2017-protokoll-nr-530
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
B. Tagesordnung: I. Mitteilungen des Vorsitzenden i. Fesistellung der ‘Tagesordnung TI. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Vortrag voi zum Thema ,.Policy Evaluation Framework“ V. Thema .,Steuervergiinstigung und EU-Beihilfe* Vi Thema .,.Krankenhausfinanzierung* VI. Diskussion neuer Themen, gef. Punktationen zu: - Leistungsbilanziiberschtisse - Verteidigungsausgaben im Biindnis - ffentliches Eigentum an Unternehmen VIL Interne Sitzung: Zuwahlen IX. ‘Tagesordnung der nachsten Sitzung Verschiedenes.
Ik. Feststellung der Tagesordnung Dic Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen angenommen. Ill. _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll zur vorherigen Sitzung wurde mit den vorgeschlagenen Anderungen angenommen. IV. Vortrag von zum Thema ,,Policy Evaluation Framework“ fihrtc in das Thema ein und nahm Bezug auf die umfangreichen Finanzmarktreformen, die durch die G20 eingeleitet worden sind. Im Rahmen einer Evaluierung sollen nun die Wirkungen der Reformen insbesondere auf die Finanzmarktstabilitat untersucht werden. Dazu habe das FSB (Financial Stability Board) ein Rahmenwerk entwickelt, das Leitlinien fiir gute Evaluierungen mit Schwerpunkt auf der Ex-post-Evaluicrung anbiete. Das Vorgehen bei der Evaluicrung wurde am Beispiel des Immobilienmarkts illustriert. In der anschlieBenden Diskussion des Beirats mit vurden zunachst dic Zustandigkeiten fir dic Reformen im Finanzscktor angesprochen, dic fir makroprudenzielle Instrumente auf nationaler Ebene liegen. Es wurde als sinnvoll angeschen, wissenschaftliche Studien zur Politikevaluierung zu verdichten und eine Sammlung von Evaluationsstudien aufzubauen. Dabei spiele auch die Wertschitzung von Replikationsstudien cine Rolle. Es wurde der Vorschlag gemacht, Forschungsfragen auszuschreiben und die verschiedenen Ergebnisse zu ciner bestimmten Frage gesammelt zu veréffentlichen, z.B. als Sonderheft cines renommierten Journals. Es wurden weitere Herausforderungen fiir die Evaluierung debattiert. Die Verftigbarkeit und Qualitat von Daten spiele eine besondere Rolle, aber auch die Untersuchung von denkbaren Ereignissen, wie z.B. dem Platzen einer Immobilienblase. Auch wurde zu bedenken gegeben, dass die Evaluierung von éffentlichen Giitern schwierig sci. Einen ersten Ansatz hierfiir habe es im EU-Haushalt zur Qualitat der Sffentlichen Ausgaben gegeben. Der Beirat pladierte fiir die Unabhangigkeit der Evaluierung und fligte hinzu. dass die Evaluicrung von PolitikmaSnahmen auch ein Thema ftir den Sachverstandigenrat und die groBen Wirtschaftsforschungsinstitute scin kénne. Von seiten des Beirats wurde der Wunsch geduBert, den Austausch mit der Bundesbank zu vertiefen. stand diesem Wunsch offen gegentiber.| schlug vor, weiter zu diskutieren, in welcher Art und Weise der Austausch stattfinden solle. und der Beirat dankten herzlich fiir ihr Kommen.
