Staedtebaufoerderung_2017_Brgerinfo

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Städtebauförderung 2017 Bürgerinformation
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Impressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Referat SW I 4 · 11055 Berlin E-Mail: SWI4@bmub.bund.de · Internet: www.bmub.bund.de Redaktion BMUB, Referat SW I 4 Gestaltung PROFORMA, Gesellschaft für Unternehmenskommunikation mbH & Co. KG, Berlin Bildnachweise Siehe Seite 45. Stand Juli 2017 Download dieser Publikation www.bmub.bund.de/publikationen Hinweis Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
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Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 3 Inhalt Die Städtebauförderung des Bundes                                                    4 I. Die Programme der Städtebauförderung                                              9 1. Soziale Stadt                                                                    10 2. Stadtumbau                                                                       14 3. Städtebaulicher Denkmalschutz                                                    18 4. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren                                                22 5. Kleinere Städte und Gemeinden – über­örtliche Zusammenarbeit und Netzwerke                                                                   25 6. Zukunft Stadtgrün                                                                28 7. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier                                 30 II. Verfahren der Städtebauförderung                                                33 1. Fördergrundsätze der Städtebauförderung                                          34 2. Umsetzung der Städtebauförderung                                                 38 3. Städtebauliche Maßnahmen und private Akteure                                     41 Bildnachweise                                                                       45
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Die Städtebauförderung des Bundes Die Städtebauförderung gehört seit 1971 zum Kernbereich der Stadtentwick- lungspolitik des Bundes. Die Investitionen in die städtische Infrastruktur sind zu einem vielseitigen Instrument einer ganzheitlichen und integrierten Stadt­ entwicklungspolitik geworden. Die Städtebauförderung ist eine wesentliche innen- und kommunalpolitische Aufgabe und eine wichtige Finanzierungs- grundlage der städtischen Erneuerung. Sie basiert auf einem breiten politischen und fachlichen Konsens, besonders aber auf dem Engagement, der Initiative und der Kreativität der Menschen vor Ort. Bund, Länder und Kommunen messen der Städtebauförderung große kulturelle, wirtschaftliche und soziale Bedeutung bei und finanzieren sie in partnerschaftlicher Verantwortung. Zu den Kernüberlegungen der Städtebauförderung gehört die Erkenntnis, dass die Städte und Gemeinden viele Herausforderungen nicht aus eigener Kraft meistern können. Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer absoluten Größe oder ihrer Komplexität nur in gesamt- staatlicher Verantwortung beseitigt werden. Der Bund und die Länder stellen sich dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden mit einem differenzierten Förderspektrum. Das Grundgesetz räumt dem Bund mit ​­Artikel 104 b Grundgesetz die Möglichkeit ein, Finanzhilfen für besonders
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Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 5 bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zu gewähren, und bietet damit die Grundlage für die Städtebauförderung. Eines der Hauptanliegen der Städtebauförderung ist die Behebung von städ- tebaulichen Missständen und Funktionsverlusten. Der schlechte Zustand des baulichen Bestands und der öffentlichen Räume in einzelnen Stadtteilen kann den gesamten städtischen Organismus schwächen. In Quartieren mit städtebau- lichen Missständen kann es zusätzlich zu ökonomischen und sozialen Spannun- gen kommen. Um diesen Problemen zu begegnen, können Städte und Gemein- den die Städtebauförderung entsprechend den Regelungen im Baugesetzbuch einsetzen. So werden bestimmte Stadtteile sowie Stadt- und Ortskerne gezielt unterstützt. Ein wichtiges Ziel der Städtebauförderung ist der nachhaltige Einsatz der För- dermittel. Vor der Umsetzung ist es daher notwendig, die Fördermaßnahmen auf eine nachhaltige Wirkung der Investitionen zu prüfen. Bei der Umsetzung der konkreten Fördermaßnahmen sollen die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Familien beziehungsweise der Haushalte mit Kin- dern und der älteren Menschen, berücksichtigt werden. Das umfasst auch die Ausstattung mit Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Nachbarschaftstreffs, Spielplätzen und Sportstätten im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung. Bund und Länder unterstreichen die Bedeutung von Grün- und Freiräumen für den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz in den Städten und Gemeinden, die biologische Vielfalt, die Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt in Stadt- quartieren. Deshalb wird die Städtebauförderung 2017 um das neu aufgelegte Programm Zukunft Stadtgrün erweitert, um quartiersbezogene Stadtgrünmaß- nahmen durchführen zu können. Sie bekräftigen das Ziel der energetischen Erneuerung in den Quartieren sowie die besonderen Möglichkeiten der Städte- bauförderung, öffentliche Räume und Gebäude sowie das Wohnumfeld barrie- refrei beziehungsweise barrierearm zu gestalten, Infrastrukturen bedarfsgerecht anzupassen und damit die Städte und Gemeinden für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert und nutzbar zu erhalten. Bund und Länder stimmen darin überein, dass die Impulse der Städtebauförderung sich positiv auf den sozialen Zusam- menhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen in den Städten auswir- ken. Dies schließt auch die notwendige Integration von Flüchtlingen ein.
