2014-protokoll-nr-511

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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B.      Tagesordnung:

 I.      Mitteilungen des Vorsitzenden

 i.      Feststellung der Tagesordnung

 Hil     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.     Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien —

         Aufgabe und FinanzierungTM

 Vv.     Gutachten/Stellungnahme ,,Reform des Landerfinanzausgleichs*

 VI.     Neues Thema ,.EU-Besteucrungsrechte*

 VII.    Diskussion tiber weitere mégliche Themen

 VIIL    Tagesordnung der naéchsten Sitzung

 IX.     Verschiedenes.




UL      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

Das Protokoll wurde mit folgenden Anderungen angenommen:

7u TOP VIILb) werden die Absatze 2 und 3 wie folgt formuliert:


                                              -?-
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»Die Reaktionen des Beirats waren unterschiedlich. Der Beirat diskutierte insbesondere die

 Preisbildung bei Arzneimitteln: Z.B.          inwieweit regulierte niedrige Preise in cinzclnen

 Landern sich auf das Investitionsverhalten von Pharmakonzernen auswirkten, wenn Produkte

 fiir einen Weltmarkt entwickelt wiirden. Es kénne sinnvoll sein, die Free-Riding-Option

 starker zu nutzen. Dem wurde entgegen gehalten, dass vertragliche Klauseln auch zu

 Preissenkungen in anderen Landern fiihren wiirden. Ein anderes Beiratsmitglied wandte cin,

 dass die Orientierung an Durchschnittskosten zu falschen Preisen fiihrie und schlug vor, die

 Forschung,     die   den   hohen   Fixkostenblock        ausmache,    als   6ffentliches    Gut     staatlich

 auszuschreiben und die Ergebnisse zu verdffentlichen.                                         wies darauf

 hin,   dass   das    Thema    auch    einen    finanzwissenschafilichen           Bezug     habe:     Durch

Steuervergtinstigungen fiir Patente und Forschung und Entwicklung wiirden international

Steuern verlagert werden. Es wurde beschlossen, das Thema gegenwartig nicht weiter zu
bearbeiten.“

Die fehlerhafte Nummerierung zu TOP IX wird korrigiert.



IV.       _Gutachten ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“
                skizzierte die Anderungen im Gutachten seit der letzten Beratung. Es seien viele
Anmerkungen und Beitrage eingearbeitet worden. Insbesondere die Einleitung sei neu, mit

dem Vorliegen neuer Quellen seien Daten im Gutachten aktualisiert worden, was jedoch die

Ausrichtung nicht substanziell verandert habe.

Das Gutachten wurde dann seitenweise aufgerufen, wobei die Diskussion stark redaktioneller

Natur war.     Dartiber hinaus wurde erdértert,          inwieweit    die jiingste   Bundesverfassungs-

gerichtsrechtsprechung mit in das Gutachten aufgenommen werden solle und wie das Urteil

im Hinblick auf die Subsidiaritdt cinzuordnen sei. Auch die Einschatzung des Angebots des

6ffentlich-rechtlichen Rundfunks als Offentlichem Gut und die daraus resultierenden Folgen

fir     die    Finanzierung    (Zwangsbeitrag,           Steuerfinanzierung,      Ausgestaltung         nach

Leistungsfihigkeit,    Subskriptionsmodelle,     Vouchers)       wurden      debattiert.   Dabei     miissten

allerdings der verfassungsrechtlich als unverzichtbar vorgegebene Zugang zu relevanten

Informationen erhalten bleiben und die Sendeinhalte diirfien nicht ‘politisch becinflusst

werden.


Der Beirat fasste folgenden Beschluss:

Die Kommission lasst den Beiratsmitgliedern rechtzcitig vor der nachsten Diskussion im

September eine tiberarbeitete Fassung des Gutachtens zukommen. Hicrzu kénnen schriftlich

(per E-Mail) Eingaben mit Formulierungsvorschlagen an die Kommission und

                                                 -Bil-
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(cc.) gerichtet werden. Auf der Tagung werden dann nur noch die vorliegenden Eingaben

diskutiert.