V. Thema ,,Steuervergiinstigung und Beihilfe“ _ erlauterte die Anderungen im Gutachten gegeniiber der letzten Befassung im Beirat. Es gebe aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung. die in das Gutachten aufgenommen wurden. Die Grundaussage wurde weiter herausgearbeitet: Es gebe cinen Kompetenzkonflikt zwischen der EU-Kommission und den Mitglicdstaaten, da die EU-Kommission tiber die Beihilfekontrolle in nicht harmonisierten Bereichen Politik betreibe. Abschnitt 5 unterbreite L6ésungen, die darin bestehen, die Beihilfekontrolle zuriickzufiihren und auf die Verzerrungen beim grenziiberschreitenden Handel zu begrenzen. ~~ _erginzte, dass die 6konomische Argumentation nunmehr in das Gutachten integriert sei. Sinnvoll sei eine Trennung von steuerlichen Regelungen und Subventionen. In der allgemeinen Aussprache wurde diskutieri, ob in Beihilfefragen nicht eine Priifung nach wohlfahrtstheoretischen Gesichtspunkten sinnvoll sein kénne. Dies wurde verneint, da eine solche Prifung den Kompetenzkonflikt mit der EU-Kommission nicht lésen wiirde. Letztlich werden Handelsverzerrungen auch durch das internationale Steuergefalle hervorgerufen und so béte sich eine Handhabe, weitgehende Eingriffe im Steuersystem vorzunehmen, betonte, dass es um die Selektivititat gehen miisse, also um Vorteile zugunsten bestimmter Unternehmen oder Branchen. Ansonsten wiirde jede Belastungsentscheidung des Staates im Zweifel als verzerrend eingestuft werden kénnen und eine Beihilfe zugunsten nicht belasteter Bereiche darstellen. Nach einer Diskussion anhand des Textes wurde das Gutachten als verabschiedungsreif angesehen. Der Beirat verabschiedete die Stellungnahme cinstimmig und beschloss folgendes Verfahren: e Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion eine vorldufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an. ). ¢ Kommentare und Verbesserungsvorschlaége sind dann innerhalb von 21 Tagen schrililich an die Kommission zu richten (cc. anl « Die Kommission crstcllt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per E-Mail zugeleitet wird (cc. an, « Innerhalb einer Einspruchsfrist von 7 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schrifilich dic Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzcigen (cc. an ). Ansonsten gilt die Stellungnahme als angenommen.
VL. Thema ,,Krankenhausfinanzicrung* erklirte, dass das Thema bereits intensiv diskutiert worden sei und erlduterte die Ausarbeitungen des vorgelegten Textes. Es wurde cin neues Kapitel 3.1 eingefiigt, das nun auch auf die nachfrageinduzierte Uber- und Fehlversorgung eingehe. Neu eingefiigt wurde auch der Abschnitt 4.1. der sich mit dem Krankenhausstrukturgesetz vom Januar 2016 auseinandersetze. Der Text sei starker ausgearbeitet und die Argumentation verbessert worden. fiigte an, dass die Vorlage sich auf das Thema der Ressourcensteuerung konzentricre und plaidierte daftir, das Thema nicht auszuweiien. In der anschlieBenden Debatte wurde verdeutlicht, dass sich der Vorschlag nur auf die gesctzliche Krankenversicherung beziehe und nicht auf die private Krankenversicherung. Es solle dic Méglichkcit er6ffnet werden, sich neben dem Standardtarif starker fiir Wahltarife entscheiden zu kénnen. Dabei solle keine Zwci-Klassen-Medizin cntstehen, sondern dem Patienten solle der Vorteil eines Wahltarifs direkt zugute kommen. Gleichzeitig wiirde den gesetzlichen Krankenkassen mehr Autonomic cingeraumt. Die vorgeschlagene Lésung ware ein groBer Systemwechsel. Its wurde erértert, ob der Wetthewerb zwischen den Versicherungen in Deutschland hinreichend funktioniere, wics darauf hin, dass mit Einfihrung des Gesundheitsfonds und der /usatzbeitrige dic Méglichkeit eines Krankenkassenwechsels stirker genutzt wurde. Die lohnbezogene Bemessung der Zusatzbeitriige habe diese Entwicklung zurtickgedreht. Im Zentrum der Reformiiberlegungen stehe die Férderung von __ selektivvertraglichem Versorgungsmanagement. Den damit einhergehenden Einschrankungen bei Arzt- und Therapiewahl kénne der Reputationswettbewerb der Versicherungen entgegenwirken. Dagegen wurde eingewandt, dass eine arztliche Behandlung cin Vertrauensgut sei, dass der Patient nicht richtig beurteilen kénne. Auch wurde zu bedenken gegeben, dass das Verhalten der Arzte und Patienten Auswirkungen haben kénne, die sich derzeit noch nicht abschen lassen. In der anschlieBenden Diskussion an Hand des Textes wurden die Darstellung der Ausgangslage sowie die Uber- und Fehiversorgung bei medizinischen Leistungen als Folge von angebotsinduzierter Nachfrage intensiv thematisiert. Weiter wurden das Krankenhausstrukturgesetz und mégliche Reformoptionen erértert. Dic Kommission ktindigte an, die Vorlage im Lichte der Diskussion zu iiberarbeiten und in der Septembersitzung erneut zur Debatte zu stellen. Es wurde vorgeschlagen, cinen Experten zum Thema ecinzuladen.
