2015-protokoll-nr-516

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Niederschrift 2/15
der      516. Tagun:     Wissenschaftlichen Beirats
      beim Bundesministerium der Finanzen
             am 26./27, Marz 2015 in Berlin
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Tagesordnung:

       Mittcilungen des Vorsitzenden
i.     Feststellung der Tagesordnung
HT.    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV.    Thema ,,Reform des Landerfinanzausgleichs*
       Gutachten/Stellungnahme ,.EU-Finanzierung*
VI.    Tagungsorte 2017 festlegen
VIL.   Tagesordnung der niichsten Sitzung

VIL.
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IL.     Feststellung der Tagesordnung

 Die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen verabschiedet.



 Ul.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen.



IV,     _Gutachten ,.Reform des Linderfinanzausgleichs“

               fithrte aus, dass der neue Gutachtenentwurf insbesondere im Kapitel 3 stark

tiberarbeitet worden sei und nunmehr quantitative Ubersichten zu den Verteilungswirkungen
des    Landerfinanzausgleichs      (LFA)   enthalte.   In    einem    neuen    Kapitel     6     seien    die

Auswirkungen eines konkreten Reformvorschlags berechnet. Die neue Fassung illustriere

klarer die Problemlage und diskutiere die abzuwagenden Fragen. Das Gutachten wurde

anschlieBend ab dem Kapitel 3 inhaltlich diskutiert und am Text bearbeitet.

Ein Beiratsmitglied wies darauf hin, dass die Héhe der Umverteilung nicht normativ

festzustellen sei und daher auch eine Knitik an ,,zu hoher* Umverteilung besser begriindet

werden miisse. Dem wurde entgegengehalten, dass dieses Problem z.B. auch bestehe. wenn

das Niveau der Besteuerung zu beurteilen sei.               Im Gutachten werden juristische und

dSkonomische Argumente ausgefiihrt, die abzuwagen seien. Ein andcres Mitglied stellte

heraus, dass der Umsatzsteuervorwegausgleich nicht Teil des LFA sei und daher separat

behandelt werden soile.

Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht nur durch den LFA, sondern auch durch andere

gesetzliche     Regelungen         Umverteilungswirkungen            entstiinden         (z.B.         durch

Sozialversicherungen,     Erneuerbare-Energien-Gesetz).       Die Kommission bot an, dics im

vorderen Teil des Gutachtens aufzunehmen.


Diskutiert wurde bei der Beurteilung der bestehenden Regelungen. dass externe Effekte zu

allokativen   Fehlanreizen   und    Leistungsfeindlichkeit      fiihrten.   Diese   kGnnen       bei     den

horizontalen, aber auch bei den vertikalen Finanzbeziehungen aulireten. Die Kommission

wies darauf hin, dass die vertikalen Finanzbeziehungen nicht so vertiefi im Gutachten

                                               s3-
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angelegt seicn.


Zur Sprache kam die verfassungsrechtliche Grundlage, die einen angemessenen Ausgleich der
Lebensverhadltnisse vorsche. Aus juristischer Perspektive erfordere dies jedoch nicht
unbedingt die     Finanzkraft als       Indikator, es    gehe   vielmehr um dic       tatséchlichen

Lebensverhaltnisse.


Der Vorschlag fiir mehr Steuerautonomiec fiir die Lander wurde kontrovers diskutiert. Einige
Beiratsmitglieder sahen sie nicht als zwingend an, um die Eigenverantwortung bei den
Lindern zu stirken. Die Gutachten-Kommission hielt dem entgegen, dass cine allgemeine
Umverteilung den ldnderspezifischen Finanzbedarf nicht abdecken k6nne. Neben dic
Entscheidungsautonomice tiber Ausgaben miisse daher auch eine eigene Mdglichkeit der
Finnahmesteigerung treten. Es wurden weiter Zuschlage auf einzelne Steuern thematisiert.
Problematisch wurden Mobilitatseffekte cingestuft, die bei bestimmten Steuerarten eintreten
kénnen. Ein Beiratsmitglied merkte an, dass nur die Grundsteuer bliebe, wenn diese
Mobilititseffekte ganz ausgeschlossen werden solltcn. Die Grundsteuer habe jedoch eine
schmale Bemessungsgrundlage. Die Umsatzsteuer wurde als nicht praktikabel angeschen; die
Anwendung des Bestimmungslandprinzips wiirde Grenzkontrollen erfordern, die Anwendung
des    Ursprungslandprinzips       wiirde   Wettbewerbsverzerrungen      fiir   dic   Unternehmen

hervorrufen.


Der Beirat fasste mebrheitlich (zwei Gegenstimmen) den Beschluss:

      >» Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Beirat eine
         vorlaufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an

                      ).

      * Kommentare         und   Verbesserungsvorschlage    scitens   der Beiratsmitglieder sind

         innerhalb von 14 Tagen schriftlich an dic Kommission zu richten (cc. an


      » Dic Kommission erstellt auf dieser Basis eine [indfassung, dic den Mitgliedern per E-

         Mail zugeleitet wird (cc. an               ).

      > Innerhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglicder schriftlich

         dic Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an
                                            . Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen.




