2018-protokoll-nr-535
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
Il. Feststellung der Tagesordnung I. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. i ee a ER codon einen Uberblick iiber den Stand der Uberlegungen zu Blockchain/Kryptowahrungen Vv. Thema: Ehegattensplitting VI. Thema: Europdische Einlagensicherung VI. Thema: Besteucrung der digitalen Wirtschaft VII. Diskussion neuer Themen, t.a. Europa US-Steuerreform Leistungsbilanziiberschuss IX. Gef. Interne Sitzung Vorbereitung Vorsitzwahlen Diskussion der Arbeitsweise Xx. Tagesordnung der nachsten Sitzung XI. Verschicdenes.
I. Feststellung der Tagesordnung 3
Hl. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen. IV. gehen einen Uberblick tiber den Stand der Uberlegungen zu Blockchain/Kryptowihrungen gab einen Uberblick tiber das Thema aus Sicht des BMF. Der Markt fir Kryptowdhrungen sei in den letzten zwei Jahren stark gewachsen und die damit verbundene Blockchain-Technologie werde als Schltisseltechnologie angesehen, wenngleich es auferhalb des Handels mit Kryptowahrungen noch keine Massenanwendung gebe. Der Koalitionsvertrag adressiere das Thema und es gebe auch Initiativen auf internationaler Ebene (G20, EU, BIZ). erlduterte ausfihrlich die Funktionsweise von Blockchains und wie Transaktionen durchgefiihrt werden. Smart Contracts und Kryptotoken seien Anwendungsbeispiele ftir die Blockchain-Technologie. bislang gebe es insbesondere bei éffentlichen Blockchains aber noch viele offene Fragen insbesondere was Governance, Rechtssicherheit, Haftung und Datenschutz angehe. gab in seinem Vortrag eine aufsichtsrechtliche Einordnung der verschiedenen Kryptotoken: Payment Token und virtuelle Wahrungen, wertpapierahnliche Token, Utility Token. Er kam zu dem Schluss, dass Kryptotoken in Deutschland bereits in vielen Aspekten von der bestehenden Regulierung in DEU adiquat erfasst werden kénnen. Dies ware seiner Einschaétzung nach ein mafgeblicher Grund, warum es in Deutschland nur eine Krypto- Wahrungsplattformen gebe und ansonsten bislang in weniger regulierte Rechtsraume ausgewichen werde. Die Erst-Emissionen von Kryptotoken - Initial Coin Offerings (ICO) und ‘Token Generating Events - scicn hochspckulative Kapitalanlagen, die schwierig zu regulieren seien und ein hohes Potenzial fiir Betrug bergen. Dennoch kénnen ICOs nach Einschitzung der Balin in Zukunft an Bedeutung gewinnen, da sie Transaktionskosten senken kénnen und Investoren die Méglichkeit béten, sich friihzeitig an Venture Capital zu beteiligen. In der Diskussion mit dem Beirat wurde der Energieverbrauch bei Anwendung der Blockchain-Technologie zur Sprache gebracht. Dies wurde im Beirat als ineffizient und volkswirtschaftlich schadlich angesehen. Es wurde vorgeschlagen, alternativ die Block- Erstellung zu verlosen oder zu versteigern. wies darauf hin, dass die Contests dazu
dienen, Manipulationen des Systems zu vermeiden. Bei privaten Blockchains, d.h. Blockchains, die nur von einem begrenzten Kreis von Unternehmen genutzt werden, seien diese Contests zur Uberpriifung so nicht notwendig. Kurz angesprochen wurden auch die libertéren Vorstellungen, die hinter der Anwendung von Blockchain-Technologien stchen. Fs wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere Unternehmen kein Interesse an rechtsfreicn Réumen haben, sondern Rechtssicherheit und staatliche Institutionen