2017-protokoll-nr-532

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
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B.      Tagesordnung:

 I.      Mitteilungen des Vorsitzenden

 I.      Feststellung der Tagesordnung

 Ii.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV.     Ubergabe der aktuellen Beiratsarbeiten an
 V.      Vortrag von                                                           zum Thema
         .Besteucrung der digitalen Wirtschaft" mit Darstellung der internationalen
         Diskussion

 VI.     Thema ,,Krankenhausfinanzierung*

 VIL     Diskussion méglicher neuer Themen, u.a.

         Leistungsbilanz; digitale Besteuerung, Migration, Grunderwerbsteuer
 VII.    Tagesordnung der nachsten Sitzung

 IX.     Verschiedenes.
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Die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen angenommen.




   .   _Bemerku                      Il   der   letzten Si

Einige Beiratsmitglieder merkten an, dass das Protokoll erst spat oder noch gar nicht bei ihnen

angekommen sei. Die Annahme wurde deshalb auf die nachste Sitzung verschoben. Es wurde

weiter beschlossen, das Protokoll kiinftig vorab per E-Mail zu versenden.
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LV. Ubergabe der aktuellen Beiratsarbeiten_an

                 begriiBte                              zur Beiratstagung und dankte fiir sein
Kommen.                      begriiBte die

        und dankte ihnen ftir ihr Engagement. Weiter dankte er dem Beirat im Namen des
                                                   fiir die extrem hilfreiche Politikberatung.

                 iiberreichte                          je      ein    Exemplar    des     Gutachtens

Steuervergiinstigungen        und       EU-Beihilfeaufsicht*         und    der     Stellungnahme
.finanzierungsneutrale Unternehmensbesteucrung in der EU“. Im Anschluss stellten
                         die Kernbotschaften und Empfehlungen der beiden Beiratsarbciten vor,

woran sich eine Aussprache von                                mit dem Beirat anschloss.

           bestitigte, dass die EU-Beihilfenaufsicht durch die letzten Falle eine gréBere
Bedeutung bekommen habe und sich die Frage stelle, wo die Grenzen liegen. Die Vorschlage
werden von ihm im Grundsatz geteilt und er schlug vor, das Gutachten noch einmal vertieft
im Rahmen einer Veranstaltung im BMF aufzugreifen.

Durch   die   Stellungnahme       zur Finanzierungsneutralen         Unternehmensbesteuerung sah
                                      einen     zentralen        Punkt      der         Gemeinsamen

Kérperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKB) thematisiert, der aus Sicht des BMF auch
problematisch sci. Das Thema steuerliche Finanzierungsneutralitiét werde im BMF allerdings
nicht kritisch cingeschatzt, da die Eigenkapitalquoten in Deutschland gut aufgestellt seien. Er
stimmte den Beiratsschlussfolgerungen zu und betonte, dass dic GKB nicht tiberfrachtet
werden solle.                       nahm dies zum Anlass, kurz iiber die deutsch-franzésische
Zusammenarbeit im Unternehmensteuerrecht zu berichten, bei der Abnlichkeiten der
Steuerregeln herausgearbeitet wurden. Ziel sei es, gemeinsam einen Vorschlag auf
curopdischer Ebene zu beférdern. wenn auch nicht um jeden Preis.

Weiter sprach                     die geplante US-Steuerreform an. Mit der Senkung der US-
amerikanischen Unternchmensteuersitze werde auch eine Debatte in Deutschland folgen. ob
dig Unternehmensteuersdtze noch wetthewerbsfiihig seien. Im Hinblick auf die neu
einzufiihrende Excise Tax, die wie eine Variante der Border Adjustment Tax wirke, solle
zunichst deren Einfihrung abgewartet werden. Konjunkturelle Auswirkungen kénnen derzeit
schwer abgeschitzt werden. Nachfragen der Beiratsmitglieder bezogen sich darauf, welche
Spielraume und Instrumente zur Entlastung diskutiert wiirden. Ob bspw. der Abbau des
Solidaritatszuschlages     oder   die   Ké6rperschaftsteuer    oder     Gewerbesteuer     in   diesem

Zusammenhang diskutiert werden.                       antwortete, dass die Gewerbesteuer in den
                                                -4-
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derzeitigen Sondierungsgesprachen keine Rolle spiele. Auf Nachfrage bestatigte er, dass bei

 der Grunderwerbsteuer Héchst- und Mindeststeuersitze sowie eine Freigrenze diskutiert

 werden, die tiber Begrenzungen von Share Deals gegenfinanziert werden sollen. Eine weitere

 Steuerautonomie der Lander sei nicht im Gesprach.