V.__Gutachten ,.Reform des Linderfinanzausgleichs“

                  berichtete vom Bearbeitungsstand des Gutachtens. Die Arbeiten konzentrieren

sich    auf     technische     Aspckte,    dic    Darstellung    eines    empirischen      Gesamtbilds   des

Landerfinanzausgleichs und der Architektur. Zu den verschiedenen Anforderungen an den

Finanzausgleich soll aus verfassungsrechtlicher und 6konomischer Perspektive Stellung

genommen werden. Es sci auch noch nicht klar, inwieweit das gesamte System in Frage

gestellt werden solle. Die Haltung des Beirats zur Vertikalisierung des Finanzausgleichs und

ciner préBeren Steuerautonomie miissen noch eingchender diskutiert werden.

Grundsatzlich          wurde       in     der      Diskussion      darauf      hingewiesen,       dass   die

Féderalismuskommissionen |] und If zu einer starkeren Trennung der Mischfinanzierung

fiihren sollten. Dies sei in der Praxis aber nicht eingetreten. Das Thema sollte noch cinmal

aufgegriffen werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass das System des Finanzausgleichs

nicht komplexer werden sollte.


Eine Vertikalisierung kénnte den Finanzausgleich entscheidend vereinfachen. Allerdings

wurde cingewendet, dass die Zahlungen des Bundes nicht immer in voller Hébe bei den

Kommunen ankaémen, da die Lander vorgeschaltet scien. In dem Zusammenhang wurde

diskutiert,     inwieweit die      Aufgaben       der Linder durch verfassungsrechtliche           Vorgaben

bestimmt seien oder noch Spielraume bestehen.

Im     Beirat    gab     es    positive   AuBerungen      fiir   eine    gréBere    Steuerautonomie.     Der
Steuerwettbewerb sei nicht negativ zu bewerten, da andernfalls der Wettbewerb tiber die

Ausgaben oder die Verschuldung ausgetragen wiirde. Es wurde daftir pladiert, dass bei einer

gréBeren Steuerautonomie die Instrumente und Auswirkungen im Gesamtzusammenhang

betrachtet werden miissten.


                 <tindigte an, dass cs zur       Thematik Ende Mai ein erstes Treffen der Bund-Lander-

Arbeitsgruppe          geben    werde.     In     der   nichsten     Sitzung       kénne    der   zustandige

Unterabteilungsleiter zum Sachstand Auskunft geben.


                  dankte fiir dic Anregungen und kiindigte eine tiberarbcitete Version fiir dic

nachste Beiratssitzung an.
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VI.__Neues Thema ,.EU-Besteuerungsrechte“


                  fihrte in das Thema ein, unter Bezugnahme auf dic Gedankenskizze vo

                     trat daftir ein, dass eine Bearbeitung des Themas von der Finanzierung des

 EU-Haushaltes und dessen spezifischen Bedingungen (Obergrenze des BIP etc.) ausgehen

 solle.    Eine    Reform       der   EU-Eigenmittel          miisse    eine    Diskussion    tber   Transparenz.

 demokratische Kontrolle und die Lastenverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit

 einschlieBen.      Rabatte      seien   nicht     nur   negativ zu      bewerten,     da    sie   Spielraume    fiir

 Verhandlungen         béten.    Instrumente       kénnten     eine    FIT,     Emissionszertifikate oder       einc

 Unternehmenssteuer sein.

 Die      Diskussion      bewegte        sich     zwischen      cinem     pragmatischen        Herangehen,      das

 Handlungsoptionen aufzeigen wiirde, die ohne eine Anderung der EU-Vertrige méglich

waren und einem Ansatz, der perspektivisch Handlungsoptionen aufzeigen kénne, wenn ein

weiterer, grofer Integrationsschritt mit ciner Verinderung der EU-Vertrage angestrebt wiirde.

