2016-protokoll-nr-525
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich Niederschrift 5/16 der 525. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen am _15./16. September 2016 in Berlin A. Teilnehmer
Tagesordnung: I Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung TH. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV, Gesprach mit zu aktuellen finanzpolitischen Themen a oneal zu Vorschligen zur Gewinnaufteilung (BEPS) Vi Thema ..Niedrigzins* VIL Thema ,.Ungleichheit* Vill. Thema: ,,Besteucrung und Digitale Wirtschaft" IX. Termine und Orte 2018/2019 Tagesordnung der nachsten Sitzung Xi. Verschiedenes L Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen verabschiedet. Il. _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll der letzten Sitzung wurde mit einer redaktionellen Anderung angenommen. hatte an der Sitzung in Regensburg nicht teilnehmen kénnen. IV. Gespriich mit zu___ aktuellen finanzpolitischen Themen gab einen Uberblick tiber aktuelle finanzpolitische Themen. “‘Innenpolitisch genicBe vor allem das Thema der betrieblichen Altersvorsorge eine hohe Aufmerksamkeit. Es gehe um eine wirksame Starkung der zweiten Sdule der Altersvorsorge. Hier stiinden vor allem Fragen der Transparenz sowie der Haftung im Vordergrund. Als weiteres innenpolitisches Thema von hoher Aktualitét wurde die Neuordnung der Bund- Lander-Finanzbeziehungen sowie die damit verbundene Diskussion iiber die Schaffung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft genannt. International gehe es nach der Brexit-Entscheidung vor allem um eine Stérkung der EU-27. Ein Ansatzpunkt sei hier insbesondere eine héhere Arbeitskraftemobilitat zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit. Ein Beiratsmitglied wies auf ein Gutachten zur Frage der Harmonisierung der Sozialsysteme hin, das der Beirat seinerzeit im Vorfeld der EU- Osterweiterung erstellt hatte.’ 777 regte eine mdgliche Aktualisierung dieses Gutachtens an. Mit Blick auf die bevorstehende G20-Prasidentschaft Deutschland nannte ia Resilience als zentrales Thema. Hier seien u.a. Fragen der Finanzarchitektur und des Kapitalverkehrsmanagements zu erértern. Zudem solle im Rahmen der Prdsidentschaft insbesondere mit Blick auf die Investitionsférderung die Koordinierungsrolle der G20 betont werden. Der Verhandlung sog. ,,Compacts“ komme hier eine besondere Bedeutung zu (vgl. Jordan Compact). Weitere G20-Themen seien Digitalisierung, FinTech/Digital Finance, BEPS (Base Erosion and Profit Shifting), Finanzmarktregulierung, Investitionsstarkung sowie die Erreichung globaler Klimaziele durch die Beseitigung von Energiesubventionen (fossil fuel subsidies). ae a + izeigte sich hinsichtlich der Rolle Deutschlands innerhalb der G20 optimistisch und betonte die hohe Bedeutung der G20 als Kommunikationsforum. 'Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF ,,Gutachten: Freiziigigkeit und soziale Sicherung in Euro- pa* vom Dezember 2000 (Heft 69 der BMF-Schriftenreihe) -4.
Vv. _‘Vortrag zu Vorschligen zur Gewinnaufteilung (BEPS) (vgl. Anlagen) Zu Beginn seines Vortrags kontrastiert: lie politisch formulierte Zielsetzung des BEPS-Projekts mit seiner Wahrnehmung des Regelwerks: Angekiindigt als gréBte Weiterentwicklung im internationalen Steuerrecht seit 100 Jahren sei durch die Finalisierung des BEPS-Reports 2015 ein Regelwerk geschaffen worden, das uneindeutig in Zic! und Umsetzung sei. So enthalte es nur allgemeine Grundsiétze zu Verrechnungspreisen, ohne hinreichende Trennscharfe aufzuweisen. Durch konkrete Anderung der OECD Transfer Pricing Guidelines (BEPS-Report, Actions 8-10) sei ein soft Jaw geschaffen worden, dessen Anwendung keine weitere gesetzliche Umsetzung auf nationaler Ebene erfordere. Ziel dieser Anderung sei der Ersatz des traditionellen Verrechnungspreissystems durch ein System gewesen, dessen Ergebnis in starkerer Ubereinstimmung mit der Wertschépfung stehc. Insgesamt sei