2014-protokoll-nr-510

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
          Niederschrift 2/14
0. Tagun       Wissenschaftlichen   Bei
eim Bun       inisterium       Finanzen
  am 20,/21. Mirz 2014 in Berlin
1

Gednderte Niederschrift — vgl. TOP VHI.b)




1.        Mitteilungen des Vorsitzenden
Il.       Feststellung der Tagesordnung

Ill.     | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV,       Gesprich mit dem



Vv.       Vortrag und Diskussion zum T hema ,,Verkehrsinvestitionen*
          mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats beim BMVBS,

          Eee ee uel sn ac
 VL        Gutachten/Stellungnahme ..Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und
           Finanzierung“

 VII.      Neues Thema ..Reform des |.anderfinanzausgleichsTM
 VIII.     Diskussion neucr Themen
           - EU-Finanzierung. Gas:

           - Punktationen, die durch den Koalitionsvertrag angestoBen wurden
 IX.     | Tagesordnung der nachsten Sitzung

 X.        Verschiedenes.




L.        Mitteilungen des Vorsitzenden
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Gédanderte Niederschrift — vgl. TOP VHI.b)




 IL.        Feststellung der Tagesordnung

 Die Tagesordnung wurde ohne den                       vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt ,.Offentlich-

 rechtliche Medien — Aufgabe und FinanzierungTM beschlossen. Die Kommission stellte fiir dic

 Mai-Sitzung eine tiberarbeitcte        Fassung in Aussicht.



 Ill.   _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 Das Protokoll wurde mit Anderung des letzten Satzes des Tagesordnungspunkts IV. wie folgt

 angenommen:


 Der Beirat dankte”                    fiir die guie und vertrauensvolle Zusammenarbeit, gratulierte

 ihm zu seiner neuen Aufgabe und wtinschte ihm alles Gute.”



IV.      Gespriich mit dem.



                      berichtete       von       den    inhalthchen    Schwerpunkten       des   BMWi,     der

Zusammenarbeit mit der neuen Leitung des Hauses und den Themen der letzten Gutachten

und Stellungnahmen. Bei den letzten beiden Gutachten sci der Beirat von der bislang blichen

Pressekonferenz abgewichen und hatte im Vorfeld direkt Kontakt zur Presse (insbesondere zu

Fachjournalisten) aufgenommen. Dartiber hinaus seien Gutachten an alle anderen Beiriite

verschickt worden, was positiv aufgenommen worden sei.

Nachfragen der Beiratsmitglieder gab es insbesondere zu dem Gutachten zur Evaluicrung

wirtschaftspolitischer     FérdermaBnahmen               und   zur    Aufnahme     der     [Ergebnisse   durch

Ministerium und Politik.          9°         ~           legte dar, wie Evaluierungen sich mittlerweile
etabliert    haben   und    wesentliche           Voraussetzungen        daflir   transparente     6ffentliche

Ausschreibungen, verftigbare Daten sowie definierte Standards seien.


Im Gepgenzug berichteten die Kommissionen des Beirats von ihren aktuellen Gutachten und

Stellungnahmen. In der anschlieBenden Diskussion wurde thematisiert, dass die Themen der

beiden Beirate ahnlich seien, es wurde jedoch herausgestellt, dass beim BMWi-Beirat die

WirtschafisfSrderung       im      Vordergrund            stehe,     wéahrend     der     BMEF-Beirat    eine

finanzwissenschaftliche Ausrichtung habe.


                            dankte                                 flr den   ergicbigen    und   informativen
3

Gednderte Niederschrift — vg]. TOP VII.b)


Austausch.




V.   Vortrag und Diskussion zum _Thema_,Finanzierung            v on_Verkehrsinvestitionen“

E
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                                            prasentierten dic Stellungnahme ihres Beirats zu

einer Verkehrsfinanzierungsreform. Sie stellten den gesticgenen Investitionsbedarf bei der
Verkchrsinfrastruktur dar, fiir den die Daehre-Kommission im September 2013 tber alle
Ebenen und Verkehrstriger eine jahrliche Unterfinanzierung von 7,2 Mrd. Euro festgestellt
hat. Hinsichtlich der Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen lieBen sich sowohl eine
Steuer- wie auch eine Nutzerfinanzierung gut begriinden. Nach der Allokationstheorie miisste
ein optimaler Nutzerpreis durch die Grenzkosten und Zwangsbeitriige wie z.B. eine Vignette
bestimmt werden. Da fiir die Verkehrsinfrastruktur jedoch auch die Kfz- und die
Mineralélsteuer hcrangezogen wiirden, liche sich auch eine Steuerfinanzierung begrtinden.

