2013-protokoll-nr-508
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
A. Teilnehmer
B. Tagesordnung: I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung Ill. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. ll at Anwendung Vorttag von hl die KTW bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften auf V. Bestimmung der Tagungsorte 2015 VI. Gutachten ,,Der Staat als privilegierter Schuldner* VIL Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und FinanzierungTM VIII. Stellungnahme ,,Entwicklung der Europdischen Bankenunion“ IX. Diskussion tiber weitere mégliche Themen u.a. ,,Grundsatze der Finanzpolitik“ — Sachstand X. Tagesordnung der nachsten Sitzung XI.‘ Verschiedenes. IL. ‘eststel der Tagesord Die Tagesordnung wurde angenommen.
Ill, Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen. IV. Vortrag yon zur Anwendung bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften auf die KfW _berichtete tiber die Grundlagen und Aufgaben der Kreditanstalt fiir Wiederaufbau (KfW) und legte dar, warum die KfW kein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes sei und deshalb nicht unter die Aufsicht der Bundesanstalt fiir Finanzdienstleistungsaufsicht falle. Im Oktober 2013 sei eine BMF-Rechtsverordnung auf der Grundlage des KfW-Anderungsgesetzes vom Juli 2013 beschlossen worden, die festlegt, welche bankaufsichtsrechtlichen Regelungen trotzdem auf die KfW anzuwenden seien. > erlauterte den Inhalt der Rechtsverordnung und die aufsichtsrechtlichen Ausnahmen fiir die KFW. In der anschlicBenden Diskussion mit dem Beirat wurden die Governance-Strukturen angesprochen und dic Frage erértert, wie das Marktversagen festgestellt werde, das dann das Tatigwerden der KfW begriinde. Auch die Aufsicht tiber die Europdische Investitionsbank und Férderbanken in anderen EU-Landern und deren Kontrolle durch einen Rechnungshof wurde thematisiert. Weiter wurde das Risikopotenzial der Geschifte der KfW diskutiert. ¥. Bestimmung der Tagungsorte 2015 Der Beirat einigte sich auf den 26/27. Marz als Termin fiir die Marz-Sitzung 2015. Weiter wurde beschlossen, dass die Mai-Sitzung in Miinchen stattfinden solle. die Juli-Sitzung in Leipzig. Es wurde mit deutlicher Mehrhcit beschlossen, ab 2015 zweimal pro Jahr im BMF zu tagen. VI.__ Gutachten ,.Der Staat als privilegierter Schuldner“ erlduterte die vorgenommenen Anderungen gegentiber der Vorgdngerversion, die im Wesentlichen in Aktualisierungen und Anpassungen bestanden. Das Gutachten wurde dann abschnittsweise aufgerufen. Der Beirat fasste cinstimmig den Beschluss:
>» Dic Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Bcirat eine vorlaufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an ). v Kommentare und Verbesserungsvorschlage seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Kommission zu richten (cc. an den und ). > Die Kommission erstellt auf dieser Basis cine Endfassung, dic den Mitgliedern per E- Mail zugeleitet wird (cc. an ). » Inncrhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an ). Ansonsten gilt das Gutachtcn als angenommen. VIL. _Gutachten/Stellungnahme __,,Offentlich-rechtliche Medien — _Aufgabe _und Finanzierung“ erlduterte kurz den neuen Uberarbeitungsstand des Gutachtens. erginzte zu den juristischen Ausfihrungen, die neu in das Gutachten eingeftigt worden waren und wies darauf hin, dass sich das Bundesverfassungsgericht aktuell mit einer Klage gegen den 7DF-Staatsvertrag befasse. Gegenstand der Klage sei dic Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums. Es werde ein grundsatzliches Urteil crwartet. In der anschlieBenden Diskussion herrschte Einigkeit, dass die Ressourcen zur Erstellung des 6ffentlichen Guts Rundfunk/Fernsehen nicht effizient genutzt werden. Grundsatzlich sei die Entwicklung guter Programme durch den Markt méglich. Die Qualitats- oder Leistungsmessung wurde als schwierig cingeschitzt, allerdings wurde eingewendet, dass sie auch nicht nétig sei, da die Giiterproduktion auf anderen Markten auch nicht iiberpriift werde. Gcklart werden miisse die Frage. worin ein etwaiges Marktversagen und die Fehistellungen im System bestchen. Einzelne Beiratsmitglieder sprachen sich dafiir aus, auch auf das Nutzerverhalten cinzugchen, dass sich stark verindert habe. gab zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht die 6ffentlich-rechtlichen Medien als Kulturgiiter cinstufe, dahcr auch die Kompetenzzuordnung auf die Bundeslander. Selbst der private Rundfunk werde noch zu 50% der Kultur zugerechnet. Wenn mehr Effizienz gefordert wiirde, kinne dem entgegen gehalten werden, dass Kultur nicht effizient scin miisse. Ein Mitglied sprach sich dafiir aus, klarer zu formulieren, welche Verbesserungen von der Neuordnung der 6ffentlich-rechtlichen Medien erwartet wiirden. Bei der Diskussion der Beschreibung eines neuen Rundfunkmodells fir Deutschland wurde -4.
