohne grofe

Probleme méglich, so dass durch Zuschlagsteuern (und andere PolitikmaBnahmen) starke

Anreize gesetzt wiirden. Dem wurde entgegen gehalten, dass gerade dadurch, dass es einen

horizontalen    Finanzausgleich      auf La&nderebene          gibt,    die   Effekte      der   Steuerautonomie

abgemildert wtirden, was flir die europiische Ebene nicht gelte.

Auch reine Lindersteuern wie die Erbschaftsteuer oder die Vermégensteuer kénnten im

Gutachten angesprochen werden. Offen blicb die Frage, inwieweit auch der vertikale

Finanzausgleich aufgenommen werden sollte.                                                       |
                   stellte fest, dass das Eckpunktepapier positiv vom Beirat aufgenommen

wurde und ein wichtiges Thema auf der politischen Agenda sein wird.



Als                                       -meldeten sich neben                                                 die

                                                                         Ein      Diskussions-Entwurf         wird

voraussichtlich im Jan./Marz 2014 vorgelegt.


VI ¢).          Themensammilung ..Moderne Grundsatze der Finanzpolitik“

                        stellte seine Punktation fiir cin Gutachten vor, das die Grundsitze der

Wirtschaftspolitik von Eucken und die finanzpolitischen Prinzipien von Neumark als

Startpunkt     nimmt.     Grundsdtze       der    Finanzpolitik         sollten    bei      gegebenem     Recht

Interpretationshilfe    Jeisten,   als    Leitlinien   ftir   die      Weiterentwicklung/Anpassung            des

Rechtsrahmens dienen und gesetzliche Neuerungen und politische Entscheidungen besser

begriinden und legitimieren helfen. Solche Grundsatze sollten auch empirisch getestet sein.



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Die Meinung des Beirats zur Formulierung von Grundsitzen und Prinzipien war geteilt.
Positiv wurde beurteilt, dass 6konomische Prinzipien die Autoritaét von juristischen Prinzipien
stiarken, wenn diese 6konomisch sinnvoll scien. Auch k6nnten Prinzipien wie z.B.
Sachgerechtigkeit oder das Aquivalenzprinzip besser erklart und mit Sinn geftillt werden,
wenn die dahinter stehenden Theoreme und Effekte aufgezeigt wiirden. Prinzipien kénnten
hilfreich in bestimmten Bercichen sein, z.B. im Arbeitsrecht, wo Richterrecht vorherrsche
oder im Steuerrecht. Es wurde zur Unterstiitzung vorgebracht, dass Prinzipien auch
arbeits6konomisch helfen, da sie Erfahrungswerte beinhalten und komplexe Sachverhalte
vereinfachen. Sic kénnten helfen, die Auswirkungen fiir Rechtsetzung und Auslegung starker
bewusst zu machen.

Da das Gutachten auch an Juristen adressiert ware, miissten die Prinzipien auch juristisch
formuliert werden; eine rein 6konomische Betrachtung helfe nicht. In der Gesetzgebung
kénnten solche Prinzipien cine sehr wichtige Rolle spiclen.

Fine Reihe von Beiratsmitglicdern sah die Formulierung von Grundsdtzen kritisch. Prinzipien
miissten vor dem Hintergrund der beabsichtigten Wirkungen diskutiert werden. Sie seien auch
cher cine Nebenbedingung und entstiinden nicht direkt aus der VWL. Die juristische
Formulierung ékonomischer Prinzipien diirfie schwierig sein. Problematisch seien auch die
verschiedenen Ebenen von Prinzipien; sie kénnen eine Art Oberziel sein, aber auch eher
instrumentellen Charakter haben. Zudem kénnen sie sich auch untereinander widersprechen.


                 stellte fest, dass das Thema sehr unterschiedliche Aspekte beinhalte. Es gebe

cine grofe Zahl von Prinzipien auf verschiedenen Ebenen und unterschiedliche Auffassungen,
was darunter zu verstchen sei. Er sah einen gewissen Grundkonsens, dass es kein festgelegtes
System der Prinzipien gebe. Die Ausrichtung des Gutachtens blieb unklar, eine weitere
Beratung wurde vertagt.



IX.     _Tagungsorte 2015 bestimmen

Die Diskussion um die Tagungsorte 2015 wurde auf den Beginn der November-Sitzung
verschoben.
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xX.          Tagesordnung der nachsten Sitzung am 21./22.11.13 in Berlin

  I             Mitteilungen des Vorsitzenden

  H.            Feststellung der Tagesordnung

  Hl.           Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

  IV.           Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner*

  Vv.          Gutachter/Stellungnahme ,,Entwicklung der Europdischen Bankenunion“

  VI.          Stellungnahme .,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung*
  VIL.         gef. neues Thema ,,Grundstze der Finanzpolitik* — Sachstand

  VII.         Tagungsorte fiir 2015

  IX,          Diskussion tiber weitere mégliche Themen

 X.            Tagesordnung der nachsten Sitzung

 Xi.           Verschiedenes.



XI.          Verschiedenes

Entfallt.




Berlin, den 21. November 2013
       bo)

Sez.                                                                  gez.
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