                   ,danktep                              fir die Diskussion und bot an, das
 Gutachten im BMF vorzustellen.




 V. Vortrag von_                                                                      zum Thema

 »Besteuerung digitaler Geschaftsmadelle“ (vgl. Anlage)


                referierte tiber Auswirkungen, die die immer digitaler werdende Wirtschaft

auf die Besteucrung habe. Mit ciner stéarker werdenden Digitalisierung der Wirtschaft werden

Wirtschaftsaktivitéten virtueller und die Bedeutung von immateriellen Wirtschaftsgiitern und

Daten bei der Wertschépfung nehme zu. Das Steuerrecht miisse an diese Verinderungen

angepasst werden. Der wachsende Handlungsbedarf zeige sich auch darin, dass eine Reihe

von Landern (HUN, ISR, IND) bereits unilaterale Steuern und Abgaben eingefiihrt haben.


Derzeit werden verschiedene Instrumente auf EU- und auf OECD-Ebene diskutiert: cinc

Equalisation   Levy   (Ausgleichsabgabe),   eine   digitale   Betriebstatte,   Quellensteuern.   dic

Gemeinsame     konsolidierte   Kérperschaftsteuerbemessungsgrundlage           (GKKB)    und     die

Umsatzsteuer. Ziel aus deutscher Sicht sei es, dort zu bestcuern, wo die unternchmerische

Aktivitaét und die Wertschépfung stattfinden. Daten sollen gem&48 ihres Anteils an der



abgestimmte Lésungen angestrebt werden, wobei derzeit kurzfristige Ubergangslésungen auf

EU-Ebene diskutiert werden und langfristig auf OECD-Ebene eine modifizierte Betriebstitte

eine sinnvolle Lésung sein kann.


In der anschlieBenden Aussprache zeigte sich der Beirat gegentiber der ErschlieBung never

Steuereinnahmen liber die Digitalisierung sehr kritisch und nannte Beispicle wie die

Marktforschung oder unenigeltliche Werbeaktionen, die ebenfalls zur Datengewinnung

beitriigen, jedoch keiner besonderen Steuer unterworfen wiirden. Es wurde eingeworfen, dass

auch die Datengewinnung Kosten erzeuge und dic Lokalisierung dieser Kosten emen Hinweis

auf den Wert der Daten gebe.          ~      -verdeutlichte hierzu, dass die digitalen
Geschdftsmodelle dartiber hinaus gingen, und dass mit jedem Kauf im Nachgang permanent

Daten tibertragen wiirden. Auch nicht-personenbezogene Daten wie z.B. im Maschinenbau
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wirden     zunehmend gewonnen.        Daher miisse die       Frage      gestcllt werden, ob die
Unternehmensteuer diese Wirtschaftsaktivititen noch zutreffend abdecke und wie dic damit
einhergehende Steuervermeidung eingedammt werden kénne.

Auch die internationale Dimension des Themas wurde angesprochen. Es wurde darauf
hingewiesen. dass mit einer Einbeziehung der Wertschépfung aus Daten auch fir deutsche
Unternehmen zusitzliche Steuerpflichten in Landern entstehen. in die sie exportierten. Es
wurde angemerkt, dass Steuern im Wesentlichen iiber die steuerliche Férderung von
Forschung und       Entwicklung und Patenboxen vermieden wiirden.               Deshalb wiirden

Sondersteuerregimes keine Abhilfe zu den eigentlichen Problemen schaffen. Es wurde weiter
diskutiert, inwieweit die Umsatzsteuer gecignet sei, die Wertschépfung zu besteuern.

                    dankte                           fiir sein Kommen und den interessanten
Vortrag.




VI. Gutachten _,,Uber- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhiusern: Griinde und
Reformoptionen“

               auBerte sich kurz zu den Anderungen am Titel und bei den Reformoptionen. Die
Kommission habe sich bemiiht, alle Einwdnde zu integrieren. Ein Beiratsmitglicd habe sich
mit einer grundsdtzlichen Kritik am Gutachten geaufBert. Der Beirat solle entscheiden, wie
damit umzugehen sei.

