2017-protokoll-nr-531
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
B. Tagesordnung: if Mitteilungen des Vorsitzenden IL. Feststellung der Tagesordnung If. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gesprih nt zu aktuellen finanzpolitischen Themen V. Vortrag vol an Thema ,,Fehlanrcize fiir Uberversorgung oder Fehlversorgung im KrankenhausbereichTM VL Thema ,,Krankenhausfinanzicrung* VII. Neues Thema ,.Reform des EhegattensplittingsTM VIIl. Diskussion neuer Themen IX. Tagesordnung der nachsten Sitzung Xx. Verschiedenes. L Mittcilungen des Vorsitzenden
I. Feststellung der Tagesordnung Finformierte liber die weitere, leicht modifizierte Tagesordnung. Diese wurde wie vorgeschlagen angenommen. Il. zum Protokoll der le itzun, Das Protokoll zur vorherigen Sitzung wurde mit drei kleineren Anderungen angenommen. Der Beirat dankte fur die gute Arbeit.
IV. Gesprichmit zu aktuellen finanzpolitischen Themen erlduterte Inhalic und Ergebnisse der deutschen G20-Prasidentschaft. Er hob zunichst die verinderte Rolle der G20 hervor: Urspriinglich als »Krisenreaktionsmechanismus“ etabliert, habe sich die G20 zu einem ,,ordnungspolitischen Koordinierungsmechanismus* weiterentwickelt. Diese gestiegene Bedeutung der G20 werde in der Offentlichkeit aber bisher kaum wahrgenommen. Insgesamt sei die deutsche G20-Prasidentschaft erfolgreich verlaufen, z.T. wurden die Erwartungen tibertroffen. Noch nicht abgeschlossen scien die Verhandlungen zu ,,Basel III". Im Bereich Steuern sei mehr erreicht worden als zundchst erwartet (u.a. automatischer Informationsaustausch). Die Debatte zu ,,digital taxation’ sei fest etabliert; insbesondere werde die Debatte der Umsatzbesteuerung von Tauschgeschiften eine grofe Rolle in der G20 cinnehmen. Weitere Punkte, die unter der deutschen Prisidentschaft errcicht wurden, seicn u.a. eine stirkere ,accountability* der multilateralen Entwicklungsbanken, die Initiative Compact with Africa“, die darauf abziele, private Investitionen fiir die afrikanischen Lander zu mobilisieren, sowie die Erleichterung von Remittances. Auf die Frage” nach Arbeiten im BMF zu Initiativen auf europaischer Ebene (u.a. ,,fiskalische Kapazitit*) verwies zunachst auf die anstehende Rede des am 26. September. Es bestehe das Risiko, dass auf curopédischer Ebene ein Institut mit eigener Verschuldungsmoglichkeit geschaffen werde. Notwendig seien anreizkompatible Lésungen, z.B. die Kopplung méglicher Transfers an die Umsctzung von Strukturreformen. Die Forderung aus dem Kreis des Beirats, Deutschland miisse — gerade im Vergleich zu Frankreich — stdrker deutlich machen, welche Reformen aus deutscher Sicht notwendig sein, teilte nicht. Deutschland arbeite anders: zum einen bedingt durch das politische System (Koalitionsregierungen statt Prisidialsystem), zum anderen bedingt durch den Fokus auf konkrete Schritte mit dem Ziel, anreizkompatible Lésungen zu erzielen und gewisse Ialtclinien (insb. europdische Verschuldungsfazilitat) nicht zu tiberschreiten. Hinsichtlich der Debatte tiber Reformen in der EU warb um konstruktive Vorschlage des Beirats, die Deutschland in die Debatte einbringen kénnte. Er begribte die Idee sich damit zu befassen, wie in Europa die Eigenverantwortlichkeit der Staaten gestarkt werden kénne.
