2016-protokoll-nr-525

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

/ 10
PDF herunterladen
Vertraulich


                                Niederschrift 5/16
                  der 525. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats
                      beim Bundesministerium der Finanzen
                       am _15./16. September 2016 in Berlin




A.   Teilnehmer
1

Tagesordnung:

I          Mitteilungen des Vorsitzenden
Il.        Feststellung der   Tagesordnung

TH.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV,        Gesprach mit

           zu aktuellen finanzpolitischen Themen

               a
           oneal
           zu Vorschligen zur Gewinnaufteilung (BEPS)

Vi         Thema ..Niedrigzins*

VIL        Thema ,.Ungleichheit*

Vill.      Thema: ,,Besteucrung und Digitale Wirtschaft"

    IX.    Termine und Orte 2018/2019

           Tagesordnung der nachsten Sitzung

Xi.        Verschiedenes




L         Mitteilungen des Vorsitzenden
2


                      
                        
                          
                        
                        3
                      
                    

Die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen verabschiedet.


Il.     _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde mit einer redaktionellen Anderung angenommen.
                       hatte
                                  an   der   Sitzung
                                                       in   Regensburg
                                                                         nicht   teilnehmen
                                                                                              kénnen.




IV.     Gespriich      mit                                                                      zu___   aktuellen

finanzpolitischen Themen

                                       gab einen Uberblick tiber aktuelle finanzpolitische Themen.
“‘Innenpolitisch genicBe vor allem das Thema der betrieblichen Altersvorsorge eine hohe
Aufmerksamkeit. Es gehe um eine wirksame Starkung der zweiten Sdule der Altersvorsorge.

Hier stiinden vor allem Fragen der Transparenz sowie der Haftung im Vordergrund.
Als weiteres innenpolitisches Thema von hoher Aktualitét wurde die Neuordnung der Bund-
Lander-Finanzbeziehungen sowie die damit verbundene Diskussion iiber die Schaffung einer
Verkehrsinfrastrukturgesellschaft genannt.

International gehe es nach der Brexit-Entscheidung vor allem um eine Stérkung der EU-27.

Ein Ansatzpunkt sei hier insbesondere eine héhere Arbeitskraftemobilitat zur Verringerung
der Jugendarbeitslosigkeit. Ein Beiratsmitglied wies auf ein Gutachten zur Frage der
Harmonisierung der Sozialsysteme hin, das der Beirat seinerzeit im Vorfeld der EU-
 Osterweiterung erstellt hatte.’              777             regte eine mdgliche Aktualisierung dieses
 Gutachtens an.

 Mit Blick auf die bevorstehende G20-Prasidentschaft Deutschland nannte ia
 Resilience als zentrales Thema. Hier seien u.a. Fragen der Finanzarchitektur und des
 Kapitalverkehrsmanagements zu erértern. Zudem solle im Rahmen der Prdsidentschaft
 insbesondere mit Blick auf die Investitionsférderung die Koordinierungsrolle der G20 betont
 werden. Der Verhandlung sog. ,,Compacts“ komme hier eine besondere Bedeutung zu (vgl.

 Jordan Compact). Weitere G20-Themen seien Digitalisierung, FinTech/Digital Finance,
 BEPS (Base Erosion and Profit Shifting), Finanzmarktregulierung, Investitionsstarkung sowie
 die Erreichung globaler Klimaziele durch die Beseitigung von Energiesubventionen (fossil
 fuel subsidies). ae a + izeigte sich hinsichtlich der Rolle Deutschlands innerhalb der
 G20 optimistisch und betonte die hohe Bedeutung der G20 als Kommunikationsforum.

 'Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF ,,Gutachten: Freiziigigkeit und soziale Sicherung in Euro-
 pa* vom Dezember 2000 (Heft 69 der BMF-Schriftenreihe)

                                                        -4.
4

Vv.   _‘Vortrag                                                    zu Vorschligen zur

 Gewinnaufteilung (BEPS) (vgl. Anlagen)

 Zu Beginn seines Vortrags kontrastiert:                            lie politisch formulierte Zielsetzung des

 BEPS-Projekts         mit     seiner    Wahrnehmung        des    Regelwerks:        Angekiindigt   als    gréBte

 Weiterentwicklung im internationalen Steuerrecht seit 100 Jahren sei durch die Finalisierung

 des BEPS-Reports 2015 ein Regelwerk geschaffen worden, das uneindeutig in Zic! und

 Umsetzung sei. So enthalte es nur allgemeine Grundsiétze zu Verrechnungspreisen, ohne

 hinreichende Trennscharfe aufzuweisen. Durch konkrete Anderung der OECD Transfer

 Pricing Guidelines (BEPS-Report, Actions 8-10) sei ein soft Jaw geschaffen worden, dessen

 Anwendung keine weitere gesetzliche Umsetzung auf nationaler Ebene erfordere. Ziel dieser

 Anderung sei der Ersatz des traditionellen Verrechnungspreissystems durch ein System
 gewesen, dessen Ergebnis in starkerer Ubereinstimmung mit der Wertschépfung stehc.

 Insgesamt sei problematisch, dass es keine zeitliche und thematische Synchronisierung der

 nationalen Bemiihungen gebe: Es gehe auf nationaler Ebene vornehmlich um das Schlieben

von Steuerliicken. Dagegen stehe die Vermcidung von Doppelbesteuerung nicht im Fokus.

Ferner sei es zwar beachtlich, dass sich die Staaten in kurzer Zeit auf ein gemeinsames

Regelwerk geeinigt hatten. Mit Blick auf die Anti-BEPS-Direktive der EU betonte

            jedoch, dass das Einstimmigkeitsprinzip zugleich als Hemmschuh fir weitere

Verdnderungen angeschen werden miisse. So solle bspw. die deutsche Zinsschranke EU-weit

gelten, wahrend sie national beim BVerfG auf dem Priifstand stehe.

Anhand akzentuierter Beispiele verdeutlichte                                  seinen Hauptkritikpunkt, dass

allgemeine     Programmsdtze            nicht   dazu    geeiynet   seien,    eine    Steuerschukl    bzw.    eine

Bemessungsgrundlage konkret festzulegen. Dies schaffe Planungs- und Rechtsunsicherheit in

den Unternehmen, Zudem sei nicht von allen Landern eine verbindliche Regelung zur

Streitbeilegung        vereinbart     worden,     woraus    sich    cin     massives    Wiederaufireten      von

Doppelbesteuerung ergeben kénne.


In der anschlieBenden Diskussion wurde u.a. erértert, inwieweit sich die strategischen Anrcize

der Linder durch BEPS gedndert hiitten.                            wies in diesem Zusammenhang darauf

hin, dass es fiir Staaten weiterhin einen Anreiz gabe, niedrige Regelsteuersdtze festvulegen:

Unternchmen, die Strukturen im Ausland aufbauen wollten, wiirden dies weiterhin in

Niedrigsteuerlandern tun, da dort letztlich auch eine drohende Doppelbesteuerung niedrig

ausfallen    wiirde.     Nur    ein     verbindlicher    Mindeststeuersatz          kénne   das   Problem    der

Steuerarbitrage lésen.
5

VI.    Thema ,.Nicdrigzins“

               dankte fiir die hilfreichen Kommentare zum von der Kommission erstellten

Papier, die er auf der Sitzung in Regensburg erhalten habe. Er betonte, dass sich die
Kerndiskussion auf die Frage verdichten lieBe. ob eine saékulare Stagnation vorliege oder nicht
bzw. welche Schlussfolgerungen sich jeweils ergiben. In diesem Zusammenhang sei es
unverzichtbar, auf ein hohes Ma8 an ,,Diagnoseunsicherheit* (Rogoff) hinzuweisen. Vor
diesem Hintergrund komme das Papier flr den Fall des Vorliegens einer sakularen Stagnation
zu der Empfehlung einer prudenten Haushaltspolitik.                         skizvierte kurz. die

iiberarbeitete Struktur des Papiers.

                  sprach sich dafiir aus, die Fertigstellung und Kommunikation des Papiers

ziigig voranzutreiben. Die Niedrigzinsphase dauere schon eine Weile an, und das Thema
geniefe eine hohe mediale Aufmerksamkeit. Der Beirat sollte daher noch in diesem Jahr seine
Stellungnahme veréffentlichen.

In der anschlieBenden Diskussion sprach sich ein Mitglied des Beirats dafiir aus, in der

Stellungnahme stirker zu betonen, dass sich systemische Risiken vor allem aus der
Nominalzinskontrahierung      crgiben.   Privatwirtschafiliche   Institutionen   (Bausparkassen,
Hypothekenbanken, betriebliche Altersvorsorge) gingen langfristige Verpflichtungen ein, die
am Nominalzins festgemacht seien. Bei alternativer Fokussierung auf den Realzins wtirde das
Nominalzinsanderungsrisiko den privaten Haushalten bzw. Unternehmen auferlegt, wodurch

Schieflagen der privatwirtschaftlichcn Institutionen vermieden wiirden.

In diesem Zusammenhang wurde im Folgenden intensiv dic Bedeutung bzw. Notwendigkeit
der Repulierung hinterfragt. So wurde u.a, zur Diskussion gestellt, ob Lebensversicherungen

und Bausparkassen tatsichlich als systemisch zu betrachten scien, so dass sich ein moral

hazard-Problem (,,too-big-to-fail“) ergebe. Méglicherweise sei das Problem cher im
Bankensektor virulent. Schlussfolgerungen hierzu lieBen sich jedoch erst nach einer
genaueren Analyse der einzelnen Bereiche ziehen. Vor dem Hintergrund der Diskussion
wurde die grundsitzliche Frage aufgeworfen, inwiefern der Beirat hier regulatorische

Empfehlungen ablciten solle.

Hinsichtlich der Frage, inwiefern der Staat durch die Nicdrigzinsphase tiber einen gréBeren

Finanzierungsspielraum verfiige, wurde erneut auf eine irrefiihrende Nominalzinsbetrachtung

verwiesen. Bei Nullinflation entfalle der Effekt der Entwertung staatlicher Schulden, so dass

der Finanzierungsspielraum tatsdchlich kleiner sei als die Nominalzinsbetrachtung nahelege.

Auch hier sei die Realzinsentwicklung entscheidend. Dies sei bei der Festlegung des Tenors

                                              dai-
6

in den Schlussfolgerungen des Papiers zu beachten.

 Im    Rahmen     einer    umfangreichen      Textarbeit    wurden     im   Anschluss      inhaltliche    und

 redaktionelle Einzelfragen erértert. AbschlieBend begriiBte §                                 die positive

 Diskussion. Er habe einen breiten Konsens fiir das Papier festgestellt. Letzte Feinarbeiten

 kénnten in der kommenden Beiratssitzung vorgenommen werden.




 VIL Thema .,Ungleichheit“


                dankte fiir die im Rahmen der letzten Sitzung erhaltenen Anregungen zum

 Gutachtenentwurf. Der Grofteil der Kommentare habe den deskriptiven Teil betroffen.

 Insbesondere sei der Frage nachgegangen worden, wie die deskriptiven Ergebnisse zu den

Zahien der jimgsten ifo-Studie’ passten. Zudem ware nun weniger auf normative Aspekte
abgestellt worden.

                                      legte    einige    der methodischen       Anderungen       dar     (wa.
Aktualisierung der Datenbasis, Betrachtung der Hocheinkommensstichprobe) und zeigte

Unterschiede in den Abgrenzungen zur ifo-Studie auf (Einkommenskonzept, Altersgruppen.

Haushalts- vs. Personenebene). Diese Unterschiede seien in einer FuBnote kommentiert.

Insgesamt lasse sich festhalten, dass jeder Unterschied fiir sich genommen keine grofen

Auswirkungen habe, sich in der Kumulation aufgrund der Anfalligkeit der Ungleichheitsmafe

fiir kleine Anderungen jedoch ein merklich anderes Bild ergeben kinne. So entsprachen sich
die Ergebnisse der beiden Untersuchungen bei Betrachtung der Nettocinkommen cher als bei

Betrachtung der Bruttoeinkommen.

                dankte der Kommission flr die intensive Datenarbeit und sprach sich daftir aus,

das Projekt ziigig abzuschlieBen. Der beobachtete Trend in Richtung etwas mehr Ungleichheit

solle dabei klar kommuniziert werden, jedoch zugleich darauf hingewiesen werden, dass die

Hauptdynamik hier zehn Jahre zurtickliege und sich ein Teil der Ungleichheit aus der

erfolgreichen Arbeitsmarkintegration ergeben habe.

In der sich anschlieBenden Diskussion wurde erértert, welche normativen Aussagen

insbesondere mit Blick auf das Thema soziale Mobilitat getroffen werden sollten. Das Thema

soziale Mobilitat sei in der ifo-Studie nicht aufgegriffen worden und kénne daher Teil der

Kembotschaft des Beiratsgutachtens sein. Mit Blick auf die Beurteilung einer reformierten

Erbschaftsteuer als       Instrument zur      Steigerung der sozialen         Mobilitat    wurde    darauf


? Felbermayr, Gabriel, Michele Battisti und Sybille Lehwaid (2016). Entwicklung der Einkommensungleichheit:
Daten, Fakten und Wahrnehmungen, Stiftung Familienunternchmen: Miinchen

                                                   -7-
7

hingewiescn, dass sich die Effekte bei cincr aufkommensneutralen Reform in Grenzen halten.



dic Einkommens- und Vermdgensverteilung auswirkten. Der Beirat kam iiberein, dic

Richtung einer sinnvollen Bildungspolitik im Gutachten nicht zu erértern, um dessen Rahmen
nicht zu sprengen. Allgemein wurde festgestellt, dass die Messung und der Vergleich von

Vermégen nicht trivial seien. Bewertungsprobleme seien offensichtlich, Humankapital werde

regelméBig    nicht   erfasst.   Auch   Anspriiche    aus     Sozialversicherungen   miissten   bei

internationalen Vergleichen beriicksichtigt werden.

Insgesamt fand der Text cine breite Zustimmung beim Beirat, so dass cin Abschluss des

Gutachtens bis Jahresende angestrebt wird.




VIL Thema: ,,Besteuerung und Digitale Wirtschaft*

Vor dem Hintergrund des Vortrags vo!                        wurden mégliche Implikationen flir dic

Beiratsarbeit erértert.                   verdeutlichte, dass dic Einladung eincs Praktikers mit

dem Ziel vorgenommen worden sei, gef. eine Vorfestlegung hinsichtlich der offenen Frage zu

treffen, wie der Beirat mit der Thematik umgehen solle.

                 betonte, dass die Intention des vorgelegten Papiers eine Bestandsaufnahme

gewesen sei, mit deren Hilfe vermeintliche Grundprobleme von BEPS insbesondere mit Blick
auf immaterielle Wirtschaftsgiiter identifiziert werden kénnten. Offen sei jedoch, welche

Konsequenzen aus einer solchen Analyse zu zichen scien. Grundsdtzlich miisse entschieden

werden, ob der Beirat innerhalb des BEPS-Ansatzes evaluicren oder den OECD-Rahmen

verlassen und dariiber hinausgehende Reformvorschlage entwickein solle. Eine Beeinflussung

der Diskussion sei vermutlich nur innerhalb des OECD-Rahmens méglich, da sich mit einer

Argumentation auBerhalb dieses Rahmens schwer Gehor verschaffen lieBe.

In der anschlicBenden Diskussion wurde betont, dass cine Auscinandersctzung mit der

Thematik dadurch erschwert werde, dass die Haltung Deutschlands nicht bekannt sei. Zudem

miisse cincr Diskussion tiber MaBnahmen auch eine theoretische Fundicrung — bspw. mit

Blick auf Fragen des Steuerwettbewerbs — vorangehen. Ein Beiratsmitglied stellte zur

Diskussion, ob cine Auscinandersetzung mit der BEPS-Thematik angesichts der Dimension

des BEPS-Projekts vom Beirat personell zu leisten sei, da die Thematik vermutlich nicht im

iiblichen Umfang eines Gutachtens zu bearbeiten sei. Ein Mitglied des Beirats bekriftigte,

dass bet Argumentation innerhalb des BEPS-Rahmens eine Problembeschreibung die einzige



                                               -g-
8

Moglichkeit darstelle. Alternativ sei aber durchaus zu tiberlegen, ob der Beirat nicht vielmehr
     eine — langfristig angelegte — perspektivische Diskussion tiber faire Mafstabe fir die

     Gewinnaufteilung anstoBen solle.

     Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die GréBenordnung des Steueraufkommens, das

     durch Gewinnverlagerung verloren gehe, in einem gewissen Missverhdltnis zu den
    umfangreichen Anstrengungen im Rahmen des BEPS-Projekts stehe.

    Ausfiihrlich wurde diskutiert, welche Implikationen sich fiir Deutschland ergaben. Es sei zu
    erdértern, welche Instrumente zur Verfiigung stiinden, um sich in einem sich verscharfenden

    Steuerwettbewerb gut aufzustellen (Exit-Besteuerung, Patentbox, etc.). Ein Beiratsmitglied

    regte an zu tberpriifen, inwiefern die Aussagen des Beiratsgutachtens zur Gewinnaufteilung®
    aus dem Jahr 2007 heute noch gelten wtirden.
eo         ee




.
SS
      th
             a
                 ' ral fasste die intensive Diskussion abschlieBend mit der Feststellung zusammen,

    dass nach wie vor eine Vielzah! von Fragen offen sei, die weiter erértert werden miissten. Er

    warb dafiir, den Fokus auf die Implikationen fiir die deutsche Steuer- und Finanzpolitik zu

    lenken. Es sei vor allem die Frage zu klaren, welche Entscheidungen und ggf. Anpassungen

    anstiinden bzw. wie der Gesetzgeber reagieren solle.




    IX.    Termine und Orte 2018/2019

    Fiir die Sitzungen in den Jahren 2018 und 2019 wurden folgende Termine und Orte festgelegt:

    [                      2018                         |                       2019                     |
                                      -     _—______-—




    -18./19. Januar in Miinchen                         -17./18. Januar in Diisseldorf/Berlin        |
    57 16. Marz in Berlin             Oe | 14./15, Marz in Berlin/Diisseldorf                    |
    17/18.MaiinHalle =                         | 16/17.MaiinHamburg—                             a
    | 5./6. Juli in Wurzburg 7            145, JuliBerlin
                                                    in                               OO
    "13./14, September inBerlin                             19/20. September in Berlin               |
    '15./16. November in Berlin                       721 /22.NovemberinBerlin                       |
                                _              |                  _                              a




    3 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF ,,Einheitliche Bemessungsgrundlage der
    K6rperschaftsteuer in der Europaischen Union vom Marz 2007 (Heft 81)

                                                      -9.
9

Aufgrund anstehender Bauarbeiten ist geplant, die Sitzungen in Berlin nicht im Detlev-

Rohwedder-Haus (BMF) stattfinden zu lassen. Die Orte fiir die Tagungen im Januar und im

Marz 2019 werden je nach Buchungslage in den Hotels festgelegt.




X.      Tagesordnung der nichsten Sitzung

 I.       Mitteilungen des Vorsitzenden

 I.       Feststellung der Tagesordnung

 Hil.     |Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.      Thema ,,Niedrigzins“

 Vv.      Thema ,,Ungleichheit*

 VI.      Thema ,,Steuervergiinstigung und EU-Beihilfe*

 VIL. = ggf. Thema ,,Kapitalmarktunion*

 VI.      Interne Sitzung: Vorsitzwahlen

 IX.      Tagesordnung der nachsten Sitzung

 x.        Verschiedenes.




XI.     _Verschiedenes

Entfallen.




Berlin, den 17. November 2016°

gez.                                                            gez.




                                              -10-
10