Das Beiratsmitglied erlauterte, dass es dic Gutachtenanalyse in weiten Teilen als richtig
ansehe und unterstiitze. Es hiclte es jedoch fiir zu weitreichend, einen Vorschlag zu
unterstlitzen, der den Krankenkassen wesentlich mehr unternehmerische Freiheiten zubilligen
wiirde.     Durch     einc    immer     stirker     individualisierte     Medizin   wiirde   die
Informationsasymmetrie zwischen        Arzt und Patient abnehmen und damit auch das
nachfrageinduzierte Leistungsangebot. Auch andere Beiratsmitglieder wtirden dies so sehen.
Es pladierte dafiir, mehrere Lésungen im Gutachten zu identifizieren.

Nach einer ausfiihrlichen inhaltlichen Diskussion, in der verschiedene Beiratskollegen

Verstindnis fiir diese Argumentationslinie auBerten, sprach sich der Beirat dafiir aus, ein
Minderheitsvotum in das Gutachten aufzunehmen. Nach dem Aufrufen des Gutachtens nach

Textabschnitten fasste der Beirat einstimmig folgenden Beschluss:

    e     Der Beirat bittet die Kommission auf Basis der Diskussion eine vorldufige Endfassung


                                              -6-
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zu erstellen. die einen Platzhalter fiir das Minderheitsvotum vorsieht, und diese vor der

             nachsten Beiratstagung zu verteilen.


         e   Das    Beiratsmitglied   mit    der    abweichenden        Meinung   wird    gebeten,    diese   zu

             formulieren und ebenfalls vor der nachsten Tagung zu verteilen.


         e   Das Gutachten wird im Januar in Wiirzburg lediglich hinsichtlich der Integration des

             Minderheitsvotums diskutiert.




     VIL. Diskussion méglicher neuer Themen


     EU-Einlavensicherung

 :                 “4 ‘ schlug vor, den Vorschlag zu einer curopdischen Einlagensicherung zu
 diskutieren. Das Thema wiirde das Beiratsgutachten zur Bankenunion sinnvoll ergdnzen.
     Denkbar sei,    die europdische      Einlagensicherung als Riickversicherung                der nationalen

     Sicherungssysteme zu diskutieren. Dies wurde von anderen Beiratsmitgliedern unterstiitzt und

     es wurde ein Zusammenhang zur Weiterentwicklung der Wahrungsunion und der Resilienz

     von Kapitalmarkten hergestellt. Es wurde betont, dass im Vordergrund die Frage stehen

     miisse, ob ein solches Instrument sinnvoll sei, und nicht nur wie es auszugestalten sei.

     Daran schloss sich eine Diskussion tiber die Vorschlage |

 | fiir die Weiterentwicklung der Europdischen Union an. Eine Weiterentwicklung in
Richtung einer Transferunion wurde allgemein kritisch gesehen. Fiir lindertibergreifende
 Versicherungen         fehiten    eine      gemeinsame     Verfassung         und     die   entsprechenden

 Durchsetzungsrechte. Diese Argumente wurden zum Teil schon in anderen Beiratsgutachten

 aufgegriffen. Die Bearbeitung dieses Themas miisse allerdings weit iiber eine Skonomische

 Diskussion hinausgehen.

 Der      Beirat   sprach   sich   nach     einer   ErGrterung   fiir    das   Thema     einer    europdischen

 Einlagensicherung aus. Es wird beabsichtigt, auf einer der nachsten Beiratstagungen Vertreter

 des BMF und der Bundesbank dazu einzuladen.


 Grunderwerbsteuer


iP i ain ., fiihrte in das Thema Grunderwerbsteuer (GrESt) anhand der vorgelegten
“Stichwortliste ein, die zeige, wie stark das Aufkommen und die Steuersitze der GrESt in den
letzten Jahren gestiegen seien. Dabei sollten Lock-in-Effekte, die Inzidenz, die Verbindung

zum Landerfinanzausgleich, die Zyklizitat der Steuer sowie Reformvorschlage hinsichtlich


                                                      «7s
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der Share Deals und FamilienmaBnahmen diskutiert werden.