VIL. Diskussion neuer Themen/,.Leistungsbilanziitberschiisse* __leitete in die Diskussion anhand des vorgelegten Textes ein. Dieser habe eher den Charakter eines Artikels und diente der Vorbereitung des Gesprachs mit dem: Bei der Ausarbeitung war der Gedanke leitend, bei einem Abbau der Leitungsbilanztiberschiisse nicht Wettbewerbsvorteile von Deutschland zu beschneiden, sondern MaBnahmen zu identifizieren. die den Standort stirkten. Die Uberschtisse sollen tiber die Kapitalbilanz abgebaut werden, indem bspw. iiber beschleunigte Abschreibungsméglichkeiten oder eine Patentbox Deutschland als Investitionsstandort attraktiver gemacht werde. wies darauf hin, dass der BEPS-Prozess und die Diskussion um eine CCTB in die entgegengesetzte Richtung zicle. Zudem seien Effekte auf die Homogenitiét der EU zu beachten. Das BMF habe ein Gutachten zur wirtschaftlichen Bedeutung deutscher Direktinvestitionen im Ausland und deren Relevanz fiir den deutschen Leistungsbilanzsaldo ausgeschrieben. Im Beirat. wurde dic grundsitzliche Frage gestellt, warum Deutschland seine Leistungsbilanziiberschiisse senken miisse. Dies wiirde der Kapazitatsauslastung anderer Lander, dic weniger wettbewerbsfahig seien, nicht niitzen. Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht nur dic Betrachtung von Deutschland eine Rolle spiele, sondern die der EU-Exporte insgesamt. Auch gebe es EU-Lander, deren Pro-Kopf-Uberschtisse héher seien als die Deutschlands. Die Uberschiisse Deutschlands gegentiber dem Rest der Welt haben dic gréBte Bedeutung. Der Beirat sprach sich deutlich fiir die Ejinhaltung der Regeln zu den Verfahren bei makroékonomischen Ungleichgewichten im Rahmen des Europdischen Semesters aus. Es wurden die Ursachen fiir die gestiegenc Ersparnis in Deutschland thematisiert. Der wesentliche Faktor sei eine gestiegene Ersparnis im Unternehmenssektor, mit der auch langtristig cin Eigenkapitalaufbau einhergegangen sei. Moderate Lohnabschliisse und sinkende Olpreise haben die Gewinnsituation in den Unternehmen verbessert, die ihre Gewinne dann thesauriert haben. Die Ersparnis werde auch dazu genutzt, um im Ausland Beteiligungen zu kaufen. Diese Auslandsinvestments seien zum Teil mit crheblichen Risiken behafiet. Dies wtirde zu einem Teil auch durch die Target-Salden widergespiegelt. Zu der Frage, ob die Investitionen im Unternehmenssektor zu gering seien, gab es unterschiedliche Auffassungen. Es wurde erlautert. dass sich die Investitionen im Verhaltnis zum BIP auf dahnlichem Niveau wie Anfang der 2000cer Jahre befinden. Es wurden Vermutungen angestellt, ob fehlende Perspektiven in Deutschland oder der Fachkriftemangel ein hdheres Investitionsniveau bei Unternchmen blockiere. Es wurde weiter diskutiert, wie die vorgeschlagene beschleunigte Abschreibung wirken wirde:
erlauterte, dass die Kapitalkosten in Unternehmen trotz des Niedrigzinsumfelds nicht gleich Null seien. Eine Abschreibungsbegiinstigung wiirde daher wie ein zinsloser Kredit wirken und die Steuerzahlung auf die Zukunft verschieben. Es wurde eingeworfen, dass entscheidend sei, welche Investitionen getaétigt werden. Wenn Investitionen in dic Exportwirtschafl getatigt wirden, wiirden sich mittelfristig die Exporte erhGhen und Leistungsbilanziiberschtisse weiter ansteigen lassen. Deshalb sei es sinnvoll, auch die mittelfristigen Auswirkungen mit im Blick zu behalten. Es wurde hervorgehoben, dass Abschreibungen eher die Anlagen traditioneller Unternchmen begiinstigen wtirden. Dabei sci es doch eher problematisch, dass es jungen Unternehmen an Eigenkapital fehle. /udem miisse bei der Wirkung des Instruments auch das Niedrigzinsumfeld beachtet werden. dankte den Mitgliedern fiir die Vorlage. LX. Tagesordnung der nichsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung fl. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gesprach mit Vv. Thema .,Krankenhausfinanzicrung* VI. Neues Thema .,Ehegattensplitting“ VIL. Diskussion neuer Themen VIU. Tagesordnung der nichsten Sitzung IX. _Verschiedenes. X. Verschiedenes Entfallen. Berlin, den 15. September 2017 ger, gez.