2014-protokoll-nr-511
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
der5bimaBun8.g/N9sdeMWr2t:01c4ihm3fnFseazi
B. Tagesordnung: I. Mitteilungen des Vorsitzenden i. Feststellung der Tagesordnung Hil Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und FinanzierungTM Vv. Gutachten/Stellungnahme ,,Reform des Landerfinanzausgleichs* VI. Neues Thema ,.EU-Besteucrungsrechte* VII. Diskussion tiber weitere mégliche Themen VIIL Tagesordnung der naéchsten Sitzung IX. Verschiedenes. UL Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde mit folgenden Anderungen angenommen: 7u TOP VIILb) werden die Absatze 2 und 3 wie folgt formuliert: -?-
»Die Reaktionen des Beirats waren unterschiedlich. Der Beirat diskutierte insbesondere die Preisbildung bei Arzneimitteln: Z.B. inwieweit regulierte niedrige Preise in cinzclnen Landern sich auf das Investitionsverhalten von Pharmakonzernen auswirkten, wenn Produkte fiir einen Weltmarkt entwickelt wiirden. Es kénne sinnvoll sein, die Free-Riding-Option starker zu nutzen. Dem wurde entgegen gehalten, dass vertragliche Klauseln auch zu Preissenkungen in anderen Landern fiihren wiirden. Ein anderes Beiratsmitglied wandte cin, dass die Orientierung an Durchschnittskosten zu falschen Preisen fiihrie und schlug vor, die Forschung, die den hohen Fixkostenblock ausmache, als 6ffentliches Gut staatlich auszuschreiben und die Ergebnisse zu verdffentlichen. wies darauf hin, dass das Thema auch einen finanzwissenschafilichen Bezug habe: Durch Steuervergtinstigungen fiir Patente und Forschung und Entwicklung wiirden international Steuern verlagert werden. Es wurde beschlossen, das Thema gegenwartig nicht weiter zu bearbeiten.“ Die fehlerhafte Nummerierung zu TOP IX wird korrigiert. IV. _Gutachten ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“ skizzierte die Anderungen im Gutachten seit der letzten Beratung. Es seien viele Anmerkungen und Beitrage eingearbeitet worden. Insbesondere die Einleitung sei neu, mit dem Vorliegen neuer Quellen seien Daten im Gutachten aktualisiert worden, was jedoch die Ausrichtung nicht substanziell verandert habe. Das Gutachten wurde dann seitenweise aufgerufen, wobei die Diskussion stark redaktioneller Natur war. Dartiber hinaus wurde erdértert, inwieweit die jiingste Bundesverfassungs- gerichtsrechtsprechung mit in das Gutachten aufgenommen werden solle und wie das Urteil im Hinblick auf die Subsidiaritdt cinzuordnen sei. Auch die Einschatzung des Angebots des 6ffentlich-rechtlichen Rundfunks als Offentlichem Gut und die daraus resultierenden Folgen fir die Finanzierung (Zwangsbeitrag, Steuerfinanzierung, Ausgestaltung nach Leistungsfihigkeit, Subskriptionsmodelle, Vouchers) wurden debattiert. Dabei miissten allerdings der verfassungsrechtlich als unverzichtbar vorgegebene Zugang zu relevanten Informationen erhalten bleiben und die Sendeinhalte diirfien nicht ‘politisch becinflusst werden. Der Beirat fasste folgenden Beschluss: Die Kommission lasst den Beiratsmitgliedern rechtzcitig vor der nachsten Diskussion im September eine tiberarbeitete Fassung des Gutachtens zukommen. Hicrzu kénnen schriftlich (per E-Mail) Eingaben mit Formulierungsvorschlagen an die Kommission und -Bil-
(cc.) gerichtet werden. Auf der Tagung werden dann nur noch die vorliegenden Eingaben diskutiert. V.__Gutachten ,.Reform des Linderfinanzausgleichs“ berichtete vom Bearbeitungsstand des Gutachtens. Die Arbeiten konzentrieren sich auf technische Aspckte, dic Darstellung eines empirischen Gesamtbilds des Landerfinanzausgleichs und der Architektur. Zu den verschiedenen Anforderungen an den Finanzausgleich soll aus verfassungsrechtlicher und 6konomischer Perspektive Stellung genommen werden. Es sci auch noch nicht klar, inwieweit das gesamte System in Frage gestellt werden solle. Die Haltung des Beirats zur Vertikalisierung des Finanzausgleichs und ciner préBeren Steuerautonomie miissen noch eingchender diskutiert werden. Grundsatzlich wurde in der Diskussion darauf hingewiesen, dass die Féderalismuskommissionen |] und If zu einer starkeren Trennung der Mischfinanzierung fiihren sollten. Dies sei in der Praxis aber nicht eingetreten. Das Thema sollte noch cinmal aufgegriffen werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass das System des Finanzausgleichs nicht komplexer werden sollte. Eine Vertikalisierung kénnte den Finanzausgleich entscheidend vereinfachen. Allerdings wurde cingewendet, dass die Zahlungen des Bundes nicht immer in voller Hébe bei den Kommunen ankaémen, da die Lander vorgeschaltet scien. In dem Zusammenhang wurde diskutiert, inwieweit die Aufgaben der Linder durch verfassungsrechtliche Vorgaben bestimmt seien oder noch Spielraume bestehen. Im Beirat gab es positive AuBerungen fiir eine gréBere Steuerautonomie. Der Steuerwettbewerb sei nicht negativ zu bewerten, da andernfalls der Wettbewerb tiber die Ausgaben oder die Verschuldung ausgetragen wiirde. Es wurde daftir pladiert, dass bei einer gréBeren Steuerautonomie die Instrumente und Auswirkungen im Gesamtzusammenhang betrachtet werden miissten. <tindigte an, dass cs zur Thematik Ende Mai ein erstes Treffen der Bund-Lander- Arbeitsgruppe geben werde. In der nichsten Sitzung kénne der zustandige Unterabteilungsleiter zum Sachstand Auskunft geben. dankte fiir dic Anregungen und kiindigte eine tiberarbcitete Version fiir dic nachste Beiratssitzung an.