benétigen. dankte herzlich fiir ihr Kommen und ihre Vortrage. V. Gutachten ..Ehegattensplitting“ erlduterte, dass gegeniiber der letzten Fassung des Gutachtens die Anregungen aus der Diskussion im Beirat im Marz cingearbeitet worden scien. Neben den diskutierten Reformvorschlagen fiir einen iibertragbaren Grundfreibetrag und cin Ehe- Realsplitting, die nicht tiberzeugten, werde nun mit cinem Ehe-Zusatzfreibetrag eine weitere Reformoption vorgeschlagen._ . | 2 . j fiihrte dazu aus, dass in diesem Reformvorschlag dem Erstverdiener neben dem Grundfreibetrag ein Ehe-Zusatzfreibetrag angerechnet wird. der mit zunchmendem Verdienst des Zweitverdieners abgeschmolzen wird. So solle die stark ansteigende Grenzbelastung beim Zweitverdiener abgemildert werden, wie sie beim Reformvorschlag fiir einen tibertragbaren Grundfreibetrag auftrete. Weiter seien die Grenzsteuerbelastungen grafisch aufgearbeitet und die Sozialversichcrung und Minijobs in begrenztem Umfang in das Gutachten aufgenommen worden. Der Beirat nahm den neuen Reformvorschlag interessiert auf, die Diskussion zeigte jedoch auch, dass das Bediirfnis bestand, das Modell noch besser zu verstehen und die Implikationen zu diskutieren. Dazu wurde vorgeschlagen. den Reformvorschlag weiter auszuarbeiten und eine vereinfachte Darstellung der Veranlagung einzufiigen, um die Wirkungsweise zu veranschaulichen. Es wurde diskutiert, ob beim Ehe-/usatzfreibetrag Sprungstellen auftreten kénnen. Insbesondere der Fall, dass die Ehepartner in etwa gleich viel verdienen und gef- Erst- und Zweitverdiener wechseln, wurde thematisiert. Weiter wurde gefragt, ob dic verfassungsrechtlich gebotene Unterhaltsverpflichtung eingehalten werde, wenn der Ehe- Zusatzfreibetrag komplett abgeschmolzen werde. Die Kommission fiihrte aus, das der Gesetzgeber gef. den Ehe-Zusatzfreibetrag nicht ganz, sondern auf einen positiven Betrag abschmelzen kiénne. Es kénne auch tiberlegt werden, die Abschmelzung des Ehe- Zusatzfreibetrags von der Einkommensdifferenz von Erst- und Zweitverdiener abhangig zu -§-
machen. Weiter wurden Aufkommens- und Verteilungseffektc angesprochen. Es wurde dafiir pladiert. ebenso cine weniger progressive Tarifgestaltung bei der Einkommensteuer als Reformvorschlag aufzunehmen. Die Kommission stellte hier den Bezug zum Beiratsgutachten zur Flat Tax her. Nach einer Diskussion des Gutachtens an Hand des Texts wurde vereinbart, den neuen Vorschlag fiir cinen Ehe-Zusatzfreibetrag weiter auszuarbeiten und die aufgeworfenen Fragen dabei zu kldren. Redaktionclle Anderungen sollen der Kommission schriftlich tibersandt werden. Bei dem Meinungsbild wurde mehrheitlich dafiir pladiert, das Kapitel mit dem neuen Reformvorschlag auf der nachsten Beiratstagung im Juli zu diskutieren. Die anderen Gutachtenabschnitte sollen nicht mehr aufgerufen werden VI. Thema ,,Europiische Einlagensicherung“ kntipfte an die Diskussion im Betrat in der vorherigen Sitzung an und verwies auf die vorgelegte Punktation. Der Text miisse noch weiter ausgearbeitet werden, und ein fester Zeitplan fiir die Fertigstellung stehe noch nicht fest. Der Beirat diskutierte zundchst die Dringlichkeit des ‘Themas. Es wurde die Auffassung vertreten, dass Non-Performing-Loans und Staatsanleihen in den Bankbilanzen in absehbarer Zeit nicht reduziert werden und daher Deutschland einer europdischen Einlagensicherung zur Zeit nicht zustimmen