Der Beirat beim BMVI spreche sich fiir cine nutzerfinanzierte Infrastruktur aus, insbesondere
vor dem Hintergrund von Steucrungsgesichtspunkten und Effizienzanreizen. Als Lésung
schlage er die Einrichtung eines zentralen Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsfonds des
Bundes und der Linder vor, der aus verkehrsbezogenen Steuern (Mineraldlsteucr. Kfz-Steuer,
Luftverkehrsteuer) und Nutzerbeitrigen (Maut) langfristig finanziert wird. Durch dic
Mittelvergabe solle der Effizienzvergleich zwischen Kommunen gesteigert werden.

In der anschlieBenden Diskussion wurde insbesondere die zentrale Fondslésung thematisiert.
Kritisch sah der Beirat, dass durch den Fonds eine Art Sonderhaushalt gebildet werde, der der
parlamentarischen Kontrolle weitestgehend entzogen sei. Damit werde auch das Non-
Affektationsprinzip verletzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sei ein Beispiel, welche
gravicrenden Fehlentwicklungen dadurch entstehen kénnten. |
             wandten ein, dass dic infrastruktur cine langfristige Finanzierungssicherheit
bendtige, jedoch sahen einige Beiratsmitglieder dieses Argument auch auf andere Bereiche
 anwendbar. Es ginge um ein Abwagen der Dringlichkeiten.

 Auf Nachfrage. warum ein zentraler Fonds eingerichtet werden solle, traten
                          -daftir cin, dass tiber die Gebietskdrperschaften hinaus eine starkere

 Verteilung erreicht werden solle und dies nur zentral méglich sei. Ein Beiratsmitglied warnte
 mit Blick auf die groBen Haushaltsvolumina cines solchen Fonds vor .,Rent-SeckingTM. Es
 wurde auch angesprochen, was beim Fonds Gegenstand der Leistungsseite sei, Output
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Geanderte Niederschrift — val.     TOP VILL.b)


 (StraBen) oder Outcome (Mobilitiit).


 Die Skonomischen Begriindungen fiir eine Steuer- oder Nutzerfinanzierung des Verkehrs

 wurden am Rande behandelt, doch es bestand hiertiber weitestgchend Einvernehmen.


                 ‘dankte’                                          fiir ihren Besuch und die
 angeregte Diskussion. Weitere institutionelle Erwagungen sollten zunachst intern diskutiert

 werden.




 VU. Neues Thema ,,.Reform des Landerfinanzausgleichs“

              stellte den Inhalt seiner Punktation vor. Eine erneute Befassung des Beirats mit

 dem Thema sei notwendig, da der Gesetzgeber den Landerfinanzausgleich (LFA) neu regeln

muisse und sich die Rahmenbedingungen gedndert haben (z.B. durch die Schuldenbremse).

Die     Punktation     formuliere     Grundanforderungen      an      einen     Finanzausgleich    aus

verfassungsrechtlicher und Gkonomischer Perspektive, Kritik an den bestehenden Reglungen

und sehe weitergehende Reformvorschlage vor.

Der Beirat diskutierte tiber grundlegende Prinzipien im LFA: horizontaler und vertikaler

Finanzausgleich, Wohnsitz- bzw. Quellenprinzip, Beriicksichtigung von Einwohnern und

Arbeitsstatten, die besondere Problematik von Stadtstaaten. Im Zusammenhang mit dem

Ubergang zu einem vertikalen LFA wurde thematisiert, wie mit Altschulden zu verfahren sei.
Ein Beiratsmitglied     regte   an,   den   Risikostrukturausgleich    innerhalb    der   Gesetzlichen

Krankenversicherung als gutes Beispicl fiir die bedarfSsorientierte Vergabe von Mitteln

heranzuzichen.       Auch   sollten    Nebenfinanzausgleiche        wie       das   EEG     und   der

Hochschulfinanzausgleich sowie Sechafenlasten und Fehlbetragszuweisungen aufgegriffen

werden.




