2017-protokoll-nr-529
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
BEsgn
B. Mitteilungen des Vorsitzenden il. Feststellung der Tagesordnung TH. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Iv. ‘Thema ,.Kapitalmarktunion* — Teilaspekt CCTB Thema .,KrankenhausfinanzierungTM VIL Diskussion neucr Themen gof. Entwurf zum Ehegattensplitting VIL. Interne Sitzung: Vorbesprechung Zuwahlen VIL. Tagesordnung der nachsten Sitzung IX. Verschiedenes L Mitteilungen des Vorsitzenden
iL. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde unter Hinzuftigung des Tagesordnungspunkts »US-Reformvorschlag:
Hf. _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll zur vorherigen Sitzung wurde unter Streichung des ersten Satzes auf 8. 13 angcnommen. IV. Thema ,.Kapitalmarktunion - Teilaspekt CCTB* erlduterte den vorlicgenden Entwurf fiir eine Stellungnahme, die einen Teil der urspriinglichen Punktation zur Kapitalmarktunion nun ausfihrlicher behandele. Ankntipfungspunkt sei der Aktionsplan zur Kapitalmarktunion, der Vorschlage zur Unternchmensbesteuerung enthalte. Scit Oktober 2016 gebe es einen neuen Richtlinien-Vorschlag fiir eine Gemeinsame Kérperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB), bei der die Konsolidierung nicht mehr zwingend vorgeschricben sci. Bei der Gewinnermittlung sei nun ein kalkulatorischer Eigenkapitalzinsabzug vorgeschen, der jedoch keine Allowance for Corporate Equity (ACE) in Reinform sei. Bei der vorgeschlagenen Allowance for Growth and Investment (AGI) sinke die anzurechnende Figenkapitalbasis alle 10 Jahre auf Null. betonte, dass die Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung in Unternehmen durch cine ACE beseitigt werden kann. Da dieses Instrument jedoch nicht auf die Kérperschaftsteuer begrenzt bleiben kann und weitere Anpassungen bei der Einkommensteuer erfordere, wiirde die EU hiermit ihre Kompetenzen tiberschreiten. Hinzu kame. dass eine ACE die Steuerbemessunysgrundlage schmilere, was zu tariflichen Steuersatzerhéhungen ftihre, wenn das gleiche Aufkommen erzielt werden solle. Fthrte man ein solches Instrument cin. wlirde die EU zu einem fiir Gewinnverlagerungen hochattraktiven Standort und es sci mit Abwehrma8nahmen anderer Staaten zu rechnen. Dartiber hinaus gebe es die Méglichkeit die Neutralitatsverzerrung auf nationaler Ebene zu beheber vies auch auf die Problematik von hohen Verlustvortrigen in Start-Ups hin, die beim Bérsengang in der Vergangenheit untergegangen seien. Mit der cingefiihrten neuen Regelung bleiben diese nun erhalten, wenn das Unternchmen nicht den Geschaftszweig andere. Der Beirat begrii®te den Entwurf und sah das Thema als wichtig an. Die Mitglieder sprachen sich dafiir aus. sich auf diesen Teilaspekt der Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung innerhalb der gemeinsamen Bemessungsgrundlage zu konzentrieren und nicht den gesamten Richtlinien-Vorschlag vu adressieren. Zu Beginn der Diskussion wurde angeregt, starker dic Probleme darzustellen, die aus der Eigenkapitaldiskriminierung resultieren. Es wurde zu Bedenken gegeben, dass mit Einfiihrung des konkreten AGI-Vorschlags die steuerliche Behandlung von Alt- und Neu-Eigenkapital verzerrt
wide. Alt-Kapitalbesitzer wiirden dabei benachtciligt. Diese Verteilungseffekte sollten in der Stellungnahme angesprochen werden. Die Idee eines Eigenkapitalzinsabzugs fiir Neu-Kapital sei nicht neu; auch der Sachverstandigenrat habe ihn vorgeschlagen, und es gab dieses Instrument bereits in Osterreich. Allerdings waren die Befolgungskosten fiir den Nachweis des Eigenkapitalzuwachses so hoch, dass dieser wenig genutzt wurde. Angesprochen werden solle auch die Frist von 10 Jahren, nach der die Eigenkapitalbasis angepasst werden solle. Auf Nachfrage bei der EU-Kommission konnte diese Frist nicht sachlich begriindet werden. Kritisiert wurde auch. dass die AGI fiir Unternehmen mit einem jahrlichen Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro zwingend sein solle. Dies hatte negative Auswirkungen auf die Rechtsformneutralitét und miisse dann fir alle Unternehmen gelten. Der Beirat unterstiitzte einmiitig den Inhalt der Stellungnahme. Die Einfiihrung ciner AGI stelle einen gravierenden