2013-protokoll-nr-508

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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A.   Teilnehmer
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B.       Tagesordnung:
 I.       Mitteilungen des Vorsitzenden
 I.       Feststellung der Tagesordnung
 Ill. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV.                   ll at Anwendung
          Vorttag von hl die KTW
          bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften auf
 V.       Bestimmung der Tagungsorte 2015
 VI.      Gutachten ,,Der Staat als privilegierter Schuldner*
 VIL      Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und FinanzierungTM
 VIII.    Stellungnahme ,,Entwicklung der Europdischen Bankenunion“
 IX.      Diskussion tiber weitere mégliche Themen
          u.a. ,,Grundsatze der Finanzpolitik“ — Sachstand
 X.       Tagesordnung der nachsten Sitzung
 XI.‘     Verschiedenes.




 IL.       ‘eststel    der Tagesord

 Die Tagesordnung wurde angenommen.
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Ill,        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

  Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen.



  IV.         Vortrag       yon                                                                 zur    Anwendung

 bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften auf die KfW

                            _berichtete tiber die Grundlagen            und   Aufgaben der Kreditanstalt         fiir

 Wiederaufbau (KfW) und legte dar, warum die KfW kein Kreditinstitut im Sinne des
 Kreditwesengesetzes          sei    und   deshalb     nicht   unter    die   Aufsicht    der    Bundesanstalt   fiir

 Finanzdienstleistungsaufsicht falle. Im Oktober 2013 sei eine BMF-Rechtsverordnung auf der

 Grundlage des KfW-Anderungsgesetzes vom Juli 2013 beschlossen worden, die festlegt, welche

 bankaufsichtsrechtlichen           Regelungen    trotzdem      auf die       KfW   anzuwenden        seien.

              >     erlauterte den Inhalt der Rechtsverordnung und die aufsichtsrechtlichen Ausnahmen
 fiir die KFW.


 In     der       anschlicBenden    Diskussion   mit    dem    Beirat    wurden     die   Governance-Strukturen

angesprochen und dic Frage erértert, wie das Marktversagen festgestellt werde, das dann das

Tatigwerden der KfW begriinde. Auch die Aufsicht tiber die Europdische Investitionsbank und

Férderbanken in anderen EU-Landern und deren Kontrolle durch einen Rechnungshof wurde

thematisiert. Weiter wurde das Risikopotenzial der Geschifte der KfW diskutiert.




¥.        Bestimmung der Tagungsorte 2015

Der Beirat einigte sich auf den 26/27. Marz als Termin fiir die Marz-Sitzung 2015.


Weiter wurde beschlossen, dass die Mai-Sitzung in Miinchen stattfinden solle. die Juli-Sitzung in

Leipzig.

Es wurde mit deutlicher Mehrhcit beschlossen, ab 2015 zweimal pro Jahr im BMF zu tagen.




VI.__     Gutachten ,.Der Staat als privilegierter Schuldner“

                     erlduterte die vorgenommenen Anderungen gegentiber der Vorgdngerversion, die
im Wesentlichen in Aktualisierungen und Anpassungen bestanden. Das Gutachten wurde dann

abschnittsweise aufgerufen.


Der Beirat fasste cinstimmig den Beschluss:
3

>» Dic Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Bcirat eine vorlaufige
       Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an
              ).

   v   Kommentare und Verbesserungsvorschlage seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb
       von 14 Tagen schriftlich an die Kommission zu richten (cc. an den              und

                      ).

   > Die Kommission erstellt auf dieser Basis cine Endfassung, dic den Mitgliedern per E-
       Mail zugeleitet wird (cc. an              ).

   » Inncrhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich die
       Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an
                                       ). Ansonsten gilt das Gutachtcn als angenommen.



VIL.   _Gutachten/Stellungnahme        __,,Offentlich-rechtliche   Medien   —   _Aufgabe    _und
Finanzierung“

             erlduterte kurz den neuen Uberarbeitungsstand des Gutachtens.
erginzte zu den juristischen Ausfihrungen, die neu in das Gutachten eingeftigt worden waren
und wies darauf hin, dass sich das Bundesverfassungsgericht aktuell mit einer Klage gegen den
7DF-Staatsvertrag befasse. Gegenstand der Klage sei dic Zusammensetzung des
Aufsichtsgremiums. Es werde ein grundsatzliches Urteil crwartet.

