2017-protokoll-nr-531

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
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B.           Tagesordnung:

 if           Mitteilungen des Vorsitzenden
 IL.          Feststellung der Tagesordnung
 If.          Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV. Gesprih nt
              zu aktuellen finanzpolitischen Themen
 V.           Vortrag vol                      an Thema ,,Fehlanrcize fiir Uberversorgung
              oder Fehlversorgung im KrankenhausbereichTM
     VL       Thema ,,Krankenhausfinanzicrung*
     VII.     Neues Thema ,.Reform des EhegattensplittingsTM
     VIIl.     Diskussion neuer Themen
     IX.       Tagesordnung der nachsten Sitzung
     Xx.       Verschiedenes.




 L            Mittcilungen des Vorsitzenden
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I.     Feststellung der Tagesordnung


Finformierte liber die weitere, leicht modifizierte Tagesordnung. Diese wurde
wie vorgeschlagen angenommen.




Il.                 zum         Protokoll   der le   itzun,

Das Protokoll zur vorherigen Sitzung wurde mit drei kleineren Anderungen angenommen.
Der Beirat dankte         fur die gute Arbeit.
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IV. Gesprichmit                               zu aktuellen finanzpolitischen Themen

                        erlduterte Inhalic und Ergebnisse der deutschen G20-Prasidentschaft.

Er     hob   zunichst     die   verinderte   Rolle    der   G20    hervor:   Urspriinglich     als
»Krisenreaktionsmechanismus“ etabliert, habe sich die G20 zu einem ,,ordnungspolitischen
Koordinierungsmechanismus* weiterentwickelt. Diese gestiegene Bedeutung der G20 werde
in der Offentlichkeit aber bisher kaum wahrgenommen.

Insgesamt sei die deutsche G20-Prasidentschaft erfolgreich verlaufen, z.T. wurden die
Erwartungen tibertroffen. Noch nicht abgeschlossen scien die Verhandlungen zu ,,Basel III".
Im Bereich Steuern sei mehr erreicht worden als zundchst erwartet (u.a. automatischer
Informationsaustausch). Die Debatte zu ,,digital taxation’ sei fest etabliert; insbesondere
werde die Debatte der Umsatzbesteuerung von Tauschgeschiften eine grofe Rolle in der G20
cinnehmen. Weitere Punkte, die unter der deutschen Prisidentschaft errcicht wurden, seicn
u.a. eine stirkere ,accountability* der multilateralen Entwicklungsbanken, die Initiative
Compact with Africa“, die darauf abziele, private Investitionen fiir die afrikanischen Lander
zu mobilisieren, sowie die Erleichterung von Remittances.

Auf die Frage”                     nach Arbeiten im BMF zu Initiativen auf europaischer Ebene

(u.a. ,,fiskalische Kapazitit*) verwies                       zunachst auf die anstehende Rede
des                                             am 26. September. Es bestehe das Risiko, dass
auf curopédischer Ebene ein Institut mit eigener Verschuldungsmoglichkeit geschaffen werde.
Notwendig seien anreizkompatible Lésungen, z.B. die Kopplung méglicher Transfers an die

Umsctzung von Strukturreformen.

Die Forderung aus dem Kreis des Beirats, Deutschland miisse — gerade im Vergleich zu
Frankreich — stdrker deutlich machen, welche Reformen aus deutscher Sicht notwendig sein,

teilte                          nicht. Deutschland arbeite anders: zum einen bedingt durch das
politische System (Koalitionsregierungen statt Prisidialsystem), zum anderen bedingt durch

den Fokus auf konkrete Schritte mit dem Ziel, anreizkompatible Lésungen zu erzielen und

gewisse Ialtclinien (insb. europdische Verschuldungsfazilitat) nicht zu tiberschreiten.

