2018-protokoll-nr-535

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
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Il.    Feststellung der Tagesordnung

I.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV.    i ee              a                           ER codon einen Uberblick
       iiber den Stand der Uberlegungen zu Blockchain/Kryptowahrungen
Vv.    Thema: Ehegattensplitting

VI.    Thema: Europdische Einlagensicherung

VI.    Thema: Besteucrung der digitalen Wirtschaft
VII.   Diskussion neuer Themen, t.a.

       Europa

       US-Steuerreform

       Leistungsbilanziiberschuss

IX.    Gef. Interne Sitzung

       Vorbereitung Vorsitzwahlen

       Diskussion der Arbeitsweise

Xx.    Tagesordnung der nachsten Sitzung

XI.    Verschicdenes.
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I.   Feststellung der Tagesordnung




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Hl.      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung


Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen.




IV.                                                              gehen einen Uberblick tiber den
Stand der Uberlegungen zu Blockchain/Kryptowihrungen

            gab einen Uberblick tiber das Thema aus Sicht des BMF. Der Markt fir
Kryptowdhrungen sei in den letzten zwei Jahren stark gewachsen und die damit verbundene

Blockchain-Technologie werde als Schltisseltechnologie angesehen, wenngleich es auferhalb

des   Handels     mit    Kryptowahrungen        noch     keine    Massenanwendung      gebe.    Der

Koalitionsvertrag adressiere das Thema und es gebe auch Initiativen auf internationaler Ebene

(G20, EU, BIZ).               erlduterte ausfihrlich die Funktionsweise von Blockchains und wie

Transaktionen     durchgefiihrt     werden.     Smart     Contracts     und   Kryptotoken      seien

Anwendungsbeispiele ftir die Blockchain-Technologie. bislang gebe es insbesondere bei

éffentlichen Blockchains aber noch viele offene Fragen insbesondere was Governance,

Rechtssicherheit, Haftung und Datenschutz angehe.


                  gab in seinem Vortrag eine aufsichtsrechtliche Einordnung der verschiedenen

Kryptotoken: Payment Token und virtuelle Wahrungen, wertpapierahnliche Token, Utility

Token. Er kam zu dem Schluss, dass Kryptotoken in Deutschland bereits in vielen Aspekten

von der bestehenden Regulierung in DEU adiquat erfasst werden kénnen. Dies ware seiner

Einschaétzung nach ein mafgeblicher Grund, warum es in Deutschland nur eine Krypto-

Wahrungsplattformen       gebe und     ansonsten   bislang   in weniger regulierte Rechtsraume

ausgewichen werde. Die Erst-Emissionen von Kryptotoken - Initial Coin Offerings (ICO) und

‘Token Generating Events - scicn hochspckulative Kapitalanlagen, die schwierig zu regulieren

seien und ein hohes Potenzial fiir Betrug bergen. Dennoch kénnen ICOs nach Einschitzung

der Balin in Zukunft an Bedeutung gewinnen, da sie Transaktionskosten senken kénnen und

Investoren die Méglichkeit béten, sich friihzeitig an Venture Capital zu beteiligen.


In der    Diskussion    mit   dem   Beirat   wurde der   Energieverbrauch bei    Anwendung der

Blockchain-Technologie zur Sprache gebracht. Dies wurde im Beirat als ineffizient und

volkswirtschaftlich schadlich angesehen.       Es wurde vorgeschlagen, alternativ die Block-

Erstellung zu verlosen oder zu versteigern.                wies darauf hin, dass die Contests dazu
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dienen, Manipulationen des Systems zu vermeiden. Bei privaten Blockchains, d.h.
Blockchains, die nur von einem begrenzten Kreis von Unternehmen genutzt werden, seien

diese Contests zur Uberpriifung so nicht notwendig. Kurz angesprochen wurden auch die
libertéren Vorstellungen, die hinter der Anwendung von Blockchain-Technologien stchen. Fs
wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere Unternehmen kein Interesse an rechtsfreicn

Réumen haben, sondern Rechtssicherheit und staatliche Institutionen benétigen.

               dankte                                     herzlich fiir ihr Kommen und ihre

Vortrage.