VI.__Neues Thema ,.EU-Besteuerungsrechte“ fihrte in das Thema ein, unter Bezugnahme auf dic Gedankenskizze vo trat daftir ein, dass eine Bearbeitung des Themas von der Finanzierung des EU-Haushaltes und dessen spezifischen Bedingungen (Obergrenze des BIP etc.) ausgehen solle. Eine Reform der EU-Eigenmittel miisse eine Diskussion tber Transparenz. demokratische Kontrolle und die Lastenverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit einschlieBen. Rabatte seien nicht nur negativ zu bewerten, da sie Spielraume fiir Verhandlungen béten. Instrumente kénnten eine FIT, Emissionszertifikate oder einc Unternehmenssteuer sein. Die Diskussion bewegte sich zwischen cinem pragmatischen Herangehen, das Handlungsoptionen aufzeigen wiirde, die ohne eine Anderung der EU-Vertrige méglich waren und einem Ansatz, der perspektivisch Handlungsoptionen aufzeigen kénne, wenn ein weiterer, grofer Integrationsschritt mit ciner Verinderung der EU-Vertrage angestrebt wiirde. Es wurde betont, dass die bestehende Finanzierung der EU (zum Grofteil tiber BNE- Eigenmittel) eine 6konomisch sinnvolle und gute Lésung sei. Bei Anderungen miisste gut begriindet werden, inwieweit sie das Finanzierungssystem verbesserten. Alternative bzw. zusatzliche Finanzierungsinstrumente sollten vor dem Hintergrund diskutiert werden, inwieweit sich bestehende Probleme (wie z.B. der Steuerwettbewerb) oder externe Effekte minimieren lieBen. Es miisse jedoch auch beriicksichtigt werden, dass diese Effekte nicht nur innerhalb der EU bestehen, sondern auch in Beziehung zu Drittstaaten. EU-einheitliche Lésungen kénnten sich fiir die einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich auswirken. was im vorhinein nicht immer ersichtlich sei. Da innerhalb der bestehenden Vertriige steverliche Regelungen sich nur einstimmig wieder dndern lieBen, seien Fehlentwicklungen nur schr schwer wieder riickgangig zu machen. Als cine mégliche Option wurde die weitere Harmonisierung von Steuern angesprochen. In Frage kdme dic GKKB, um dem Steuerwettbewerb zu begegnen. Es wurde aber auch eingewendet, dass der Anteil der Kérperschaftsteuer am Steueraufkommen in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sei. Die Umsatzsteuer sei daher cher geeignet. Als Alternative wurde angeregt, auf Basis eincr hybriden Bemessungsgrundlage flir Unternehmen (K6rperschaften und Personengesellschaften) einen Steueranteil zu ermitteln, der von den EU- Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt tiberwiesen wiirde. Ein weiterer Vorschlag war, der EU liber cine Formelzerlegung eigene Umsatzsteuerpunkte zuzubilligen. pladierte dafiir, das Gutachten auf das zu konzentrieren, was dem
Beirat wirklich wichtig sei. Der Finanzrahmen solle so beibehalten werden und die Governance nicht gedndert werden. Herausgearbeitet werden kénne, wo durch Anderung der Finanzierung Verbesserungen méglich seien und hierzu sollten Vorschlage unterbreitet werden. schlug vor, in einem neuen Entwurf fiir ein Gutachten die Ausgangslage zu skizzieren, Kriterien fiir gute Finanzierungsinstrumente und Rahmenbedingungen darzustellen und dann Finanzierungsinstrumente zu priifen. Zur nédchsten Sitzung im Juli werde der Entwurf vorgelegt werden. VIL _ Diskussion itber weitere mégliche Themen Um die Diskussion tiber neue Themen anzuregen, ricf Themenvorschlige aus einer friiheren Tagung auf. Insbesondere das Thema ,,Finanzierung von Verkebrsinfrastruktur® liste cine angeregte Debatte aus. Es wurde betont, dass die Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur nicht zur Einrichtung von Sonderhaushalten oder zur Umechung des Non-Affektationsprinzips ftthren diirfe. Fs wurde jedoch auch fiir eine Nutzerfinanzierung pladiert. Als Unterthema_ kristallisierte sich ,,Public Private Partnerships“ heraus. [Es wurde diskutiert, mit welchen Argumenten diese Finanzierungsform gewahlt werden sollte, aber auch, inwieweit Anreize bestehen, die Schuldenbremse zu umgehen und versteckt die Staatsverschuldung auszuweiten. Bei der Entscheidung ,,Make or buy“ wiirden steuerliche Aspekte eine groBe Rolle spiclen. Neben der Finanzierung wurde auch die effiziente Mittelverwendung bei grofen Infrastrukturprojekten angesprochen. VU. Tagesordnung der nichsten Sitzung am 03./04.07.14 in Hamburg L Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung II. §Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Thema .,Reform des Landerfinanzausgleichs* V. Neues Thema ,,EU-Steuer* VI.‘ Diskussion tiber weitere mégliche Themen Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung VHEL Verschiedenes.
I Ay iedenes Entfallen. Berlin, den 3. Juli 2014 TE