2014-protokoll-nr-509
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich A. _ Teilnehmer
B. Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden IL. [Feststellung der Tagesordnung Ill. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gesprach mit zu aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen V. Gutachten/Stellungnahme _Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und FinanzierungTM VI. Diskussion neuer Themen VII. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIII. Verschiedenes. JIL Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen. -2-
IV. Gespriich mit — zu aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen a i berichtete von den ersten Projekten nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen. "Der Koalitionsvertrag sei zwar sehr ausfiihrlich, in vielen Fallen miisse jedoch der Gesetzesentwurf abgewartet werden, um die finanzpolitischen Auswirkungen genau abschitzen zu kénnen. Die anschlieBende Diskussion mit dem Beirat drehte sich um die Schuldenbremse und die europdische Staatsschuldenkrise. Der Beirat verlich seiner Sorge Ausdruck, dass bei den Renten-Pldnen der Bundesregierung die Nachhaltigkeit nicht geniigend beriicksichtigt werde. gab bekannt, dass er ab Mitte Marz als wechseln wiirde. Der Beirat dankte, - fiir dic gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, gratulierte ihm zu seiner neuen Aufgabe und wiinschte ihm alles Gute. Vv. Gutachten/Stellungnahme ,.Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung* ; cerlauterte kurz die Anderungen gegentiber der letzten Gutachtenversion. Es gab eine allgemeine Debatte, wie das Gutachten auf die Schlussfolgerungen hinftihre und ob Reformvorschladge ausfihrlich genug formuliert seien. Die Kommission stellte klar, dass nicht ein neues Rundfunkmodell vorgeschlagen werde, sondern Leitlinien fiir eine Reform. ‘petonte, dass die Offentlichkeit durch eine Kosten-Nutzenanalyse flr das Thema sensibilisiert werden solle. Dariiber hinaus stelle das Gutachten heraus, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar stets den dffentlich-rechtlichen Rundfunk innerhalb des bestchenden dualen Systems gestarkt habe, zugleich aber dem Gesetzgeber Spielraum fiir grundlegende Systemreformen eingeraéumt habe. Einvernchmen bestand im Beirat dariitber, dass grundlegende Veradnderungen der Technik und Konsumgewohnheiten aber Anpassungen notwendig machten. Bedenklich sei auch, dass der Sffentliche Rundfunk mit seinen Leistungsausweitungen, insbesondere im Online-Bereich, dem marktwirtschaftlichen Zeitungsmarkt Konkurrenz mache. AuBerdem waren vermehrte Ausschreibungen von Leistungen statt Figenproduktionen durchaus méglich. Bei der Durchsicht des Textes wurden verschiedene Aspekte des Gutachtens eingehend erGrtert. Dabei kam die Frage zur Sprache, ob Einschaltquoten der gecignete Indikator fiir Qualitét seien. Voucher-Systeme wiirden denselben Effekt wie Einschaltquoten haben und
gef. qualitativ sehr hochwertige Sendungen verdrangen, da nur eine Minderheit sie sehen wolle. Als Lésung fiir diesen Widerspruch wurde tiberlegt, ob flankierend zum Voucher (entsprechend dem Bildungswesen) Mindeststandards gesetzt werden k6nnten. Beraten wurde die Rechtfertigung fiir ein Sffentlich-rechtliches Rundfunkangebot. Es werde mit hohen Fixkosten fiir Nischenprodukte wie 2z.B. ein ausgedehntes Auslandskorrespondenten-Netzwerk begriindet, die privat nicht angeboten werden kénnten. Es besttinde auch die Méglichkeit, dass relativ kleine Zuschauergruppen mit hoher Zahlungsbereitschaft fiir solche Nischenprodukte existierten, die fiir die Werbewirtschaft nicht relevant genug seien und daher privatwirtschaftlich nicht bedient wirden. Dem wurde hinzugefiigt, dass private Sender sich nicht nur tiber Werbung finanzierten, sondern auch Subskriptionsmodelle anbéten. Allerdings wurde zu Bedenken gegeben, dass das Fernsehen auch einen Bildungsauftrag habe und so z.B. junge Zuschauer an Kulturprogramme herangefiihrt werden kénnten. Die Diskussion zeigte, dass der 6ffentliche Bildungsauftrag oder der Beitrag zur politischen Meinungsbildung als Kollektivgut inhaltlich nicht einfach zu fassen sei. Aus juristischer Perspektive miissten der Bildungsauftrag und die politische Meinungsbildung getrennt werden, denn die Verfassung garantiere ftir letztere Freiheiten, die offen lieBen, ob und wie sie genutzt wiirden. Ein Beiratsmitglied wandte ein, dass selbst wenn ein Offentlicher Bildungsauftrag bestehe, dies nicht bedeute, dass das Rundfunkangebot auch Sffentlich produziert werden miisse. Ein anderes Beiratsmitglied vertrat den Standpunkt, es gebe keine grundsatzliche Rechtfertigung fiir eine 6ffentliche Produktion von Rundfunkangeboten. Es wurde aber auch die Meinung vertreten, dass entscheidend sei, wer die Verantwortung fiir die Sendeinhalte trage (unabhdngige Berichterstattung), die Produktion sei dann eine Umsetzungsfrage. In diesem Zusammenhang wurde auch das Konzept der ,,Arts Councils“ erértert. Sportsendungen stellten einen speziellen Fall des Sendeangebotes dar, auf den sich die Uberlegungen nicht tibertragen lieBen, da hier Ubertragungsrechte von (zum Teil supranationalen) Angebotsmonopolisten im Bieterwettbewerb erworben werden miissten, und es gleichzeitig in der Bevélkerung und in der Politik eine starke Erwartungshaltung beztiglich einer frei zuganglichen Berichterstattung gebe. Die Mischfinanzierung des 6ffentlich-rechtlichen Rundfunks tiber Gebiihren und Werbeeinnahmen wurde thematisiert. Hier wurde der Trade-off herausgearbeitet, der entstehe, wenn einerseits zusdtzliche Einnahmen fiir hochwertige Sendungen generiert werden sollten, andererseits jedoch Formate im Umfeld der Werbung gesendet werden miissten, die hohe -4.