Eingriff in die Steuersysteme der Mitglicdstaaten dar. Es sci nicht klar, wie das jeweilige nationale Gesamtsteuersystem (Tarife. Steuerstruktur) darauf reagiere, was weitreichende Auswirkungen haben kénne. Um die Verzerrung zu beseitigen, gebe es mehrere Lisungswege. weshalb es der Beirat ablehne, dass die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf ein bestimmtes Instrument festlegen wolle. Uber ein Instrument zur Beseitigung der Diskriminierung bei der Eigenkapitalfinanzierung solle subsidiar auf nationaler Ebene entschieden werden. Der Beirat verabschiedete die Stellungnahme einstimmig und beschloss folgendes Verfahren: ° Die Kommission erstellt unter Berticksichtigung der Diskussion eine vorlaufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an ) ¢ Kommentare und Verbesserungsvorschlége sind dann innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Kommission zu richten (cc. an ). e Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per E-Mail zugeleitet wird (cc. an I * Innerhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an ). Ansonsten gilt die Stellungnahme als angenommen. orlauterten ihre Punktation an Hand der Gliederung. Es gebe in Deutschland Anhaltspunkte fiir eine Uberversorgung im Krankenhaussektor, die kritisch gesehen werde. Als Ursachen hierfiir scien moralische Risiken scitens der Versicherungsnehmer und cine
angebotsinduzierte Nachfrage seitens der Leistungserbringer auszumachen. Als ursachengerechte Instrumente kénnten gegen moralische Risiken bei den Versicherungsnchmerm Selbsthalte oder Primien eingefiihrt werden. Die angebotsinduzierte Nachfrage kénnte durch ein Versorgungsmanagement durch die Krankenkassen cingedammt werden, das Begrenzungen bei der Arzt- und Behandlungswahl beinhalte. serichtete von der Knappschaftsversicherung, die in der Ruhrregion ein Gesundheitsnetz mit eigenen Krankenhausern betreibe und seit Ende der 1990er Jahre unter der Bezeichnung prosper/proGesund einen speziellen Versicherungstarif mit Versorgungsmanagement anbicte. Ohne Leistungen einschranken zu miissen, habe man bis zu 20% geringere Kosten. sprach sich dafiir aus. dass Krankenversicherungen selektiv kontrahieren und mehr unternehmerische Verantwortung tibernehmen miissen. Die Ursache fiir die Fehlsteuerung bei der stationdren Kapazitatsplanung in den Krankenhiusern wurde durch die duale Finanzierung von Krankenhadusern durch die Bundeslinder und die Krankenkassen begiinstigt. Hierdurch wiirden Kosten externalisiert. Der Entwurf enthalte bislang noch keine Empfehlungen. In der Diskussion im Beirat gab es unterschiedliche Meinungen. ob als Ursache fiir Fehlsteuerungen cher moralische Risiken oder angebotsinduzierte Nachfrage vorherrschen. Finige Mitglieder au®erten sich dahingehend, dass beides schwierig voneinander zu trennen sei. Es wurde angeregt, als weitere Ursache fiir eine Fehlsteuerung das Third party moral hazard aufzunehmen. Problematisiert wurde die Externalisierung der Kosten tiber dic duale Finanzierung. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch die Kommunen ein Interesse daran haben, Krankenhduser als soziale Zentren zu erhalten. Weiter wurde dic Frage aufgeworfen, wic in cinem kiinftigen System Deckungsbeitrige erwirtschaftet bzw. Fixkosten abgedeckt werden sollten, wenn es weiterhin unterschiedliche institutionelle Triger gebe. Als Lésung wurde ein zweiteiliger Tarif innerhalb einer Genossenschaft vorgeschlagen: ein fester Monatsbetrag mit einem zusdtzlichen Tarif auf Basis der Grenzkosten der Behandlung. Es wurde dafiir plidiert, den Selbstbehalt bzw. die Priimie einkommensunabhangig auszugestalten, Die Kostencinsparung solle direkt weitergegeben werden. Es wurde zu bedenken gegeben, dass zu starke Anreize auf Pramien/Erstattungen zu einer Unterversorgung filhren konnen. Deshalb sei es nétig, Pflichtuntersuchungen vorzusehen. Kinigen Beiratsmitgliedern crschien die Lésung, das Versorgungsmanagement bei der Krankenkasse anzusicdeln, zu einseitig. Dem wurde erwidert, dass die Krankenkassen tiber die relevanten Daten fir das Versorgungsmanagement verfiigen. Es wurde zur Debatte gestellt, das Versorgungsmanagement alternativ im Krankenhaus anzusicdeln. Bei Selbstzahlern entstehen starke Anrcize, sich selbst zu