Hinsichtlich der Debatte tiber Reformen in der EU warb                          um konstruktive
Vorschlage des Beirats, die Deutschland in die Debatte einbringen kénnte. Er begribte die

Idee                       sich damit zu befassen, wie in Europa die Eigenverantwortlichkeit der

Staaten gestarkt werden kénne.
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V. Vortrag von.                                    zum Thema ..Fehlanreize fir Uberversorguny
   oder Fehlversorgung im Krankenhausbere
                                          ich“ (Anlage)

                       berichtete tiber Ressourcensteuerung im Krankenhauss
                                                                            ektor und analysierte
   Fehlanreizte fiir Uber- oder Fehlversorgungen (die
                                                       Priasentation ist dem Protokoll als Anlage
   beigefiigt). Eine zentrale Quelle fiir die Analyse
                                                      sei der ,.Krankenhans Rating Report” des
   RWI, der cinmal jahrlich erscheine. Hinsichtlich
                                                     der Trdgerschaft der Krankenhauser (privat,
   kirchlich, kommunal) sei der Report reprdsentativ.
                                                          Kleincre Krankenhiduser seien jedoch
  unterreprasentiert.     Auf   die     Frage   nach     einer    eventuell      notwendigen    Fusion    von
  Krankenkassen verwies |                         darauf, dass dieser Prozess bereits laufe. Er wies
  darauf hin, dass einzelne Kassen zwar in der Flach
                                                     e gro8 seicn; kleinere Kassen aber regional
  bzw. lokal bedeutsamer seien. Dies wirke sich
                                                      auf den Gestaltungsspielraum aus. |
             _duferte sich zuriickhaltend zur These einer Uberve
                                                                 rsorgung. Diese sei schwer zu
  messen,     Ein     internationaler    Wettbewerb       bestehe     aus     seiner    Sicht   nicht.   Der
 Krankenhausmarkt sei sehr geschlossen; die in Deutsc
                                                        hland behandelten Patienten aus dem
 Ausland seien insbesondere Touristen aus den Grenzr
                                                          egionen. Ein Bonus/Malus-System
 wirke aus Sicht von’                     asymmetrisch: Wdahrend der Malus (bzw.
                                                                                        eine
 Eigenbeteiligung) wirke, wiirde ein Bonus nicht
                                                 im gleichen Umfang lenken.

 Tn der anschlieBenden internen Aussprache des
                                               Beirats wurden zunichst die Implikationen der
 Aussagen von                    fiir das Gutachten zum Thema »Krankenhausfinanzierung
                                                                                       “
 debattiert. Einerseits sei der Vortrag informativ
                                                   und damit hilfreich fiir das eigene Gutachten;
 andererseits mache er deutlich, dass es flir die dem
                                                        Gutachten zugrundeliegende These der
 Uberversorgung       eine   Reihe    von Indizien gibt.         Ein zwingender Nachweis sei             aus
methodischen Griinden offenbar schwierig. Kritis
                                                 ch hinterfragt wurde die Verwendung von
Mengenrationierungsmodellen sobald der Gesund
                                              heitsmarkt analysiert werde: man kénne
nicht beurteilen, was die richtige Menge sei.
                                              Dem wurde entgegengehalten, dass das geplan
                                                                                          te
Gutachten nicht nur das Angebot sondern
                                                       auch umfassend         die Nachfrage analysiere.
Angesichts des Vortrags von           i |7              erscheine es aber notwendig, die These der
Uberversorgung iim Gutachtenzu1 relativieren, AbschlieBend wurde diskutiert, inwieweit dic
Einfihrung    einer     Wahl    zwischen     freier    Arztwahl     einerseits    und   einer   selektiven
Kontrahierung verbunden mit geringeren Beitrigen
                                                 andererseits zu einer Anderung des
Marktgleichgewichts fithre, da es zu einer adversen
                                                    Selektion kame. Die Méglichkeit, dass ein
solches Risiko bestehe, sollte im Gutachten zumind
                                                   est angesprochen werden.
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VIII. Diskussion zu zukiinftigen Themen

