2017-protokoll-nr-529

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

/ 10
PDF herunterladen
BEsgn
1

B.

        Mitteilungen des Vorsitzenden
 il.    Feststellung der Tagesordnung
 TH.    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 Iv.    ‘Thema ,.Kapitalmarktunion* — Teilaspekt CCTB
        Thema .,KrankenhausfinanzierungTM
 VIL     Diskussion neucr Themen
         gof. Entwurf zum Ehegattensplitting
 VIL.    Interne Sitzung: Vorbesprechung Zuwahlen
 VIL.    Tagesordnung der nachsten Sitzung
 IX.     Verschiedenes




L       Mitteilungen des Vorsitzenden
2

iL.   Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde unter Hinzuftigung des Tagesordnungspunkts »US-Reformvorschlag:
3

Hf.    _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Das Protokoll zur vorherigen Sitzung wurde unter Streichung des ersten Satzes auf 8. 13
angcnommen.




IV. Thema ,.Kapitalmarktunion - Teilaspekt CCTB*
                   erlduterte den vorlicgenden Entwurf fiir eine Stellungnahme, die einen Teil der
urspriinglichen Punktation zur Kapitalmarktunion nun ausfihrlicher behandele. Ankntipfungspunkt
sei der Aktionsplan zur Kapitalmarktunion, der Vorschlage zur Unternchmensbesteuerung enthalte.
Scit Oktober 2016 gebe es einen neuen Richtlinien-Vorschlag fiir eine Gemeinsame
Kérperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB), bei der die Konsolidierung nicht mehr zwingend
vorgeschricben sci. Bei der Gewinnermittlung sei nun ein kalkulatorischer Eigenkapitalzinsabzug
vorgeschen, der jedoch keine Allowance for Corporate Equity (ACE) in Reinform sei. Bei der
vorgeschlagenen Allowance for Growth and Investment (AGI) sinke die anzurechnende
Figenkapitalbasis alle 10 Jahre auf Null.            betonte, dass die Diskriminierung der
Eigenkapitalfinanzierung in Unternehmen durch cine ACE beseitigt werden kann. Da dieses
Instrument jedoch nicht auf die Kérperschaftsteuer begrenzt bleiben kann und weitere Anpassungen
bei der Einkommensteuer erfordere, wiirde die EU hiermit ihre Kompetenzen tiberschreiten. Hinzu
kame. dass eine ACE die Steuerbemessunysgrundlage schmilere, was zu tariflichen
Steuersatzerhéhungen ftihre, wenn das gleiche Aufkommen erzielt werden solle. Fthrte man ein
solches Instrument cin. wlirde die EU zu einem fiir Gewinnverlagerungen hochattraktiven Standort
und es sci mit Abwehrma8nahmen anderer Staaten zu rechnen. Dartiber hinaus gebe es die
Méglichkeit die Neutralitatsverzerrung auf nationaler Ebene zu beheber      vies auch auf
die Problematik von hohen Verlustvortrigen in Start-Ups hin, die beim Bérsengang in der
Vergangenheit untergegangen seien. Mit der cingefiihrten neuen Regelung bleiben diese nun
erhalten, wenn das Unternchmen nicht den Geschaftszweig andere.

Der Beirat begrii®te den Entwurf und sah das Thema als wichtig an. Die Mitglieder sprachen sich
dafiir aus. sich auf diesen Teilaspekt der Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung innerhalb der
 gemeinsamen Bemessungsgrundlage zu konzentrieren und nicht den gesamten Richtlinien-Vorschlag
 vu adressieren.