In der anschlieBenden Diskussion herrschte Einigkeit, dass die Ressourcen zur Erstellung des
6ffentlichen Guts Rundfunk/Fernsehen nicht effizient genutzt werden. Grundsatzlich sei die
Entwicklung guter Programme durch den Markt méglich. Die Qualitats- oder Leistungsmessung
wurde als schwierig cingeschitzt, allerdings wurde eingewendet, dass sie auch nicht nétig sei, da
die Giiterproduktion auf anderen Markten auch nicht iiberpriift werde. Gcklart werden miisse die
Frage. worin ein etwaiges Marktversagen und die Fehistellungen im System bestchen. Einzelne
Beiratsmitglieder sprachen sich dafiir aus, auch auf das Nutzerverhalten cinzugchen, dass sich
stark verindert habe.

                   gab zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht die 6ffentlich-rechtlichen
Medien als Kulturgiiter cinstufe, dahcr auch die Kompetenzzuordnung auf die Bundeslander.
Selbst der private Rundfunk werde noch zu 50% der Kultur zugerechnet. Wenn mehr Effizienz
gefordert wiirde, kinne dem entgegen gehalten werden, dass Kultur nicht effizient scin miisse.

Ein Mitglied sprach sich dafiir aus, klarer zu formulieren, welche Verbesserungen von der
Neuordnung der 6ffentlich-rechtlichen Medien erwartet wiirden.

Bei der Diskussion der Beschreibung eines neuen Rundfunkmodells fir Deutschland wurde

                                                -4.
4

angemerkt, dass auch Verbesserungen im bestehenden System notwendig seien, wie z.B. bei der

 Vergabe von Auftrdgen. Der Vorschlag, die Grundversorgung durch die 6ffentlich-rechtlichen

 Medien naher zu beschreiben, wurde positiv aufgenommen. An Hand einer solchen Definition

 kénne man deutlich machen, mit welcher Vielzahl von Instrumenten diese staatlichen Ziele

 erreicht werden kénnen.


 Die Kommission kiindigte an, fiir die Sitzung im Januar 2014 eine iiberarbeitete Fassung

vorzulegen.




VIL.        Steliungnahme zur aktuellen Entwicklune der Europdischen Bankenunion

                                   ““hoben die Relevanz der Stellungnahme hervor, da nach wie vor
viel Uber ,,Bail-in*-Kapital       diskutiert werde, jedoch       wenig konkrete       Vorschlége   fiir   die

Umsetzung vorlagen. Die konkrete Ausgestaltung sei aber wichtig, weil systemisches Risiko aus

der Vernctztheit des Fremdkapitals entstehe. Das Gutachten wurde nach der kurzen Einfthrung

in Abschnitten aufgerufen.


In der Diskussion wurde die Forderung nach héherem Eigenkapital bei Banken ausfithrlich

erértert,    was   vom   Beirat   auch   sehr   unterstiitzt   werdc, jedoch   nicht   Hauptanlicgen       der

Stellungnahme sei. Dic Kommissionsmitglieder betonten, dass trotz héherer Eigenkapitalquoten

zusatzlich haftendes Fremdkapital bendtigt werde.


Weitere Diskussionspunkte waren u. a., ob Tranchierungen des haftenden Fremdkapitals méglich

seien und ob dadurch verschachtelte Halterschaften entstehen kénnten sowie die Frage, wer die

Aufsicht tiber die Halter des haftenden Fremdkapitals tibernehme.

Der Beirat fasste dann einstimmig den Beschluss:


    »   Die Kommission erstellt unter Berticksichtigung der Diskussion im Beirat eine vorlaulige

        Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an

            allie.
   »    Kommentare und Verbesserungsvorschlége seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb

        von 14 Tagen schrifthch oder per E-Mail an dic Kommission zu richten (cc. an
                                           )




        Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung. die den Mitglidtlern per F-

        Mail zugeleitet wird (cc. an.            omy).

   y’   Innerhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich oder
        per E-Mail die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc.
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an                                          ). Ansonsten gilt die Stellungnahme als
           angenommen.




IX,        _Neue Themen

Mit Blick auf die bald vorliegende Koalitionsvereinbarung einigte sich der Beirat, diese auf
beratungsrelevante Themen zu priifen und gegf. fiir die Januar-Sitzung Punktationen zur
Diskussion anzufertigen.

Weitere neue Themen fiir die Januar-Sitzung:

       » Entwicklung der Netto-Investitionen in Deutschland
       >» Reform der EU-Eigenmittel / EU-Steuer
       »




X.         Tagesordnung der nichsten Sitzung am 16./17.01.14 in Berlin
 L           Mitteilungen des Vorsitzenden

 Il.         Feststellung der ‘Tagesordnung

 Ill.      | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 VI.         Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und FinanzierungTM
 Vv.         Neue Themen

             Reform des Ldnderfinanzausgleichs (neuer Entwurf fiir Jan./Marz. angektindigt)
             Thesenpapiere zum Koalitionsvertrag

             EU-Finanzierung

             Entwicklung der Netto-Investitionen in Deutschland
             allgemeine Themendiskussion

  VI.           Diskussion fiber weitere mégliche Themen

  Vil.       Tagesordnung der nachsten Sitzung

  VIIL = Verschiedenes.



XI.        Verschiedenes

Entfalit.




 Berlin, den 16. Januar 2014

 per.                                                               2Cz.
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