2019-09-19MailAudiopodcastgeschwrzt

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Gesendet: Donnerstag, 19, September 20139 09:17

An: Weinert Andrea @bpa.bund.de>
Cc: AL2<E |@bpa.bund.de>;
@bpa.bund.de>; Dimroth Johannes <
@bpa.bund.de>;

 

   

  
   

   

@bpa.bund.de>; Seeger Tilman
@bpa.bund.de>;

 

        
   

  
   
 
  
  
    
   
   

 

@bpa.bund.de>;
@bpa.bund.de>;
@bpa.bund.de>; StS Staatssekretär @bpa.bund.de>;
@bpa.bund.de>; SRSin @bpa.bund.de>; SRSinil
@bpa.bund.de>; Mühle Robert <

@bpa.bund.de>;

 
 
 
  

   

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@bpa.bund.de>
Betreff: WG: Klimakabinett / Audio Podcast

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Liebe Frau Weinert,

ich kann eine rechtliche Einschätzung nur anhand der knappen Informationen abgeben, der
genaue Inhalt/Storyboard des geplanten Audio-Podcast sind nicht bekannt.

Bezüglich der Grenzen, die die Gerichtsbarkeit für die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit
vorgegeben haben, istaufgrund der bevorstehenden LTW in Thüringen und der Tatsache, dass es
sich hier um einen Beschluss des Klimakabinetts handelt, also ein Vorhaben der
Bundesregierung, besondere Zurückhaltung geboten. Die vom BVerfG grundsätzlich
anerkannte Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist bei einem reinen
Vorhaben enger auszulegen.

 

Erlaubt sind im Vorfeld von Wahlen informierende, wettbewerbsneutrale
Kommunikationsmaßnahmen, die aus akuten Anlass geboten sind. Der kommunizierte Inhalt
muss den Geboten der Richtigkeit und Sachlichkeit folgen. Der informative Charakter der
geplanten Maßnahme muss also im Vordergrund stehen. Tritt. der informative Gehalt eindeutig
hinter einer reklamehaften, reißerischen Aufmachung zurück, so kann das ein Anzeichen dafür
sein, dass die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschritten ist. Hieran muss sich der
Inhalt des Audio-Podcast messen lassen.

Der geplante Audio-Podcast ist in der beschriebenen geplanten Ausgestaltung nicht als
Rundfunk zu klassifizieren. Der Rundfunkbegriff ist nur dann erfüllt, wenn drei
Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (Bewegtbild, Linear und redaktionelle Gestaltung). Der
Audiopodcast soll lediglich auf Abruf zu einem vom Nützer selbst gewählten Zeitpunkt
bereitstehen, also nicht live gesendet werden. Mangels Übertragung in Echtzeit (Linearität) ister
damit nicht als Rundfunk einzustufen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
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