V. Gutachten ..Ehegattensplitting“

                         erlduterte, dass gegeniiber der letzten Fassung des Gutachtens die

Anregungen aus der Diskussion im Beirat im Marz cingearbeitet worden scien. Neben den
diskutierten Reformvorschlagen fiir einen iibertragbaren Grundfreibetrag und cin Ehe-

Realsplitting, die nicht tiberzeugten, werde nun mit cinem Ehe-Zusatzfreibetrag eine weitere
Reformoption vorgeschlagen._         . | 2 . j fiihrte dazu aus, dass in diesem Reformvorschlag
dem Erstverdiener neben dem Grundfreibetrag ein Ehe-Zusatzfreibetrag angerechnet wird. der
mit zunchmendem Verdienst des Zweitverdieners abgeschmolzen wird. So solle die stark
ansteigende   Grenzbelastung   beim Zweitverdiener     abgemildert werden,     wie sie   beim

Reformvorschlag fiir einen tibertragbaren Grundfreibetrag auftrete.        Weiter seien die

Grenzsteuerbelastungen grafisch aufgearbeitet und die Sozialversichcrung und Minijobs in

begrenztem Umfang in das Gutachten aufgenommen worden.

Der Beirat nahm den neuen Reformvorschlag interessiert auf, die Diskussion zeigte jedoch

auch, dass das Bediirfnis bestand, das Modell noch besser zu verstehen und die Implikationen

zu diskutieren. Dazu wurde vorgeschlagen. den Reformvorschlag weiter auszuarbeiten und

eine vereinfachte Darstellung der Veranlagung einzufiigen, um die Wirkungsweise zu

veranschaulichen. Es wurde diskutiert, ob beim Ehe-/usatzfreibetrag Sprungstellen auftreten

kénnen. Insbesondere der Fall, dass die Ehepartner in etwa gleich viel verdienen und gef-

Erst- und Zweitverdiener wechseln, wurde thematisiert. Weiter wurde gefragt, ob dic

verfassungsrechtlich gebotene Unterhaltsverpflichtung eingehalten werde, wenn der Ehe-

Zusatzfreibetrag komplett abgeschmolzen werde. Die Kommission fiihrte aus, das der
Gesetzgeber gef. den Ehe-Zusatzfreibetrag nicht ganz, sondern auf einen positiven Betrag

abschmelzen kiénne.     Es kénne auch tiberlegt werden, die Abschmelzung des             Ehe-

Zusatzfreibetrags von der Einkommensdifferenz von Erst- und Zweitverdiener abhangig zu

                                            -§-
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machen. Weiter wurden Aufkommens- und Verteilungseffektc angesprochen. Es wurde dafiir

pladiert. ebenso cine weniger progressive Tarifgestaltung bei der Einkommensteuer als

Reformvorschlag aufzunehmen. Die Kommission stellte hier den Bezug zum Beiratsgutachten

zur Flat Tax her.

Nach einer Diskussion des Gutachtens an Hand des Texts wurde vereinbart, den neuen

Vorschlag fiir cinen Ehe-Zusatzfreibetrag weiter auszuarbeiten und die aufgeworfenen Fragen

dabei zu kldren. Redaktionclle Anderungen sollen der Kommission schriftlich tibersandt

werden. Bei dem Meinungsbild wurde mehrheitlich dafiir pladiert, das Kapitel mit dem neuen

Reformvorschlag auf der nachsten Beiratstagung im Juli zu diskutieren.              Die anderen

Gutachtenabschnitte sollen nicht mehr aufgerufen werden




VI. Thema ,,Europiische Einlagensicherung“


                kntipfte an die Diskussion im Betrat in der vorherigen Sitzung an und verwies

auf die vorgelegte Punktation. Der Text miisse noch weiter ausgearbeitet werden, und ein

fester Zeitplan fiir die Fertigstellung stehe noch nicht fest.

Der Beirat diskutierte zundchst die Dringlichkeit des ‘Themas. Es wurde die Auffassung

vertreten, dass Non-Performing-Loans und Staatsanleihen in den Bankbilanzen in absehbarer

Zeit nicht reduziert werden und daher Deutschland einer europdischen Einlagensicherung zur

Zeit nicht zustimmen werde. Demgegeniiber wurde die Lésung dieser Probleme fiir méglich

£zehalten und es wurde dafiir p plidiert, cinen eigenen
                                                  g     Vorschlag4 auszuarbeiten.


