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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stellungsnahme Kretschmanns zu "Rettet Die Bienen"

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STAATSMINISTERIUM MINISTERIALDIRIGENT PROFESSOR Staatsministerium 15 Richard-Wagner-Straße 70184 DR. CLAUS EISELSTEIN Stuttgart ████ Datum Name ███ █████ █ ████████ ████ Durchwahl █ Ihr E-Mail hier: Sehr ███ ███▏ ███ ██████ ███ ██████ ████ 11/8850. Aktenzeichen ██████ a 28.Oktober 2019 (Bittebei Antwort angeben) vom 13. Oktober 2019 an das Staatsministerium Antragnach LIFG/UVwG/VIG █████ ███ █████ auf Ihren Antragvom 13. Oktober 2019 ergehtfolgender Bescheid Der Antrag auf Zugang zu amtlichen 15 Richard-Wagner-Straße 70184 Stuttgart Telefon Informationen 0711 2153-0 wird abgelehnt. Telefax 0711 2153-340 poststelle@stm.bwi.de www.service-bw.de www.baden-wuerttemberg.de www.sim.baden-wuerttemberg.de .p Zertifikat seit audit 2008 berufundfemilie
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Begründung: Sie mit E-Mail beantragten vom 13. Oktober „vollständigen Stellungnahme des beim sowie alle Der Antrag ist zulässig, aber Der Anspruch zur zum Stellungnahme in unbegründet. auf Informationen a) Herr Ministerpräsident Kretschmann hat sich Landespressekonferenz anwesenden zum Journalisten 8. Oktober für einen begehrte Information Begründung des Zugang bei der folgt 24 Abs. $ Volksbegehren lediglich den Dienstag, Voraussetzung mündlich 1 ist nach geäußert. Eine nicht ausdrücklich Informationsbeschaffungspflicht keine 2019 in der Stellungnah- Informationen LIFG jedoch, dass „bereits vorhanden‘ fest, dass Das schriftliche des Stelle Aufbereitung“ von kennt 8. Oktober (UVwG). erstellt. $ 3 Nummer 3 informationspflichten LIFG hält hierzu 2 Landesinfor- „Rettet die Bienen“ auf Nachfragen der insofern wurde den Dienstag, am 1 Abs. $ aus Umweltverwaltungsgesetz lang nicht vorhandene LIFG Kretschmann die mit der Dokumente, Zugang zu amtlichen mationsfreiheitsgesetz (LIFG) sowie aus vom Zugang stehen. Zusammenhang me Staatsministerium Ministerpräsident Winfried Herrn ‚Rettet Die Bienen‘ Volksbegehren 2019 ein Anspruch auf durch der das LIFG die ist. eine nicht Die „bis- besteht. informationspflichtigen Stelle. Auch ein ist, Informationszugang dass nach dem die informationspflichtige begehrte Information „verfügt“.Dies ist zung formationspflichtige sind Im oder für sie Übrigensteht sidenten in der pressekonferenz Stelle über bereitgehalten die Stelle nicht nicht nach der Fall. Umweltinformationen, $ gegeben, 24 Abs. Nach wenn da dafür Vorausset- 1 S. 1 UVwG dem diese über die UVwGverfügt eine in- bei ihr vorhanden Herrn Ministerprä- werden. Verwertung der Landespressekonferenz zu. UV/wGist mündlichen Äußerungendes ausschließlich den Mitgliedern der Landes-
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b) Hinsichtlich der konferenz von stehen gen können Der Anspruch weit und Ihnen Unterlagen zur Vorbereitung der Landespresse- Ihrem Antrag Ablehnungsgründe entgegen. Die begehrten Unterla- auf Informationszugang solange das Bekanntwerden den Dienstag, durch ratungen 8. Oktober den damit Nachfrage gegeben des dem Durch hat, daher Schutz zum gemacht werden. Der Ferner wirkungen haben auf die kann. der verweise forschbaren Kernbereich hinsichtlich Verfahren. 1 Nr. 6 LIFG das Die Journalisten so- Beratungen von zum und würden der künftig der Beratungspro- Beratungen gefährdet, weil die müssten. auf 8 28 Abs. gemäß 8 ferner kön- Die Informationen nicht zugänglich 1 Nr. 2 UVwG. 4 Abs. 1 Nr. 7 LIFG der Aus- nachteilige Informationen Eigenverantwortlichkeit der Landesregierung „Rettet die Biene“ und dem es sich um laufende Umgang der Lan- Regierungstätigkeit, die einen Eigenverantwortung geschützt ist. Dieser beinhaltet parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht aus- Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung. Zu diesem der sowohl gehört insbesondere die selbst, Regierung Willensbildung der exekutiver Erörterungen im Kabinett die sich Abstimmungsprozessen als auch vornehmlich vollzieht. auf Be- Ergebnis vertraulicher ministeriumsinterne Vorbe- Entscheidungsprozessen besteht handelt nicht, Regierungspressekonferenz Vertraulichkeit Bekanntwerden Volksbegehren Ressortentscheidungen, internen anwesenden diesbezüglich ich das mit der Thematik als Kernbereich von und Beratungen solange der eine Funktionsfähigkeit und Bei dem desregierung selbst und der Ministeriums. Schutz Anspruch auf Informationszugang BW nicht, soweit und von in waren Offenlegung zess selbst sowie Meinungsäußerungen innerhalb Gesprächsteilnehmer eine Offenlegung befürchten nen ' auf Mitarbeiterstab Entscheidungsprozessen. ‘ 2019 4 Abs. nachteilige Auswirkungen haben kann. Die Entscheidungsprozessen Ministerpräsident Kretschmann unterfällt hierzu gemäß 8 Informationen und „Rettet die Bienen“ Volksbegehren werden. besteht der Beratungen von die Herr Antworten, reitung zugänglich gemacht daher nicht die Vertraulichkeit am begehrten bei der in Er erstreckt Vorbereitung von ressortübergreifenden sich vor allem Kabinetts- und auf laufende -
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Da es sich vorliegendum einen „einfachen Fall" im Sinne des handelt,fallen für diese Auskunft keine Gebühren 8 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG an. Rechtsbehelfsbelehrung: diesen Gegen Bescheid kann innerhalb eines Monatsnach Zustellungbeim tungsgericht schriftlich Stuttgart, Augustenstraße5, 70178 Stuttgart des Urkundsbeamtender Mit freundlichen ████ Geschäftsstelle Klageerhoben werden. oder zur Verwal- Niederschrift
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