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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sozialwohnungen Wohnungsnot Wohnungsmangel SGB II SGB XII bezahlbare Wohnungen

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Landeshauptstadt München Sozialreferat Dorothee Schiwy Sozialreferentin I. Frau München 21.02.2020 Ihre Mail-Anfrage vom 26.01.2020 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.01.2020 über die Internet-Plattform „Frag den Staat“. In Ihrer E-Mail haben Sie einige Fragen aufgeworfen, die wir nachfolgend gerne für Sie beantworten. Der Münchner Stadtrat beschloss im November 2016 das größte kommunale Wohnungsprogramm Deutschlands („Wohnen in München VI“). Zwischen 2017 und 2021 investiert die Landeshauptstadt München 870 Millionen Euro in neue, bezahlbare Wohnungen. Dadurch sind bzw. werden in München pro Jahr ca. 2.000 neue Wohneinheiten im geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau entstanden bzw entstehen. Der Fokus der kommunalen Förderung liegt ausschließlich auf dem Mietwohnungsbau für die unteren und mittleren Einkommensgruppen. Und nicht nur die Landeshauptstadt München handelt: Für den Zeitraum 2016 bis 2019 stellten Bund und Land zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe für den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Davon sind jährlich 58 Millionen Euro nach München geflossen. Die Landeshauptstadt München hat ihre städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG nicht, wie viele andere Städte, verkauft. Sie nutzt sie, um weiterhin geförderte Amt für Wohnen und Migration Registrierung und Vergabe (S-III-S/FSW) Gruppenpostfach FSW Fachsteuerung Wohnen fachsteuerung- wohnen.soz@muenchen.de Werinherstr. 89, 81541 München
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Seite 2 von 2 Wohnungen bauen zu können. Der Münchner Wohnungsmarkt ist bereits seit Längerem ausgesprochen angespannt und die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen übersteigt das Angebot bei Weitem. Obwohl in den vergangenen Jahren, vor allem durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, viele Wohnungen gebaut wurden, kann der noch immer steigende Bedarf gerade an bezahlbarem Wohnraum leider nicht gedeckt werden. Die bayerische Staatsregierung hat deshalb München schon vor geraumer Zeit zu einem „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ erklärt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen dort die geförderten (Sozial-) Wohnungen nur nach der Rangfolge der sozialen Dringlichkeit vergeben werden. Das heißt, Haushalte, die mit hohen Punktzahlen bei uns vorgemerkt sind, müssen vorrangig berücksichtigt werden. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag werden nur die fünf Haushalte mit der höchsten Dringlichkeit (Gesamtpunkte im Registrierungsbescheid) der Vermieterin/dem Vermieter vorgeschlagen und dieser wählt in eigener Verantwortung einen Bewerberhaushalt aus. Das Amt für Wohnen und Migration hat auf die Auswahl durch den Vermieter keinen Einfluss.. Aktuell sind ca. 12.600 Haushalte, davon ca. 9.400 in der dringlichsten Stufe, als Wohnungssuchende registriert. Voraussichtlich können in diesem Jahr nur ca. 3.300 Wohnungen vermittelt werden. Somit bietet selbst ein Registrierungsbescheid mit der Rangstufe 1 keine Garantie, dass es tatsächlich zu einer Wohnungsvermittlung kommt. Einen solchen Rechtsanspruch hat der Gesetzgeber nicht geschaffen. Das Amt für Wohnen und Migration kann sich nicht über gesetzliche Vorgaben zur Wohnungsvermittlung geförderter Wohnungen hinwegsetzen, es gilt die Gleichbehandlung aller wohnungssuchenden Haushalte. Die Frage, ob die Fehlbelegungsabgabe wieder eingeführt werden soll, liegt in der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers bzw. der Staatsregierung. Vorrangiges Problem in München ist jedoch nicht die Finanzierung, sondern sind die für den Bau erforderlichen Grundstücksflächen. Abschließend darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Registrierungsdauer Ihres eigenen, am 29.05.2019 erlassenen Bescheides am 07.05.2020 ablaufen wird. Ein Info-Blatt der Fachstelle für Demokratie zu der von Ihnen geschilderten Konkurrenzsituation am Wohnungsmarkt liegt diesem Schreiben bei. Mit freundlichen Grüßen gez. Dorothee Schiwy Berufsmäßige Stadträtin
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