2.2 Arbeiten am PC
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“
Gefährdungsbeurteilung Analyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich Arbeiten am PC Dokument-Nummer 2.2 Arbeiten am PC.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Nr. Gefährdung Risiko Schutzziel/ Schutzmaßnahmen Handlungsbedarf ja/nein Wer/Wann Kontrolle k m g Hinweis bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼ Umsetzung 1 Augenbeschwerden ArbStättV Bildschirmdarstellung: dunkle Schrift auf hellem Grund, kontrastreich, (Ermüdung, DGUV-Info flimmerfrei auch für den Desktop Kopfschmerzen) 215-410 kein sattes Rot oder sattes Blau nebeneinander ArbMedVV Aufstellen des Bildschirms so, dass Blickrichtung annähernd parallel zum AMR14.1 Fenster (Abstand 2 m zum Fenster) Ausreichenden Sehabstand (ca. 70 cm) zum Monitor Buchstabenhöhe beim „E“ 4,5 bis 6,4 mm bei üblichem Sehabstand 70 cm, mit Lineal am Monitor gemessen; komplette Zeile sichtbar -> doppelte Schrifthöhe gegenüber Schriftstücken, da doppelter Sehabstand Beleuchtungskörper i.d.R. parallel zum Fenster Arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeit“ anbieten (bei Bedarf spezielle Brille durch die BG) Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch Pausen oder andere Tätigkeiten (Kopieren, Gang zum Drucker, ...) Augen feucht halten (konzentrierte PC-Arbeit reduziert Lidschlag), (blinzeln, viel trinken, Erhöhung der Luftfeuchtigkeit hat hingegen keinen Einfluss) 2 Erkrankung des Muskel- DGUV-Info Blick auf Bildschirm leicht nach unten gerichtet, oberste Zeile mindestens und Skelettsystems 215-410 eine Handbreit unter Augenhöhe Blickwinkel zwischen Schreibvorlage und Bildschirm gering halten Dokumenten zwischen Tastatur und Monitor auf Unterlage legen oder im Einzelfall Anbringen eines Vorlagenhalters direkt neben dem Bildschirm) Seite 1 von 2 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Tastaturanordnung so, dass Handballen aufgelegt werden können (5 - 10 cm Platz zwischen Tischkante und Tastatur), evtl. Handballenunterlage vorsehen (Tastatur unabhängig vom Bildschirm!) Zusatztastatur/-maus für Laptops beim Einsatz im Büro oder im Vorbereitungszimmer der Bildungsstätten (Tastatur unabhängig vom Bildschirm!) 3 Konzentrations- ArbStättV Generelle Anforderungen an VITA beeinträchtigung bzw. DGUV-Info Ermüdung durch fehlende 215-410 Software-Ergonomie (Softwareergonomie) 4 Gefährdungen durch ArbStättV Hinweis: Vgl. Gefährdungsbeurteilung „2.3 Drucker und Kopierer“ Laserdrucker und/oder GefStoffV Kopierer 5 Sonstiges x x x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung: k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 2 von 2 Stand der Vorlage: 28. April 2017