2017-protokoll-nr-532
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
B. Tagesordnung: I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung Ii. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Ubergabe der aktuellen Beiratsarbeiten an V. Vortrag von zum Thema .Besteucrung der digitalen Wirtschaft" mit Darstellung der internationalen Diskussion VI. Thema ,,Krankenhausfinanzierung* VIL Diskussion méglicher neuer Themen, u.a. Leistungsbilanz; digitale Besteuerung, Migration, Grunderwerbsteuer VII. Tagesordnung der nachsten Sitzung IX. Verschiedenes.
Die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen angenommen. . _Bemerku Il der letzten Si Einige Beiratsmitglieder merkten an, dass das Protokoll erst spat oder noch gar nicht bei ihnen angekommen sei. Die Annahme wurde deshalb auf die nachste Sitzung verschoben. Es wurde weiter beschlossen, das Protokoll kiinftig vorab per E-Mail zu versenden.
LV. Ubergabe der aktuellen Beiratsarbeiten_an begriiBte zur Beiratstagung und dankte fiir sein Kommen. begriiBte die und dankte ihnen ftir ihr Engagement. Weiter dankte er dem Beirat im Namen des fiir die extrem hilfreiche Politikberatung. iiberreichte je ein Exemplar des Gutachtens Steuervergiinstigungen und EU-Beihilfeaufsicht* und der Stellungnahme .finanzierungsneutrale Unternehmensbesteucrung in der EU“. Im Anschluss stellten die Kernbotschaften und Empfehlungen der beiden Beiratsarbciten vor, woran sich eine Aussprache von mit dem Beirat anschloss. bestitigte, dass die EU-Beihilfenaufsicht durch die letzten Falle eine gréBere Bedeutung bekommen habe und sich die Frage stelle, wo die Grenzen liegen. Die Vorschlage werden von ihm im Grundsatz geteilt und er schlug vor, das Gutachten noch einmal vertieft im Rahmen einer Veranstaltung im BMF aufzugreifen. Durch die Stellungnahme zur Finanzierungsneutralen Unternehmensbesteuerung sah einen zentralen Punkt der Gemeinsamen Kérperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKB) thematisiert, der aus Sicht des BMF auch problematisch sci. Das Thema steuerliche Finanzierungsneutralitiét werde im BMF allerdings nicht kritisch cingeschatzt, da die Eigenkapitalquoten in Deutschland gut aufgestellt seien. Er stimmte den Beiratsschlussfolgerungen zu und betonte, dass dic GKB nicht tiberfrachtet werden solle. nahm dies zum Anlass, kurz iiber die deutsch-franzésische Zusammenarbeit im Unternehmensteuerrecht zu berichten, bei der Abnlichkeiten der Steuerregeln herausgearbeitet wurden. Ziel sei es, gemeinsam einen Vorschlag auf curopdischer Ebene zu beférdern. wenn auch nicht um jeden Preis. Weiter sprach die geplante US-Steuerreform an. Mit der Senkung der US- amerikanischen Unternchmensteuersitze werde auch eine Debatte in Deutschland folgen. ob dig Unternehmensteuersdtze noch wetthewerbsfiihig seien. Im Hinblick auf die neu einzufiihrende Excise Tax, die wie eine Variante der Border Adjustment Tax wirke, solle zunichst deren Einfihrung abgewartet werden. Konjunkturelle Auswirkungen kénnen derzeit schwer abgeschitzt werden. Nachfragen der Beiratsmitglieder bezogen sich darauf, welche Spielraume und Instrumente zur Entlastung diskutiert wiirden. Ob bspw. der Abbau des Solidaritatszuschlages oder die Ké6rperschaftsteuer oder Gewerbesteuer in diesem Zusammenhang diskutiert werden. antwortete, dass die Gewerbesteuer in den -4-