                   betonte die Notwendigkeit, sich mit neuen Themen zu befassen. Im Vorfeld
                                                                                      r
der Bundestagswahlen und der anschliefenden Koalitionsverhandlungen sei es schwe
                                                                                       r
einzuschitzen, welche Themen relevant seien. Falls die Abschaffung der Abgeltungssteue
auf die Agenda komme, kénne der Beirat darauf reagieren. Mit dem Thema Ehegatten-
Splitting befasse sich der Berat schon. Ein weiteres mégliches wenn auch bisher nicht
ausreichend konkretisiertes Thema ist »Fiskalische Kapazitit der EU bzw. der Eurozone“.
Eventuell gebe es im Bereich der Sozialpolitik weitere Themen.
             nannte Themen aus dem Vortrag von                                die aufgegriffen
                                                                                     ).
werden kinnten: Besteuerung der digitalen Welt und Bildungsmigration (,,Brain Drain‘
Beim erstgenannten Thema stelle sich allerdings die Frage nach dem Zugang. Ggf. kénne
                                                                                          nten
auch das Thema Leistungsbilanz eine Grundlage zur Auseinandersetzung mit den genan
 Punkten bicten.

 Die anschlieBende Debatte fokussicrte sich zunichst auf das Thema ,,Brain Drain“.
              erinnerte daran, dass sich der Beirat schon mit Migration befasst habe und nannte
 mehrere Ankniipfungspunkte fiir eine weitere Befassung: Implikationen fiir den
 Wohlfahrtsstaat, Humankapitalbildung und ,.spill over“-Effekte sowie der Umgang mit der
                                                                                            u.a.
 Freiztigigkeit in der EU. Zentrale, im Rahmen einer Befassung zu klaérende Aspekte seien
 Lange des Aufenthalts der Finwanderer und gyfs. auch deren Nachkommen sowie die
 Interessen der beteiligten Lander. Daraus ergaben sich unterschicdliche Gkonomische und
  finanzpolitische Implikationen.|                    konstatierte das Interesse des Beirats an
  dieser Thematik und kiindigte an, eine Gruppe von interessierten Mitgliedern zu bitten, eine
 Punktation zu diesem Thema zu erstellen.

  AnschlieBend wurde das Thema ,Leistungsbilanz(-Uberschuss)* als weitercs Thema
  diskutiert.                erliuterte, dass das Thema zwar sehr kompicx, aber angesichts der
  politischen Relevanz noch nicht erledigt sei. Unterschiedliche Zugdnge seien denkbar. Der
  Reirat kénne Optionen zur Reduktion solcher Uberschiisse diskutieren oder zuniichst auch die
  Frage beantworten, ob solche Uberschiisse tiberhaupt ein Problem seien. Die folgende
  Diskussion zeigte. dass die zweite Frage eventuell nicht eindeutig zu beantworten ist. Je nach
  Perspektive, z.B. auf Basis der gugrunde liegenden Handels- oder Kapitalstréme, kOnne man
   zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.                       merkte an, dass der Beirat in
   einer Befassung idealerweise unterschiedliche Sichtweisen zusammenbringe miisse.
   Exgiinzend wurde vorgeschlagen, dass sich der Beirat bestehende Untersuchungen kritisch
                                               -6-
6

anschauen kénne. Diesbeziiglich wurde auch darauf hingewiesen, dass der wissenschaftliche

  Beirat des BMWi wohl auch an der Thematik arbcite; dessen Befassung sollte nicht gedoppelt

  werden.” SUE     feed a schloss die Debatte zu dieser Thematik mit dem Hinweis auf den
          ; Besuch von)? a
  geplanten                                                                    PP              ittieich
  sei sicher auch eine Punktation mit Fragen, die in diesem Zusammenhang ‘geklart werden
                                                                                          74




 sollten.


