2014-protokoll-nr-510
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich Niederschrift 2/14 0. Tagun Wissenschaftlichen Bei eim Bun inisterium Finanzen am 20,/21. Mirz 2014 in Berlin
Gednderte Niederschrift — vgl. TOP VHI.b) 1. Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung Ill. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV, Gesprich mit dem Vv. Vortrag und Diskussion zum T hema ,,Verkehrsinvestitionen* mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats beim BMVBS, Eee ee uel sn ac VL Gutachten/Stellungnahme ..Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“ VII. Neues Thema ..Reform des |.anderfinanzausgleichsTM VIII. Diskussion neucr Themen - EU-Finanzierung. Gas: - Punktationen, die durch den Koalitionsvertrag angestoBen wurden IX. | Tagesordnung der nachsten Sitzung X. Verschiedenes. L. Mitteilungen des Vorsitzenden
Gédanderte Niederschrift — vgl. TOP VHI.b) IL. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde ohne den vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt ,.Offentlich- rechtliche Medien — Aufgabe und FinanzierungTM beschlossen. Die Kommission stellte fiir dic Mai-Sitzung eine tiberarbeitcte Fassung in Aussicht. Ill. _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde mit Anderung des letzten Satzes des Tagesordnungspunkts IV. wie folgt angenommen: Der Beirat dankte” fiir die guie und vertrauensvolle Zusammenarbeit, gratulierte ihm zu seiner neuen Aufgabe und wtinschte ihm alles Gute.” IV. Gespriich mit dem. berichtete von den inhalthchen Schwerpunkten des BMWi, der Zusammenarbeit mit der neuen Leitung des Hauses und den Themen der letzten Gutachten und Stellungnahmen. Bei den letzten beiden Gutachten sci der Beirat von der bislang blichen Pressekonferenz abgewichen und hatte im Vorfeld direkt Kontakt zur Presse (insbesondere zu Fachjournalisten) aufgenommen. Dartiber hinaus seien Gutachten an alle anderen Beiriite verschickt worden, was positiv aufgenommen worden sei. Nachfragen der Beiratsmitglieder gab es insbesondere zu dem Gutachten zur Evaluicrung wirtschaftspolitischer FérdermaBnahmen und zur Aufnahme der [Ergebnisse durch Ministerium und Politik. 9° ~ legte dar, wie Evaluierungen sich mittlerweile etabliert haben und wesentliche Voraussetzungen daflir transparente 6ffentliche Ausschreibungen, verftigbare Daten sowie definierte Standards seien. Im Gepgenzug berichteten die Kommissionen des Beirats von ihren aktuellen Gutachten und Stellungnahmen. In der anschlieBenden Diskussion wurde thematisiert, dass die Themen der beiden Beirate ahnlich seien, es wurde jedoch herausgestellt, dass beim BMWi-Beirat die WirtschafisfSrderung im Vordergrund stehe, wéahrend der BMEF-Beirat eine finanzwissenschaftliche Ausrichtung habe. dankte flr den ergicbigen und informativen
Gednderte Niederschrift — vg]. TOP VII.b) Austausch. V. Vortrag und Diskussion zum _Thema_,Finanzierung v on_Verkehrsinvestitionen“ E 2 prasentierten dic Stellungnahme ihres Beirats zu einer Verkehrsfinanzierungsreform. Sie stellten den gesticgenen Investitionsbedarf bei der Verkchrsinfrastruktur dar, fiir den die Daehre-Kommission im September 2013 tber alle Ebenen und Verkehrstriger eine jahrliche Unterfinanzierung von 7,2 Mrd. Euro festgestellt hat. Hinsichtlich der Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen lieBen sich sowohl eine Steuer- wie auch eine Nutzerfinanzierung gut