In der Diskussion im Beirat wurde beftirwortet, sich grunds&tzlich zu Transaktionsteuern und
im Besonderen zur Begriindung der GrESt zu duSern und dabei auf Lock-in-Effekte
einzugehen. Mit einer vollen Einbeziehung von Share Deals in die GrESt wiirden die Lock-in-
Effekte in den Unternehmensektor getragen und die Steuer wiirde weiter verkomppliziert.
Damit stelle sich auch die Frage, ob dic GrESt ktinftig in eine Beteiligungstransaktionsteuer
umgewandelt werden solle. Es wurde kritisiert, dass die GrESt die Mobilitét bremse und es
bei cinem Wohnortwechsel deshalb héhere Anreize gebe, Micter zu werden statt Eigentiimer.
Es     wurde     auch   der   Zusammenhang        mit   der     Forderung     nach   einer     héheren
Vermégensbesteucrung angesprochen. [abei wurde die Grundsteuer jedoch als geeigneteres
Instrument angeschen.

                 legte dar, dass die Anrechnung der GrESt im Landerfinanzausgleich Anreize
setze, die Steuersitze tiber dem Novellierungssatz zu halten. Dic Bundeslander, die dies nicht
tun, verlieren real Mittel. Es wurde auch zur Sprache gebracht, ob die Steuersatzhoheit der
Lander begrenzt werden kénne und ob hierzu eine Grundgesetzdnderung notwendig wire. Es
wurde darauf hingewiesen, dass dic GrESt keine ideale Steuer fiir die Steuerautonomie der
Bundeslinder sei und es solle deutlich formuliert werden, dass dic aktuell vorgeschlagenen
MaBnahmen keine Lésung fiir das Problem seien.

Der Beirat zeigte sich positiv gegentiber einer weiteren Bearbeitung.                        stellte eine

erweiterte Punktation fiir dice Tagungen im Januar oder im Marz 2018 in Aussicht.

Bildung, Migration und Wohlfahrtstaat

                  stellte die vorgelegte Stichwortsammlung vor. Er legte dar, dass das
Beschafligungswachstum der letzten Jahre in Deutschland zu cinem grofen Teil aus dem
Ausland erfolgte (ber die Hochschulen). Der Beirat kénne diskutieren, wie die Staaten bei
der Ausgestaltung des Bildungssystems die Mobilitdét und Migration beriicksichtigen und
welche Anreize dies setze.

 Der    Beirat    sah    in   diesem      Thema    einen      Ankniipfungspunkt      zum      Gutachten

..Beitragspflichtiger     Hochschulzugang*        und   diskutierte     das    Thema       kurz    unter

Anreizgesichtspunkten des Bildungssystems.

Besteuerung und Digitale Okonomie

                 verwies auf die vorgelegte Ideensammlung und stellte zur Debatte, ob und wie

der     Beirat   sich   duBern   kénne.    Herangehensweisen       an   das    Thema    kénnten      ein

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Neutralitatsansatz, die Frage nach einer Unterbesteuerung oder eine Produktionsverzerrung
durch eine Inputbesteuerung sein. Nach einer kurzen Aussprache entstand im Beirat die
Meinung, zunichst konkretere Vorschlage seitens der Politik abzuwarten.


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                                           vor, sich mit der Finanzierung der Sozialversicherungen
                              b,                 .    ;      ;    ‘
Dariiber hinaus schlug-
       we       “




mit Blick auf ihre Funktion als automatische Stabilisatoren zu befassen. Da die Beitrage eher
nach Kassenlage angepasst werden, wiirden sie stdrker zyklisch wirken als angenommen.
Inhalt einer Beiratsarbeit kénnte cine adaquate Beitragspolitik sein.




VIII. Tagesordnung der nachsten Sitzung

I.           Mitteilungen des Vorsitzenden

IL.          Feststellung der Tagesordnung
Ill.        | Bemerkungen zum Protokoll der letzten und der vorletzten Sitzung
IV.          Neues Thema ,,Europdische Einlagensicherung* — ggf. Gaste aus der Bundesbank
             und/oder vom BMF

Vv.          Thema .,Krankenhausfinanzierung” — Integration des Minderheitsvotums
VI‘          Thema ,.Ehegattensplitting”

Vil.         Diskussion neuer Themen, Ideenskizzen gewiinscht, z.B. zur
             Digitale Besteuerung

             Weiterentwicklung der Europaischen Union
VHL          Tagesordnung der nichsten Sitzung

IX.          Verschiedenes.




IX. Verschiedenes

Entfallen.




Berlin, den 15. Marz 2018

       b
geez
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