 AbschlieBend wurde die Thematik ,,Digitale Besteuerung“ debattiert.

 erlduterte einleitend, dass diesbeziigliche Initiativen u.a. darauf abzielen, unentgeltliche

 Suchdienste zu besteuern.               ~~ betonte die Notwendigkeit, das Thema gut zu
 strukturieren. Grundsdatzliche Fragen seien, ob das Datenschiirfen bzw. darauf aufbauende

 Tauschgeschafte (Daten gegen Nutzung von Diensten) eine Wertsch6pfung darstellten und ob

 nicht bereits bestehende Regelungen zur Besteuerung vom               Umsatz auch auf digitale

 Tauschgeschafie angewendet werden kénnten bzw. sollten. Die Umsatzsteuer kniipfe an einer

 Leistungsbeziehung an; der Datenaustausch falle bisher nicht darunter, Eine Befassung, dic

 sich auf Umsatzbesteuerung beschranke und eine mdgliche Ertragsbesteuerung ausblende, sei

 aber nicht zweckmabig.      a)   TL     Wies darauf hin, dass der Datenaustausch durch die
Akzeptanz der Nutzerbedingungen vertraglich fundiert sei. Erganzend merkte er bzgl. einer

Besteuerung der Wertschépfung an, dass viele der groBen Internetdienstleister auch in

Deutschland Mitarbeiter bzw. Betriebsstatten haben. Fiir eine Beurteilung der Méglichkeiten

der Besteuerung der Wertschépfung kame es zunidchst darauf an, Geschiftsmodelle und

Wertschépfungsprozesse genauer zu analysieren. Fraglich sei, ob ein neues System der

Besteuerung erfunden werden miisse. Angesichts der Herausforderung, Festzustellen, in

welchem     Land die zu versteuernden Ertrige        anfallen, werde debattiert,     eine starkere

Besteucrung auf Basis     von     Umsatzen   zu   erreichen;   eine   solche   Debatite   kénne     als

internationaler Verteilungskonflikt    verstanden   werden.    Dariiber hinaus      wurde      kritisch
diskutiert, ob die digitale Welt Spezifika aufweise, die sie von der analogen Welt (z.B. von

Buchungen in Reisebiiros oder Kauf von Tageszeitungen) unterscheide und damit die

Implementierung von zusdtzlichen Besteuerungstatbestinden allein fiir die digitale Welt

rechtfertige. AbschlieBend konstatierte der Vorsitzende die Bereitschaft des Beirats, sich mit

diesem Thema zu befassen. In einem ersten Schritt sollte cine zu erstellende Vorlage darauf

abziclen, zugrunde liegende Sachverhalte zu kldren ohne bereits in die inhaltliche Diskussion

einzusteigen.
7

VII. Neues Thema ,,Reform des Ehegattensplittings*

                      stellte die erweiterte Punktation des Gutachtens vor.

In der Aussprache wurde insbesondere crértert, ob und inwieweit das Gutachten neben
ékonomischen auch verfassungsrechtliche Aspekte debattieren sollte. Einerseits wurde
dargelegt, dass cine Befassung mit verfassungsrechtlichen Aspekten schwierig sei, da
Verfassungsrechtler das Ehegattensplitting mittlerweile z.T. sehr unterschiedlich bewerteten.
Andererseits wurde angemerkt, dass cine rein Gkonomische Analyse von Optionen sich nur
auf solche beziehen sollte, die man als verfassungskonform betrachten kiénne. Es wurde
vorgeschlagen, dass man die mit dem Ehegattensplitting verbundenen Ziele betrachtet, und
analysiert, mit welchen Instrumenten, dicse Ziele eventuell besser erreicht werden kénnten.
Konkret kénne der Beirat erértern, welche Anreize das Ehegattensplitting auf das
Arbeitsangebot des Zweitverdieners habe. Diesbeziiglich wurde darauf hingewiesen, dass bei
den Auswirkungen zu unterscheiden sei zwischen der Partizipationsentscheidung (abhangig
vom durchschnittlichen Steuersatz) und der Entscheidung tiber dic angebotene Arbeitsmenge
(abhingig von Grenzsteuersatz). Als eine Option zum Ehegattensplitting wurde insbesondere
die ..Individualbesteuerung“ erértert. Angesichts des integrierten Steucr- und Transfersystems
in Deutschland wurde angemerkt, dass ein solches Prinzip Auswirkungen auf die Gestaltung
der Sozialversichcrung habe; u.a. sei das Individualprinzip nicht vereinbar mit dem Konzept
der ,,Bedarfsgemeinschaften* im SGB II sowie mit der beitragsfreien Mitversicherung von
Kindern und Ehepartnern in der GKV. Hinsichtlich der grundsatzlichen Herangehensweise
stelle sich die Frage. ob der Beirat versuchen solle, auf Basis ciner wohlfahrtstheoretischen
Analyse ein optimales Besteucrungssystem zu entwickeln oder ob der Beirat eine eher
deskriptive. politékonomische Analyse erstellen solle. Im Rahmen der zweiten Alternative
kénnten verschicdene politische Zielvorgaben (z.B. Erhéhung des Arbeitsangebots der Frau)
 aufgcgriffen werden und analysiert werden, ob und wie cine Reform des Ehegattensplittings
 zum Errcichen der Ziele beitragen wiirde.