derzeitigen Sondierungsgesprachen keine Rolle spiele. Auf Nachfrage bestatigte er, dass bei der Grunderwerbsteuer Héchst- und Mindeststeuersitze sowie eine Freigrenze diskutiert werden, die tiber Begrenzungen von Share Deals gegenfinanziert werden sollen. Eine weitere Steuerautonomie der Lander sei nicht im Gesprach. ,danktep fir die Diskussion und bot an, das Gutachten im BMF vorzustellen. V. Vortrag von_ zum Thema »Besteuerung digitaler Geschaftsmadelle“ (vgl. Anlage) referierte tiber Auswirkungen, die die immer digitaler werdende Wirtschaft auf die Besteucrung habe. Mit ciner stéarker werdenden Digitalisierung der Wirtschaft werden Wirtschaftsaktivitéten virtueller und die Bedeutung von immateriellen Wirtschaftsgiitern und Daten bei der Wertschépfung nehme zu. Das Steuerrecht miisse an diese Verinderungen angepasst werden. Der wachsende Handlungsbedarf zeige sich auch darin, dass eine Reihe von Landern (HUN, ISR, IND) bereits unilaterale Steuern und Abgaben eingefiihrt haben. Derzeit werden verschiedene Instrumente auf EU- und auf OECD-Ebene diskutiert: cinc Equalisation Levy (Ausgleichsabgabe), eine digitale Betriebstatte, Quellensteuern. dic Gemeinsame konsolidierte Kérperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) und die Umsatzsteuer. Ziel aus deutscher Sicht sei es, dort zu bestcuern, wo die unternchmerische Aktivitaét und die Wertschépfung stattfinden. Daten sollen gem&48 ihres Anteils an der abgestimmte Lésungen angestrebt werden, wobei derzeit kurzfristige Ubergangslésungen auf EU-Ebene diskutiert werden und langfristig auf OECD-Ebene eine modifizierte Betriebstitte eine sinnvolle Lésung sein kann. In der anschlieBenden Aussprache zeigte sich der Beirat gegentiber der ErschlieBung never Steuereinnahmen liber die Digitalisierung sehr kritisch und nannte Beispicle wie die Marktforschung oder unenigeltliche Werbeaktionen, die ebenfalls zur Datengewinnung beitriigen, jedoch keiner besonderen Steuer unterworfen wiirden. Es wurde eingeworfen, dass auch die Datengewinnung Kosten erzeuge und dic Lokalisierung dieser Kosten emen Hinweis auf den Wert der Daten gebe. ~ -verdeutlichte hierzu, dass die digitalen Geschdftsmodelle dartiber hinaus gingen, und dass mit jedem Kauf im Nachgang permanent Daten tibertragen wiirden. Auch nicht-personenbezogene Daten wie z.B. im Maschinenbau
wirden zunehmend gewonnen. Daher miisse die Frage gestcllt werden, ob die Unternehmensteuer diese Wirtschaftsaktivititen noch zutreffend abdecke und wie dic damit einhergehende Steuervermeidung eingedammt werden kénne. Auch die internationale Dimension des Themas wurde angesprochen. Es wurde darauf hingewiesen. dass mit einer Einbeziehung der Wertschépfung aus Daten auch fir deutsche Unternehmen zusitzliche Steuerpflichten in Landern entstehen. in die sie exportierten. Es wurde angemerkt, dass Steuern im Wesentlichen iiber die steuerliche Férderung von Forschung und Entwicklung und Patenboxen vermieden wiirden. Deshalb wiirden Sondersteuerregimes keine Abhilfe zu den eigentlichen Problemen schaffen. Es wurde weiter diskutiert, inwieweit die Umsatzsteuer gecignet sei, die Wertschépfung zu besteuern. dankte fiir sein Kommen und den interessanten Vortrag. VI. Gutachten _,,Uber- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhiusern: Griinde und Reformoptionen“ auBerte sich kurz zu den Anderungen am Titel und bei den Reformoptionen. Die Kommission habe sich bemiiht, alle Einwdnde zu integrieren. Ein Beiratsmitglicd habe sich mit einer grundsdtzlichen Kritik