V. Vortrag von. zum Thema ..Fehlanreize fir Uberversorguny oder Fehlversorgung im Krankenhausbere ich“ (Anlage) berichtete tiber Ressourcensteuerung im Krankenhauss ektor und analysierte Fehlanreizte fiir Uber- oder Fehlversorgungen (die Priasentation ist dem Protokoll als Anlage beigefiigt). Eine zentrale Quelle fiir die Analyse sei der ,.Krankenhans Rating Report” des RWI, der cinmal jahrlich erscheine. Hinsichtlich der Trdgerschaft der Krankenhauser (privat, kirchlich, kommunal) sei der Report reprdsentativ. Kleincre Krankenhiduser seien jedoch unterreprasentiert. Auf die Frage nach einer eventuell notwendigen Fusion von Krankenkassen verwies | darauf, dass dieser Prozess bereits laufe. Er wies darauf hin, dass einzelne Kassen zwar in der Flach e gro8 seicn; kleinere Kassen aber regional bzw. lokal bedeutsamer seien. Dies wirke sich auf den Gestaltungsspielraum aus. | _duferte sich zuriickhaltend zur These einer Uberve rsorgung. Diese sei schwer zu messen, Ein internationaler Wettbewerb bestehe aus seiner Sicht nicht. Der Krankenhausmarkt sei sehr geschlossen; die in Deutsc hland behandelten Patienten aus dem Ausland seien insbesondere Touristen aus den Grenzr egionen. Ein Bonus/Malus-System wirke aus Sicht von’ asymmetrisch: Wdahrend der Malus (bzw. eine Eigenbeteiligung) wirke, wiirde ein Bonus nicht im gleichen Umfang lenken. Tn der anschlieBenden internen Aussprache des Beirats wurden zunichst die Implikationen der Aussagen von fiir das Gutachten zum Thema »Krankenhausfinanzierung “ debattiert. Einerseits sei der Vortrag informativ und damit hilfreich fiir das eigene Gutachten; andererseits mache er deutlich, dass es flir die dem Gutachten zugrundeliegende These der Uberversorgung eine Reihe von Indizien gibt. Ein zwingender Nachweis sei aus methodischen Griinden offenbar schwierig. Kritis ch hinterfragt wurde die Verwendung von Mengenrationierungsmodellen sobald der Gesund heitsmarkt analysiert werde: man kénne nicht beurteilen, was die richtige Menge sei. Dem wurde entgegengehalten, dass das geplan te Gutachten nicht nur das Angebot sondern auch umfassend die Nachfrage analysiere. Angesichts des Vortrags von i |7 erscheine es aber notwendig, die These der Uberversorgung iim Gutachtenzu1 relativieren, AbschlieBend wurde diskutiert, inwieweit dic Einfihrung einer Wahl zwischen freier Arztwahl einerseits und einer selektiven Kontrahierung verbunden mit geringeren Beitrigen andererseits zu einer Anderung des Marktgleichgewichts fithre, da es zu einer adversen Selektion kame. Die Méglichkeit, dass ein solches Risiko bestehe, sollte im Gutachten zumind est angesprochen werden.
VIII. Diskussion zu zukiinftigen Themen betonte die Notwendigkeit, sich mit neuen Themen zu befassen. Im Vorfeld r der Bundestagswahlen und der anschliefenden Koalitionsverhandlungen sei es schwe r einzuschitzen, welche Themen relevant seien. Falls die Abschaffung der Abgeltungssteue auf die Agenda komme, kénne der Beirat darauf reagieren. Mit dem Thema Ehegatten- Splitting befasse sich der Berat schon. Ein weiteres mégliches wenn auch bisher nicht ausreichend konkretisiertes Thema ist »Fiskalische Kapazitit der EU bzw. der Eurozone“. Eventuell gebe es im Bereich der Sozialpolitik weitere Themen. nannte Themen aus dem Vortrag von die aufgegriffen ). werden kinnten: Besteuerung der digitalen Welt und Bildungsmigration (,,Brain Drain‘ Beim erstgenannten Thema stelle sich allerdings die Frage nach dem Zugang. Ggf. kénne nten auch das Thema Leistungsbilanz eine Grundlage zur Auseinandersetzung mit den genan Punkten bicten. Die anschlieBende Debatte fokussicrte sich zunichst auf das Thema ,,Brain Drain“. erinnerte daran, dass sich der Beirat schon mit Migration befasst habe und nannte mehrere Ankniipfungspunkte fiir eine weitere Befassung: Implikationen fiir den Wohlfahrtsstaat, Humankapitalbildung und ,.spill over“-Effekte sowie der Umgang mit der u.a. Freiztigigkeit in der EU. Zentrale, im Rahmen einer Befassung zu klaérende Aspekte seien Lange des Aufenthalts der Finwanderer und gyfs. auch deren Nachkommen sowie die Interessen der beteiligten Lander. Daraus ergaben sich unterschicdliche Gkonomische und finanzpolitische Implikationen.