 Zu Beginn der Diskussion wurde angeregt, starker dic Probleme darzustellen, die aus der
 Eigenkapitaldiskriminierung resultieren. Es wurde zu Bedenken gegeben, dass mit Einfiihrung des
 konkreten AGI-Vorschlags die steuerliche Behandlung von Alt- und Neu-Eigenkapital verzerrt
4

wide. Alt-Kapitalbesitzer wiirden dabei benachtciligt. Diese Verteilungseffekte sollten in der

  Stellungnahme angesprochen werden. Die Idee eines Eigenkapitalzinsabzugs fiir Neu-Kapital sei

 nicht neu; auch der Sachverstandigenrat habe ihn vorgeschlagen, und es gab dieses Instrument

 bereits   in   Osterreich.    Allerdings   waren   die    Befolgungskosten      fiir   den   Nachweis    des
 Eigenkapitalzuwachses so hoch, dass dieser wenig genutzt wurde. Angesprochen werden solle auch

 die Frist von 10 Jahren, nach der die Eigenkapitalbasis angepasst werden solle. Auf Nachfrage bei

 der EU-Kommission konnte diese Frist nicht sachlich begriindet werden. Kritisiert wurde auch. dass

 die AGI fiir Unternehmen mit einem jahrlichen Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro zwingend sein

 solle. Dies hatte negative Auswirkungen auf die Rechtsformneutralitét und miisse dann fir alle

 Unternehmen gelten.


 Der Beirat unterstiitzte einmiitig den Inhalt der Stellungnahme. Die Einfiihrung ciner AGI stelle

 einen gravierenden Eingriff in die Steuersysteme der Mitglicdstaaten dar. Es sci nicht klar, wie das

jeweilige nationale Gesamtsteuersystem (Tarife. Steuerstruktur) darauf reagiere, was weitreichende

 Auswirkungen haben kénne. Um die Verzerrung zu beseitigen, gebe es mehrere Lisungswege.

weshalb es der Beirat ablehne, dass die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf ein bestimmtes

Instrument festlegen wolle. Uber ein Instrument zur Beseitigung der Diskriminierung bei der

Eigenkapitalfinanzierung solle subsidiar auf nationaler Ebene entschieden werden.


Der Beirat verabschiedete die Stellungnahme einstimmig und beschloss folgendes Verfahren:


    °   Die Kommission erstellt unter Berticksichtigung der Diskussion eine vorlaufige Endfassung

        und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an                   )

    ¢   Kommentare und Verbesserungsvorschlége sind dann innerhalb von 14 Tagen schriftlich an

        die Kommission zu richten (cc. an                                          ).

    e   Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per E-Mail

        zugeleitet wird (cc. an              I

   *    Innerhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich die

        Notwendigkeit    der    Wiedervorlage    auf der    nachsten   Sitzung    anzeigen    (cc.   an

                                        ). Ansonsten gilt die Stellungnahme als angenommen.




                                       orlauterten ihre Punktation an Hand der Gliederung. Es gebe in

Deutschland Anhaltspunkte fiir eine Uberversorgung im Krankenhaussektor, die kritisch gesehen

werde. Als Ursachen hierfiir scien moralische Risiken scitens der Versicherungsnehmer und cine
5

angebotsinduzierte Nachfrage seitens der Leistungserbringer auszumachen. Als ursachengerechte
Instrumente kénnten gegen moralische Risiken bei den Versicherungsnchmerm Selbsthalte oder
Primien    eingefiihrt   werden.   Die    angebotsinduzierte   Nachfrage       kénnte   durch   ein

Versorgungsmanagement durch die Krankenkassen cingedammt werden, das Begrenzungen bei der
Arzt- und Behandlungswahl beinhalte.                 serichtete von der Knappschaftsversicherung,
die in der Ruhrregion ein Gesundheitsnetz mit eigenen Krankenhausern betreibe und seit Ende der
1990er Jahre unter der Bezeichnung prosper/proGesund einen speziellen Versicherungstarif mit
Versorgungsmanagement anbicte. Ohne Leistungen einschranken zu miissen, habe man bis zu 20%
geringere Kosten.

              sprach sich dafiir aus. dass Krankenversicherungen selektiv kontrahieren und mehr

unternehmerische Verantwortung tibernehmen miissen. Die Ursache fiir die Fehlsteuerung bei der
stationdren Kapazitatsplanung in den Krankenhiusern wurde durch die duale Finanzierung von
Krankenhadusern durch die Bundeslinder und die Krankenkassen begiinstigt. Hierdurch wiirden
Kosten externalisiert. Der Entwurf enthalte bislang noch keine Empfehlungen.