Es wurde betont, dass die bestehende Finanzierung der EU (zum Grofteil tiber BNE-

Eigenmittel) eine 6konomisch sinnvolle und gute Lésung sei. Bei Anderungen miisste gut

begriindet werden, inwieweit sie das Finanzierungssystem verbesserten. Alternative bzw.

zusatzliche       Finanzierungsinstrumente          sollten    vor     dem     Hintergrund    diskutiert   werden,

inwieweit sich bestehende Probleme (wie z.B. der Steuerwettbewerb) oder externe Effekte

minimieren lieBen. Es miisse jedoch auch beriicksichtigt werden, dass diese Effekte nicht nur

innerhalb der EU bestehen, sondern auch in Beziehung zu Drittstaaten. EU-einheitliche

Lésungen kénnten sich fiir die einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich auswirken. was

im vorhinein nicht immer ersichtlich sei. Da innerhalb der bestehenden Vertriige steverliche

Regelungen sich nur einstimmig wieder dndern lieBen, seien Fehlentwicklungen nur schr

schwer wieder riickgangig zu machen.


Als cine mégliche Option wurde die weitere Harmonisierung von Steuern angesprochen. In

Frage kdme dic GKKB, um dem Steuerwettbewerb zu begegnen. Es wurde aber auch

eingewendet,       dass   der     Anteil    der    Kérperschaftsteuer          am   Steueraufkommen        in   den

Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sei. Die Umsatzsteuer sei daher cher geeignet. Als

Alternative wurde angeregt, auf Basis eincr hybriden Bemessungsgrundlage flir Unternehmen

(K6rperschaften und Personengesellschaften) einen Steueranteil zu ermitteln, der von den EU-

Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt tiberwiesen wiirde. Ein weiterer Vorschlag war, der EU

liber cine Formelzerlegung eigene Umsatzsteuerpunkte zuzubilligen.

                                pladierte dafiir, das Gutachten auf das zu konzentrieren, was dem
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Beirat wirklich wichtig sei. Der Finanzrahmen solle so beibehalten werden und die

Governance nicht gedndert werden. Herausgearbeitet werden kénne, wo durch Anderung der
Finanzierung Verbesserungen méglich seien und hierzu sollten Vorschlage unterbreitet

werden.


              schlug vor, in einem neuen Entwurf fiir ein Gutachten die Ausgangslage zu

skizzieren, Kriterien fiir gute Finanzierungsinstrumente und Rahmenbedingungen darzustellen

und dann Finanzierungsinstrumente zu priifen. Zur nédchsten Sitzung im Juli werde der

Entwurf vorgelegt werden.




VIL _ Diskussion itber weitere mégliche Themen

Um      die   Diskussion     tiber    neue   Themen     anzuregen,        ricf

Themenvorschlige aus einer friiheren Tagung auf. Insbesondere das Thema ,,Finanzierung

von Verkebrsinfrastruktur® liste cine angeregte Debatte aus. Es wurde betont, dass die

Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur nicht zur Einrichtung von Sonderhaushalten oder zur

Umechung des Non-Affektationsprinzips ftthren diirfe. Fs wurde jedoch auch fiir eine

Nutzerfinanzierung     pladiert.      Als    Unterthema_      kristallisierte    sich    ,,Public    Private

Partnerships“      heraus.      [Es    wurde    diskutiert,     mit     welchen         Argumenten     diese

Finanzierungsform gewahlt werden sollte, aber auch, inwieweit Anreize bestehen, die

Schuldenbremse zu umgehen und versteckt die Staatsverschuldung auszuweiten. Bei der

Entscheidung ,,Make or buy“ wiirden steuerliche Aspekte eine groBe Rolle spiclen. Neben der

Finanzierung wurde auch die effiziente Mittelverwendung bei grofen Infrastrukturprojekten

angesprochen.




VU.      Tagesordnung der nichsten Sitzung am 03./04.07.14 in Hamburg

 L        Mitteilungen des Vorsitzenden

 I.       Feststellung der Tagesordnung

 II.      §Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.      Thema .,Reform des Landerfinanzausgleichs*

 V.       Neues Thema ,,EU-Steuer*

 VI.‘     Diskussion tiber weitere mégliche Themen

 Vil.     Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VHEL     Verschiedenes.
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I      Ay      iedenes
Entfallen.




Berlin, den 3. Juli 2014

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