| konstatierte das Interesse des Beirats an dieser Thematik und kiindigte an, eine Gruppe von interessierten Mitgliedern zu bitten, eine Punktation zu diesem Thema zu erstellen. AnschlieBend wurde das Thema ,Leistungsbilanz(-Uberschuss)* als weitercs Thema diskutiert. erliuterte, dass das Thema zwar sehr kompicx, aber angesichts der politischen Relevanz noch nicht erledigt sei. Unterschiedliche Zugdnge seien denkbar. Der Reirat kénne Optionen zur Reduktion solcher Uberschiisse diskutieren oder zuniichst auch die Frage beantworten, ob solche Uberschiisse tiberhaupt ein Problem seien. Die folgende Diskussion zeigte. dass die zweite Frage eventuell nicht eindeutig zu beantworten ist. Je nach Perspektive, z.B. auf Basis der gugrunde liegenden Handels- oder Kapitalstréme, kOnne man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. merkte an, dass der Beirat in einer Befassung idealerweise unterschiedliche Sichtweisen zusammenbringe miisse. Exgiinzend wurde vorgeschlagen, dass sich der Beirat bestehende Untersuchungen kritisch -6-
anschauen kénne. Diesbeziiglich wurde auch darauf hingewiesen, dass der wissenschaftliche Beirat des BMWi wohl auch an der Thematik arbcite; dessen Befassung sollte nicht gedoppelt werden.” SUE feed a schloss die Debatte zu dieser Thematik mit dem Hinweis auf den ; Besuch von)? a geplanten PP ittieich sei sicher auch eine Punktation mit Fragen, die in diesem Zusammenhang ‘geklart werden 74 sollten. AbschlieBend wurde die Thematik ,,Digitale Besteuerung“ debattiert. erlduterte einleitend, dass diesbeziigliche Initiativen u.a. darauf abzielen, unentgeltliche Suchdienste zu besteuern. ~~ betonte die Notwendigkeit, das Thema gut zu strukturieren. Grundsdatzliche Fragen seien, ob das Datenschiirfen bzw. darauf aufbauende Tauschgeschafte (Daten gegen Nutzung von Diensten) eine Wertsch6pfung darstellten und ob nicht bereits bestehende Regelungen zur Besteuerung vom Umsatz auch auf digitale Tauschgeschafie angewendet werden kénnten bzw. sollten. Die Umsatzsteuer kniipfe an einer Leistungsbeziehung an; der Datenaustausch falle bisher nicht darunter, Eine Befassung, dic sich auf Umsatzbesteuerung beschranke und eine mdgliche Ertragsbesteuerung ausblende, sei aber nicht zweckmabig. a) TL Wies darauf hin, dass der Datenaustausch durch die Akzeptanz der Nutzerbedingungen vertraglich fundiert sei. Erganzend merkte er bzgl. einer Besteuerung der Wertschépfung an, dass viele der groBen Internetdienstleister auch in Deutschland Mitarbeiter bzw. Betriebsstatten haben. Fiir eine Beurteilung der Méglichkeiten der Besteuerung der Wertschépfung kame es zunidchst darauf an, Geschiftsmodelle und Wertschépfungsprozesse genauer zu analysieren. Fraglich sei, ob ein neues System der Besteuerung erfunden werden miisse. Angesichts der Herausforderung, Festzustellen, in welchem Land die zu versteuernden Ertrige anfallen, werde debattiert, eine starkere Besteucrung auf Basis von Umsatzen zu erreichen; eine solche Debatite kénne als internationaler Verteilungskonflikt verstanden werden. Dariiber hinaus wurde kritisch diskutiert, ob die digitale Welt Spezifika aufweise, die sie von der analogen Welt (z.B. von Buchungen in Reisebiiros oder Kauf von Tageszeitungen) unterscheide und damit die Implementierung von zusdtzlichen Besteuerungstatbestinden allein fiir die digitale Welt rechtfertige. AbschlieBend konstatierte der Vorsitzende die Bereitschaft des Beirats, sich mit diesem Thema zu befassen. In einem ersten Schritt sollte cine zu erstellende Vorlage darauf abziclen, zugrunde liegende Sachverhalte zu kldren ohne bereits in die inhaltliche Diskussion einzusteigen.