werde. Demgegeniiber wurde die Lésung dieser Probleme fiir méglich £zehalten und es wurde dafiir p plidiert, cinen eigenen g Vorschlag4 auszuarbeiten. Es wurde erlautert, dass eine europaische Einlagenversicherung in erster Linic Bank Runs und cine Kapitalflucht verhindern solle. Diese wiirden am ehesten drohen, wenn ein Austritt des Landes aus dem Euro bevorstehen wiirde. Um hier einen glaubwiirdigen Schutz fiir die Einleger zu bicten, miisse die Einlagesicherung auch nach einem Austritt weiter in Euro ausgezahlt werden, was einer Subventionierung des Euro-Austritts gleichkomme. Seitens der Kommission wurde ausgefiihrt, dass es auch aus anderen Griinden zu Bank Runs kommen kénne. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass der ESM schon jetzt den Regierungen die Méglichkeit cinraume, fiir ihre Banken Kredite zu beantragen: sie seien allerdings mit Konditionalitéten verkniipfi. Es wurde vorgeschlagen, den Eintritt in die Einlagensicherung cbenfalls mit ciner Bedingung, wie z.B. der Einhaltung einer Staatsschuldenquote zu verbinden. Es wurde angeregt, auch risiko-adjustierte Primien fiir Banken wieder mit in die Stellungnahme aufzunehmen.
sprach sich fiir eine mehrstufige Riickversicherung aus, bei der die Kosten fur eine Einlagensicherung bis zu einem gewissen Punkt auf nationaler Ebene bleiben und erst dann auf europdischer Ebene getragen werden. Die internationale Komponente sei flr die Sicherheit des Bankensystems wichtig. Es wurde gefragt, ob bei einer Einlagensicherungssumme von 100.000 Euro eine Quantifizierung der GréSenordnung miglich sei, die auf die Staaten im Sicherungsfall zukame. Die Kommission schlug vor, zur nachsten Sitzung einen weiter ausformulierten Text vorzulegen. VI. Thema ..Besteverung der digitalen Wirtschaft“ -erlauterte dic vorgelegte Punktation, die zu den Richtlinien-Entwiirfen der Europdischen Kommission Stellung nimmt. Vorgeschlagen werden zur Besteuerung der .digitalen” Wirtschaft cine kurzfristige Lo6sung in Form einer ,,Digital Service Tax und eine mittelfristige Lésung, die cine signifikante digitale Prasenz und eine virtuelle Betriebsstatte beinhalte. Die Punktation bewerte diese Lésungen kritisch, es werde aber kein eigener Vorschlag gemacht. Die Kritik erstrecke sich darauf, dass eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft ohne cin abgestimmtes internationales Vorgehen nicht erstrebenswert sei. Die ,,.Digital Service Tax” sei als Hybrid wenig iiberzeugend, da sie als digitale Umsatzsteuer Unternehmen und nicht die Kunden belasten solle. Die virtuelle Betriebstatte wiirde einen Paradigmenwechsel darstellen, da Gewinne nicht mehr dem Ansissigkeitsstaat eines Unternehmens zugewiesen werden, sondern dem Staat, in dem die Kunden ansdssig sind. Dieser Wechsel kénnte mit Blick auf die traditionelle Wirtschaft zu hohen Steuerverlusten fiihren. Weiter wiirde die [U-Initiative auf US-Konzerne abzielen und daher protektionistisch wirken und ggf. zu Doppelbesteuerungen fiihren. Die Punktation wurde in der anschlieBenden Diskussion im Beirat positiv aufgenommen. Hinsichtlich der Wirkung und Uberwalzbarkeit einer ,,Digital Service Tax wurde angemerkt, dass groBe Digital-Konzerne Monopolisten seien und Grenzkosten in Héhe von Null hatten. Als Wertsteuer lieBe sich die ,.Digital Service Tax“ nicht tiberwdlzen und wirke daher wie eine Gewinnsteuer. Insbesondere kleine Lander haben daher einen groBen Anreiz, cine solche Digitalsteuer einzufithren. Weiter wurde diskutiert, ob die Sachverhalte aus der digitalen Wirtschaft wirklich neu seien; analoge Sachverhalte wie sehr geringe Grenzkosten gebe es =e