informieren. Durch eine gefinderte Informationslage bei den Patienten wiirde sich auch der Markt verandern. Der Beirat pladierte dafiir, sich weiter mit dem Thema zu befassen. Die Kommission wird die Vorlage weiter ausarbeiten, um sie auf der ndchsten Sitzung weiter zu diskutieren, VI. Neue Themen a) Ehegattensplitting fiihrte cinleitend an, dass sich in Deutschland die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark verindert haben und daher auch die steuerliche Regelung des Ehegattensplittings tiberdacht werden solle. Die vorgelegte Punktation stelle die Gkonomische Wirkung in den Vordergrund: Beim Ehegattensplitting scicn dic Grenzsteuersdtze fiir den Zweitverdiener hdher als bei der Einzelveranlagung. Dort sei das Arbeitsangebot jedoch besonders elastisch. Dies wiirde der Optimalsteuertheorie zuwider laufen, dic die Besteucrung von unelastischen Faktoren empfichlt. Das Verfassungsrecht sehe den Schutz der Ehe vor. allerdings bestehen weitere Moéglichkeiten, dies steuerlich umzusetzen. Als Alternativen werden ein iibertragbarer Grundfreibetrag, die Ubertragbarkeit des Einkommens mit einer Obergrenze sowie das Familiensplitting vorgeschlagen. Das Thema wurde vom Beirat positiv aufgenommen. Es wurde einmiitig die Auffassung geteilt. dass unter den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen Alternativen zum Ehegattensplitting denkbar seien. Es wurde angcregt, das Gutachten breiter anzulegen und Fragen der Verteilung und insbesondere der intra-familiiren Verteilung aufzunehmen. Auch die Humankapitalbildung vor der Ehe sowie die Ausgestaltung des Scheidungs- und Unterhaltsrechts spielten cine Rolle. Fs wurde angemerkt, dass die Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt in Deutschland hoch ist, die angebotenen Arbeitsstunden jedoch relativ gering. Insgesamt hinge die Wirkung des Ehegattensplittings auch mit dem Grad der Progression im Einkommensteuertarif zusammen. Zentral fiir die Diskussion war die Frage, inwieweit die Kritik am Ehegattensplitting bestimmte Lebensentwiirfe wertet. Das fehlende Arbeitsangebot von Zweitverdienern sei oftmals cine private Lebensentscheidung zu Gunsten der Kindererziehung, hier kénne keine normative Wertung vorgenommen werden. Es wurde eingewandt, dass das Ehegattensplitting unabhangig von Kindern gewahrt werde. Es wurden zwei Perspektiven auf die Familie angesprochen: auf der einen Seite die Beckersche Sichtweise einer Familie, in der ein einzelner Entscheider vorherrsche. Wird die Produktion im Haushalt berticksichtigt kann das Ehegattensplitting in diesem Kontext eine -7-
produktionseffiziente Bestcucrung darstellen. Auf der anderen Seite gebe es die Vorstellung einer kooperativen Familic, in der Verhandlungen zwischen den Familienmitgliedern gefiihrt werden. Das Ehegattensplitting verandere hier den ,.Drohpunkt* bei Verhandlungen. Weiter wurde gefragt, wie die Sozialversicherungen beriicksichtigt werden kénnen. Es wurden die Mitversicherung von Partner und Kindern in den gesetzlichen Krankenkassen genannt und dic Wirkung auf die Abgabenbelastung. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies auch mit der Héhe der Beitragsbemessungsgrenze zusammenhinge. Die Erweiterung des Themas um den Aspekt der Verzahnung mit der Sozialversichcrung wurde allgemein befiirwortet. Mehrere Beiratsmitglieder sprachen sich fiir eine erweiterte theoretische Fundierung der Thematik aus. Allerdings bestand Einigkcit, dass das Arbeitsangebot des Zweitverdieners im Vordergrund sitchen solle. Begriindungen und Reformvorschlige sollen aufgezeigt werden, ohne dass es zwingend scl. sich auf cinen Reformvorschlag festzulegen. wurde mit der “7usammenstellung einer Kommission beauftragt. b) US-Steuerreform: Destination-Based Cash Flow Tax crlauterte einleitend, dass das vorliegende Papier lediglich als Input fiir cine Diskussion im Beirat gedacht sei. Es nehme das Steuerkonzept der US-Abgeordneten Ryan/Brady als Ausgangspunkt, das nach der Wahl von US-Prasident Trump an politischer Bedeutung gewonnen hatte. Mit der Einftihrung einer Destination-Based Cash Flow Tax (DBCFT) wiirde die USA eine Stcucroase werden, da Grenvinvestitionen