VII. Neues Thema ,,Reform des Ehegattensplittings* stellte die erweiterte Punktation des Gutachtens vor. In der Aussprache wurde insbesondere crértert, ob und inwieweit das Gutachten neben ékonomischen auch verfassungsrechtliche Aspekte debattieren sollte. Einerseits wurde dargelegt, dass cine Befassung mit verfassungsrechtlichen Aspekten schwierig sei, da Verfassungsrechtler das Ehegattensplitting mittlerweile z.T. sehr unterschiedlich bewerteten. Andererseits wurde angemerkt, dass cine rein Gkonomische Analyse von Optionen sich nur auf solche beziehen sollte, die man als verfassungskonform betrachten kiénne. Es wurde vorgeschlagen, dass man die mit dem Ehegattensplitting verbundenen Ziele betrachtet, und analysiert, mit welchen Instrumenten, dicse Ziele eventuell besser erreicht werden kénnten. Konkret kénne der Beirat erértern, welche Anreize das Ehegattensplitting auf das Arbeitsangebot des Zweitverdieners habe. Diesbeziiglich wurde darauf hingewiesen, dass bei den Auswirkungen zu unterscheiden sei zwischen der Partizipationsentscheidung (abhangig vom durchschnittlichen Steuersatz) und der Entscheidung tiber dic angebotene Arbeitsmenge (abhingig von Grenzsteuersatz). Als eine Option zum Ehegattensplitting wurde insbesondere die ..Individualbesteuerung“ erértert. Angesichts des integrierten Steucr- und Transfersystems in Deutschland wurde angemerkt, dass ein solches Prinzip Auswirkungen auf die Gestaltung der Sozialversichcrung habe; u.a. sei das Individualprinzip nicht vereinbar mit dem Konzept der ,,Bedarfsgemeinschaften* im SGB II sowie mit der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern in der GKV. Hinsichtlich der grundsatzlichen Herangehensweise stelle sich die Frage. ob der Beirat versuchen solle, auf Basis ciner wohlfahrtstheoretischen Analyse ein optimales Besteucrungssystem zu entwickeln oder ob der Beirat eine eher deskriptive. politékonomische Analyse erstellen solle. Im Rahmen der zweiten Alternative kénnten verschicdene politische Zielvorgaben (z.B. Erhéhung des Arbeitsangebots der Frau) aufgcgriffen werden und analysiert werden, ob und wie cine Reform des Ehegattensplittings zum Errcichen der Ziele beitragen wiirde. kiindigte an, gemeinsam mit der Kommission die Punktation im Lichte der Diskussion weiterzuentwickeln. VI. Thema ..Krankenhausfinanzierun erlduterte die wesentlichen Anderungen gegeniiber der vorherigen Version: Abschnitt 3.2 sei theoretisch angercichert worden, in Abschnitt 3.4 sei die Graphik unter -g-
Abbildung 3 erginzt worden, dic Abschnitte 4.1 und 4.3 seien neu strukturiert worden. in Abschnitt 4.4 seien Modelle zur Finanzierung von Investitionen ausfiihrli cher dargestellt worden. _Auch sei die Uberschrift geindert worden, angesichts des ii von | ) Le stelle sich aber die Frage nach einer nochmaligen Anpassung. “betonte erpanzend, dass die Ausfiihrungen im Gutachten nicht auf eine kurzfristive LUmsetzbarkeit sondern auf die mittlere Frist abzielten. Dies betreffe z.B. den Aspekt, dass zukiinftig nicht die Bundeslander sondern funktionale Kooperationen in begrenz ten Raumen die stationdre Versorgung sicherstellen kénnten. Im Rahmen der allgemeinen Diskussion wurde zunidchst betont, dass eine Uberversorgung dadurch behoben werde, dass Krankrenhaduser aus dem Markt austreten bzw. ausscheiden. Dieser Aspekte miisse im Gutachten klar zum Ausdruck kommen.) -erlauterte, welche Rolle Krankenversicherungen sowie Reputationseffek te in diesem Zusammenhang spielten. Im Folgenden wurde der Entwurf des Gutachtens im Finzelnen besproche n, und es wurden zahlreiche detaillierte Vorschlage direkt in der Vorlage aufgenommen: ¢ Angesichts der nicht sehr starken Evidenz flir eine Uberversorgung sollte insb. im Titel nicht weiter von ,,Uberversorgung“ gesprochen werden,’= ___merkte