problematisch, dass es keine zeitliche und thematische Synchronisierung der nationalen Bemiihungen gebe: Es gehe auf nationaler Ebene vornehmlich um das Schlieben von Steuerliicken. Dagegen stehe die Vermcidung von Doppelbesteuerung nicht im Fokus. Ferner sei es zwar beachtlich, dass sich die Staaten in kurzer Zeit auf ein gemeinsames Regelwerk geeinigt hatten. Mit Blick auf die Anti-BEPS-Direktive der EU betonte jedoch, dass das Einstimmigkeitsprinzip zugleich als Hemmschuh fir weitere Verdnderungen angeschen werden miisse. So solle bspw. die deutsche Zinsschranke EU-weit gelten, wahrend sie national beim BVerfG auf dem Priifstand stehe. Anhand akzentuierter Beispiele verdeutlichte seinen Hauptkritikpunkt, dass allgemeine Programmsdtze nicht dazu geeiynet seien, eine Steuerschukl bzw. eine Bemessungsgrundlage konkret festzulegen. Dies schaffe Planungs- und Rechtsunsicherheit in den Unternehmen, Zudem sei nicht von allen Landern eine verbindliche Regelung zur Streitbeilegung vereinbart worden, woraus sich cin massives Wiederaufireten von Doppelbesteuerung ergeben kénne. In der anschlieBenden Diskussion wurde u.a. erértert, inwieweit sich die strategischen Anrcize der Linder durch BEPS gedndert hiitten. wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es fiir Staaten weiterhin einen Anreiz gabe, niedrige Regelsteuersdtze festvulegen: Unternchmen, die Strukturen im Ausland aufbauen wollten, wiirden dies weiterhin in Niedrigsteuerlandern tun, da dort letztlich auch eine drohende Doppelbesteuerung niedrig ausfallen wiirde. Nur ein verbindlicher Mindeststeuersatz kénne das Problem der Steuerarbitrage lésen.
VI. Thema ,.Nicdrigzins“ dankte fiir die hilfreichen Kommentare zum von der Kommission erstellten Papier, die er auf der Sitzung in Regensburg erhalten habe. Er betonte, dass sich die Kerndiskussion auf die Frage verdichten lieBe. ob eine saékulare Stagnation vorliege oder nicht bzw. welche Schlussfolgerungen sich jeweils ergiben. In diesem Zusammenhang sei es unverzichtbar, auf ein hohes Ma8 an ,,Diagnoseunsicherheit* (Rogoff) hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund komme das Papier flr den Fall des Vorliegens einer sakularen Stagnation zu der Empfehlung einer prudenten Haushaltspolitik. skizvierte kurz. die iiberarbeitete Struktur des Papiers. sprach sich dafiir aus, die Fertigstellung und Kommunikation des Papiers ziigig voranzutreiben. Die Niedrigzinsphase dauere schon eine Weile an, und das Thema geniefe eine hohe mediale Aufmerksamkeit. Der Beirat sollte daher noch in diesem Jahr seine Stellungnahme veréffentlichen. In der anschlieBenden Diskussion sprach sich ein Mitglied des Beirats dafiir aus, in der Stellungnahme stirker zu betonen, dass sich systemische Risiken vor allem aus der Nominalzinskontrahierung crgiben. Privatwirtschafiliche Institutionen (Bausparkassen, Hypothekenbanken, betriebliche Altersvorsorge) gingen langfristige Verpflichtungen ein, die am Nominalzins festgemacht seien. Bei alternativer Fokussierung auf den Realzins wtirde das Nominalzinsanderungsrisiko den privaten Haushalten bzw. Unternehmen auferlegt, wodurch Schieflagen der privatwirtschaftlichcn Institutionen vermieden wiirden. In diesem Zusammenhang wurde im Folgenden intensiv dic Bedeutung bzw. Notwendigkeit der Repulierung hinterfragt. So wurde u.a, zur Diskussion gestellt, ob Lebensversicherungen und Bausparkassen tatsichlich als systemisch zu betrachten scien, so dass sich ein moral hazard-Problem (,,too-big-to-fail“) ergebe. Méglicherweise sei das Problem cher im Bankensektor virulent. Schlussfolgerungen hierzu lieBen sich jedoch erst nach einer genaueren Analyse der einzelnen Bereiche ziehen. Vor dem Hintergrund der Diskussion wurde die grundsitzliche Frage aufgeworfen, inwiefern der Beirat hier regulatorische Empfehlungen ablciten solle. Hinsichtlich der Frage, inwiefern der Staat durch die Nicdrigzinsphase tiber einen gréBeren Finanzierungsspielraum verfiige, wurde erneut auf eine irrefiihrende Nominalzinsbetrachtung verwiesen. Bei Nullinflation entfalle der Effekt der Entwertung staatlicher Schulden, so dass der Finanzierungsspielraum tatsdchlich kleiner sei als die Nominalzinsbetrachtung nahelege. Auch hier sei die Realzinsentwicklung entscheidend. Dies sei bei der Festlegung des Tenors dai-
