70816_2019Bescheidnichtzubeanstanden_Hinweisauf4I_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stand der Neuentwicklung einer Gebührenordnung für Ärzte

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DerBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, POSTANSCHRIFT Postfach 1468, 53004 Bonn Per Email an: ██████████████████████████ HAUSANSCHRIFT Husarenstraße 30, 53117 Bonn VERBINDUNGSBÜRO Friedrichstraße 50, 10117 Berlin TELEFON(0228 ) 997799 -1502 TELEFAX (0228 ) 997799 -5550 E-MAIL referat25 @bfdi.bund.de BEARBEITET VON Martina Schlögel INTERNETwww. informationsfreiheit .bund.de Bonn,13.08.2019 GESCHÄFTSZ. 25-721/002 II#0305 DATUM Bitte geben Sie das vorstehende Geschäftszeichen bei allen Antwortschreiben unbedingt an. BETREFF Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage „Stand der Neuentwicklung einer G bührenordnung für Ärzte“ [#148095] e- █████████████████ vielen Dank für Ihre Vermittlungsbitte an den Bundesbeauftragten für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ich habe den Sachverhalt unter informat i- onsfreiheitsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und sehe keinen Anlass, die Vo rge- hensweise des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu beanstanden. Insbe- sondere die Ablehnung mittels rechtsmittelfähigem Bescheid vom 26. Juni 2019 un- ter Berufung auf § 3 Nr. 3 b und Nr. 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und nach § 4 Abs. 1 IFG begegnet keinen Bedenken, solange die Verhandlungen des BMG mit der Bundesärztekammer und dem Verband der privaten Krankenkassen andauern, da der Schutz der Vertraulichkeit von andauernden Beratungen dem Informationszu- gang entgegenstehen kann. Als einziges Versäumnis ha be ich festgestellt, dass das BMG Sie nicht darüber n-u terrichtet hat, dass es Sie nach § 4 Abs. 2 IFG über den Abschluss des Verfahrens informieren wird. Ich habe mich mit dem BMG in Verbindung gesetz t und auf die se Verpflichtung nach § 4 Abs. 2 hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen 70816/2019 Husarenstraße 30, 53117 Bonn ZUSTELL - UND LIEFERANSCHRIFT Straßenbahn 61, Husarenstraße VERKEHRSANBINDUNG
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SEITE 2 VON 2 Im Auftrag Schlögel Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet. 70816/2019
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