2019-04-30MailRundfunknderungsstaatsvertraggeschwrzt

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Gesendet: Dienstag, 30. April 2019 09:13

An: @bpa.bund.de>
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@bpa.bund.de>
Betreff: Rundfunkänderungsstaatsvertrag

 

Lieber

 

am1. Mai tritt der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft, dem inzwischen alle
Bundesländer zugestimmt haben, siehe:

 

mehr- video-i in-den-apps-von-ard-und-zdf/24265782.html

Die Novelle bezieht sich im Kern auf die Neuregelung des Telemedienauftrages des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks. Dieser soll zeitgemäß reformiert und an das veränderte
Nutzungsverhalten angepasst werden. Hier geht es v.a. um einen Interessenausgleich zwischen
den Rundfunkanstalten und den Presseverlagen durch eine Konkretisierung des Verbots.der
Presseähnlichkeit: Die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen sollen „von ihrer Anmutung
her“ den Schwerpunkt auf Audiovisuelles.setzen, also auf den ersten Blick als „Mediathek“ zu
erkennen sein. Die Zeitungsanmutung soll den Verlagen überlassen bleiben. Für unser Angebot
ist die Neuregelung nicht relevant.

Von Interesse ist für uns vielmehr der bereits geplante nächste Novellierungsschritt, der 23.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag (sog. Medienstaatsvertrag“), der das grundlegende Ziel
verfolgt, eine zeitgemäße Medienregulierung zu schaffen, die geänderten
Zuschauergewohnheiten und Marktrealitäten Rechnung trägt. Dort sollte es u.a. um den
Rundfunkbegriff gehen (Unterscheidung zwischen Rundfunk- und Abrufangeboten). Allerdings
ist von der geplanten Neudefinition des Rundfunkbegriffs wohl inzwischen Abstand
genommen worden. Inden Erläuterungen zum Rundfunkbegriff des Entwurfs heißt es: „Die
Novellierung der [Audiovisuelle Mediendienste] AVMD-Richtlinie... wird an der bisherigen
Unterscheidung zwischen linearen audiovisuellen Mediendiensten und audiovisuellen
Mediendiensten auf Abruf festhalten. Entsprechend wird auch der staatsvertragliche
Rundfunkbegriff das Merkmal der ‚Linearität‘ beibehalten. Die zum Rundfunkbegriff selbst
vorgesehenen Änderungen sind deshalb im Wesentlichen redaktioneller Natur.“

medienstaatsvertrag/rundfunkbegriff/

 

 

Bei Rückfragen kannst Du Dich gerne an Frauf wenden. Wir behalten das Thema aber
weiter im Blick und schreiben zu gegebener Zeit bzw. bei Bedarf gerne einen Infovermerk.

Viele Grüße
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