In der Diskussion im Beirat gab es unterschiedliche Meinungen. ob als Ursache fiir Fehlsteuerungen
cher moralische Risiken oder angebotsinduzierte Nachfrage vorherrschen. Finige Mitglieder
au®erten sich dahingehend, dass beides schwierig voneinander zu trennen sei. Es wurde angeregt, als
weitere Ursache fiir eine Fehlsteuerung das Third party moral hazard aufzunehmen. Problematisiert
wurde die Externalisierung der Kosten tiber dic duale Finanzierung. Es wurde darauf hingewiesen,
dass auch die Kommunen ein Interesse daran haben, Krankenhduser als soziale Zentren zu erhalten.

Weiter wurde dic Frage aufgeworfen, wic in cinem kiinftigen System Deckungsbeitrige
erwirtschaftet bzw. Fixkosten abgedeckt werden sollten, wenn es weiterhin unterschiedliche
institutionelle Triger gebe. Als Lésung wurde ein zweiteiliger Tarif innerhalb einer Genossenschaft
vorgeschlagen: ein fester Monatsbetrag mit einem zusdtzlichen Tarif auf Basis der Grenzkosten der
Behandlung. Es wurde dafiir plidiert, den Selbstbehalt bzw. die Priimie einkommensunabhangig
auszugestalten, Die Kostencinsparung solle direkt weitergegeben werden. Es wurde zu bedenken

gegeben, dass zu starke Anreize auf Pramien/Erstattungen zu einer Unterversorgung filhren konnen.
Deshalb sei es nétig, Pflichtuntersuchungen vorzusehen.

Kinigen Beiratsmitgliedern crschien die Lésung, das Versorgungsmanagement bei der Krankenkasse

anzusicdeln, zu einseitig. Dem wurde erwidert, dass die Krankenkassen tiber die relevanten Daten fir
das Versorgungsmanagement verfiigen. Es wurde zur Debatte gestellt, das Versorgungsmanagement

alternativ im Krankenhaus anzusicdeln. Bei Selbstzahlern entstehen starke Anrcize, sich selbst zu
6

informieren. Durch eine gefinderte Informationslage bei den Patienten wiirde sich auch der Markt

 verandern.


Der Beirat pladierte dafiir, sich weiter mit dem Thema zu befassen. Die Kommission wird die

Vorlage weiter ausarbeiten, um sie auf der ndchsten Sitzung weiter zu diskutieren,




VI. Neue Themen

a) Ehegattensplitting


                              fiihrte cinleitend an, dass sich in Deutschland die gesellschaftlichen

Rahmenbedingungen stark             verindert haben und daher auch die steuerliche                 Regelung des

Ehegattensplittings tiberdacht werden solle. Die vorgelegte Punktation stelle die Gkonomische

Wirkung in den Vordergrund: Beim Ehegattensplitting scicn dic Grenzsteuersdtze fiir den
Zweitverdiener hdher als bei der Einzelveranlagung. Dort sei das Arbeitsangebot jedoch besonders

elastisch.    Dies   wiirde   der   Optimalsteuertheorie      zuwider   laufen,   dic     die   Besteucrung   von

unelastischen Faktoren empfichlt. Das Verfassungsrecht sehe den Schutz der Ehe vor. allerdings
bestehen weitere Moéglichkeiten, dies steuerlich umzusetzen.                 Als Alternativen werden ein
iibertragbarer Grundfreibetrag, die Ubertragbarkeit des Einkommens mit einer Obergrenze sowie das
Familiensplitting vorgeschlagen.

Das Thema wurde vom Beirat positiv aufgenommen. Es wurde einmiitig die Auffassung geteilt. dass

unter den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen Alternativen zum Ehegattensplitting denkbar
seien. Es wurde angcregt, das Gutachten breiter anzulegen und Fragen der Verteilung und
insbesondere der intra-familiiren Verteilung aufzunehmen. Auch die Humankapitalbildung vor der

Ehe sowie die Ausgestaltung des Scheidungs- und Unterhaltsrechts spielten cine Rolle. Fs wurde
angemerkt, dass die Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt in Deutschland hoch ist, die
angebotenen      Arbeitsstunden      jedoch   relativ    gering.   Insgesamt      hinge     die   Wirkung     des

Ehegattensplittings auch mit dem Grad der Progression im Einkommensteuertarif zusammen.