Es wurde erlautert, dass eine europaische Einlagenversicherung     in erster Linic Bank Runs und

cine Kapitalflucht verhindern solle. Diese wiirden am ehesten drohen, wenn ein Austritt des

Landes aus dem Euro bevorstehen wiirde. Um hier einen glaubwiirdigen Schutz fiir die

Einleger zu bicten, miisse die Einlagesicherung auch nach einem Austritt weiter in Euro

ausgezahlt werden, was einer Subventionierung des Euro-Austritts gleichkomme. Seitens der

Kommission wurde ausgefiihrt, dass es auch aus anderen Griinden zu Bank Runs kommen

kénne. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass der ESM schon jetzt den Regierungen die

Méglichkeit cinraume, fiir ihre Banken Kredite zu beantragen: sie seien allerdings mit

Konditionalitéten verkniipfi. Es wurde vorgeschlagen, den Eintritt in die Einlagensicherung

cbenfalls mit ciner Bedingung, wie z.B. der Einhaltung einer Staatsschuldenquote zu

verbinden. Es wurde angeregt, auch risiko-adjustierte Primien fiir Banken wieder mit in die

Stellungnahme aufzunehmen.
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sprach sich fiir eine mehrstufige Riickversicherung aus, bei der die Kosten fur

 eine Einlagensicherung bis zu einem gewissen Punkt auf nationaler Ebene bleiben und erst

 dann auf europdischer Ebene getragen werden. Die internationale Komponente sei flr die

 Sicherheit   des    Bankensystems      wichtig.   Es    wurde     gefragt,   ob    bei   einer

 Einlagensicherungssumme von 100.000 Euro eine Quantifizierung der GréSenordnung

 miglich sei, die auf die Staaten im Sicherungsfall zukame.

Die Kommission schlug vor, zur nachsten Sitzung einen weiter ausformulierten Text

vorzulegen.




VI. Thema ..Besteverung der digitalen Wirtschaft“

                -erlauterte dic vorgelegte Punktation, die zu den Richtlinien-Entwiirfen der

Europdischen Kommission Stellung nimmt. Vorgeschlagen werden zur Besteuerung der

.digitalen” Wirtschaft cine kurzfristige Lo6sung in Form einer ,,Digital Service Tax und eine

mittelfristige Lésung, die cine signifikante digitale Prasenz und eine virtuelle Betriebsstatte

beinhalte. Die Punktation bewerte diese Lésungen kritisch, es werde aber kein eigener

Vorschlag gemacht.

Die Kritik erstrecke sich darauf, dass eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft ohne cin

abgestimmtes internationales Vorgehen nicht erstrebenswert sei. Die ,,.Digital Service Tax” sei

als Hybrid wenig iiberzeugend, da sie als digitale Umsatzsteuer Unternehmen und nicht die

Kunden belasten solle. Die virtuelle Betriebstatte wiirde einen Paradigmenwechsel darstellen,

da Gewinne nicht mehr dem Ansissigkeitsstaat eines Unternehmens zugewiesen werden,

sondern dem Staat, in dem die Kunden ansdssig sind. Dieser Wechsel kénnte mit Blick auf die

traditionelle Wirtschaft zu hohen Steuerverlusten fiihren. Weiter wiirde die [U-Initiative auf

US-Konzerne abzielen und daher protektionistisch wirken und ggf. zu Doppelbesteuerungen

fiihren.

Die Punktation wurde in der anschlieBenden Diskussion im Beirat positiv aufgenommen.

Hinsichtlich der Wirkung und Uberwalzbarkeit einer ,,Digital Service Tax wurde angemerkt,
dass groBe Digital-Konzerne Monopolisten seien und Grenzkosten in Héhe von Null hatten.

Als Wertsteuer lieBe sich die ,.Digital Service Tax“ nicht tiberwdlzen und wirke daher wie

eine Gewinnsteuer. Insbesondere kleine Lander haben daher einen groBen Anreiz, cine solche

Digitalsteuer einzufithren. Weiter wurde diskutiert, ob die Sachverhalte aus der digitalen

Wirtschaft wirklich neu seien; analoge Sachverhalte wie sehr geringe Grenzkosten gebe es


                                            =e
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7.B. auch in der Pharmaindustrie.