begriinden. Nach der Allokationstheorie miisste ein optimaler Nutzerpreis durch die Grenzkosten und Zwangsbeitriige wie z.B. eine Vignette bestimmt werden. Da fiir die Verkehrsinfrastruktur jedoch auch die Kfz- und die Mineralélsteuer hcrangezogen wiirden, liche sich auch eine Steuerfinanzierung begrtinden. Der Beirat beim BMVI spreche sich fiir cine nutzerfinanzierte Infrastruktur aus, insbesondere vor dem Hintergrund von Steucrungsgesichtspunkten und Effizienzanreizen. Als Lésung schlage er die Einrichtung eines zentralen Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsfonds des Bundes und der Linder vor, der aus verkehrsbezogenen Steuern (Mineraldlsteucr. Kfz-Steuer, Luftverkehrsteuer) und Nutzerbeitrigen (Maut) langfristig finanziert wird. Durch dic Mittelvergabe solle der Effizienzvergleich zwischen Kommunen gesteigert werden. In der anschlieBenden Diskussion wurde insbesondere die zentrale Fondslésung thematisiert. Kritisch sah der Beirat, dass durch den Fonds eine Art Sonderhaushalt gebildet werde, der der parlamentarischen Kontrolle weitestgehend entzogen sei. Damit werde auch das Non- Affektationsprinzip verletzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sei ein Beispiel, welche gravicrenden Fehlentwicklungen dadurch entstehen kénnten. | wandten ein, dass dic infrastruktur cine langfristige Finanzierungssicherheit bendtige, jedoch sahen einige Beiratsmitglieder dieses Argument auch auf andere Bereiche anwendbar. Es ginge um ein Abwagen der Dringlichkeiten. Auf Nachfrage. warum ein zentraler Fonds eingerichtet werden solle, traten -daftir cin, dass tiber die Gebietskdrperschaften hinaus eine starkere Verteilung erreicht werden solle und dies nur zentral méglich sei. Ein Beiratsmitglied warnte mit Blick auf die groBen Haushaltsvolumina cines solchen Fonds vor .,Rent-SeckingTM. Es wurde auch angesprochen, was beim Fonds Gegenstand der Leistungsseite sei, Output -4-
Geanderte Niederschrift — val. TOP VILL.b) (StraBen) oder Outcome (Mobilitiit). Die Skonomischen Begriindungen fiir eine Steuer- oder Nutzerfinanzierung des Verkehrs wurden am Rande behandelt, doch es bestand hiertiber weitestgchend Einvernehmen. ‘dankte’ fiir ihren Besuch und die angeregte Diskussion. Weitere institutionelle Erwagungen sollten zunachst intern diskutiert werden. VU. Neues Thema ,,.Reform des Landerfinanzausgleichs“ stellte den Inhalt seiner Punktation vor. Eine erneute Befassung des Beirats mit dem Thema sei notwendig, da der Gesetzgeber den Landerfinanzausgleich (LFA) neu regeln muisse und sich die Rahmenbedingungen gedndert haben (z.B. durch die Schuldenbremse). Die Punktation formuliere Grundanforderungen an einen Finanzausgleich aus verfassungsrechtlicher und Gkonomischer Perspektive, Kritik an den bestehenden Reglungen und sehe weitergehende Reformvorschlage vor. Der Beirat diskutierte tiber grundlegende Prinzipien im LFA: horizontaler und vertikaler Finanzausgleich, Wohnsitz- bzw. Quellenprinzip, Beriicksichtigung von Einwohnern und Arbeitsstatten, die besondere Problematik von Stadtstaaten. Im Zusammenhang mit dem Ubergang zu einem vertikalen LFA wurde thematisiert, wie mit Altschulden zu verfahren sei. Ein Beiratsmitglied regte an, den Risikostrukturausgleich innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung als gutes Beispicl fiir die bedarfSsorientierte Vergabe von Mitteln heranzuzichen. Auch sollten Nebenfinanzausgleiche