VHLa)         Diskussion neuer Themen ,,.EU-Finanzierung“

                                             a     e           berichtete zuniichst tiber aktuelle
Entwicklungen in Briissel zum Mehrjahrigen Finanzrahmen und zur Einrichtung einer

hochrangigen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der EU-Eigenmittel. Diese wiirde von der

EU-Kommission, dem EU-Parlaments sowie dem EU-Rat besetzt. Der Rat habe sich ftir die

Benennung von technischen Experten entschieden, um den unabhangigen Charakter der

Arbeitsgruppe zu unterstreichen und ergebnisoffene Bcratungen zu erméglichen;| £
wurde hierbei von Deutschland vorgeschlagen. Ziel dieser Arbeitsgruppe sci es, cine
5

Geinderte Niederschrift — vgl.   TOP VIII.b)


allzemeine Uberprtifung des Eigenmittelsystems durchzufiihren, wobei auf Ebene des
Europaischen Parlaments der starke Wunsch bestehe. eine neue EU-Steucr einzufiihren, um
nicht nur auf der Ausgabenseite sondern auch auf der Einnahmenseite des EU-Haushalts
Mitspracherechte zu erhalten. Bei den Beratungen solle auch auf cinschlagiges Fachwissen
aus den Mitgliedstaaten zuriickgegriffen werden. Eine Mitwirkung des Beirats, in Form eines
Gutachtens oder anderer Beitrage. ware schr willkommen. Das BMF plane zu diesem Thema
cine Konferenz organisieren. (Hinweis: Der in der Sitzung genannte Termin im Juni kann
nach jetzt vorliegenden Informationen von                    jedoch nicht eingehalten werden.
Der Beirat wird tiber den Termin informiert. sobald dieser feststeht.)

Diskutiert wurde, welche        Rolle die hochrangige Arbeitsgruppe habe und welche
Verbindlichkeit ihre Empfehlungen haben werdc. Erértert wurde weiter, ob es bereits ein
origindres Besteuerungsrecht der Europdischen Union gebe. Dies wurde im Beirat verneint.
Der Vertrag tiber die Arbeitsweise der Europaischen Union ermégliche die Harmonisierung
von bestehenden Steuern, nicht die Einfihrung neuer Steuern. Am chesten sei im Rahmen des
gegenwartigen Vertrages die LEinfiihrung von bestimmten Lenkungssteuern méglich,
allerdings unter engen einschrankenden Bedingungen (Einstimmigkeitsprinzip, lediglich
Anhérung des EU-Parlaments vorgesehen). Als Beispiel ftir eine solche EU-Steuer wurde die
Finanztransaktionsteuer ins Feld gefiihrt, die jedoch wegen der nicht zu erreichenden
Linstimmigkeit im Rat derzeit im Rahmen einer Verstidrkten Zusammenarbeit beraten werde.

                    stellte den Inhalt seiner Gedankenskizze tiber ein Besteuerungsrecht fir die
EU    vor.    Die     Steucrhoheit   sei   nach    Gesetzgebungshohcit.     Ertragshoheit   und

Verwaltungshoheit zu unterscheiden. Er wies darauf hin, dass die EU mit Zéllen und
Agrarabschépfungen bercits iiber eigene Einnahmequellen verfiige. Bevor der EU weitere
Linnahmen zugestanden werden, missten zundchst die Ausgaben itiberpriift werden und
geklirt werden, welche éffentlichen EU-Giiter finanziert werden sollen, da der EU-Haushalt
bisher tiberwiegend ein Subventionshaushalt sc.

Der   Beirat diskutierte     als EU-Finanzierungsquellen kontrovers die        Mchrwertstcuer-

igenmittel und dic BNE-Eigenmittel. Der Vorschlag der Einfiihrung eines Zuschlags zur
Mehrwertstcuer zur Finanzierung der EU sei eine Lésung, die transparent sei. Dem wurde
entgegen gchalten, dass das BNE cin sehr guter Indikator fiir die Leistungsfahigkeit sci und
daher die sinnvollere Bemessungsgrundlage. Zudem sei eine Mehrwertsteuer-L6sung nur

unter vollstandiger Harmonisicrung (z.B. hinsichtlich ermaBigter MwSt-Satze) denkbar. Als
origindre EU-Steuer kamen Steuern in Frage, die starke Externalititen haben (z.B.


