Straßenmusik in Hamburg-Nord

1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus?
2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich?
3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur
Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden?
4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen.

Bei allen Punkte beziehe ich mich auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2018. Ich bitte außerdem um eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie - falls möglich - um die Zusendung in einem tabellarischen Format(Excel, Libre Office Calc etc).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenmusik in Hamburg-Nord [#57723]
Datum
13. Februar 2019 21:54
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus? 2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich? 3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden? 4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen. Bei allen Punkte beziehe ich mich auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2018. Ich bitte außerdem um eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie - falls möglich - um die Zusendung in einem tabellarischen Format(Excel, Libre Office Calc etc).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu In…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Nord [#57723]
Datum
19. Februar 2019 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Nord. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Management öffentlicher Raum geprüft ( Tel.: (040) 428 04 – 6052). Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig sein kann. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Nähere Informationen kann Ihnen ggf. das oben genannte Fachamt geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenmusik in Hamburg-Nord“ vom 13.02.2019 (…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Nord [#57723]
Datum
15. März 2019 19:25
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenmusik in Hamburg-Nord“ vom 13.02.2019 (#57723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Nord
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in [#57723] <<E-Mail-Adresse>>
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Nord [#57723]
Datum
18. März 2019 12:42
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in [#57723] <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Freitag, 15. März 2019 19:26 An: Transparenzgesetz (Hamburg-Nord) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Straßenmusik in Hamburg-Nord [#57723] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenmusik in Hamburg-Nord“ vom 13.02.2019 (#57723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenmusik in Hamburg-Nord“ vom 13.02.2019 (…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Nord [#57723]
Datum
10. April 2019 18:21
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenmusik in Hamburg-Nord“ vom 13.02.2019 (#57723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte Ich mich für die zeitliche Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfr…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
Straßenmusik in Hamburg-Nord [#57723]
Datum
12. April 2019 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte Ich mich für die zeitliche Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. Ich hoffe, zukünftig solche Verzögerungen vermeiden zu können. Unten stehend die Antworten auf Ihre Fragen und als Anlage das Merkblatt des Bezirksamtes Hamburg-Nord in Bezug auf Straßenmusik. Fragen: 1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus? 2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich? 3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden? 4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen. Antworten: 1) Es wurden keine Duldungsbescheinigungen für Straßenmusik erteilt. 2) Keine 3) Keine 4) Keine Mit freundlichen Grüßen

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