in den Schlussfolgerungen des Papiers zu beachten. Im Rahmen einer umfangreichen Textarbeit wurden im Anschluss inhaltliche und redaktionelle Einzelfragen erértert. AbschlieBend begriiBte § die positive Diskussion. Er habe einen breiten Konsens fiir das Papier festgestellt. Letzte Feinarbeiten kénnten in der kommenden Beiratssitzung vorgenommen werden. VIL Thema .,Ungleichheit“ dankte fiir die im Rahmen der letzten Sitzung erhaltenen Anregungen zum Gutachtenentwurf. Der Grofteil der Kommentare habe den deskriptiven Teil betroffen. Insbesondere sei der Frage nachgegangen worden, wie die deskriptiven Ergebnisse zu den Zahien der jimgsten ifo-Studie’ passten. Zudem ware nun weniger auf normative Aspekte abgestellt worden. legte einige der methodischen Anderungen dar (wa. Aktualisierung der Datenbasis, Betrachtung der Hocheinkommensstichprobe) und zeigte Unterschiede in den Abgrenzungen zur ifo-Studie auf (Einkommenskonzept, Altersgruppen. Haushalts- vs. Personenebene). Diese Unterschiede seien in einer FuBnote kommentiert. Insgesamt lasse sich festhalten, dass jeder Unterschied fiir sich genommen keine grofen Auswirkungen habe, sich in der Kumulation aufgrund der Anfalligkeit der Ungleichheitsmafe fiir kleine Anderungen jedoch ein merklich anderes Bild ergeben kinne. So entsprachen sich die Ergebnisse der beiden Untersuchungen bei Betrachtung der Nettocinkommen cher als bei Betrachtung der Bruttoeinkommen. dankte der Kommission flr die intensive Datenarbeit und sprach sich daftir aus, das Projekt ziigig abzuschlieBen. Der beobachtete Trend in Richtung etwas mehr Ungleichheit solle dabei klar kommuniziert werden, jedoch zugleich darauf hingewiesen werden, dass die Hauptdynamik hier zehn Jahre zurtickliege und sich ein Teil der Ungleichheit aus der erfolgreichen Arbeitsmarkintegration ergeben habe. In der sich anschlieBenden Diskussion wurde erértert, welche normativen Aussagen insbesondere mit Blick auf das Thema soziale Mobilitat getroffen werden sollten. Das Thema soziale Mobilitat sei in der ifo-Studie nicht aufgegriffen worden und kénne daher Teil der Kembotschaft des Beiratsgutachtens sein. Mit Blick auf die Beurteilung einer reformierten Erbschaftsteuer als Instrument zur Steigerung der sozialen Mobilitat wurde darauf ? Felbermayr, Gabriel, Michele Battisti und Sybille Lehwaid (2016). Entwicklung der Einkommensungleichheit: Daten, Fakten und Wahrnehmungen, Stiftung Familienunternchmen: Miinchen -7-
hingewiescn, dass sich die Effekte bei cincr aufkommensneutralen Reform in Grenzen halten. dic Einkommens- und Vermdgensverteilung auswirkten. Der Beirat kam iiberein, dic Richtung einer sinnvollen Bildungspolitik im Gutachten nicht zu erértern, um dessen Rahmen nicht zu sprengen. Allgemein wurde festgestellt, dass die Messung und der Vergleich von Vermégen nicht trivial seien. Bewertungsprobleme seien offensichtlich, Humankapital werde regelméBig nicht erfasst. Auch Anspriiche aus Sozialversicherungen miissten bei internationalen Vergleichen beriicksichtigt werden. Insgesamt fand der Text cine breite Zustimmung beim Beirat, so dass cin Abschluss des Gutachtens bis Jahresende angestrebt wird. VIL Thema: ,,Besteuerung und Digitale Wirtschaft* Vor dem Hintergrund des Vortrags vo! wurden mégliche Implikationen flir dic Beiratsarbeit erértert. verdeutlichte, dass dic Einladung eincs Praktikers mit dem Ziel vorgenommen worden sei, gef. eine Vorfestlegung hinsichtlich der offenen Frage zu treffen, wie der Beirat mit der Thematik umgehen solle. betonte, dass die Intention des vorgelegten Papiers eine Bestandsaufnahme gewesen