steuerfrei gestellt wiirden. Dariiber hinaus wiirden durch den Grenzausgleich (Border Adjustment) starke Anreize entstehen, in den USA zu investieren und die BEPS-Problematik wtirde sich verschirfen. Nach dem ktirzlich veréffentlichten Eckpunkte-Papier der US-Regierung sei es aber nicht klar, ob cine Destination-Based Cash Flow Tax (DBCFT) tiberhaupt noch eingefiihrt werden solle. Mit der Anktindigung, die Unternehmensteuersiitve auf 15% zu senken, wiirden sich dennoch - wenn auch in abgeschwichter Form - der Steuerwettbewerb verschdrfen und Investitionsanreize gesetzt. Es stelle sich dic Frage, wie Deutschland darauf reagieren kGnne. Das Thema wurde vom Beirat begrii®t und im Zusammenhang mit BEPS diskutiert. Es wurde eingeworfen, dass multinationale Unternehmen bereits jetzt schon sehr geringe Steuern zahlen. Eine US-Steuersenkung werde deshalb vielleicht keine groBe Auswirkungen haben. Dem wurde erwidert, dass bei Unternehmen, die in den USA und der EU tatig seien, die Gesamtstcuerquote zu betrachten sei. Die Steuerbelastung sei mit 39% in den USA sehr hoch. Bei diesen Unternehmen wiirde mit der -g-
Steuersenkung ein Anreiz entstehen, mehr Geschiftstatigkeit in die USA zu verlagern. Auch sei eine komplette Steuervermeidung nicht wahrscheinlich. Es herrsche die Vermutung vor, dass die Kosten der Steuervermeidung ab einem gewissen Punkt so hoch seien, dass sich eine Ausweitung nicht mehr lohnt. Auch wenn Effektivsteuersatze fiir die Unternehmen wichtiger seien, wurde jedoch betont. dass ein Steuersatz von 15% eine massive Signalwirkung hitte. Bei den Auswirkungen einer DBCFT wurden Uberlegungen angestellt, ob die Vorteile fiir die heimische Wirtschaft nicht tiber Preise und Wechselkurse neutralisiert werden. Ebenso wurde im Hinblick auf die Repatriierung von Auslandsvermégen die Frage gestellt, wie sich dies auf das Investitionsverhalten auswirken wiirde. Aus Sicht der US-Regierung kénne es durchaus fiskalisch vorteilhaft sein, von Zeit zu Zeit eine zeitlich befristete SteuerermaBigung (Tax holiday) zu erlauben, auch wenn das Steuersystem damit an Glaubwiirdigkeit verliere. Im Beirat wurde die Gefahr gesehen, dass die Einfiihrung einer DBCFT einen Steuersenkungswettlauf auslésen kénne, der Verteilungsfragen beriihre. Es wurde ebenfalls angesprochen, inwieweit die Einftihrung einer modifizierten DBCFT in Deutschland ein Instrument mit Blick auf die hohen Leistungsbilanztiberschtisse sein kénne. Ein anderes Instrument konnten Mehrwertsteuersenkungen sein. Es wurde allerdings eingewandt, dass diese Politik letztendlich bedeuten wiirde, dass zur Schwadchung der Wettbewerbsfihigkeit der deutschen Unternehmen die 2008 gemachten Reformen wieder riickgingig gemacht werden, als Sozialversicherungsbeitrage gesenkt und die Mehrwertsteuer heraufgesetzt wurden. Es herrschte Einigkeit im Beirat, dass es nicht Ziel der deutschen Politik sein kénne, den heimischen Standort zu schwdchen. Weiter wurde angemerkt, dass eine DBCFT viele BEPS-Probleme lésen wiirde, wie z.B. die der Verrechnungspreise oder der Finanzierungsneutralitaét. Allerdings kénne sie nicht von einem einzelnen Land wie Deutschland isoliert eingefiihrt werden. Es wurde beschlossen, die weitere Entwicklung in den USA zu beobachten. c) Weitere neue Themen e Als weitere mégliche neue Themen wurden vorgeschlagen: o Deutsche Leistungsbilanztiberschiisse o Staat als Eigentiimer
VIL. Tagesordnung der nachsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden IE. Feststcllung der Tagesordnung {lf. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Diskussion mit V. Thema ..Steuervergiinstigung und EU-Beihilfe* VI. Thema .,.Krankenhausfinanzierung“ VI. Diskussion neuer Themen get. Punktationen zu den Themen: e Deutsche Leistungsbilanztiberschtisse e Verteidigungsausyaben in Biindnisscn e Staat als Kigentiimer VIL. Interne Sitzung: Zuwahl von zwei neuen Mitgliedern IX. Tagesordnung der nichsten Sitzung Xx. Verschiedenes, IX. Verschiedenes Mit Blick auf den Besuch vo auf der folgenden Beiratssitzung in Frankfurt/Main wurde angeregt, grundsdtzlich engeren Kontakt zu halten. Dem Vorschlag wurde einmiitig vom Beirat zugestimmt. Berlin, den 7. Juli 2017 pez. Bez. -10-