                         kiindigte an, gemeinsam mit der Kommission die Punktation im
 Lichte der Diskussion weiterzuentwickeln.




 VI. Thema ..Krankenhausfinanzierun

               erlduterte die wesentlichen Anderungen gegeniiber der vorherigen Version:
 Abschnitt 3.2 sei theoretisch angercichert worden, in Abschnitt 3.4 sei die Graphik unter

                                             -g-
8

Abbildung 3 erginzt worden, dic Abschnitte 4.1 und 4.3 seien
                                                                     neu strukturiert worden. in
        Abschnitt 4.4 seien Modelle zur Finanzierung von Investitionen ausfiihrli
                                                                                  cher dargestellt
        worden. _Auch sei die Uberschrift geindert worden, angesichts des ii
                                                                             von |                                )
    Le             stelle sich aber die Frage nach einer nochmaligen Anpassung.                        “betonte
        erpanzend, dass die Ausfiihrungen im Gutachten nicht auf eine kurzfristive LUmsetzbarkeit
        sondern auf die mittlere Frist abzielten. Dies betreffe z.B. den Aspekt, dass
                                                                                      zukiinftig nicht
        die Bundeslander sondern funktionale Kooperationen in begrenz
                                                                      ten Raumen die stationdre
        Versorgung sicherstellen kénnten.


        Im Rahmen der allgemeinen Diskussion wurde zunidchst betont,
                                                                     dass eine Uberversorgung
        dadurch behoben werde, dass Krankrenhaduser aus dem Markt austreten bzw.
                                                                                 ausscheiden.
    Dieser Aspekte miisse im Gutachten klar zum Ausdruck kommen.)
                                                                                                   -erlauterte,
    welche Rolle Krankenversicherungen sowie Reputationseffek
                                                              te in diesem Zusammenhang
    spielten.

    Im Folgenden wurde der Entwurf des Gutachtens im Finzelnen besproche
                                                                         n, und es wurden
    zahlreiche detaillierte Vorschlage direkt in der Vorlage aufgenommen:

    ¢     Angesichts der nicht sehr starken Evidenz flir eine Uberversorgung
                                                                             sollte insb. im Titel
          nicht weiter von ,,Uberversorgung“ gesprochen werden,’=                  ___merkte an, dass eine
          Fokussierung nur auf ,.Fehlversorgung missverstiindlich sein k6nne;
                                                                              dann miisse man
          zusatzlich erlautern, was im Gutachten darunter verstanden werde.

    *     Hinsichtlich des internationalen Vergleichs bestimmter Indikatoren wurde
                                                                                   angemerkt,
          dass hdhere Indikator-Werte in Deutschland nicht unbedingt eine Uber-/Fe
                                                                                   hlversorgung
          anzeigen wiirden sondern z.T. auf andere Faktoren wie Hygiene- oder
                                                                              Emidhrungs-
          gewohnheiten, zuriickgefiihrt werden kénnten. Deshalb sollten Aussagen
                                                                                 , die — auf Basis

         eines internationalen Vergleichs — eine U ber-/Fehlversorgung konstatieren,
                                                                                     abgeschwiicht
         werden.

e        Der     Begnitt   Gina                     Stankenbausbudgeticrung           sollte   durch    cine



e Auf Seite3 erfolee bereits eine Vorschau, Es wurde die Frage gestellt, ob dies erforderlich
         sei.   Dartiber   hinaus   wurde   angemerkt,   dass   die   Sitze   im   Sinne   ciner   besseren
         Verstandlichkeit umformuliert bzw. gektirzt werden sollten.

