2015-protokoll-nr-516
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Niederschrift 2/15 der 516. Tagun: Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen am 26./27, Marz 2015 in Berlin
Tagesordnung: Mittcilungen des Vorsitzenden i. Feststellung der Tagesordnung HT. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Thema ,,Reform des Landerfinanzausgleichs* Gutachten/Stellungnahme ,.EU-Finanzierung* VI. Tagungsorte 2017 festlegen VIL. Tagesordnung der niichsten Sitzung VIL.
IL. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen verabschiedet. Ul. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen. IV, _Gutachten ,.Reform des Linderfinanzausgleichs“ fithrte aus, dass der neue Gutachtenentwurf insbesondere im Kapitel 3 stark tiberarbeitet worden sei und nunmehr quantitative Ubersichten zu den Verteilungswirkungen des Landerfinanzausgleichs (LFA) enthalte. In einem neuen Kapitel 6 seien die Auswirkungen eines konkreten Reformvorschlags berechnet. Die neue Fassung illustriere klarer die Problemlage und diskutiere die abzuwagenden Fragen. Das Gutachten wurde anschlieBend ab dem Kapitel 3 inhaltlich diskutiert und am Text bearbeitet. Ein Beiratsmitglied wies darauf hin, dass die Héhe der Umverteilung nicht normativ festzustellen sei und daher auch eine Knitik an ,,zu hoher* Umverteilung besser begriindet werden miisse. Dem wurde entgegengehalten, dass dieses Problem z.B. auch bestehe. wenn das Niveau der Besteuerung zu beurteilen sei. Im Gutachten werden juristische und dSkonomische Argumente ausgefiihrt, die abzuwagen seien. Ein andcres Mitglied stellte heraus, dass der Umsatzsteuervorwegausgleich nicht Teil des LFA sei und daher separat behandelt werden soile. Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht nur durch den LFA, sondern auch durch andere gesetzliche Regelungen Umverteilungswirkungen entstiinden (z.B. durch Sozialversicherungen, Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die Kommission bot an, dics im vorderen Teil des Gutachtens aufzunehmen. Diskutiert wurde bei der Beurteilung der bestehenden Regelungen. dass externe Effekte zu allokativen Fehlanreizen und Leistungsfeindlichkeit fiihrten. Diese kGnnen bei den horizontalen, aber auch bei den vertikalen Finanzbeziehungen aulireten. Die Kommission wies darauf hin, dass die vertikalen Finanzbeziehungen nicht so vertiefi im Gutachten s3-
angelegt seicn. Zur Sprache kam die verfassungsrechtliche Grundlage, die einen angemessenen Ausgleich der Lebensverhadltnisse vorsche. Aus juristischer Perspektive erfordere dies jedoch nicht unbedingt die Finanzkraft als Indikator, es gehe vielmehr um dic tatséchlichen Lebensverhaltnisse. Der Vorschlag fiir mehr Steuerautonomiec fiir die Lander wurde kontrovers diskutiert. Einige Beiratsmitglieder sahen sie nicht als zwingend an, um die Eigenverantwortung bei den Lindern zu stirken. Die Gutachten-Kommission hielt dem entgegen, dass cine allgemeine Umverteilung den ldnderspezifischen Finanzbedarf nicht abdecken k6nne. Neben dic Entscheidungsautonomice tiber Ausgaben miisse daher auch eine eigene Mdglichkeit der Finnahmesteigerung treten. Es wurden weiter Zuschlage auf einzelne Steuern thematisiert. Problematisch wurden Mobilitatseffekte cingestuft, die bei bestimmten Steuerarten eintreten kénnen. Ein Beiratsmitglied merkte an, dass nur die Grundsteuer bliebe, wenn diese Mobilititseffekte ganz ausgeschlossen werden solltcn. Die Grundsteuer habe jedoch eine schmale Bemessungsgrundlage. Die Umsatzsteuer wurde als nicht praktikabel angeschen; die Anwendung des Bestimmungslandprinzips wiirde Grenzkontrollen erfordern, die Anwendung des Ursprungslandprinzips wiirde Wettbewerbsverzerrungen fiir dic Unternehmen hervorrufen. Der Beirat fasste mebrheitlich (zwei Gegenstimmen) den Beschluss: >» Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Beirat eine vorlaufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an ). * Kommentare und Verbesserungsvorschlage scitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich an dic Kommission zu richten (cc. an » Dic Kommission erstellt auf dieser Basis eine [indfassung, dic den Mitgliedern per E- Mail zugeleitet wird (cc. an ). > Innerhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglicder schriftlich dic Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an . Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen. Vv. Gutachten/Stellungnahme ..EU-Finanzierung“ erlduterte noch einmal Entstehung des Gutachtens und den Inhalt nach den 4.