Vv.    Gutachten/Stellungnahme ..EU-Finanzierung“

               erlduterte noch einmal Entstehung des Gutachtens und den Inhalt nach den

                                                 4.
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bisherigen Diskussionen. Da ein origindéres Besteuerungsrecht der EU nach Auffassung der

 Gutachten-Kommission nicht bestehe, laufe eine EU-Steuer auf einen Zuschlag/Ausweis bei

 einer bestehenden nationalen Steuer hinaus (wobei der EU-Haushalt nach wie vor gedeckelt

 bleiben solle).      Dies ftihre zu einer Scheinbesteucrung.               In der EU-Arbeitsgruppe zur

 Weiterentwicklung der EU-Eigenmittel habe                               len Vorschlag gemacht, bei der

 Ausgestaltung einer EU-Steuer grundsdtzlich daran festzuhalten, den nationalen Beitrag im

 Verhaltnis zum Bruttoinlandsprodukt zu bemessen und — zur Erh6hung der Transparenz -

 einen Prozentpunkt bei der Mehrwertsteuer aufzuschlagen und offen auszuwcisen. Dicser

 Steuerbeitrag wiirde voll auf die BNE-Eigenmittel angerechnet. In der Eigenmittel-Gruppe

 stie8 der Vorschlag auf groBen Widerstand und es wurde befiirchtet, dass ein solcher EU-

 Steucr-Zuschlag      als   .,Kosten   ftir   Europa“    von    radikalen    Parteien    in    der    politischen

 Auseinandersetzung genutzt werden kinne.


 Der Vorschlag von                     in der Eigenmittel-Gruppe wurde vom Beirat begriift. Die

 Diskussion im Anschluss bestatigte, dass keine rechtliche Grundlage fiir eine eigene EU-

Steuer gesehen werde (aufser einer Lenkungssteuer im Umweltbereich). Die Vorschlage fiir

Zuschlage auf bestehende Steuern kénnten auch im Wege der Harmonisicrung crreicht

werden.


Thematisiert wurde die verbesserte Transparenz. und Splrbarkcit fiir den Birger, mit der die

Forderung      nach    einer   eigenen      EU-Steuer      begriindet   wurde.   Diese        Transparenz     sei

anscheinend von manchen nicht mehr gewtinscht bzw. es sei die Befiirchtung entstanden, dass

der Ausweis von Steuerzuschligen zu populistischen Zwecken missbraucht werden kénne.

Transparenz bleibe nach Meinung des Beirats jedoch ein wichtiges Ziel.


Der   Beirat    sprach      sich   dafiir     aus.   Vorschlige    zu    formulieren,     die        keine   EU-

Vertragsanderungen erforderten. womit die gegenwiartige Deckelung des EU-Haushalts und

die Notwendigkeit der Zustimmung der nationalen Parlamente fiir alle Vereinbarungen

erhalten blieben. Einzelne Mitglieder stellten zur Debatte, ob cine Ausweitung des [EU-

Budgets zur Bereitstellung von europaweiten 6ffentlichen Giitern nicht positive Effekte haben

kénne. Dem wurde entgegnet. dass zuniichst die Aufgaben benannt werden miissten, bevor

liber die Finanzierung entschicdcen werden kénne.


               schlug vor, die folgenden zwei (gegensdtzlichen) Positionen im Gutachten

anzulegen:

  » mehr Transparenz und Sichtbarkeit fiir den Burger, die Deckelung des EU-Budgets

      solle mit Zustimmung der nationalen Parlamente angehoben werden kénnen.


                                                     -5-
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r cinscitige Transparenz kénne zu einer Anti-EU-Stimmung fiihren, der Beitrag an die
        EU wird als negativer Kostenfaktor gesehen, eigene EU-Einnahmen sollten nicht in
        nationalen Parlamenten zur Debatte stehen.

Die Kommission ktindigte eine tiberarbeitete Vorlage fir die Mai-Sitzung an.



VL__Tagungsorte 2017

Es wurde vereinbart. im Mai/Juli 2017 in Frankfurt/M. und Naumburg/S. je nach
Verfiigbarkeit von Tagungs- bzw. Ubernachtungsmdglichkeiten zu tagen.

Ubersicht tiber die Termine/Orte 2017:
19./20.01. Berlin

16./17.03. Berlin/BMF

11./12.05. Frankfurt/M. oder Naumburg/S.

06./07.07. Naumburg/S. oder Frankfurt/M.

14,/15.09. Berlin/BMF

16./17.11. Berlin.




VII. Tagesordnung der nachsten Sitzung

  I.       Mitteilungen des Vorsitzenden

  I.       Feststellung der Tagesordnung

  IH.      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

  IV.      Thema ,.EU-Finanzierung*

  V.       Thema .,PPP*

  VI.      Thema ,,Europiische Arbcitslosenversicherung*

  VIL      Diskussion tiber weitere mégliche Themen

  VIII.    Interne Sitzung: Vorbesprechung Zuwahlen

  IX.     | Tagesordnung der niichsten Sitzung

  X,        Verschiedenes.




 VUL      Verschiedenes

                                                              tellte das Detlev-Rohwedder-

 Stipendium des BMF vor, das gemeinsam mit der Studienstiftung des deutschen Volkes


                                                 G8
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(SdV) neu ausgelobt werden soll. Es ist geplant, Promovierende mit wirtschafis- und

rechtswissenschaftlichen Dissertationsprojekten auf dem Niveau der DFG-Héchstsitze zu

férdern.                  varb fir eine Bekanntmachung und Verbreitung des Férderstipendiums

und ktindigte cine Informationsunterlage ftir den Beirat an.

Fiir das Gutachten-Thema »Offentlich-private Partnerschaften — OPP bestatigte der
Beirat die Gutachten-Kommission, dic aus                                bestcht.


                  bat zur Vorbereitung der internen Sitzung um Vorschlage fiir neue

Mitglieder aus den Bereichen Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft.




Berlin, den 7. Mai 2015

gez.                                                            Bez.
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