*        Allgemein wurde darauf hingewiesen, dass - neben der OECD und der
                                                                           Leopoldina — auch
         der Gesetzgeber das Problem der Uberversorgung bereits adressiert habe.

®        In Bezug auf die Ausflihrungen auf zu Selbstbehalten wurde angemerk
                                                                             t, dass cin
         Selektionsproblem entstehe, wenn auch Wahltarife mit Selbstbehalt mdglich
                                                                                   seien: Gute
                                                    -9.
9

Risiken wiirden dann systematisch diese Tarife wahlen. Auf diesen Aspekt solle im
   Gutachten hingewiesen werden.

e Allgemein wurde nach der Definition von Uberversorgung® gefragt. Diesbeziiglich
  wurde auch der mégliche Fall angemerkt, dass ein Patient gets. unbedingt operiert werden
  méchte. Somit miisse man umgekehrt eher von Unterversorgung sprechen, wenn der
  Patient nicht operiert werde. Auch deute eine steigende Zahl von Operationen nicht
  unbedingt auf cin Uberangebot bzw. auf Marktversagen hin sondern kénne auch durch
   den technischen Fortschritt bedingt sein.
e Auf S. 19 sollte das der Gleichung zugrundeliegende Problem erldutert werden: Aus Ist-
   Zahlen wirden GréBen abgeleitet, die dann normativ interpretiert wiirden.
e Die Abbildung 3 wurde hinterfragt. Es sei nicht klar, was dargestellt werden solle (u.a.:
  Welche Investitionen sind konkret berticksichtigt?) und welche Riickschliisse aus der
  riicklaufigen Quote geschlossen wiirden. Es wurde angemerkt, dass cine riicklaufige
  Investitionsquote doch sinnvoll sei, wenn es darum gehe, Uberkapazitdten abzubauen.
                wies darauf hin, dass hier nur dargestellt werden solle, dass die Lander sich
  aus der Finanzierung zurtickzégen; die Finanzierung von Investitionen erfolge dann
  vermehrt tiber die Krankenhduser selbst, d.h. aus den Einnahmen durch die
  Fallpauschalen. Erganzend wurde aus dem Beirat auf den Zusammenhang mit Abbildung
   2 hingewiesen. Eine riicklaufige Investitionsquote in Verbindung mit dem
   Investitionsbedarf zeige, dass die Finanzicrung von Investitioncn vermehrt tiber
    Fallpauschalen erfolgen miisse, was 7u ciner Mengenausweitung fiihre.
    bat darum, diese Sachverhalte auch im Gutachten darzustellen sowie cine Leseanleitung
    fir die Graphiken zu ergénzen.

 ° In Bezug auf S. 38, Zcilen 1 ff. wurde die Notwendigkeit einer umfassenden Diskussion
   der hausarztzentrierten Versorgung hinterfragt. Eine kurze Information sei ausreichend.
     Auch miisse klarer dargestellt werden, was man im Rahmen eincs Gutachtens zur
     stationiren Versorgung lerne kénne aus einem Beispiel, dass sich auf die ambulante
     Versorgung beziehe.

 e In Abschnitt 4.3.2 sollte zumindest dargelegt werden, dass ein Wahlmodell zu einem
     Selektionsproblem fithre.

  © In Abschnitt 4.3.3 ware es dem Verstandnis hilfreich, wenn Ist-Stand und Reformmodell
      nicht gemeinsam in einer Abbildung (S. 42) sondern getrennt dargestellt wtirden.
  Aus Zcitgriinden beendete                   nach Abschluss der Diskussion zu Kapitel 4.3.3
  die Debatte zur Vorlage. Im Rahmen der nachsten Sitzung des Beirats werde die Diskussion
                                               -10-
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