bisherigen Diskussionen. Da ein origindéres Besteuerungsrecht der EU nach Auffassung der Gutachten-Kommission nicht bestehe, laufe eine EU-Steuer auf einen Zuschlag/Ausweis bei einer bestehenden nationalen Steuer hinaus (wobei der EU-Haushalt nach wie vor gedeckelt bleiben solle). Dies ftihre zu einer Scheinbesteucrung. In der EU-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der EU-Eigenmittel habe len Vorschlag gemacht, bei der Ausgestaltung einer EU-Steuer grundsdtzlich daran festzuhalten, den nationalen Beitrag im Verhaltnis zum Bruttoinlandsprodukt zu bemessen und — zur Erh6hung der Transparenz - einen Prozentpunkt bei der Mehrwertsteuer aufzuschlagen und offen auszuwcisen. Dicser Steuerbeitrag wiirde voll auf die BNE-Eigenmittel angerechnet. In der Eigenmittel-Gruppe stie8 der Vorschlag auf groBen Widerstand und es wurde befiirchtet, dass ein solcher EU- Steucr-Zuschlag als .,Kosten ftir Europa“ von radikalen Parteien in der politischen Auseinandersetzung genutzt werden kinne. Der Vorschlag von in der Eigenmittel-Gruppe wurde vom Beirat begriift. Die Diskussion im Anschluss bestatigte, dass keine rechtliche Grundlage fiir eine eigene EU- Steuer gesehen werde (aufser einer Lenkungssteuer im Umweltbereich). Die Vorschlage fiir Zuschlage auf bestehende Steuern kénnten auch im Wege der Harmonisicrung crreicht werden. Thematisiert wurde die verbesserte Transparenz. und Splrbarkcit fiir den Birger, mit der die Forderung nach einer eigenen EU-Steuer begriindet wurde. Diese Transparenz sei anscheinend von manchen nicht mehr gewtinscht bzw. es sei die Befiirchtung entstanden, dass der Ausweis von Steuerzuschligen zu populistischen Zwecken missbraucht werden kénne. Transparenz bleibe nach Meinung des Beirats jedoch ein wichtiges Ziel. Der Beirat sprach sich dafiir aus. Vorschlige zu formulieren, die keine EU- Vertragsanderungen erforderten. womit die gegenwiartige Deckelung des EU-Haushalts und die Notwendigkeit der Zustimmung der nationalen Parlamente fiir alle Vereinbarungen erhalten blieben. Einzelne Mitglieder stellten zur Debatte, ob cine Ausweitung des [EU- Budgets zur Bereitstellung von europaweiten 6ffentlichen Giitern nicht positive Effekte haben kénne. Dem wurde entgegnet. dass zuniichst die Aufgaben benannt werden miissten, bevor liber die Finanzierung entschicdcen werden kénne. schlug vor, die folgenden zwei (gegensdtzlichen) Positionen im Gutachten anzulegen: » mehr Transparenz und Sichtbarkeit fiir den Burger, die Deckelung des EU-Budgets solle mit Zustimmung der nationalen Parlamente angehoben werden kénnen. -5-
r cinscitige Transparenz kénne zu einer Anti-EU-Stimmung fiihren, der Beitrag an die EU wird als negativer Kostenfaktor gesehen, eigene EU-Einnahmen sollten nicht in nationalen Parlamenten zur Debatte stehen. Die Kommission ktindigte eine tiberarbeitete Vorlage fir die Mai-Sitzung an. VL__Tagungsorte 2017 Es wurde vereinbart. im Mai/Juli 2017 in Frankfurt/M. und Naumburg/S. je nach Verfiigbarkeit von Tagungs- bzw. Ubernachtungsmdglichkeiten zu tagen. Ubersicht tiber die Termine/Orte 2017: 19./20.01. Berlin 16./17.03. Berlin/BMF 11./12.05. Frankfurt/M. oder Naumburg/S. 06./07.07. Naumburg/S. oder Frankfurt/M. 14,/15.09. Berlin/BMF 16./17.11. Berlin. VII. Tagesordnung der nachsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung IH. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Thema ,.EU-Finanzierung* V. Thema .,PPP* VI. Thema ,,Europiische Arbcitslosenversicherung* VIL Diskussion tiber weitere mégliche Themen VIII. Interne Sitzung: Vorbesprechung Zuwahlen IX. | Tagesordnung der niichsten Sitzung X, Verschiedenes. VUL Verschiedenes tellte das Detlev-Rohwedder- Stipendium des BMF vor, das gemeinsam mit der Studienstiftung des deutschen Volkes G8
(SdV) neu ausgelobt werden soll. Es ist geplant, Promovierende mit wirtschafis- und rechtswissenschaftlichen Dissertationsprojekten auf dem Niveau der DFG-Héchstsitze zu férdern. varb fir eine Bekanntmachung und Verbreitung des Férderstipendiums und ktindigte cine Informationsunterlage ftir den Beirat an. Fiir das Gutachten-Thema »Offentlich-private Partnerschaften — OPP bestatigte der Beirat die Gutachten-Kommission, dic aus bestcht. bat zur Vorbereitung der internen Sitzung um Vorschlage fiir neue Mitglieder aus den Bereichen Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft. Berlin, den 7. Mai 2015 gez. Bez.