2017-protokoll-nr-530

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
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B.     Tagesordnung:

 I.    Mitteilungen des Vorsitzenden
 i.    Fesistellung der ‘Tagesordnung
 TI.   Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV.   Vortrag voi
       zum Thema ,.Policy Evaluation Framework“
 V.     Thema .,Steuervergiinstigung und EU-Beihilfe*
 Vi    Thema .,.Krankenhausfinanzierung*
 VI.    Diskussion neuer Themen, gef. Punktationen zu:
        - Leistungsbilanziiberschtisse
        - Verteidigungsausgaben im Biindnis
        - ffentliches Eigentum an Unternehmen
 VIL    Interne Sitzung: Zuwahlen
 IX.    ‘Tagesordnung der nachsten Sitzung
        Verschiedenes.
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Ik.    Feststellung der Tagesordnung

Dic Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen angenommen.




Ill.   _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

Das Protokoll zur vorherigen Sitzung wurde mit den vorgeschlagenen Anderungen angenommen.



IV. Vortrag von                              zum Thema ,,Policy Evaluation Framework“

            fihrtc in das Thema ein und nahm Bezug auf die umfangreichen Finanzmarktreformen,
die durch die G20 eingeleitet worden sind. Im Rahmen einer Evaluierung sollen nun die Wirkungen
der Reformen insbesondere auf die Finanzmarktstabilitat untersucht werden. Dazu habe das FSB
(Financial Stability Board) ein Rahmenwerk entwickelt, das Leitlinien fiir gute Evaluierungen mit
Schwerpunkt auf der Ex-post-Evaluicrung anbiete. Das Vorgehen bei der Evaluicrung wurde am
Beispiel des Immobilienmarkts illustriert.

In der anschlieBenden Diskussion des Beirats mit                vurden zunachst dic Zustandigkeiten
fir dic Reformen im Finanzscktor angesprochen, dic fir makroprudenzielle Instrumente auf
nationaler Ebene liegen. Es wurde als sinnvoll angeschen, wissenschaftliche Studien zur
Politikevaluierung zu verdichten und eine Sammlung von Evaluationsstudien aufzubauen. Dabei
spiele auch die Wertschitzung von Replikationsstudien cine Rolle. Es wurde der Vorschlag gemacht,
Forschungsfragen auszuschreiben und die verschiedenen Ergebnisse zu ciner bestimmten Frage
gesammelt zu veréffentlichen, z.B. als Sonderheft cines renommierten Journals.

Es wurden weitere Herausforderungen fiir die Evaluierung debattiert. Die Verftigbarkeit und Qualitat
von Daten spiele eine besondere Rolle, aber auch die Untersuchung von denkbaren Ereignissen, wie
z.B. dem Platzen einer Immobilienblase. Auch wurde zu bedenken gegeben, dass die Evaluierung
von éffentlichen Giitern schwierig sci. Einen ersten Ansatz hierfiir habe es im EU-Haushalt zur
Qualitat der Sffentlichen Ausgaben gegeben. Der Beirat pladierte fiir die Unabhangigkeit der
 Evaluierung und                fligte hinzu. dass die Evaluicrung von PolitikmaSnahmen auch ein
Thema ftir den Sachverstandigenrat und die groBen Wirtschaftsforschungsinstitute scin kénne.

 Von seiten des Beirats wurde der Wunsch geduBert, den Austausch mit der Bundesbank zu vertiefen.
             stand diesem Wunsch offen gegentiber.|                           schlug vor, weiter zu

 diskutieren, in welcher Art und Weise der Austausch stattfinden solle.

              und der Beirat dankten             herzlich fiir ihr Kommen.
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V. Thema ,,Steuervergiinstigung und Beihilfe“

         _ erlauterte die Anderungen im Gutachten gegeniiber der letzten Befassung im Beirat. Es
gebe aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung. die in das Gutachten aufgenommen wurden.
Die Grundaussage wurde weiter herausgearbeitet: Es gebe cinen Kompetenzkonflikt zwischen der
EU-Kommission und den Mitglicdstaaten, da die EU-Kommission tiber die Beihilfekontrolle in nicht
harmonisierten Bereichen Politik betreibe. Abschnitt 5 unterbreite L6ésungen, die darin bestehen, die
Beihilfekontrolle zuriickzufiihren und auf die Verzerrungen beim grenziiberschreitenden Handel zu
begrenzen. ~~            _erginzte, dass die 6konomische Argumentation nunmehr in das Gutachten
integriert sei. Sinnvoll sei eine Trennung von steuerlichen Regelungen und Subventionen.