am Gutachten geaufBert. Der Beirat solle entscheiden, wie damit umzugehen sei. Das Beiratsmitglied erlauterte, dass es dic Gutachtenanalyse in weiten Teilen als richtig ansehe und unterstiitze. Es hiclte es jedoch fiir zu weitreichend, einen Vorschlag zu unterstlitzen, der den Krankenkassen wesentlich mehr unternehmerische Freiheiten zubilligen wiirde. Durch einc immer stirker individualisierte Medizin wiirde die Informationsasymmetrie zwischen Arzt und Patient abnehmen und damit auch das nachfrageinduzierte Leistungsangebot. Auch andere Beiratsmitglieder wtirden dies so sehen. Es pladierte dafiir, mehrere Lésungen im Gutachten zu identifizieren. Nach einer ausfiihrlichen inhaltlichen Diskussion, in der verschiedene Beiratskollegen Verstindnis fiir diese Argumentationslinie auBerten, sprach sich der Beirat dafiir aus, ein Minderheitsvotum in das Gutachten aufzunehmen. Nach dem Aufrufen des Gutachtens nach Textabschnitten fasste der Beirat einstimmig folgenden Beschluss: e Der Beirat bittet die Kommission auf Basis der Diskussion eine vorldufige Endfassung -6-
zu erstellen. die einen Platzhalter fiir das Minderheitsvotum vorsieht, und diese vor der nachsten Beiratstagung zu verteilen. e Das Beiratsmitglied mit der abweichenden Meinung wird gebeten, diese zu formulieren und ebenfalls vor der nachsten Tagung zu verteilen. e Das Gutachten wird im Januar in Wiirzburg lediglich hinsichtlich der Integration des Minderheitsvotums diskutiert. VIL. Diskussion méglicher neuer Themen EU-Einlavensicherung : “4 ‘ schlug vor, den Vorschlag zu einer curopdischen Einlagensicherung zu diskutieren. Das Thema wiirde das Beiratsgutachten zur Bankenunion sinnvoll ergdnzen. Denkbar sei, die europdische Einlagensicherung als Riickversicherung der nationalen Sicherungssysteme zu diskutieren. Dies wurde von anderen Beiratsmitgliedern unterstiitzt und es wurde ein Zusammenhang zur Weiterentwicklung der Wahrungsunion und der Resilienz von Kapitalmarkten hergestellt. Es wurde betont, dass im Vordergrund die Frage stehen miisse, ob ein solches Instrument sinnvoll sei, und nicht nur wie es auszugestalten sei. Daran schloss sich eine Diskussion tiber die Vorschlage | | fiir die Weiterentwicklung der Europdischen Union an. Eine Weiterentwicklung in Richtung einer Transferunion wurde allgemein kritisch gesehen. Fiir lindertibergreifende Versicherungen fehiten eine gemeinsame Verfassung und die entsprechenden Durchsetzungsrechte. Diese Argumente wurden zum Teil schon in anderen Beiratsgutachten aufgegriffen. Die Bearbeitung dieses Themas miisse allerdings weit iiber eine Skonomische Diskussion hinausgehen. Der Beirat sprach sich nach einer ErGrterung fiir das Thema einer europdischen Einlagensicherung aus. Es wird beabsichtigt, auf einer der nachsten Beiratstagungen Vertreter des BMF und der Bundesbank dazu einzuladen. Grunderwerbsteuer iP i ain ., fiihrte in das Thema Grunderwerbsteuer (GrESt) anhand der vorgelegten “Stichwortliste ein, die zeige, wie stark das Aufkommen und die Steuersitze der GrESt in den letzten Jahren gestiegen seien. Dabei sollten Lock-in-Effekte, die Inzidenz, die Verbindung zum Landerfinanzausgleich, die Zyklizitat der Steuer sowie Reformvorschlage hinsichtlich «7s
