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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Studie zu Nachtzugverkehr

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POSTANSCHRIFT DerBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 1468, 53004 Bonn ▍▍ ▎ HAUSANSCHRIFTHusarenstraße              30, 53117 Bonn ███ ▍                                                                       VERBINDUNGSBÜROFriedrichstraße 50, 10117 Berlin ████████ ▍                                                                             TELEFON  (0228  ) 997799   -2504 ▍                                                                                      TELEFAX (0228   ) 997799   -5550 ████████████████████████ ▍                                                               E-MAIL referat25  @bfdi.bund.de BEARBEITET VON Bianca Malguth INTERNET www.    informationsfreiheit   .bund.de DATUM   Bonn,19.09.2019 GESCHÄFTSZ. 25-724/002 II#0319 Bitte geben Sie das vorstehende Geschäftszeichen bei allen Antwortschreiben unbedingt an. BETREFF  Informationsfreiheitsgesetz (IFG) BEZUG  Vermittlung bei Anfrage „Studie zu Nachtzugverkehr“ [#129729] Sehr geehrter Herr █████, aufgrund Ihrer Bitte um Vermittlung bei Ihrem IFG -Antrag vom 10. April 2019 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe ich das Ministerium um Stellungnahme gebeten. Da das Schreiben des Bürgerservice s vom 12. Juli 2019 kein hinreichend begründe- ter und kein rechtsmittelfähiger IFG-Bescheid ist, wurde das BMVI um förmliche B e- scheidung gebeten. Zwar wurde kein förmlicher IFG-Bescheid erlassen, aber mit Schreiben vom 19. S ep- tember 2019 wies das BMVI auf die Veröffentlichung dererbetenen Studie auf der Internetseite des Ministeriums hin. Ich gehe bis zur gegenteiligen Mitteilung davon aus, dass sich damit Ihre Vermitt- lungsbitte erledigt hat. ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT  Husarenstraße 30, 53117 Bonn 84593/2019                                                                      VERKEHRSANBINDUNGStraßenbahn 61, Husarenstraße
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SEITE 2 VON 2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Malguth Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet. 84593/2019
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