2014-protokoll-nr-509

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich




A. _ Teilnehmer
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B.           Tagesordnung:
 1.           Mitteilungen des Vorsitzenden
 IL.          [Feststellung der Tagesordnung
 Ill. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV.          Gesprach mit
              zu aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen
 V.           Gutachten/Stellungnahme _Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und
              FinanzierungTM
     VI.      Diskussion neuer Themen
     VII.     Tagesordnung der nachsten Sitzung
     VIII.     Verschiedenes.




       JIL      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
       Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen.
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IV.       Gespriich mit —                                                                 zu aktuellen

finanzpolitischen Herausforderungen

a     i        berichtete von den ersten Projekten nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen.
"Der Koalitionsvertrag sei zwar sehr ausfiihrlich, in vielen Fallen miisse jedoch der
Gesetzesentwurf abgewartet               werden,     um   die     finanzpolitischen        Auswirkungen      genau

abschitzen zu kénnen. Die anschlieBende Diskussion mit dem Beirat drehte sich um die

Schuldenbremse und die europdische Staatsschuldenkrise. Der Beirat verlich seiner Sorge

Ausdruck, dass bei den            Renten-Pldnen der Bundesregierung die Nachhaltigkeit nicht

geniigend beriicksichtigt werde.

               gab bekannt, dass er ab Mitte Marz als
                                         wechseln wiirde. Der Beirat dankte,                       - fiir dic gute
und vertrauensvolle Zusammenarbeit, gratulierte ihm zu seiner neuen Aufgabe und wiinschte

ihm alles Gute.




Vv.       Gutachten/Stellungnahme ,.Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und
Finanzierung*

          ;    cerlauterte kurz die Anderungen gegentiber der letzten Gutachtenversion. Es gab
eine allgemeine Debatte, wie das Gutachten auf die Schlussfolgerungen hinftihre und ob

Reformvorschladge ausfihrlich genug formuliert seien. Die Kommission stellte klar, dass nicht

ein neues Rundfunkmodell vorgeschlagen werde, sondern Leitlinien fiir eine Reform.
          ‘petonte, dass die Offentlichkeit durch eine Kosten-Nutzenanalyse flr das Thema
sensibilisiert werden       solle.       Dariiber    hinaus     stelle    das   Gutachten     heraus,    dass   die

Rechtsprechung        des   Bundesverfassungsgerichts              zwar     stets   den     dffentlich-rechtlichen

Rundfunk innerhalb des bestchenden dualen Systems gestarkt habe, zugleich aber dem

Gesetzgeber Spielraum fiir grundlegende Systemreformen eingeraéumt habe. Einvernchmen

bestand       im   Beirat   dariitber,     dass     grundlegende         Veradnderungen      der   Technik      und

Konsumgewohnheiten aber Anpassungen notwendig machten. Bedenklich sei auch, dass der

Sffentliche Rundfunk mit seinen Leistungsausweitungen, insbesondere im Online-Bereich,

dem marktwirtschaftlichen Zeitungsmarkt Konkurrenz mache. AuBerdem waren vermehrte

Ausschreibungen von Leistungen statt Figenproduktionen durchaus méglich.

Bei der Durchsicht des Textes wurden verschiedene Aspekte des Gutachtens eingehend

erGrtert. Dabei kam die Frage zur Sprache, ob Einschaltquoten der gecignete Indikator fiir

Qualitét seien. Voucher-Systeme wiirden denselben Effekt wie Einschaltquoten haben und
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gef. qualitativ sehr hochwertige Sendungen verdrangen, da nur eine Minderheit sie sehen

wolle. Als Lésung fiir diesen Widerspruch wurde tiberlegt, ob flankierend zum Voucher

(entsprechend dem Bildungswesen) Mindeststandards gesetzt werden k6nnten.

Beraten wurde die Rechtfertigung fiir ein Sffentlich-rechtliches Rundfunkangebot. Es werde

mit    hohen     Fixkosten       fiir      Nischenprodukte         wie     2z.B.     ein      ausgedehntes

Auslandskorrespondenten-Netzwerk begriindet, die privat nicht angeboten werden kénnten.

Es besttinde auch die Méglichkeit, dass relativ kleine Zuschauergruppen mit hoher

Zahlungsbereitschaft fiir solche Nischenprodukte existierten, die fiir die Werbewirtschaft

nicht relevant genug seien und daher privatwirtschaftlich nicht bedient wirden. Dem wurde

hinzugefiigt, dass private Sender sich nicht nur tiber Werbung finanzierten, sondern auch

Subskriptionsmodelle anbéten. Allerdings wurde zu Bedenken gegeben, dass das Fernsehen

auch einen Bildungsauftrag habe und so z.B. junge Zuschauer an Kulturprogramme

herangefiihrt werden kénnten. Die Diskussion zeigte, dass der 6ffentliche Bildungsauftrag

oder der Beitrag zur politischen Meinungsbildung als Kollektivgut inhaltlich nicht einfach zu

fassen sei. Aus juristischer Perspektive miissten der Bildungsauftrag und die politische

Meinungsbildung getrennt werden, denn die Verfassung garantiere ftir letztere Freiheiten, die

offen lieBen, ob und wie sie genutzt wiirden. Ein Beiratsmitglied wandte ein, dass selbst wenn

ein Offentlicher Bildungsauftrag bestehe, dies nicht bedeute, dass das Rundfunkangebot auch

Sffentlich produziert werden miisse. Ein anderes Beiratsmitglied vertrat den Standpunkt, es

gebe   keine    grundsatzliche      Rechtfertigung       fiir    eine    6ffentliche       Produktion   von

Rundfunkangeboten. Es wurde aber auch die Meinung vertreten, dass entscheidend sei, wer

die Verantwortung fiir die Sendeinhalte trage (unabhdngige Berichterstattung), die Produktion

sei dann eine Umsetzungsfrage. In diesem Zusammenhang wurde auch das Konzept der ,,Arts

Councils“ erértert.