angemerkt, dass auch Verbesserungen im bestehenden System notwendig seien, wie z.B. bei der Vergabe von Auftrdgen. Der Vorschlag, die Grundversorgung durch die 6ffentlich-rechtlichen Medien naher zu beschreiben, wurde positiv aufgenommen. An Hand einer solchen Definition kénne man deutlich machen, mit welcher Vielzahl von Instrumenten diese staatlichen Ziele erreicht werden kénnen. Die Kommission kiindigte an, fiir die Sitzung im Januar 2014 eine iiberarbeitete Fassung vorzulegen. VIL. Steliungnahme zur aktuellen Entwicklune der Europdischen Bankenunion ““hoben die Relevanz der Stellungnahme hervor, da nach wie vor viel Uber ,,Bail-in*-Kapital diskutiert werde, jedoch wenig konkrete Vorschlége fiir die Umsetzung vorlagen. Die konkrete Ausgestaltung sei aber wichtig, weil systemisches Risiko aus der Vernctztheit des Fremdkapitals entstehe. Das Gutachten wurde nach der kurzen Einfthrung in Abschnitten aufgerufen. In der Diskussion wurde die Forderung nach héherem Eigenkapital bei Banken ausfithrlich erértert, was vom Beirat auch sehr unterstiitzt werdc, jedoch nicht Hauptanlicgen der Stellungnahme sei. Dic Kommissionsmitglieder betonten, dass trotz héherer Eigenkapitalquoten zusatzlich haftendes Fremdkapital bendtigt werde. Weitere Diskussionspunkte waren u. a., ob Tranchierungen des haftenden Fremdkapitals méglich seien und ob dadurch verschachtelte Halterschaften entstehen kénnten sowie die Frage, wer die Aufsicht tiber die Halter des haftenden Fremdkapitals tibernehme. Der Beirat fasste dann einstimmig den Beschluss: » Die Kommission erstellt unter Berticksichtigung der Diskussion im Beirat eine vorlaulige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an allie. » Kommentare und Verbesserungsvorschlége seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb von 14 Tagen schrifthch oder per E-Mail an dic Kommission zu richten (cc. an ) Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung. die den Mitglidtlern per F- Mail zugeleitet wird (cc. an. omy). y’ Innerhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich oder per E-Mail die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc.
an ). Ansonsten gilt die Stellungnahme als angenommen. IX, _Neue Themen Mit Blick auf die bald vorliegende Koalitionsvereinbarung einigte sich der Beirat, diese auf beratungsrelevante Themen zu priifen und gegf. fiir die Januar-Sitzung Punktationen zur Diskussion anzufertigen. Weitere neue Themen fiir die Januar-Sitzung: » Entwicklung der Netto-Investitionen in Deutschland >» Reform der EU-Eigenmittel / EU-Steuer » X. Tagesordnung der nichsten Sitzung am 16./17.01.14 in Berlin L Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der ‘Tagesordnung Ill. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung VI. Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und FinanzierungTM Vv. Neue Themen Reform des Ldnderfinanzausgleichs (neuer Entwurf fiir Jan./Marz. angektindigt) Thesenpapiere zum Koalitionsvertrag EU-Finanzierung Entwicklung der Netto-Investitionen in Deutschland allgemeine Themendiskussion VI. Diskussion fiber weitere mégliche Themen Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIIL = Verschiedenes. XI. Verschiedenes Entfalit. Berlin, den 16. Januar 2014 per. 2Cz.