7.B. auch in der Pharmaindustrie. Kritisch geschen wurde die Forderung, entlang der Entstechung der Wertschdpfung zu besteuern. Der aktuelle Konsens bei der internationalen Unternehmensbesteuerung sei das Ursprungsprinzip. Weiter wurde kritisiert, dass dies zu Willkir flihren kinne. Wertschipfung entstehe schlieSlich nur im Unternehmen. Hinsichtlich des Werts von Nutzerinputs war die Meinung geteilt. Einerseits wurde die Auffassung vertreten, dass der Input des Nutzers sehr wichtig ftir die Wertschépfung sei, wie z.B. bei sozialen Netzwerken. Dem wurde entgegen gehalten, dass es sich beim Nutzcrinput um Informationen handele, die keine Wertschépfung darstellen. Angesprochen wurde auch das ,.Bezahlen mit Daten‘. Es wurde ein Bezug zur Umsatzsteucr als mdglich angesehen. Der Wert der Daten kénne durch die Zahlungsbercitschaft dafiir bemessen werden, dass die Daten nicht verwendet werden. Ein anderes Beiratsmitglied sah keine Analogie zu Zahlungs- oder Tauschvorgdngen, da die Daten non-rival scien und es keine Opportunitatskosten gebe. Als mindestens genauso wichtig wurde die bessere Einbeziehung von digitalen Leistungen in dic Umsatzsteuer angeschen. Es wurde darauf hingewiesen, dass das BEPS-Projekt ein kooperativer Ansatz war, der dic Steuerverlagerung reduziert habe. Dennoch bliebe der Steuerwettbewerb vorhanden und werde vermutlich tiber andere Kanidle laufen. Die Vorschlige der EU (insbesondere die Kurzfristlésung) wirkten protektionistisch. Zudem wtirde auf EU-Ebene in Steuerfragen Eimstimmigkcit bendétigt, was die Flexibilitét europdischer Lander im Stcucrwettbewerb sehr einschranke. Einigkeit herrschte im Beirat, dass diese EU-Vorschlage zu einer neuen Art von Steuerwettbewerb fihren, was in der Stellungnahme ausgefiihrt werden solle. Ein Meinungsbild ergab, dass die in der Punktation dargestellte Linie vom Beirat unterstiitzt werde, Der Beirat beschloss, eine Kommission unter zu bilden mit den Autoren der Vorlage und gef. weiteren Beiratsmitgliedern. Fiir die nachste Sitzung wurde eine ausgearbeitete Version in Aussicht gestellt. VIIL Diskussion neuer Themen Fntfallen. IX. Interne Sitzung Entfallen.
X. Tagesordnung der nichsten Sitzung 1, Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststeilung der Tagesordnung I. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gesprach mit dem V. Thema ,,.Ehegattensplitting* — nur Abschnitt 6.4 VI. Thema ,,Europdische Einlagensicherung* VIL = Thema ,,Besteuerung der digitalen Wirtschaft* VIIL Diskussion neuer Themen IX. Termine 2020/2021 X, Interne Sitzung: Vorbereitung der Vorsitzwahlen, Arbeitsweise XI. Tagesordnung der néchsten Sitzung XH. Verschiedenes, XL. Verschiedenes Einige Beiratsmitglieder gaben an, dass Sie zur Sitzung keine Unterlagen erhalten hatten. Es wurden die Modalitéten des Versands der Unterlagen besprochen und diskutiert, inwieweit der elektronische Versand starker genutzt werden kénne:! schlug vor, den E- Mail-Versand als Standard anzustreben und nur noch auf Wunsch Papierversionen zu versenden. Hierzu solle von: ‘eine Abfrage bei allen Beiratsmitgliedern gestartet werden. Berlin, den 8. Juli 2018 } yom gez, ~ gezs