2016-protokoll-nr-522
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
B. Tagesordnung: § Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung I. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. | Sachstand zum Thema ,,Niedrigzins/LebensversicherungenTM Y. Gesprch nt iii aktutten Themen VI. Thema .,Europdische ArbeitslosenversicherungTM VIL. Thema ,.OPP* VIL Thema .,Ungleichheit* IX. Diskussion iiber mdgliche neue Themen Xx. Tagesordnung der nachsten Sitzung XI. Verschiedenes I. Mitteilungen des Vorsitzenden
IH. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen verabschiedet. Ill. _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen. IV.__Sachstand zum Thema ,.Niedrigzins/Lebensversicherungen“: Besuch von' berichtete kurz, dass es eine Anhérung im Deutschen Bundestag zu dem Zinssatz fir Pensionsriickstellungen im HGB gegeben habe. Es ging um die Ausdehnung des Zeitraums fiir die Ermittlung des nach HGB anzusetzenden Durchschnittszinssatzes. Mittlerweile sei eine Ausdehnung auf 10 Jahre vereinbart worden. Aus seiner Sicht sei es jedoch wichtig, die Interaktion von Niedrigzinsphase und der Regulierung stirker zu beleuchten. Insbesondere die Frage, wie die Garantiezinsen bei Lebensversicherern mit deren Anlagepolitik zusammenspielen, sei wichtig. In der kurzen, sich anschlieBenden Aussprache wurde thematisiert, dass unterschiedliche Zinssaétze im HGB und im Steuerrecht verwendet werden; dies wiirde sich auch auf dic Transmission der Zinsen in Unternehmen auswirken. Es wurde die Frage gestellt, wie sich die Niedrigzinsen in Deutschland und Europa im Gegensatz zu den USA auswirkten; schlieBlich seien Aktienmarkte und Altersvorsorgesysteme unterschiedlich. Festgestellt wurde, dass die Niedrigzinsphase zu einer veranderten Wahrnehmung der Staatsverschuldung fuhre und tendenziell eine Expansion begtinstige. Weiter wurden die Ursachen und Erklarungsansatze fiir die Niedrigzinsphase angesprochen. tye ei . trug zu den Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Lebensversicherer und den Anpassungen des Gesetzgebers vor. Er betonte, dass die ausgereichten Garantiezinsen nicht eine Vorschrift der Regulierung seien, sondern ein freiwilliges Leistungsversprechen der Lebensversicherer gegentiber ihren Kunden. Die 2010 beschlossene Zinszusatzreserve stelle Bi.
sicher, dass Lebensversicherer weitere Riickstellungen bilden, wenn der erwirtschaftete Referenzzinssatz aus gesicherten Staatsanleihen die Garantien gegentiber den Kunden unterschreite. erlduterte, dass nach dem BVerfG-Urteil 2005 Kunden an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer zu beteiligen sind. Insbesondere Anleihen aus den 80er Jahren wiesen mit sinkendem Zins Kursgewinne auf, die jedoch kein echter Wertzuwachs waren, sondern vorweggenommene Zinszahlungen. Deshalb wurde 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz beschlossen, das im Falle einer Deckungslticke die Beteiligung an den Bewertungsreserven begrenzte und dariiber hinaus Dividendenzahlungen an Aktiondre einschrankte. Zudem wurde dic Versicherungsaufsicht gestarkt. Im Jahr 2018 sollen diese MaBnahmen evaluiert werden. In der Diskussion mit dem Beirat wurde herausgestellt. dass das regulatorische Umfeld die Anlagepolitik der Versicherer nicht eingrenze. Auch nach Solvency 11 kénne das Anlagerisiko gut verteilt werden. Es gebe keine Vorschrift, nur in Staatsanleihen zu investieren. Bei der Anlagestrategie vornchmlich in Staatsanleihen diirfte auch die Nullgewichtung beim Vorhalten von Bigenkapital cine Rolle spiclen. Es wurde angemerkt. dass konservative Anlagestrategien nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Privaten vorherrschten, es kénne sein. dass es sich dabei um cin ,,deutsches* Phanomen handele. Angesprochen wurden auch die Auswirkungen, dic aus der unterschiedlichen Struktur der Bestandsvertrage entstiinden. Je nachdem, aus welcher Zeit dic Vertrage stammten, dirften Risiken unterschiedlich verteilt sein. ‘stcllte klar, dass Lebensversicherungen sehr langfristig orientiert scien und cine voriibergehende Niedrigzinsphase kein gréReres Problem darstelle. = Vv. Gespriich mit zu aktucllen Themen berichtete