wie das EEG und der Hochschulfinanzausgleich sowie Sechafenlasten und Fehlbetragszuweisungen aufgegriffen werden. VHLa) Diskussion neuer Themen ,,.EU-Finanzierung“ a e berichtete zuniichst tiber aktuelle Entwicklungen in Briissel zum Mehrjahrigen Finanzrahmen und zur Einrichtung einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der EU-Eigenmittel. Diese wiirde von der EU-Kommission, dem EU-Parlaments sowie dem EU-Rat besetzt. Der Rat habe sich ftir die Benennung von technischen Experten entschieden, um den unabhangigen Charakter der Arbeitsgruppe zu unterstreichen und ergebnisoffene Bcratungen zu erméglichen;| £ wurde hierbei von Deutschland vorgeschlagen. Ziel dieser Arbeitsgruppe sci es, cine
Geinderte Niederschrift — vgl. TOP VIII.b) allzemeine Uberprtifung des Eigenmittelsystems durchzufiihren, wobei auf Ebene des Europaischen Parlaments der starke Wunsch bestehe. eine neue EU-Steucr einzufiihren, um nicht nur auf der Ausgabenseite sondern auch auf der Einnahmenseite des EU-Haushalts Mitspracherechte zu erhalten. Bei den Beratungen solle auch auf cinschlagiges Fachwissen aus den Mitgliedstaaten zuriickgegriffen werden. Eine Mitwirkung des Beirats, in Form eines Gutachtens oder anderer Beitrage. ware schr willkommen. Das BMF plane zu diesem Thema cine Konferenz organisieren. (Hinweis: Der in der Sitzung genannte Termin im Juni kann nach jetzt vorliegenden Informationen von jedoch nicht eingehalten werden. Der Beirat wird tiber den Termin informiert. sobald dieser feststeht.) Diskutiert wurde, welche Rolle die hochrangige Arbeitsgruppe habe und welche Verbindlichkeit ihre Empfehlungen haben werdc. Erértert wurde weiter, ob es bereits ein origindres Besteuerungsrecht der Europdischen Union gebe. Dies wurde im Beirat verneint. Der Vertrag tiber die Arbeitsweise der Europaischen Union ermégliche die Harmonisierung von bestehenden Steuern, nicht die Einfihrung neuer Steuern. Am chesten sei im Rahmen des gegenwartigen Vertrages die LEinfiihrung von bestimmten Lenkungssteuern méglich, allerdings unter engen einschrankenden Bedingungen (Einstimmigkeitsprinzip, lediglich Anhérung des EU-Parlaments vorgesehen). Als Beispiel ftir eine solche EU-Steuer wurde die Finanztransaktionsteuer ins Feld gefiihrt, die jedoch wegen der nicht zu erreichenden Linstimmigkeit im Rat derzeit im Rahmen einer Verstidrkten Zusammenarbeit beraten werde. stellte den Inhalt seiner Gedankenskizze tiber ein Besteuerungsrecht fir die EU vor. Die Steucrhoheit sei nach Gesetzgebungshohcit. Ertragshoheit und Verwaltungshoheit zu unterscheiden. Er wies darauf hin, dass die EU mit Zéllen und Agrarabschépfungen bercits iiber eigene Einnahmequellen verfiige. Bevor der EU weitere Linnahmen zugestanden werden, missten zundchst die Ausgaben itiberpriift werden und geklirt werden, welche éffentlichen EU-Giiter finanziert werden sollen, da der EU-Haushalt bisher tiberwiegend ein Subventionshaushalt sc. Der Beirat diskutierte als EU-Finanzierungsquellen kontrovers die Mchrwertstcuer- igenmittel und dic BNE-Eigenmittel. Der Vorschlag der Einfiihrung eines Zuschlags zur Mehrwertstcuer zur Finanzierung der EU sei eine Lésung, die transparent sei. Dem wurde entgegen gchalten, dass das BNE cin sehr guter Indikator fiir die Leistungsfahigkeit sci und daher die sinnvollere Bemessungsgrundlage. Zudem sei eine Mehrwertsteuer-L6sung nur unter vollstandiger Harmonisicrung (z.B. hinsichtlich ermaBigter MwSt-Satze) denkbar. Als origindre EU-Steuer kamen Steuern in Frage, die starke Externalititen haben (z.B. -6-