In der allgemeinen Aussprache wurde diskutieri, ob in Beihilfefragen nicht eine Priifung nach
wohlfahrtstheoretischen Gesichtspunkten sinnvoll sein kénne. Dies wurde verneint, da eine solche
Prifung den Kompetenzkonflikt mit der EU-Kommission nicht lésen wiirde. Letztlich werden
Handelsverzerrungen auch durch das internationale Steuergefalle hervorgerufen und so béte sich
eine Handhabe, weitgehende Eingriffe im Steuersystem vorzunehmen,                 betonte, dass es um
die Selektivititat gehen miisse, also um Vorteile zugunsten bestimmter Unternehmen oder Branchen.
Ansonsten wiirde jede Belastungsentscheidung des Staates im Zweifel als verzerrend eingestuft
werden kénnen und eine Beihilfe zugunsten nicht belasteter Bereiche darstellen.

Nach einer Diskussion anhand des Textes wurde das Gutachten als verabschiedungsreif angesehen.

Der Beirat verabschiedete die Stellungnahme cinstimmig und beschloss folgendes Verfahren:

   e   Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion eine vorldufige Endfassung
       und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an.
               ).


   ¢   Kommentare und Verbesserungsvorschlaége sind dann innerhalb von 21 Tagen schrililich an
       die Kommission zu richten (cc. anl
   «   Die Kommission crstcllt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per E-Mail
       zugeleitet wird (cc. an,

   «   Innerhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schrifilich dic
       Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzcigen (cc. an
                                      ). Ansonsten gilt die Stellungnahme als angenommen.
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VL. Thema ,,Krankenhausfinanzicrung*

                 erklirte, dass das Thema bereits intensiv diskutiert worden sei und erlduterte die

Ausarbeitungen des vorgelegten Textes. Es wurde cin neues Kapitel 3.1 eingefiigt, das nun auch auf

die nachfrageinduzierte Uber- und Fehlversorgung eingehe. Neu eingefiigt wurde auch der Abschnitt

4.1. der sich mit dem Krankenhausstrukturgesetz vom Januar 2016 auseinandersetze. Der Text sei

starker ausgearbeitet und die Argumentation verbessert worden.                            fiigte an, dass die

Vorlage sich auf das Thema der Ressourcensteuerung konzentricre und plaidierte daftir, das Thema

nicht auszuweiien.


In der anschlieBenden Debatte wurde verdeutlicht, dass sich der Vorschlag nur auf die gesctzliche

Krankenversicherung      beziehe   und    nicht    auf die   private   Krankenversicherung.      Es   solle   dic

Méglichkcit er6ffnet werden, sich neben dem Standardtarif starker fiir Wahltarife entscheiden zu

kénnen. Dabei solle keine Zwci-Klassen-Medizin cntstehen, sondern dem Patienten solle der Vorteil

eines Wahltarifs direkt zugute kommen. Gleichzeitig wiirde den gesetzlichen Krankenkassen mehr

Autonomic cingeraumt. Die vorgeschlagene Lésung ware ein groBer Systemwechsel.


Its wurde erértert, ob der Wetthewerb zwischen den Versicherungen in Deutschland hinreichend

funktioniere,                 wics darauf hin, dass mit Einfihrung des Gesundheitsfonds und der

/usatzbeitrige    dic   Méglichkeit      eines    Krankenkassenwechsels      stirker   genutzt   wurde.       Die

lohnbezogene Bemessung der Zusatzbeitriige habe diese Entwicklung zurtickgedreht.


Im   Zentrum      der   Reformiiberlegungen         stehe    die   Férderung    von __ selektivvertraglichem

Versorgungsmanagement. Den damit einhergehenden Einschrankungen bei Arzt- und Therapiewahl

kénne der Reputationswettbewerb der Versicherungen entgegenwirken. Dagegen wurde eingewandt,

dass eine arztliche Behandlung cin Vertrauensgut sei, dass der Patient nicht richtig beurteilen kénne.

Auch wurde zu bedenken gegeben, dass das Verhalten der Arzte und Patienten Auswirkungen haben

kénne, die sich derzeit noch nicht abschen lassen.


In der anschlieBenden Diskussion an Hand des Textes wurden die Darstellung der Ausgangslage

sowie   die     Uber-   und   Fehiversorgung        bei     medizinischen   Leistungen     als    Folge       von
angebotsinduzierter Nachfrage intensiv thematisiert. Weiter wurden das Krankenhausstrukturgesetz

und mégliche Reformoptionen erértert.