Kritisch geschen wurde die Forderung, entlang der Entstechung der Wertschdpfung zu

besteuern. Der aktuelle Konsens bei der internationalen Unternehmensbesteuerung sei das

Ursprungsprinzip. Weiter wurde kritisiert, dass dies zu Willkir flihren kinne. Wertschipfung

entstehe schlieSlich nur im Unternehmen. Hinsichtlich des Werts von Nutzerinputs war die

Meinung geteilt. Einerseits wurde die Auffassung vertreten, dass der Input des Nutzers sehr

wichtig ftir die Wertschépfung sei, wie z.B. bei sozialen Netzwerken. Dem wurde entgegen

gehalten, dass es sich beim Nutzcrinput um Informationen handele, die keine Wertschépfung

darstellen. Angesprochen wurde auch das ,.Bezahlen mit Daten‘. Es wurde ein Bezug zur

Umsatzsteucr    als   mdglich    angesehen.    Der   Wert   der   Daten   kénne     durch   die

Zahlungsbercitschaft dafiir bemessen werden, dass die Daten nicht verwendet werden. Ein

anderes Beiratsmitglied sah keine Analogie zu Zahlungs- oder Tauschvorgdngen, da die

Daten non-rival scien und es keine Opportunitatskosten gebe. Als mindestens genauso wichtig

wurde die bessere Einbeziehung von digitalen Leistungen in dic Umsatzsteuer angeschen.


Es wurde darauf hingewiesen, dass das BEPS-Projekt ein kooperativer Ansatz war, der dic

Steuerverlagerung reduziert habe. Dennoch bliebe der Steuerwettbewerb vorhanden und

werde vermutlich tiber andere Kanidle laufen. Die Vorschlige der EU (insbesondere die

Kurzfristlésung) wirkten protektionistisch. Zudem wtirde auf EU-Ebene in Steuerfragen

Eimstimmigkcit bendétigt, was die Flexibilitét europdischer Lander im Stcucrwettbewerb sehr

einschranke. Einigkeit herrschte im Beirat, dass diese EU-Vorschlage zu einer neuen Art von

Steuerwettbewerb fihren, was in der Stellungnahme ausgefiihrt werden solle.


Ein Meinungsbild ergab, dass die in der Punktation dargestellte Linie vom Beirat unterstiitzt

werde, Der Beirat beschloss, eine Kommission unter                                zu bilden mit

den Autoren der Vorlage und gef. weiteren Beiratsmitgliedern. Fiir die nachste Sitzung wurde

eine ausgearbeitete Version in Aussicht gestellt.




VIIL Diskussion neuer Themen


Fntfallen.



IX. Interne Sitzung


Entfallen.
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X. Tagesordnung der nichsten Sitzung


 1,            Mitteilungen des Vorsitzenden

 I.            Feststeilung der Tagesordnung

 I.            Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.           Gesprach mit dem



 V.            Thema ,,.Ehegattensplitting* — nur Abschnitt 6.4

 VI.           Thema ,,Europdische Einlagensicherung*

 VIL          = Thema ,,Besteuerung der digitalen Wirtschaft*

 VIIL          Diskussion neuer Themen

 IX.           Termine 2020/2021

 X,            Interne Sitzung: Vorbereitung der Vorsitzwahlen, Arbeitsweise

 XI.           Tagesordnung der néchsten Sitzung

XH.            Verschiedenes,




XL. Verschiedenes

Einige Beiratsmitglieder gaben an, dass Sie zur Sitzung keine Unterlagen erhalten hatten. Es

wurden die Modalitéten des Versands der Unterlagen besprochen und diskutiert, inwieweit

der elektronische Versand starker genutzt werden kénne:!                          schlug vor, den E-
Mail-Versand als Standard anzustreben und nur noch auf Wunsch Papierversionen zu

versenden. Hierzu solle von:                     ‘eine Abfrage bei allen Beiratsmitgliedern gestartet

werden.




Berlin, den 8. Juli 2018

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