MerkblattStraenmusikNord_konvertiert

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Nord

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Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Management des öffentlichen Raumes Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg Merkblatt für Straßenmusik und Straßentheater Straßenmusik trägt zur Belebung Hamburgs bei, aber Sie werden sicher verstehen, dass sich nicht alle Bürgerinnen und Bürger erfreuen, insbesondere dann nicht, wenn immer nur an einem Platz gespielt wird und sich die Stücke ständig wiederholen. Es sollte daher unser gemeinsames Ziel sein, ein Einschreiten der Behörde auf Grund des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz gegen Lärm und des Hamburgischen Wegegesetzes zu vermeiden. Dies kann nur dann gelingen, wenn Sie beim Musizieren und beim Straßentheater folgendes beachten: 1. Verstärker und Tonträger jeder Art dürfen nicht verwendet werden! Ihr Einsatz führt zur sofortigen      Untersagung      der     Darbietungen       und     zum      Einleiten    eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. 2. Der Einsatz lautstarker Instrumente, wie Trommeln und Trompeten jeder Art, Dudelsackpfeifen usw., darf nur unter Einhaltung eines Abstandes von mindestens fünf Metern zu Gebäuden erfolgen. 3. Um Wiederholungen zu vermeiden, darf jeder Standort an einem Tag von der Gruppe / Von jedem Künstler nur einmal aufgesucht werden. Nach spätestens 30 Minuten ist der Standort zu wechseln, und zwar so, dass die Darbietungen am alten Standort nicht mehr wahrgenommen werden können. Dies ist gegeben, wenn Sie einen Mindestabstand von 150 m zum vorigen Platz einhalten. 4. Bezirksamt und Polizei werden Darbietungen unterbinden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und Anwohner erforderlich wird. 5. Das Feilbieten jeglicher Waren sowie das Verteilen von Handzetteln im Rahmen der Straßenmusik ist ordnungswidrig und wird mit Bußgeld geahndet. 6. Ausdrücklich genehmigte Veranstaltungen haben stets Vorrang. Um Verständnis und unbedingte Beachtung wird gebeten! Die Einhaltung der vorstehenden Rahmenbedingungen wird in Ihrem eigenen Interesse selbstverständlich vorausgesetzt. Bei Nichteinhaltung sind wir im Einzelfall gezwungen, eine Untersagung auszusprechen.
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