Zuschauerzahlen generierten. VI.__ Diskussion neuer Themen Der Beirat diskutierte das Thema ,.Infrastrukturfinanzierung“ mit Blick auf Untersuchungen, die fiir Deutschland einen Investitionsriickstau festgestellt hatten. In diesem Zusammenhang wurde auch tiber die von der Bundesregierung geplante Maut gesprochen. Einige Beiratsmitglieder sprachen sich aus 6konomischer Sicht ftir eine Maut bzw. Roadpricing-Systeme aus. Dem wurde der administrative Aufwand entgegengehalten, zumal es mit anderen Steuern, wie der Mineraldlsteuer und der Kfz-Steuer, bereits entsprechende Instrumente gebe. Ob das Roadpricing bei Privaten und Unternehmen die gewitinschte Lenkungswirkung erzicle, war nicht cindeutig zu klaren. Auch wurde auf Abgrenzungsprobleme (Strafe, Schiene, WasserstraBe, Flugverkehr) hingewiescn. Der Beirat beftirwortete es, zu diesem Thema Fachleute cinzuladen und beauftragte den um die Benennung eines Mitglieds aus dessen Beirat beim Verkehrsministerium zu bitten. Zum Thema ,,Zukunft der EU-Finanzierung“ berichtete dass sich der Rat und das Europiische Parlament auf die Finberufung ciner hochrangigen Expertengruppe gecinigt hatten, die Vorschlage fiir eine Reform des Eigenmittelsystems der EU unterbreiten soll. Insbesondere die Frage, ob und ggfs. wie die EU ein origindres Besteuerungsrecht erhalten kénne, spiele eine Rolle. BMF werde hierzu in naher Zukunft ein Forschungsprojekt ausschreiben, mit dem Zicl, europaweit Vorschliige fiir eine Neugestaltung cinzuholen und diese auf einer Konferenz vorzustellen und zu diskutieren. Unabhangig davon wiirde es das BME begrtiBen, wenn der Beirat dieses Thema aufgreifen wiirde. Der Beirat duBerte sich positiv. das Thema zu bearbeiten. wies allerdings auch darauf hin. dass er sich in der Vergangenheit sehr kritisch zur Thematik einer EU-Steuer geaufert habe. Eine Mehrheit der Beiratsmitglieder plaidierte dafiir. erst die Ausgabenseite des FU- Haushaltes (z.B. europdischer Mehrwert, 6ffentliche Giiter) naher zu analysieren, um dann zu Aussagen fiir die Einnahmeseite zu kommen. Einige Beiratsmitglieder lehnten ein Besteuerungsrecht fir die EU ab und es wurde darauf hingewiesen, dass. solange das Europdische Parlament nicht der demokratischen Grundregel Ein Mensch, eine Stimme” unterliegen wiirde, es kein Verschuldungsrecht fiir den EU-Haushalt, keine EU-Steuer und keinen europdischen Finanzausgleich geben solle. -5-
Sollten allerdings neue politische Rahmenbedingungen geschaffen werden und der Beschluss fiir cine EU-Steuer getroffen werden. zeigte sich der Beirat offen daftir, dazu Stellung zu nehmen und geeignete Steuern vorzuschlagen. lud dazu ein, ihm Themenvorschlage/Punktationen zu weiteren wichtigen Themen, auch im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag, zuzusenden VU. __Tagesordnung der niichsten Sitzung am 20./21.03.14 in Berlin I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung Il. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gesprach mit dem Vv. Stellungnahme ,.Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“ VI. ggf. neues Thema ,,Reform des Landerfinanzausgleichs“ VIL. Diskussion neuer Themen - EU-Finanzierung - gef. Expertenanhérung zur Einfiihrung einer Maut - Punktationen, die durch den Koalitionsvertrag angestoBen wurden VUl. Tagesordnung der nachsten Sitzung Ix. Verschiedencs. VILL. Verschiedenes Entfallen. Berlin, den 20. Marz 2014 Cz. gez.