Zentral fiir die Diskussion war die Frage, inwieweit die Kritik am Ehegattensplitting bestimmte

Lebensentwiirfe wertet. Das fehlende Arbeitsangebot von Zweitverdienern sei oftmals cine private

Lebensentscheidung zu Gunsten der Kindererziehung, hier kénne keine normative Wertung

vorgenommen werden. Es wurde eingewandt, dass das Ehegattensplitting unabhangig von Kindern

gewahrt werde. Es wurden zwei Perspektiven auf die Familie angesprochen: auf der einen Seite die

Beckersche Sichtweise einer Familie, in der ein einzelner Entscheider vorherrsche. Wird die
Produktion im Haushalt berticksichtigt kann das Ehegattensplitting in diesem Kontext eine


                                                        -7-
7

produktionseffiziente Bestcucrung darstellen. Auf der anderen Seite gebe es die Vorstellung einer

kooperativen Familic, in der Verhandlungen zwischen den Familienmitgliedern gefiihrt werden. Das

Ehegattensplitting verandere hier den ,.Drohpunkt* bei Verhandlungen.


Weiter wurde gefragt, wie die Sozialversicherungen beriicksichtigt werden kénnen. Es wurden die

Mitversicherung von Partner und Kindern in den gesetzlichen Krankenkassen genannt und dic

Wirkung auf die Abgabenbelastung. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies auch mit der Héhe der

Beitragsbemessungsgrenze zusammenhinge.          Die Erweiterung des Themas um den Aspekt der

Verzahnung mit der Sozialversichcrung wurde allgemein befiirwortet.


Mehrere Beiratsmitglieder sprachen sich fiir eine erweiterte theoretische Fundierung der Thematik

aus. Allerdings bestand Einigkcit, dass das Arbeitsangebot des Zweitverdieners im Vordergrund

sitchen solle. Begriindungen und Reformvorschlige sollen aufgezeigt werden, ohne dass es zwingend

scl.   sich   auf   cinen   Reformvorschlag   festzulegen.                         wurde   mit   der

“7usammenstellung einer Kommission beauftragt.




b) US-Steuerreform: Destination-Based Cash Flow Tax


                    crlauterte einleitend, dass das vorliegende Papier lediglich als Input fiir cine

Diskussion im Beirat gedacht sei. Es nehme das Steuerkonzept der US-Abgeordneten Ryan/Brady

als Ausgangspunkt, das nach der Wahl von US-Prasident Trump an politischer Bedeutung gewonnen

hatte. Mit der Einftihrung einer Destination-Based Cash Flow Tax (DBCFT) wiirde die USA eine

Stcucroase werden, da Grenvinvestitionen steuerfrei gestellt wiirden. Dariiber hinaus wiirden durch

den Grenzausgleich (Border Adjustment) starke Anreize entstehen, in den USA zu investieren und

die BEPS-Problematik wtirde sich verschirfen.


Nach dem ktirzlich veréffentlichten Eckpunkte-Papier der US-Regierung sei es aber nicht klar, ob

cine Destination-Based Cash Flow Tax (DBCFT) tiberhaupt noch eingefiihrt werden solle. Mit der

Anktindigung, die Unternehmensteuersiitve auf 15% zu senken, wiirden sich dennoch - wenn auch in

abgeschwichter Form - der Steuerwettbewerb verschdrfen und Investitionsanreize gesetzt. Es stelle

sich dic Frage, wie Deutschland darauf reagieren kGnne.