Sportsendungen stellten einen speziellen Fall des Sendeangebotes dar, auf den sich die

Uberlegungen nicht tibertragen lieBen,             da hier Ubertragungsrechte von (zum Teil
supranationalen) Angebotsmonopolisten im Bieterwettbewerb erworben werden miissten, und

es gleichzeitig in der Bevélkerung und in der Politik eine starke Erwartungshaltung beztiglich

einer frei zuganglichen Berichterstattung gebe.


Die    Mischfinanzierung     des        6ffentlich-rechtlichen    Rundfunks        tiber    Gebiihren   und

Werbeeinnahmen wurde thematisiert. Hier wurde der Trade-off herausgearbeitet, der entstehe,

wenn einerseits zusdtzliche Einnahmen fiir hochwertige Sendungen generiert werden sollten,

andererseits jedoch Formate im Umfeld der Werbung gesendet werden miissten, die hohe


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Zuschauerzahlen generierten.




VI.__   Diskussion neuer Themen

Der     Beirat   diskutierte      das   Thema     ,.Infrastrukturfinanzierung“    mit    Blick   auf
Untersuchungen, die fiir Deutschland einen Investitionsriickstau festgestellt hatten. In diesem
Zusammenhang wurde auch tiber die von der Bundesregierung geplante Maut gesprochen.
Einige Beiratsmitglieder sprachen sich aus 6konomischer Sicht ftir eine Maut bzw.
Roadpricing-Systeme aus. Dem wurde der administrative Aufwand entgegengehalten, zumal
es mit anderen Steuern, wie der Mineraldlsteuer und der Kfz-Steuer, bereits entsprechende
Instrumente gebe. Ob das Roadpricing bei Privaten und Unternehmen die gewitinschte
Lenkungswirkung        erzicle,     war   nicht    cindeutig   zu   klaren.   Auch      wurde    auf
Abgrenzungsprobleme (Strafe, Schiene, WasserstraBe, Flugverkehr) hingewiescn.

Der Beirat beftirwortete es, zu diesem Thema Fachleute cinzuladen und beauftragte den
                                   um die Benennung eines Mitglieds aus dessen Beirat beim

Verkehrsministerium zu bitten.




Zum Thema ,,Zukunft der EU-Finanzierung“ berichtete                           dass sich der Rat und
das Europiische Parlament auf die Finberufung ciner hochrangigen Expertengruppe gecinigt
hatten, die Vorschlage fiir eine Reform des Eigenmittelsystems der EU unterbreiten soll.
Insbesondere die Frage, ob und ggfs. wie die EU ein origindres Besteuerungsrecht erhalten
kénne, spiele eine Rolle. BMF werde hierzu in naher Zukunft ein Forschungsprojekt
ausschreiben, mit dem Zicl, europaweit Vorschliige fiir eine Neugestaltung cinzuholen und
diese auf einer Konferenz vorzustellen und zu diskutieren. Unabhangig davon wiirde es das
BME begrtiBen, wenn der Beirat dieses Thema aufgreifen wiirde.

Der Beirat duBerte sich positiv. das Thema zu bearbeiten. wies allerdings auch darauf hin.
dass er sich in der Vergangenheit sehr kritisch zur Thematik einer EU-Steuer geaufert habe.
Eine Mehrheit der Beiratsmitglieder plaidierte dafiir. erst die Ausgabenseite des FU-
Haushaltes (z.B. europdischer Mehrwert, 6ffentliche Giiter) naher zu analysieren, um dann zu
Aussagen fiir die Einnahmeseite zu kommen. Einige Beiratsmitglieder lehnten ein
Besteuerungsrecht fir die EU ab und es wurde darauf hingewiesen, dass. solange das
Europdische Parlament nicht der demokratischen Grundregel Ein Mensch, eine Stimme”
unterliegen wiirde, es kein Verschuldungsrecht fiir den EU-Haushalt, keine EU-Steuer und
keinen europdischen Finanzausgleich geben solle.
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Sollten allerdings neue politische Rahmenbedingungen geschaffen werden und der Beschluss

fiir cine EU-Steuer getroffen werden. zeigte sich der Beirat offen daftir, dazu Stellung zu

nehmen und geeignete Steuern vorzuschlagen.


                          lud dazu ein, ihm Themenvorschlage/Punktationen zu weiteren

wichtigen Themen, auch im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag, zuzusenden




VU.     __Tagesordnung
                   der niichsten Sitzung am 20./21.03.14 in Berlin

 I.      Mitteilungen des Vorsitzenden
 I.      Feststellung der Tagesordnung

 Il.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.     Gesprach mit dem

 Vv.     Stellungnahme ,.Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“

 VI.     ggf. neues Thema ,,Reform des Landerfinanzausgleichs“

 VIL.    Diskussion neuer Themen

         - EU-Finanzierung

         - gef. Expertenanhérung zur Einfiihrung einer Maut

         - Punktationen, die durch den Koalitionsvertrag angestoBen wurden

 VUl.    Tagesordnung der nachsten Sitzung

 Ix.     Verschiedencs.




VILL.   Verschiedenes

Entfallen.




Berlin, den 20. Marz 2014

Cz.                                                           gez.
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