der Share Deals und FamilienmaBnahmen diskutiert werden. In der Diskussion im Beirat wurde beftirwortet, sich grunds&tzlich zu Transaktionsteuern und im Besonderen zur Begriindung der GrESt zu duSern und dabei auf Lock-in-Effekte einzugehen. Mit einer vollen Einbeziehung von Share Deals in die GrESt wiirden die Lock-in- Effekte in den Unternehmensektor getragen und die Steuer wiirde weiter verkomppliziert. Damit stelle sich auch die Frage, ob dic GrESt ktinftig in eine Beteiligungstransaktionsteuer umgewandelt werden solle. Es wurde kritisiert, dass die GrESt die Mobilitét bremse und es bei cinem Wohnortwechsel deshalb héhere Anreize gebe, Micter zu werden statt Eigentiimer. Es wurde auch der Zusammenhang mit der Forderung nach einer héheren Vermégensbesteucrung angesprochen. [abei wurde die Grundsteuer jedoch als geeigneteres Instrument angeschen. legte dar, dass die Anrechnung der GrESt im Landerfinanzausgleich Anreize setze, die Steuersitze tiber dem Novellierungssatz zu halten. Dic Bundeslander, die dies nicht tun, verlieren real Mittel. Es wurde auch zur Sprache gebracht, ob die Steuersatzhoheit der Lander begrenzt werden kénne und ob hierzu eine Grundgesetzdnderung notwendig wire. Es wurde darauf hingewiesen, dass dic GrESt keine ideale Steuer fiir die Steuerautonomie der Bundeslinder sei und es solle deutlich formuliert werden, dass dic aktuell vorgeschlagenen MaBnahmen keine Lésung fiir das Problem seien. Der Beirat zeigte sich positiv gegentiber einer weiteren Bearbeitung. stellte eine erweiterte Punktation fiir dice Tagungen im Januar oder im Marz 2018 in Aussicht. Bildung, Migration und Wohlfahrtstaat stellte die vorgelegte Stichwortsammlung vor. Er legte dar, dass das Beschafligungswachstum der letzten Jahre in Deutschland zu cinem grofen Teil aus dem Ausland erfolgte (ber die Hochschulen). Der Beirat kénne diskutieren, wie die Staaten bei der Ausgestaltung des Bildungssystems die Mobilitdét und Migration beriicksichtigen und welche Anreize dies setze. Der Beirat sah in diesem Thema einen Ankniipfungspunkt zum Gutachten ..Beitragspflichtiger Hochschulzugang* und diskutierte das Thema kurz unter Anreizgesichtspunkten des Bildungssystems. Besteuerung und Digitale Okonomie verwies auf die vorgelegte Ideensammlung und stellte zur Debatte, ob und wie der Beirat sich duBern kénne. Herangehensweisen an das Thema kénnten ein -8-
Neutralitatsansatz, die Frage nach einer Unterbesteuerung oder eine Produktionsverzerrung durch eine Inputbesteuerung sein. Nach einer kurzen Aussprache entstand im Beirat die Meinung, zunichst konkretere Vorschlage seitens der Politik abzuwarten. ‘ * vor, sich mit der Finanzierung der Sozialversicherungen b, . ; ; ‘ Dariiber hinaus schlug- we “ mit Blick auf ihre Funktion als automatische Stabilisatoren zu befassen. Da die Beitrage eher nach Kassenlage angepasst werden, wiirden sie stdrker zyklisch wirken als angenommen. Inhalt einer Beiratsarbeit kénnte cine adaquate Beitragspolitik sein. VIII. Tagesordnung der nachsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden IL. Feststellung der Tagesordnung Ill. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten und der vorletzten Sitzung IV. Neues Thema ,,Europdische Einlagensicherung* — ggf. Gaste aus der Bundesbank und/oder vom BMF Vv. Thema .,Krankenhausfinanzierung” — Integration des Minderheitsvotums VI‘ Thema ,.Ehegattensplitting” Vil. Diskussion neuer Themen, Ideenskizzen gewiinscht, z.B. zur Digitale Besteuerung Weiterentwicklung der Europaischen Union VHL Tagesordnung der nichsten Sitzung IX. Verschiedenes. IX. Verschiedenes Entfallen. Berlin, den 15. Marz 2018 b geez