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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Studie zu Nachtzugverkehr“
POSTANSCHRIFT DerBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 1468, 53004 Bonn ▍▍ ▎ HAUSANSCHRIFTHusarenstraße 30, 53117 Bonn ███ ▍ VERBINDUNGSBÜROFriedrichstraße 50, 10117 Berlin ████████ ▍ TELEFON (0228 ) 997799 -2504 ▍ TELEFAX (0228 ) 997799 -5550 ████████████████████████ ▍ E-MAIL referat25 @bfdi.bund.de BEARBEITET VON Bianca Malguth INTERNET www. informationsfreiheit .bund.de DATUM Bonn,19.09.2019 GESCHÄFTSZ. 25-724/002 II#0319 Bitte geben Sie das vorstehende Geschäftszeichen bei allen Antwortschreiben unbedingt an. BETREFF Informationsfreiheitsgesetz (IFG) BEZUG Vermittlung bei Anfrage „Studie zu Nachtzugverkehr“ [#129729] Sehr geehrter Herr █████, aufgrund Ihrer Bitte um Vermittlung bei Ihrem IFG -Antrag vom 10. April 2019 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe ich das Ministerium um Stellungnahme gebeten. Da das Schreiben des Bürgerservice s vom 12. Juli 2019 kein hinreichend begründe- ter und kein rechtsmittelfähiger IFG-Bescheid ist, wurde das BMVI um förmliche B e- scheidung gebeten. Zwar wurde kein förmlicher IFG-Bescheid erlassen, aber mit Schreiben vom 19. S ep- tember 2019 wies das BMVI auf die Veröffentlichung dererbetenen Studie auf der Internetseite des Ministeriums hin. Ich gehe bis zur gegenteiligen Mitteilung davon aus, dass sich damit Ihre Vermitt- lungsbitte erledigt hat. ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Husarenstraße 30, 53117 Bonn 84593/2019 VERKEHRSANBINDUNGStraßenbahn 61, Husarenstraße
SEITE 2 VON 2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Malguth Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet. 84593/2019