Auskunft und Gebührenbescheid (geschwärzt)

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen

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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Wirtschaft, Straßen und Grünflächen be Ordnungsamt Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, 12591 Berlin (Postanschrift) « Bee Marzahn- * Hellersdorf Berlins beste Aussichten Dienstgebäude Premnitzer Str. 11 12681 Berlin & Pa Is" Zimmer: I Bearbeiterin: T: KST: Geschäftszeichen: Datum: ı Antwort bitte angeben) Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach demBerliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 18.09.19 Sehr geehrterEEE mit Antrag vom 18.09.2019 begehrten Sie gemäß $ 3 Abs. 1 des IFG die Erteilung folgender Auskünfte: 1. Informationen, wie viele Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf aktuell anhängig sind. 2. Informationen, wie viele Anfragen zu lebensmiittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen, die überdie Plattform „fragdenstaat.de“ bislang gestellt wurden, vom Ordnungsamt Marzahn- Hellersdorf bislang beantwortet wurden. Gemäß 8 13 Abs. 3 des IFG erteile ich Ihnen zu Ihrer o.qg. Anfrage folgende Aktenauskünfte: Zu 1. Es wurden insgesamt 78 Anfragen beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf zu lebensmittel- rechtlichen Betriebsüberprüfungen über die Plattform „fragdenstaat.de“ gestellt. Zu 2. Die Anfragen befinden sich noch in Bearbeitung. Kosten Gemäß 8 16 IFG ist die Aktenauskunft gebührenpflichtig. Hierzu erhalten Sie einen geson- derten Gebührenbescheid. it freundlichen Grüßen Fahrverbindungen: Bus: X69, 192, 197_ S-Bahn: S7 Station: Mehrower Allee Sprechzeiten: Nach Vereinbarung Zahlungenbitte bargeldios an die Bezirkskasse Marzahn-Hellersdorf 12591 Berlin Geldinstitut DB Privat- u. Firmenkundenbank AG Berliner Sparkasse Postbank AG IBAN DE44100708480512890500 DE03100500002243401935 DE19100100100654592100 E-Mail-Adresse des Ordnungsamtes: ord@ba-mh.berlin.de für den allgemeinen E-Mailverkehr ohne elektronische Signatur. Elektronische Zugangseröffnung gem. 8 3a Abs. 1 VwVfG: Homepage: http://www.marzahn-hellersdorf.de post@ba-mh.berlin.de ausschließlich für elektronische Signaturen! BIC/SWIFT DEUTDEDB110 BELADEBEXXX PBNKDEFF
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Wirtschaft, Straßen und Grünflächen be ru Ordnungsamt Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, 12591 Berlin (Postanschrift) «ı Bee Marzahn- #* Hellersdorf Herrn Berlins beste Aussichten David Herrmann Alwineweg 29 Dienstgebäude 12683 Berlin Premnitzer Str. 11 12681 Berlin & Pa sl # Zimmer: Bearbeiterin: El Telefon (030) 90293 6518 Telefax (030) 90293 6605 Datum: 29.10.19 KST: ei ö j . Antwort bitte angeben) Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 18.09.19 Gebührenbescheid zur schriftlichen Aktenauskunft vom 29.10.19 (AZ: Sehr geehrter N gemäß 8 13 Absatz 3 des IFG wurdeIhnen auf Ihre Anfrage vom 18.09.19 mit Schreiben vom 29.10.19 schriftliche Aktenauskunft erteilt. Nach 8 16 IFG ist die Gewährung von Aktenauskunft gebührenpflichtig. Nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO), Gebührenverzeichnis, Tarifstelle 1004 - Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Buchstabe a) Nr. 2. wird für die Gewährung der schriftlichen Aktenauskunft eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Die Gebühr in Höhe von 10,00 € ist spätestens einen Monat nach Zustellung des Bescheides an eines der in der Fußzeile auf Seite 1 dieses Schreibens genannten Konten unter Angabe des Kassenzeichens EEE zu überweisen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheidesschriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf von Berlin, Ordnungsamt, Premnitzer Str. 11, 12681 Berlin, zu erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) 2014/910 sowie dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) zu versehen und an folgende E-Mail-Adresse zu senden: post@ba-mh.berlin.de. Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen. Fahrverbindungen: Bus: X69, 192, 197 S-Bahn: S7 Station: Mehrower Allee Sprechzeiten: Nach Vereinbarung Zahlungenbitte bargeldios an die Bezirkskasse Marzahn-Hellersdorf 12591 Berlin Geldinstitut DB Privat- u. Fir'menkundenbank AG Berliner Sparkasse Postbank AG IBAN DE44100708480512890500 DE03100500002243401935 DE19100100100654592100 E-Mail-Adresse des Ordnungsamtes: ord@ba-mh.berlin.de für den allgemeinen E-Mailverkehr ohne elektronische Signatur. Elektronische Zugangseröffnung gem. $ 3a Abs. 1 VwVfG: post@ba-mn.berlin.de ausschließlich für elektronische Signaturen! Homepage: http://www.marzahn-hellersdorf.de BIC/SWIFT DEUTDEDB110 BELADEBEXXX PBNKDEFF
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Frist eingegangen ist. Ein etwaiger Widerspruchhathinsichtlich der Anforderungöffentlicher Abgaben und Kosten (hier Gebühr für Akteneinsicht nach IFG) gemäß $ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsord- nung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung. Eine Widerspruchseinlegung befreit dahernicht von derfristgemäßen Zahlung. Mit freundlichen Grüßen Rechtsgrundlagen Berliner Informationsfreiheitsgesetz — IFG vom 15.Oktober 1999 (GVBl. S. 561) zuletzt ge- ändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160) Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.06.2019 (GVBl. S. 284) Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) vom 24. November 2009 (GVBi. Nr. 30 vom 12. De- zember 2009) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 02.07.2019 (GVBl. S. 454) Verwaltungsgerichtsordnung — VwGOin der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. | S. 686), neugefasst durch Bek. v. 19.3.1991 | 686, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 24 G v. 21.6.2019 | 846 Vertrauensdienstegesetz - VDG vom 18. Juli 2017 (BGBl. | S. 2745), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. | S. 2745) geändert worden ist Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 23. Juli 2014 überelektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio- nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung derRichtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73)
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