Gednderte Niederschrift — vgl. TOP VIILb) Umwelibereich, Kapitaleinkommen, Kérperschaftsteuer). Es wurde festgestellt, dass im geltenden Recht der Gestaltungsspielraum fur eine EU-Steuer eng sei. In einem gréBeren Rahmen miisse bei der Frage nach einem Besteuerungsrecht der EU auch auf das Demokratiedefizit, verfassungsrechtliche Punkte und ein gef. einzurdumendes Verschuldungsrecht der EU eingegangen werden. Kin Beiratsmitglied trat ftir eine Klarstellung ein, unter welchen Bedingungen ein Besteuerungsrecht eingerdumt werden solle. ob unter den Bedingungen des No-Bail-out oder in einer Fiskalunion. Es deutete sich im Beirat eine Mehrheit an, das Thema einzugrenzen. _ ‘skizzierte vor dem Hintergrund der Diskussion ein Vorgehen. dass ausgehend von der Priifung eines EU-Besteucrungsrechts dann Alternativszenarien, eine Bewertung des Status-Quo und Modalititen fiir die Einfiihrung einer EU-Steuer beinhalten kénnte. Bei ciner gréBeren Rechtsinderung gebe es weitcre zu behandelnde Fragen. wird in weiteren Gesprachen bestrebt sein, eine provisorische Kommission zu installieren. VIELb) Diskussion neuer Themen Gesundheit und Pflege“ Der Beirat diskutierte das Thema ,,Gesundheit und Pflege* vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags. ; regte hierzu eine Stellungnahme des Beirats an. Insbesondere kénnten die Themen der Finanzierung des Gesundheitssystems (KV-Beitrage, versicherungsfremde Leistungen, Krankenhausfinanzierung, Bepreisung innovativer Arzneimittel) und der volkswirtschaftliche Beitrag des Sektors zu Wachstum und Beschaftigung aufgegriffen werden. Die Qualitét des Gesundheitssystems solle in den Vordergrund gestellt werden. Die Reaktionen des Beirats waren unterschiedlich. Der Beirat diskutierte insbesondere dic Preisbildung bei Arzneimitteln: 7.B. inwieweit regulierte niedrige Preise in cinzelnen Landern sich auf das Investitionsverhalten von Pharmakonzernen auswirkicn, wenn Produkte fiir einen Weltmarkt entwickelt wtirden. Es kénne sinnvoll sein, die Free-Riding-Option staérker zu nutzen. Dem wurde entgegen gehalten, dass vertragliche Klauseln auch zu Preissenkungen in anderen Landern fiihren wiirden. Ein anderes Beiratsmitglied wandte ein. dass die Orientierung an Durchschnittskosten zu falschen Preisen fiihrte und schlug vor, die Forschung, die den hohen Fixkostenblock ausmache, als Sffentliches Gut staatlich auszuschreiben und die Ergebnisse zu veréffentlichen. wies darauf -7-
Geinderte Niederschrift — vgl. TOP VIII.b) hin, dass das Thema auch einen finanzwissenschaftlichen Bezug habe: Durch Steuervergiinstigungen fiir Patente und Forschung und Entwicklung wiirden international Steuern verlagert werden, Es wurde beschlossen, das Thema gegenwartig nicht weiter zu bearbciten IX. _ Tagesordnung der nichsten Sitzung am _08./09.05.14 in Miinster L Mitteilungen des Vorsitzenden IL. Feststellung der Tagesordnung Il. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Thema ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“ Vv. Thema ,.Reform des Linderfinanzausgleichs* VIL Neues Thema ,,EU-Besteuerungsrechte“ VI. Diskussion iiber weitere mégliche Themen VIL. ‘lagesordnung der nachsten Sitzung TX. Verschiedenes. Xx. Verschiedenes Entfallen. Berlin, den 8. Mai 2014 per. EZ.