2.1 Allgemeine Büroarbeiten
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“
Gefährdungsbeurteilung Analyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich Allgemeine Büroarbeiten Dokument-Nummer 2.1 Allgemeine Büroarbeiten.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Hinweis: Dieses Muster ist für die Beurteilung einzelner Büroarbeitsplätze durch den Vorgesetzten vorgesehen. Gefährdungen, welche sich durch die Arbeitsstätte allgemein ergeben (z. B. Brandschutz, Aufzüge), werden in der GFB-Vorlage 2.0 behandelt. Seite 1 von 4 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Nr. Gefährdung Risiko Schutzziel/ Schutzmaßnahmen Handlungsbedarf ja/nein Wer/Wann Kontrolle k m g Hinweis bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼ Umsetzung 1 Verletzungen durch DGUV Versorgungskabel in Kabelkanäle verlegen, unter der Tischplatte befestigen Stolper- und Sturzunfälle Vorschrift 1 oder abdecken DGUV Info ggf. geeignete Aufstiege und Tritte bei Aktenlagerung in hohen Schränken 208-016 verwenden (z. B. Elefantenfuß) Fußböden eben und rutschhemmend ausführen, Stolperstellen beseitigen Ordnung und Sauberkeit … 2 Engegefühl ArbStättV Mindest-Raumgröße 8 m /Person 2 ASR Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz 1,5 m , 2 DGUV-Info möglichst an keiner Stelle < 1 m 215-410 3 Verletzungen durch ArbStättV Schubladen geschlossen halten, Anstoßen ASR Rollcontainer möglichst an der Fensterseite anordnen DGUV-Info Schranktüren geschlossen halten 215-410 Verkehrswege freihalten, mindestens 0,80 m breit (in Ausnahmen Verbindungsgänge für eine Person 0,60 m, z. B. Zugang zum eigenen Schreibtisch), Wege für Bedienung und Überwachung: 0,50 m (z. B. zwischen Fenster und Schreibtisch) Beinfreiheit ausreichend bemessen; Beinraumbreite 850 mm, Beinraumhöhe vgl. BGI 650 4 Augenbeschwerden DGUV-Info Blendung, Reflexion und Spiegelungen durch helle, matte Oberflächen und (Ermüdung) 215-410 geeignete Leuchten vermeiden verstellbarer Schutz gegen Sonneneinstrahlung (innen vertikale Textillamellen und außen Metalljalousien) horizontale Nennbeleuchtungsstärke min. 500 Lux 5 Erkrankung des Muskel- DGUV-Info Tischbreite mindestens 160 cm und Skelettsystems 215-410 (bei ausschließlicher Bildschirmarbeit ausnahmsweise 120 cm) flexible Arbeitsmittel-Anordnung muss möglich sein Tischtiefe 80 cm + Platz für Geräte im begründeten Einzelfall Einstellen von Stuhl- und Tischhöhen oder Verwendung von Fußstütze so, dass Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel sowie Ober und Unterarm ca. 90° ist (Fußstütze: Breite ≥ 45 cm; Tiefe ≥ 35 cm; neigbar 5-15°, Verstellhöhe 2-11 cm) Bürostuhl: Bedienelemente, Federung und Polsterung frei von Mängeln Dynamisches Sitzen (häufige Veränderung der Sitzposition), zeitweise aufstehen (wechselnde Arbeit) Seite 2 von 4 Stand der Vorlage: 28. April 2017
regelmäßige Unterbrechung der Arbeit am PC durch andere Tätigkeiten oder Pausen (je Stunde ca. 5-10 Minuten Unterbrechung) 7 Allgemeine Erkrankungen ArbStättV Raumtemperatur für sitzende oder leichte Tätigkeit i.d.R. 21 -22 °C, bei ASR A3.5 hohen Außentemperaturen soll Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten (vgl. ASR A3.5, Nr. 4.3) Maßnahmen bei übermäßiger Sonneneinstrahlung, Raumtemperatur >26°C: geeignetes Sonnenschutzsystem vorsehen, störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz vermeiden Maßnahmen bei Außentemperaturen > 26°C (vgl. ASR A3.5, Nr. 4.4): Raumtemperatur > 26°C: Sonnenschutzsysteme und Zusatzmaßnahmen, z.B. nach Tab. 4 ASR A3.5 Raumtemperatur > 30°C: wirksame Maßnahmen treffen (vgl. Tab. 4 ASR A3.5), technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang Raumtemperatur > 35°C: Raum ist für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet (vgl. ASR A3.5 Nr. 4.4) Hinweis: Leistungsfähigkeit sinkt mit steigender Temperatur! Zug vermeiden (Luftgeschwindigkeit 0,1 - 0,15 m/s, bei hohen Temperaturen auch höher, vgl. o.) relative Luftfeuchtigkeit 40 - 65 % (bei > 50 % wird elektrostatische Aufladung weitgehend vermieden) Pflanzen pflegen, Pilz- und Sporenbefall verhindern 8 Konzentrationsstörung ArbSchG Leise verbessert Leistung. Fehlerhäufigkeit steigt mit Lärmzunahme. durch Lärm BetrSichV Geräte aus Büros entfernen (Drucker, Fax, etc.) kleine Büroeinheiten Beurteilungspegel möglichst geringhalten < 30 dB(A): optimal 30 - 40 dB(A): sehr gut 40 - 45 dB(A): gut Hinweis: Beispiele; sprechende Person 55-70 dB(A), Telefonklingeln 60-80 dB(A), Kopierer 50-70 dB(A) 9 Bedienung von allg. BetrSichV Hinweis: Für Drucker und Kopierer bitte Gefährdungsbeurteilung „2.3 Drucker Büroarbeitsmitteln und GefStoffV und Kopierer“ verwenden! spezieller Maschinen, die regelmäßige Unterweisung nur einzelnen Personen ggf. Bedienungsanleitung erstellen und aushängen zugänglich sind Vorlagen Gefährdungsbeurteilung und „2.3 Drucker und Kopierer.docx“ und (z.B. Poststelle, Mikroverfilmung, „7.1 Gefahrstoffe.docx“ beachten Druckerei) Durchführung der elektrischen Prüfung (Plakette) Geräte auf einwandfreie Funktion regelmäßig prüfen regelmäßige Wartung durch Fachfirma Seite 3 von 4 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Geräte so installieren, dass gefahrfreies und einfaches Bedienen durch jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter möglich ist (ggf. Betriebsanweisungen erstellen) bei speziellen Maschinen gilt: Benutzung durch Unbefugte verhindern (Schlüssel abziehen, Raum verschlossen halten, ...) 10 Brand/Feuer Hinweis: Die Anforderungen zum Brandschutz sind der Brandschutzordnung des Standortes niedergelegt. Sind die Beschäftigten zum Brandschutz (Brandschutzordnung Teil B) unterwiesen? 11 weitere Gefährdungen DGUV Informationen in geeigneter Form (z. B. Weiterbildung) Vorschrift 1 Unterweisung zur Erste-Hilfe, Gefahren am Arbeitsplatz, etc.; incl. Dokumentation - vor Arbeitsaufnahme (bzw. kurz danach) - anschließend regelmäßig 12 Psychische Belastung ArbStättV Hinweis: Die ArbStättV fordert im §3 ganz speziell, die psychischen Belastungen DGUV-Info zu ermitteln und zu beurteilen! Pilotprojekte (PsyCheck) im Jahr 2017 geplant. 215-410 13. Sonstiges x x x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung: k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 4 von 4 Stand der Vorlage: 28. April 2017