sei, mit deren Hilfe vermeintliche Grundprobleme von BEPS insbesondere mit Blick auf immaterielle Wirtschaftsgiiter identifiziert werden kénnten. Offen sei jedoch, welche Konsequenzen aus einer solchen Analyse zu zichen scien. Grundsdtzlich miisse entschieden werden, ob der Beirat innerhalb des BEPS-Ansatzes evaluicren oder den OECD-Rahmen verlassen und dariiber hinausgehende Reformvorschlage entwickein solle. Eine Beeinflussung der Diskussion sei vermutlich nur innerhalb des OECD-Rahmens méglich, da sich mit einer Argumentation auBerhalb dieses Rahmens schwer Gehor verschaffen lieBe. In der anschlicBenden Diskussion wurde betont, dass cine Auscinandersctzung mit der Thematik dadurch erschwert werde, dass die Haltung Deutschlands nicht bekannt sei. Zudem miisse cincr Diskussion tiber MaBnahmen auch eine theoretische Fundicrung — bspw. mit Blick auf Fragen des Steuerwettbewerbs — vorangehen. Ein Beiratsmitglied stellte zur Diskussion, ob cine Auscinandersetzung mit der BEPS-Thematik angesichts der Dimension des BEPS-Projekts vom Beirat personell zu leisten sei, da die Thematik vermutlich nicht im iiblichen Umfang eines Gutachtens zu bearbeiten sei. Ein Mitglied des Beirats bekriftigte, dass bet Argumentation innerhalb des BEPS-Rahmens eine Problembeschreibung die einzige -g-
Moglichkeit darstelle. Alternativ sei aber durchaus zu tiberlegen, ob der Beirat nicht vielmehr eine — langfristig angelegte — perspektivische Diskussion tiber faire Mafstabe fir die Gewinnaufteilung anstoBen solle. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die GréBenordnung des Steueraufkommens, das durch Gewinnverlagerung verloren gehe, in einem gewissen Missverhdltnis zu den umfangreichen Anstrengungen im Rahmen des BEPS-Projekts stehe. Ausfiihrlich wurde diskutiert, welche Implikationen sich fiir Deutschland ergaben. Es sei zu erdértern, welche Instrumente zur Verfiigung stiinden, um sich in einem sich verscharfenden Steuerwettbewerb gut aufzustellen (Exit-Besteuerung, Patentbox, etc.). Ein Beiratsmitglied regte an zu tberpriifen, inwiefern die Aussagen des Beiratsgutachtens zur Gewinnaufteilung® aus dem Jahr 2007 heute noch gelten wtirden. eo ee . SS th a ' ral fasste die intensive Diskussion abschlieBend mit der Feststellung zusammen, dass nach wie vor eine Vielzah! von Fragen offen sei, die weiter erértert werden miissten. Er warb dafiir, den Fokus auf die Implikationen fiir die deutsche Steuer- und Finanzpolitik zu lenken. Es sei vor allem die Frage zu klaren, welche Entscheidungen und ggf. Anpassungen anstiinden bzw. wie der Gesetzgeber reagieren solle. IX. Termine und Orte 2018/2019 Fiir die Sitzungen in den Jahren 2018 und 2019 wurden folgende Termine und Orte festgelegt: [ 2018 | 2019 | - _—______-— -18./19. Januar in Miinchen -17./18. Januar in Diisseldorf/Berlin | 57 16. Marz in Berlin Oe | 14./15, Marz in Berlin/Diisseldorf | 17/18.MaiinHalle = | 16/17.MaiinHamburg— a | 5./6. Juli in Wurzburg 7 145, JuliBerlin in OO "13./14, September inBerlin 19/20. September in Berlin | '15./16. November in Berlin 721 /22.NovemberinBerlin | _ | _ a 3 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF ,,Einheitliche Bemessungsgrundlage der K6rperschaftsteuer in der Europaischen Union vom Marz 2007 (Heft 81) -9.
Aufgrund anstehender Bauarbeiten ist geplant, die Sitzungen in Berlin nicht im Detlev- Rohwedder-Haus (BMF) stattfinden zu lassen. Die Orte fiir die Tagungen im Januar und im Marz 2019 werden je nach Buchungslage in den Hotels festgelegt. X. Tagesordnung der nichsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung Hil. |Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Thema ,,Niedrigzins“ Vv. Thema ,,Ungleichheit* VI. Thema ,,Steuervergiinstigung und EU-Beihilfe* VIL. = ggf. Thema ,,Kapitalmarktunion* VI. Interne Sitzung: Vorsitzwahlen IX. Tagesordnung der nachsten Sitzung x. Verschiedenes. XI. _Verschiedenes Entfallen. Berlin, den 17. November 2016° gez. gez. -10-