Dic Kommission ktindigte an, die Vorlage im Lichte der Diskussion zu iiberarbeiten und in der

Septembersitzung erneut zur Debatte zu stellen. Es wurde vorgeschlagen, cinen Experten zum

Thema ecinzuladen.
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VIL. Diskussion neuer Themen/,.Leistungsbilanziitberschiisse*

                __leitete in die Diskussion anhand des vorgelegten Textes ein. Dieser habe eher den
Charakter eines Artikels und diente der Vorbereitung des Gesprachs mit dem:
Bei der Ausarbeitung war der Gedanke leitend, bei einem Abbau der Leitungsbilanztiberschiisse
nicht Wettbewerbsvorteile von Deutschland zu beschneiden, sondern MaBnahmen zu identifizieren.
die den Standort stirkten. Die Uberschtisse sollen tiber die Kapitalbilanz abgebaut werden, indem
bspw. iiber beschleunigte Abschreibungsméglichkeiten oder eine Patentbox Deutschland als
Investitionsstandort attraktiver gemacht werde.

                 wies darauf hin, dass der BEPS-Prozess und die Diskussion um eine CCTB in die
entgegengesetzte Richtung zicle. Zudem seien Effekte auf die Homogenitiét der EU zu beachten. Das
BMF habe ein Gutachten zur wirtschaftlichen Bedeutung deutscher Direktinvestitionen im Ausland
und deren Relevanz fiir den deutschen Leistungsbilanzsaldo ausgeschrieben.

Im    Beirat.      wurde    dic   grundsitzliche   Frage   gestellt,   warum   Deutschland     seine
Leistungsbilanziiberschiisse senken miisse. Dies wiirde der Kapazitatsauslastung anderer Lander, dic
weniger wettbewerbsfahig seien, nicht niitzen. Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht nur dic
Betrachtung von Deutschland eine Rolle spiele, sondern die der EU-Exporte insgesamt. Auch gebe
es EU-Lander, deren Pro-Kopf-Uberschtisse héher seien als die Deutschlands. Die Uberschiisse
Deutschlands gegentiber dem Rest der Welt haben dic gréBte Bedeutung. Der Beirat sprach sich
deutlich fiir die Ejinhaltung der Regeln zu den Verfahren bei makroékonomischen
Ungleichgewichten im Rahmen des Europdischen Semesters aus.
Es wurden die Ursachen fiir die gestiegenc Ersparnis in Deutschland thematisiert. Der wesentliche
Faktor sei eine gestiegene Ersparnis im Unternehmenssektor, mit der auch langtristig cin
Eigenkapitalaufbau einhergegangen sei. Moderate Lohnabschliisse und sinkende Olpreise haben die
Gewinnsituation in den Unternehmen verbessert, die ihre Gewinne dann thesauriert haben. Die
Ersparnis werde auch dazu genutzt, um im Ausland Beteiligungen zu kaufen. Diese
Auslandsinvestments seien zum Teil mit crheblichen Risiken behafiet. Dies wtirde zu einem Teil
auch durch die Target-Salden widergespiegelt. Zu der Frage, ob die Investitionen im
Unternehmenssektor zu gering seien, gab es unterschiedliche Auffassungen. Es wurde erlautert. dass
sich die Investitionen im Verhaltnis zum BIP auf dahnlichem Niveau wie Anfang der 2000cer Jahre
befinden. Es wurden Vermutungen angestellt, ob fehlende Perspektiven in Deutschland oder der
Fachkriftemangel ein hdheres Investitionsniveau bei Unternchmen blockiere.

Es wurde weiter diskutiert, wie die vorgeschlagene beschleunigte Abschreibung wirken wirde:
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erlauterte, dass die Kapitalkosten in Unternehmen trotz des Niedrigzinsumfelds nicht gleich

Null seien. Eine Abschreibungsbegiinstigung wiirde daher wie ein zinsloser Kredit wirken und die

Steuerzahlung auf die Zukunft verschieben. Es wurde eingeworfen, dass entscheidend sei, welche

Investitionen getaétigt werden. Wenn Investitionen in dic Exportwirtschafl getatigt wirden, wiirden

sich mittelfristig die Exporte erhGhen und Leistungsbilanziiberschtisse weiter ansteigen lassen.

Deshalb sei es sinnvoll, auch die mittelfristigen Auswirkungen mit im Blick zu behalten. Es wurde

hervorgehoben, dass Abschreibungen eher die Anlagen traditioneller Unternchmen begiinstigen

wtirden. Dabei sci es doch eher problematisch, dass es jungen Unternehmen an Eigenkapital fehle.

/udem miisse bei der Wirkung des Instruments auch das Niedrigzinsumfeld beachtet werden.


                 dankte den Mitgliedern fiir die Vorlage.




LX. Tagesordnung der nichsten Sitzung


I.      Mitteilungen des Vorsitzenden

I.      Feststellung der   Tagesordnung

fl.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV.     Gesprach mit

Vv.     Thema .,Krankenhausfinanzicrung*

VI.     Neues Thema .,Ehegattensplitting“

VIL.    Diskussion neuer Themen

VIU.    Tagesordnung der nichsten Sitzung

IX.    _Verschiedenes.




X. Verschiedenes

Entfallen.




Berlin, den 15. September 2017


ger,                                                        gez.
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