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6 Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 Insbesondere der neue „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ schafft wesentlich verbesserte Fördermöglichkeiten zur Sanierung und zum Ausbau der sozialen Infrastruktur in den Kommunen. Vor allem geht es darum, den sozialen Zusammenhalt und die Integration vor Ort zu unterstützen, wie zum Beispiel durch den Umbau von Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindergärten oder auch Quartiertreffs. Bis zum Jahr 2020 sind dafür jährliche Bundesmittel in Höhe von 200 Millionen Euro vorgesehen. Die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit ist ein Ziel, auf das sich Bund und Länder verpflichtet haben. Daher ist es notwendig, dass alle Maßnahmen der Städtebauförderung so durchgeführt werden, dass sie sowohl unterschiedliche Ausgangsbedingungen von Frauen und Männern als auch ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf beide Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass Ungleich- behandlungen verhindert beziehungsweise abgebaut werden. Bund und Länder stimmen darin überein, dass die Aspekte der Baukultur bei der Um­setzung der Städtebauförderprogramme zu berücksichtigen sind. Dazu gehö- ren die Steigerung von Planungs- und Bauqualitäten sowie die Verbesserung der Vermittlung von qualitätsvollem Bauen und Stadtgestaltung in der Öffentlichkeit. Die Sicherung von Altbauten und anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden kann ab 2017 in allen Städtebauförderungsprogrammen mit einem reduzierten kommunalen Eigenanteil von zehn Prozent gefördert werden. Damit setzen sich Bund und Länder noch stärker als bisher für die Bestands- und Innenentwick- lung und den Erhalt des baukulturellen Erbes ein. Der Bund wird Erleichterungen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung für Kommunen in Haushaltsnotlagen gewähren. Für 12,5 Prozent der Bundesmittel kann der Bundesanteil der Förderung gleichzeitig mit dem Landesanteil auf bis zu jeweils 45 Prozent erhöht werden. Der kommunale Eigenanteil kann in diesen Fällen auf bis zu 10 Prozent abgesenkt werden. Dies soll es besonders betroffenen Kommunen erleichtern, Städtebauförderungsmittel in Anspruch zu nehmen. Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Bundes und der Länder hat zudem hohe Anstoßwirkungen. Aktuelle Ergebnisse eines Forschungsprojekts bestätigen die finanziellen Anstoßwirkungen der Städtebauförderung. Danach stoßen die Städtebaufördermittel von Bund und Ländern das Siebenfache an privaten und
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Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 7 Herzogenaurach, Altstadt öffentlichen Investitionen an. Die Untersuchung erlaubt zudem eine Schätzung der volkswirtschaftlichen Wirkungen: Sie lassen Investitionen in Höhe von rund 12 Milliarden Euro erwarten. Die Beschäftigungswirkung wird auf rund 266.560 Erwerbstätige für ein Jahr geschätzt. Hervorzuheben sind die Effekte der Wirtschaftsförderung vor Ort, die sich insbesondere für kleine und mittelständi- sche Betriebe bemerkbar machen. Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Pro- jekte des Städtebaus werden Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro zur Förderung von national bedeutsamen städtebaulichen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Förderschwerpunkte 2017 sind hierbei insbesondere die Konversion von Militär- flächen, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie barrierefreier und demografiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden. Aktuelle Informationen zur Städtebauförderung des Bundes und zu den einzel- nen Programmen erhalten Sie auch unter: www.staedtebaufoerderung.info
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8 Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 Bund-Länder-Städtebauförderung Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung 2016 je Stadt/Gemeinde in Euro 10 Mio. 5 Mio. 1 Mio. Großstadtregionen Gebiete außerhalb von Großstadtregionen 100 km Städtebauförderung nach Stadt- und Gemeindetyp Großstädte                                     Bundesfinanzhilfen 2016 in Großstadt-   Mittelstädte                                   Bevölkerung 2015 regionen Kleinstädte Landgemeinden außerhalb von   Mittelstädte Großstadt- regionen        Kleinstädte                                Datenbasis: Städtebauför- derungsdatenbank des Landgemeinden                              Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raum­forschung Anteil an Gesamt [%] 0  5  10 15 20 25 30 35 (BBSR) Geometrische Grundlage: Gemeinden, Länder (gene- ralisiert), 31.12.2015 © GeoBasis-DE / BKG
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I. DIE PROGRAMME DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG
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1. Soziale Stadt Profil: ∙∙ Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadt- und Ortsteile ∙∙ Integrierter Ansatz und Ressourcenbündelung ∙∙ Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerschaft ∙∙ Quartiersmanagement Laufzeit: seit 1999 Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: ∙∙ 2013: rund 40 Millionen Euro ∙∙ 2014: rund 150 Millionen Euro ∙∙ 2015: rund 150 Millionen Euro ∙∙ 2016: rund 140 Millionen Euro ∙∙ 2017: rund 190 Millionen Euro Geförderte Städte und Gemeinden: rund 440 Gesamtmaßnahmen: rund 780 Finanzierungsanteil des Bundes: 33,3 Prozent
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