tiber die aktuellen Themen in der Grundsatzabteilung. Derzeit laufen die Aufstellung des Bundeshaushaltes fiir 2017 und die mittelfristige Finanzplanung. Er unterstrich die Bedeutung der soliden Haushaltspolitik der Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Fltichtlingskrise und bat den Beirat um Argumentationshilfe. Der aktuelle Tragfihigkeitsbericht zeige auf, dass es langerfristig noch Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel gebe. Politische Forderungen nach einer Lebensleistungsrente wiirden vor diesem Hintergrund nicht ins Bild passen. Er sprach weiter tiber die aktuclle Niedrigzinsphase und die Auswirkungen auf das globale Wachstum sowie -4-
dic kommende deutsche G20-Priasidentschaft. AnschlieBend wurden mit dem Beirat die Ursachen und Auswirkungen der Niedrigzinsphase diskutiert sowie die Transmissionswege und Ausweichbewegungen, die die negative Einlagenverzinsung bei den Zentralbanken auslése. Weiter wurden die Gesundheitswirtschaft und der Bund-Lander-Finanzausgleich zur Sprache gebracht. VL. _Gutachten/Stellungnahme _..Zwischen _ Fiskalunion und __fiskalpolitischer Eigenverantwortung: Zum Vorschlag einer europdischen Arbeitslosenversicherung* fuhrte kurz in das Thema ein und erklarte, dass die vorliegende Fassung des Gutachtens im Lichte der letzten Diskussion im Beirat erstellt worden sei und die geauBerten Anregungen eingearbeitet worden seien. Der Text wurde anschlieBend abschnittsweise aufgerufen. Es wurde angeregt, noch deutlicher herauszustellen, dass es sich nicht um eine Arbeitslosenversicherung auf individueller Ebene handele, sondern um einen neuen Verteilungsschliissel fir EU-Transfers. Dabei solle im Gegensatz zum [uropaischen Stabilitétsmechanismus, bei dem Hilfen mit Auflagen verkniipft seien, ein Automatismus zur Verteilung der Gelder eingeftihrt werden. Ein Beiratsmitglied bat darum, deutlicher zu einer Fiskalunion auszufiihren, unter welchen Bedingungen sie méglich sei und dass asymmetrische Schocks mit nationalen Instrumenten zu bekampfen seien. Weiter wurde vorgeschlagen, die makrodkonomischen Gréfen deutlicher herauszuarbeiten, an die mit dem Transfermechanismus angekniipft werden solle und die Auswirkungen zu beschreiben. Frértert wurde noch, wie im Detail der finanzielle Ausglcich stattfinden wiirde und ob damit eine stabilisierende bzw. antizyklische Wirkung erreicht werden kénne. Der Beirat fasste daraufhin mehrhcitlich (mit einer Enthaltung) den Beschluss: » Die Kommission erstellt unter Bertiicksichtigung der Diskussion im Beirat eine vorlaufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an ). Ad Kommentare und Verbesserungsvorschlige seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb von 14 Tagen schrifilich an die Kommission zu richten (cc. an den ). >» Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung. dic den Mitgliedern per E- -5-
Mail zugeleitet wird (cc, ). » Innerhalb ciner Einspruchsfrist von 14 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an den ). Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen. VIL Gutachten ,,Chancen und RisikenOffentlich-Privater Partnerschaften“ erlduterte die Anderungen. die gegentiber der Vorversion gemacht wurden und im Wesentlichen die Anregungen des Beirats aufndhmen. Das Gutachten wurde anschliefiend abschniltsweise aufgerufen. Zur Sprache kamen folgende Aspekte des Themas: Da es verschiedene Ausprigungen von OPP gebe, scicn auch die Anreize und Auswirkungen unterschicdlich. Betont wurde, dass es Vorteile fiir groRe Firmen und Konsortien gebe, fiir kleine und mittlere Unternehmen sei OPP wenig interessant. Eine Klarstellung wurde bei der Ermittlung der Finanzicrungskosten beim Staat und bei Privaten unter Einpreisung der Risiken gefordert. Die einzelnen Schritte der Kostenermittlung kénnten detaillicrter dargestellt werden. Auch wurde die Frage gestellt, ob es steuerliche Anreize gebe, OPP Projekte zu realisieren. Die unterschiedliche Verbuchung von OPP bei der Schuldenbremse und dem europdischen Fiskalpakt wurde ebenfalls angesprochen. Es wurde daftr pladiert, das ecuropdische Rechenwerk auch bei der Schuldenbremse anzuwenden. Da nach bisherigem Stand wenige empirische Erkenntnisse zu OPP vorliegen, sprach sich der Beirat dafiir aus. Evaluicrungen der OPP-Projekte einzufordern. Der Beirat fasste daraufhin einstimmig den Beschluss: >» Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Beirat cine vorliufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an ). >» Kommentare und Verbesserungsvorschlage seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Kommission zu richten (cc. an den ). >» Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedcrn per E- Mail zugeleitet wird (cc. ) % Innerhalb einer Einspruchsfrist von 14 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich -6-
die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an den }). Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen. IX. _Neue Themen a) G20-Prisidentschaft: Digitale Okonomie berichtete, dass im Rahmen der G20-Prasidentschaft im BMF das Thema Digitale Okonomie im Zusammenhang mit der Besteuerung diskutiert werde. Es gehe dabei um die Zuordnung des Steuersubstrats und die Ankniipfungsméglichkeiten ber Betriebstadtten und die Verbraucher. Die OECD arbeite bereits an der Reformierung des Grundkonzeptes fllhrte weiter zu den verschiedenen Ausprigungen der Geschaftsmodelle aus, dic Verschiebungen bei den Steueranspriichen nach sich zgen. Er wies darauf hin, dass sich die Forschung ganz am Anfang befinde und derzeit ein Forschungsvorhaben bei BMF ausgeschrieben sei (Struktur und Volumen des Marktes von Internetdienstleistungen mit Fokus auf Drittlandsunternehmen). Das Thema wurde im Beirat unterschiedlich beurteilt. Es wurde vorgebracht, dass das Thema aus dem Zusammenhang des geistigen Eigentums cigentlich in der Finanzwissenschaft bekannt sei. Weiter wurde ins Feld geftihrt. dass die Veranderungen der wirtschaftlichen Vorginge der Ausgangspunkt scien und dann Auswirkungen auf die Besteuerung haben. Es ginge um fundamentale Verdnderungen bei der Besteuerung. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang die verschiedenen nationalen Regelungen zu Patentboxen, mit denen Lander ihr Steuersubstrat schiitzten. Je nach Land seien entweder die Halter der Patente oder die angesiedelte Forschung und Entwicklung steuerbegiinstigt. Dartiber hinaus kame es zu sektoralen Verzerrungen, da nicht alle Branchen gleich forschungsintensiv seien. "‘schlug vor, das Thema weiter zu sondieren und auf einer ndchsten Sitzung wieder aufzurufen. bh) Dividendenstrippine / Besteuerung von Dividenden informierte den Beirat tiber den kiirzlich eingerichteten parlamentarischen Untersuchungsausschuss .,Cum Ex“, der aufkldren soll, wie die Dividendenstripping- Geschafte zustande kamen und erlauterte dic Modelle der Steuergestaltung. Der Beirat kinne Vorschlage machen, wie diese Geschafte ktinftig besser eingedimmt werden kénnen.
In der kurzen Diskussion wurde angesprochen, dass das zu Grunde liegende Problem in der unterschiedlichen Besteucrung liege, je nachdem, wer Halter des Wertpapiers sei. Dies sci schon linger bekannt, kinne jedoch grundsatzlich untersucht werden. <iindigte an, das Thema auf einer nachsten Sitzung wieder aufzurufen. X. _Tagesordnung der nichsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung IH. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Thema ,.KapitalmarktunionTM Vv. Thema ,,Steuerwettbewerb und EU-Beihilfen VI. Thema ,,UngleichheitTM Vil. ggf. Thema .,Niedrigzins“ VII. Diskussion iiber weitere mégliche Themen wa. G20 und Digitale Okonomie; Cum-Ex-Problematik IX. Tagesordnung der nachsten Sitzung X. Verschiedenes. XI. _ Verschiedenes Es wurde kurz angesprochen, wie prozedural verfahren werden solle, wenn cin Beiratsmitglied eine Einrede zu einem vorgelegten Manuskript stellen méchte, an der Sitzung selbst jedoch nicht teilnehmen kénne. wies darauf hin, dass informiert werden kdnne und die Finrede auf Verlangen des Mitglieds in der Sitzung bekannt gegeben und behandelt werde. Wtirde dann keine Lésung gefunden, blicbe noch die Méglichkeit cines Minderheitsvotums. Dieses kinne bei dem vom Beirat praktizierten Umlaufverfahren im Rahmen der Kommentare zur vorliufigen Endfassung cingebracht werden. Berlin, den 12. Mai 2016 eZ. Bez.