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Gednderte Niederschrift — vgl. TOP VIILb)


 Umwelibereich, Kapitaleinkommen, Kérperschaftsteuer).

 Es wurde festgestellt, dass im geltenden Recht der Gestaltungsspielraum fur eine EU-Steuer

 eng sei. In einem gréBeren Rahmen miisse bei der Frage nach einem Besteuerungsrecht der

 EU   auch      auf       das     Demokratiedefizit,        verfassungsrechtliche       Punkte      und   ein   gef.

 einzurdumendes Verschuldungsrecht der EU eingegangen werden. Kin Beiratsmitglied trat ftir

 eine Klarstellung ein, unter welchen Bedingungen ein Besteuerungsrecht eingerdumt werden

 solle. ob unter den Bedingungen des No-Bail-out oder in einer Fiskalunion. Es deutete sich im

 Beirat eine Mehrheit an, das Thema einzugrenzen.


                     _ ‘skizzierte vor dem Hintergrund der Diskussion ein Vorgehen. dass

 ausgehend von der Priifung eines EU-Besteucrungsrechts dann Alternativszenarien, eine

 Bewertung des Status-Quo und Modalititen fiir die Einfiihrung einer EU-Steuer beinhalten

kénnte. Bei ciner gréBeren Rechtsinderung gebe es weitcre zu behandelnde Fragen.

                                  wird    in    weiteren    Gesprachen bestrebt        sein,   eine provisorische

Kommission zu installieren.




VIELb)             Diskussion neuer Themen Gesundheit und Pflege“

Der Beirat diskutierte das Thema ,,Gesundheit und Pflege* vor dem Hintergrund des

Koalitionsvertrags. ;                      regte hierzu eine Stellungnahme des Beirats an. Insbesondere
kénnten      die     Themen         der        Finanzierung       des      Gesundheitssystems       (KV-Beitrage,

versicherungsfremde             Leistungen,        Krankenhausfinanzierung,           Bepreisung      innovativer

Arzneimittel)       und     der    volkswirtschaftliche          Beitrag    des   Sektors   zu     Wachstum     und

Beschaftigung aufgegriffen werden. Die Qualitét des Gesundheitssystems solle in den

Vordergrund gestellt werden.


Die Reaktionen des Beirats waren unterschiedlich. Der Beirat diskutierte insbesondere dic

Preisbildung bei      Arzneimitteln: 7.B.           inwieweit regulierte niedrige Preise in cinzelnen

Landern sich auf das Investitionsverhalten von Pharmakonzernen auswirkicn, wenn Produkte

fiir einen Weltmarkt entwickelt wtirden. Es kénne sinnvoll sein, die Free-Riding-Option

staérker zu nutzen. Dem wurde entgegen gehalten, dass vertragliche Klauseln auch zu

Preissenkungen in anderen Landern fiihren wiirden. Ein anderes Beiratsmitglied wandte ein.

dass die Orientierung an Durchschnittskosten zu falschen Preisen fiihrte und schlug vor, die

Forschung,    die     den       hohen     Fixkostenblock         ausmache,    als   Sffentliches    Gut   staatlich

auszuschreiben und die Ergebnisse zu veréffentlichen.                                                wies darauf



                                                           -7-
7

Geinderte Niederschrift — vgl. TOP VIII.b)


hin,    dass   das   Thema    auch   einen   finanzwissenschaftlichen    Bezug   habe:   Durch

Steuervergiinstigungen fiir Patente und Forschung und Entwicklung wiirden international
Steuern verlagert werden, Es wurde beschlossen, das Thema gegenwartig nicht weiter zu
bearbciten




IX.     _ Tagesordnung der nichsten Sitzung am _08./09.05.14 in Miinster
 L        Mitteilungen des Vorsitzenden

 IL.      Feststellung der Tagesordnung

 Il.     | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.       Thema ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“
 Vv.       Thema ,.Reform des Linderfinanzausgleichs*

 VIL       Neues Thema ,,EU-Besteuerungsrechte“

  VI.      Diskussion iiber weitere mégliche Themen

  VIL.     ‘lagesordnung der nachsten Sitzung

  TX.      Verschiedenes.




Xx.      Verschiedenes

Entfallen.




Berlin, den 8. Mai 2014
per.                                                               EZ.
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