an, dass eine Fokussierung nur auf ,.Fehlversorgung missverstiindlich sein k6nne; dann miisse man zusatzlich erlautern, was im Gutachten darunter verstanden werde. * Hinsichtlich des internationalen Vergleichs bestimmter Indikatoren wurde angemerkt, dass hdhere Indikator-Werte in Deutschland nicht unbedingt eine Uber-/Fe hlversorgung anzeigen wiirden sondern z.T. auf andere Faktoren wie Hygiene- oder Emidhrungs- gewohnheiten, zuriickgefiihrt werden kénnten. Deshalb sollten Aussagen , die — auf Basis eines internationalen Vergleichs — eine U ber-/Fehlversorgung konstatieren, abgeschwiicht werden. e Der Begnitt Gina Stankenbausbudgeticrung sollte durch cine e Auf Seite3 erfolee bereits eine Vorschau, Es wurde die Frage gestellt, ob dies erforderlich sei. Dartiber hinaus wurde angemerkt, dass die Sitze im Sinne ciner besseren Verstandlichkeit umformuliert bzw. gektirzt werden sollten. * Allgemein wurde darauf hingewiesen, dass - neben der OECD und der Leopoldina — auch der Gesetzgeber das Problem der Uberversorgung bereits adressiert habe. ® In Bezug auf die Ausflihrungen auf zu Selbstbehalten wurde angemerk t, dass cin Selektionsproblem entstehe, wenn auch Wahltarife mit Selbstbehalt mdglich seien: Gute -9.
Risiken wiirden dann systematisch diese Tarife wahlen. Auf diesen Aspekt solle im Gutachten hingewiesen werden. e Allgemein wurde nach der Definition von Uberversorgung® gefragt. Diesbeziiglich wurde auch der mégliche Fall angemerkt, dass ein Patient gets. unbedingt operiert werden méchte. Somit miisse man umgekehrt eher von Unterversorgung sprechen, wenn der Patient nicht operiert werde. Auch deute eine steigende Zahl von Operationen nicht unbedingt auf cin Uberangebot bzw. auf Marktversagen hin sondern kénne auch durch den technischen Fortschritt bedingt sein. e Auf S. 19 sollte das der Gleichung zugrundeliegende Problem erldutert werden: Aus Ist- Zahlen wirden GréBen abgeleitet, die dann normativ interpretiert wiirden. e Die Abbildung 3 wurde hinterfragt. Es sei nicht klar, was dargestellt werden solle (u.a.: Welche Investitionen sind konkret berticksichtigt?) und welche Riickschliisse aus der riicklaufigen Quote geschlossen wiirden. Es wurde angemerkt, dass cine riicklaufige Investitionsquote doch sinnvoll sei, wenn es darum gehe, Uberkapazitdten abzubauen. wies darauf hin, dass hier nur dargestellt werden solle, dass die Lander sich aus der Finanzierung zurtickzégen; die Finanzierung von Investitionen erfolge dann vermehrt tiber die Krankenhduser selbst, d.h. aus den Einnahmen durch die Fallpauschalen. Erganzend wurde aus dem Beirat auf den Zusammenhang mit Abbildung 2 hingewiesen. Eine riicklaufige Investitionsquote in Verbindung mit dem Investitionsbedarf zeige, dass die Finanzicrung von Investitioncn vermehrt tiber Fallpauschalen erfolgen miisse, was 7u ciner Mengenausweitung fiihre. bat darum, diese Sachverhalte auch im Gutachten darzustellen sowie cine Leseanleitung fir die Graphiken zu ergénzen. ° In Bezug auf S. 38, Zcilen 1 ff. wurde die Notwendigkeit einer umfassenden Diskussion der hausarztzentrierten Versorgung hinterfragt. Eine kurze Information sei ausreichend. Auch miisse klarer dargestellt werden, was man im Rahmen eincs Gutachtens zur stationiren Versorgung lerne kénne aus einem Beispiel, dass sich auf die ambulante Versorgung beziehe. e In Abschnitt 4.3.2 sollte zumindest dargelegt werden, dass ein Wahlmodell zu einem Selektionsproblem fithre. © In Abschnitt 4.3.3 ware es dem Verstandnis hilfreich, wenn Ist-Stand und Reformmodell nicht gemeinsam in einer Abbildung (S. 42) sondern getrennt dargestellt wtirden. Aus Zcitgriinden beendete nach Abschluss der Diskussion zu Kapitel 4.3.3 die Debatte zur Vorlage. Im Rahmen der nachsten Sitzung des Beirats werde die Diskussion -10-