2019-09-19MailAudiopodcastgeschwrzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Social Media“
Von: Gesendet: Donnerstag, 19, September 20139 09:17 An: Weinert Andrea @bpa.bund.de> Cc: AL2<E |@bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; Dimroth Johannes < @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; Seeger Tilman @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; StS Staatssekretär @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; SRSin @bpa.bund.de>; SRSinil @bpa.bund.de>; Mühle Robert < @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de>; @bpa.bund.de> Betreff: WG: Klimakabinett / Audio Podcast 103 Liebe Frau Weinert, ich kann eine rechtliche Einschätzung nur anhand der knappen Informationen abgeben, der genaue Inhalt/Storyboard des geplanten Audio-Podcast sind nicht bekannt. Bezüglich der Grenzen, die die Gerichtsbarkeit für die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit vorgegeben haben, istaufgrund der bevorstehenden LTW in Thüringen und der Tatsache, dass es sich hier um einen Beschluss des Klimakabinetts handelt, also ein Vorhaben der Bundesregierung, besondere Zurückhaltung geboten. Die vom BVerfG grundsätzlich anerkannte Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist bei einem reinen Vorhaben enger auszulegen. Erlaubt sind im Vorfeld von Wahlen informierende, wettbewerbsneutrale Kommunikationsmaßnahmen, die aus akuten Anlass geboten sind. Der kommunizierte Inhalt muss den Geboten der Richtigkeit und Sachlichkeit folgen. Der informative Charakter der geplanten Maßnahme muss also im Vordergrund stehen. Tritt. der informative Gehalt eindeutig hinter einer reklamehaften, reißerischen Aufmachung zurück, so kann das ein Anzeichen dafür sein, dass die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschritten ist. Hieran muss sich der Inhalt des Audio-Podcast messen lassen. Der geplante Audio-Podcast ist in der beschriebenen geplanten Ausgestaltung nicht als Rundfunk zu klassifizieren. Der Rundfunkbegriff ist nur dann erfüllt, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (Bewegtbild, Linear und redaktionelle Gestaltung). Der Audiopodcast soll lediglich auf Abruf zu einem vom Nützer selbst gewählten Zeitpunkt bereitstehen, also nicht live gesendet werden. Mangels Übertragung in Echtzeit (Linearität) ister damit nicht als Rundfunk einzustufen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüße