2.1 Allgemeine Büroarbeiten

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

/ 4
PDF herunterladen
Gefährdungsbeurteilung                Analyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich                               Allgemeine Büroarbeiten                                             Dokument-Nummer         2.1 Allgemeine Büroarbeiten.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation                                                                                  Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich                                                                                Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Hinweis:     Dieses Muster ist für die Beurteilung einzelner Büroarbeitsplätze durch den Vorgesetzten vorgesehen. Gefährdungen, welche sich durch die Arbeitsstätte allgemein ergeben (z. B. Brandschutz, Aufzüge), werden in der GFB-Vorlage 2.0 behandelt. Seite 1 von 4                                                                                                                             Stand der Vorlage: 28. April 2017
1

Nr. Gefährdung                Risiko Schutzziel/  Schutzmaßnahmen                                                         Handlungsbedarf ja/nein            Wer/Wann       Kontrolle k m g  Hinweis                                                                              bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼    Umsetzung 1   Verletzungen durch               DGUV          Versorgungskabel in Kabelkanäle verlegen, unter der Tischplatte befestigen Stolper- und Sturzunfälle        Vorschrift 1    oder abdecken DGUV Info     ggf. geeignete Aufstiege und Tritte bei Aktenlagerung in hohen Schränken 208-016         verwenden (z. B. Elefantenfuß)  Fußböden eben und rutschhemmend ausführen, Stolperstellen beseitigen  Ordnung und Sauberkeit  … 2   Engegefühl                       ArbStättV     Mindest-Raumgröße 8 m /Person    2 ASR           Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz  1,5 m ,             2 DGUV-Info       möglichst an keiner Stelle < 1 m 215-410 3   Verletzungen durch               ArbStättV      Schubladen geschlossen halten, Anstoßen                         ASR            Rollcontainer möglichst an der Fensterseite anordnen DGUV-Info      Schranktüren geschlossen halten 215-410        Verkehrswege freihalten, mindestens 0,80 m breit (in Ausnahmen Verbindungsgänge für eine Person  0,60 m, z. B. Zugang zum eigenen Schreibtisch), Wege für Bedienung und Überwachung:  0,50 m (z. B. zwischen Fenster und Schreibtisch)  Beinfreiheit ausreichend bemessen; Beinraumbreite  850 mm, Beinraumhöhe vgl. BGI 650 4   Augenbeschwerden                 DGUV-Info     Blendung, Reflexion und Spiegelungen durch helle, matte Oberflächen und (Ermüdung)                       215-410         geeignete Leuchten vermeiden  verstellbarer Schutz gegen Sonneneinstrahlung (innen vertikale Textillamellen und außen Metalljalousien)  horizontale Nennbeleuchtungsstärke min. 500 Lux 5   Erkrankung des Muskel-           DGUV-Info     Tischbreite mindestens 160 cm und Skelettsystems               215-410         (bei ausschließlicher Bildschirmarbeit ausnahmsweise 120 cm)  flexible Arbeitsmittel-Anordnung muss möglich sein   Tischtiefe 80 cm + Platz für Geräte im begründeten Einzelfall   Einstellen von Stuhl- und Tischhöhen oder Verwendung von Fußstütze so, dass Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel sowie Ober und Unterarm ca. 90° ist   (Fußstütze: Breite ≥ 45 cm; Tiefe ≥ 35 cm; neigbar 5-15°, Verstellhöhe 2-11 cm)   Bürostuhl: Bedienelemente, Federung und Polsterung frei von Mängeln Dynamisches Sitzen (häufige Veränderung der Sitzposition), zeitweise aufstehen (wechselnde Arbeit) Seite 2 von 4                                                                                                                                       Stand der Vorlage: 28. April 2017
2

 regelmäßige Unterbrechung der Arbeit am PC durch andere Tätigkeiten oder Pausen (je Stunde ca. 5-10 Minuten Unterbrechung) 7 Allgemeine Erkrankungen            ArbStättV  Raumtemperatur für sitzende oder leichte Tätigkeit i.d.R. 21 -22 °C, bei ASR A3.5     hohen Außentemperaturen soll Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten (vgl. ASR A3.5, Nr. 4.3)  Maßnahmen bei übermäßiger Sonneneinstrahlung, Raumtemperatur >26°C: geeignetes Sonnenschutzsystem vorsehen, störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz vermeiden  Maßnahmen bei Außentemperaturen > 26°C (vgl. ASR A3.5, Nr. 4.4):  Raumtemperatur > 26°C: Sonnenschutzsysteme und Zusatzmaßnahmen, z.B. nach Tab. 4 ASR A3.5  Raumtemperatur > 30°C: wirksame Maßnahmen treffen (vgl. Tab. 4 ASR A3.5), technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang  Raumtemperatur > 35°C: Raum ist für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet (vgl. ASR A3.5 Nr. 4.4) Hinweis: Leistungsfähigkeit sinkt mit steigender Temperatur!  Zug vermeiden (Luftgeschwindigkeit 0,1 - 0,15 m/s, bei hohen Temperaturen auch höher, vgl. o.)  relative Luftfeuchtigkeit 40 - 65 % (bei > 50 % wird elektrostatische Aufladung weitgehend vermieden)  Pflanzen pflegen, Pilz- und Sporenbefall verhindern 8 Konzentrationsstörung              ArbSchG    Leise verbessert Leistung. Fehlerhäufigkeit steigt mit Lärmzunahme. durch Lärm                         BetrSichV  Geräte aus Büros entfernen (Drucker, Fax, etc.)  kleine Büroeinheiten  Beurteilungspegel möglichst geringhalten  < 30 dB(A):                optimal  30 - 40 dB(A):             sehr gut  40 - 45 dB(A):             gut Hinweis: Beispiele; sprechende Person 55-70 dB(A), Telefonklingeln 60-80 dB(A), Kopierer 50-70 dB(A) 9 Bedienung von allg.                BetrSichV Hinweis: Für Drucker und Kopierer bitte Gefährdungsbeurteilung „2.3 Drucker Büroarbeitsmitteln und             GefStoffV und Kopierer“ verwenden! spezieller Maschinen, die                     regelmäßige Unterweisung nur einzelnen Personen                        ggf. Bedienungsanleitung erstellen und aushängen zugänglich sind                               Vorlagen Gefährdungsbeurteilung und „2.3 Drucker und Kopierer.docx“ und (z.B. Poststelle, Mikroverfilmung,              „7.1 Gefahrstoffe.docx“ beachten Druckerei)                                    Durchführung der elektrischen Prüfung (Plakette)  Geräte auf einwandfreie Funktion regelmäßig prüfen  regelmäßige Wartung durch Fachfirma Seite 3 von 4                                                                                                                  Stand der Vorlage: 28. April 2017
3

 Geräte so installieren, dass gefahrfreies und einfaches Bedienen durch jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter möglich ist (ggf. Betriebsanweisungen erstellen)  bei speziellen Maschinen gilt: Benutzung durch Unbefugte verhindern (Schlüssel abziehen, Raum verschlossen halten, ...) 10  Brand/Feuer                                                                             Hinweis: Die Anforderungen zum Brandschutz sind der Brandschutzordnung des Standortes niedergelegt.  Sind die Beschäftigten zum Brandschutz (Brandschutzordnung Teil B) unterwiesen? 11  weitere Gefährdungen                                           DGUV                            Informationen in geeigneter Form (z. B. Weiterbildung) Vorschrift 1                    Unterweisung zur Erste-Hilfe, Gefahren am Arbeitsplatz, etc.; incl. Dokumentation - vor Arbeitsaufnahme (bzw. kurz danach) - anschließend regelmäßig 12  Psychische Belastung                                           ArbStättV                Hinweis: Die ArbStättV fordert im §3 ganz speziell, die psychischen Belastungen DGUV-Info                zu ermitteln und zu beurteilen! Pilotprojekte (PsyCheck) im Jahr 2017 geplant. 215-410 13. Sonstiges                                                                                x  x  x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung:     k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 4 von 4                                                                                                                                                                                                              Stand der Vorlage: 28. April 2017
4