Das Thema wurde vom Beirat begrii®t und im Zusammenhang mit BEPS diskutiert. Es wurde

eingeworfen, dass multinationale Unternehmen bereits jetzt schon sehr geringe Steuern zahlen. Eine

US-Steuersenkung werde deshalb vielleicht keine groBe Auswirkungen haben. Dem wurde erwidert,

dass bei Unternehmen, die in den USA und der EU tatig seien, die Gesamtstcuerquote zu betrachten

sei. Die Steuerbelastung sei mit 39% in den USA sehr hoch. Bei diesen Unternehmen wiirde mit der



                                                  -g-
8

Steuersenkung ein Anreiz entstehen, mehr Geschiftstatigkeit in die USA zu verlagern. Auch sei eine

    komplette Steuervermeidung nicht wahrscheinlich. Es herrsche die Vermutung vor, dass die Kosten

    der Steuervermeidung ab einem gewissen Punkt so hoch seien, dass sich eine Ausweitung nicht mehr

    lohnt. Auch wenn Effektivsteuersatze fiir die Unternehmen wichtiger seien, wurde jedoch betont.

    dass ein Steuersatz von 15% eine massive Signalwirkung hitte.


    Bei den Auswirkungen einer DBCFT wurden Uberlegungen angestellt, ob die Vorteile fiir die

    heimische Wirtschaft nicht tiber Preise und Wechselkurse neutralisiert werden. Ebenso wurde im

    Hinblick auf die Repatriierung von Auslandsvermégen die Frage gestellt, wie sich dies auf das

    Investitionsverhalten auswirken wiirde. Aus Sicht der US-Regierung kénne es durchaus fiskalisch

vorteilhaft sein, von Zeit zu Zeit eine zeitlich befristete SteuerermaBigung (Tax holiday) zu erlauben,

auch wenn das Steuersystem damit an Glaubwiirdigkeit verliere.


Im        Beirat    wurde    die   Gefahr     gesehen,     dass   die   Einfiihrung        einer   DBCFT         einen

Steuersenkungswettlauf auslésen             kénne,   der   Verteilungsfragen    beriihre.    Es    wurde   ebenfalls

angesprochen, inwieweit die Einftihrung einer modifizierten DBCFT in Deutschland ein Instrument

mit Blick auf die hohen Leistungsbilanztiberschtisse sein kénne. Ein anderes Instrument konnten

Mehrwertsteuersenkungen sein. Es wurde allerdings eingewandt, dass diese Politik letztendlich

bedeuten wiirde, dass zur Schwadchung der Wettbewerbsfihigkeit der deutschen Unternehmen die

2008 gemachten Reformen wieder riickgingig gemacht werden, als Sozialversicherungsbeitrage

gesenkt und die Mehrwertsteuer heraufgesetzt wurden. Es herrschte Einigkeit im Beirat, dass es nicht

Ziel der deutschen Politik sein kénne, den heimischen Standort zu schwdchen. Weiter wurde

angemerkt,         dass   eine   DBCFT      viele    BEPS-Probleme      lésen    wiirde,     wie    z.B.   die    der

Verrechnungspreise oder der Finanzierungsneutralitaét.             Allerdings    kénne      sie nicht von    einem

einzelnen Land wie Deutschland isoliert eingefiihrt werden.


Es wurde beschlossen, die weitere Entwicklung in den USA zu beobachten.




c) Weitere neue Themen


e     Als weitere mégliche neue Themen wurden vorgeschlagen:

      o   Deutsche Leistungsbilanztiberschiisse



      o   Staat als Eigentiimer
9

VIL. Tagesordnung der nachsten Sitzung

I.      Mitteilungen des Vorsitzenden

IE.     Feststcllung der Tagesordnung

{lf.   | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV.     Diskussion mit

V.       Thema ..Steuervergiinstigung und EU-Beihilfe*

VI.     Thema .,.Krankenhausfinanzierung“

VI.     Diskussion neuer    Themen

        get. Punktationen zu den Themen:

               e   Deutsche Leistungsbilanztiberschtisse

               e   Verteidigungsausyaben in Biindnisscn

               e   Staat als Kigentiimer

VIL.    Interne Sitzung: Zuwahl von zwei neuen Mitgliedern
IX.     Tagesordnung der nichsten Sitzung

Xx.     Verschiedenes,



IX. Verschiedenes

Mit Blick auf den Besuch vo                      auf der folgenden Beiratssitzung in Frankfurt/Main
wurde angeregt, grundsdtzlich engeren Kontakt                     zu halten. Dem Vorschlag wurde

einmiitig vom Beirat zugestimmt.




 Berlin, den 7. Juli 2017

pez.                                                       Bez.




                                                -10-
10