2.2 Arbeiten am PC

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

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Gefährdungsbeurteilung              Analyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich                            Arbeiten am PC                                                                    Dokument-Nummer                 2.2 Arbeiten am PC.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation                                                                                             Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich                                                                                           Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Nr.  Gefährdung                   Risiko  Schutzziel/    Schutzmaßnahmen                                                            Handlungsbedarf ja/nein            Wer/Wann       Kontrolle k m g   Hinweis                                                                                   bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼    Umsetzung 1    Augenbeschwerden                     ArbStättV       Bildschirmdarstellung: dunkle Schrift auf hellem Grund, kontrastreich, (Ermüdung,                           DGUV-Info         flimmerfrei auch für den Desktop Kopfschmerzen)                      215-410         kein sattes Rot oder sattes Blau nebeneinander ArbMedVV        Aufstellen des Bildschirms so, dass Blickrichtung annähernd parallel zum AMR14.1           Fenster (Abstand  2 m zum Fenster)  Ausreichenden Sehabstand (ca. 70 cm) zum Monitor  Buchstabenhöhe beim „E“ 4,5 bis 6,4 mm bei üblichem Sehabstand 70 cm, mit Lineal am Monitor gemessen; komplette Zeile sichtbar -> doppelte Schrifthöhe gegenüber Schriftstücken, da doppelter Sehabstand  Beleuchtungskörper i.d.R. parallel zum Fenster  Arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeit“ anbieten (bei Bedarf spezielle Brille durch die BG)  Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch Pausen oder andere Tätigkeiten (Kopieren, Gang zum Drucker, ...)  Augen feucht halten (konzentrierte PC-Arbeit reduziert Lidschlag), (blinzeln, viel trinken, Erhöhung der Luftfeuchtigkeit hat hingegen keinen Einfluss) 2    Erkrankung des Muskel-               DGUV-Info       Blick auf Bildschirm leicht nach unten gerichtet, oberste Zeile mindestens und Skelettsystems                   215-410           eine Handbreit unter Augenhöhe  Blickwinkel zwischen Schreibvorlage und Bildschirm gering halten Dokumenten zwischen Tastatur und Monitor auf Unterlage legen oder im Einzelfall Anbringen eines Vorlagenhalters direkt neben dem Bildschirm) Seite 1 von 2                                                                                                                                                Stand der Vorlage: 28. April 2017
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 Tastaturanordnung so, dass Handballen aufgelegt werden können (5 - 10 cm Platz zwischen Tischkante und Tastatur), evtl. Handballenunterlage vorsehen (Tastatur unabhängig vom Bildschirm!)  Zusatztastatur/-maus für Laptops beim Einsatz im Büro oder im Vorbereitungszimmer der Bildungsstätten (Tastatur unabhängig vom Bildschirm!) 3 Konzentrations-                                                ArbStättV                Generelle Anforderungen an VITA beeinträchtigung bzw.                                          DGUV-Info Ermüdung durch fehlende                                        215-410 Software-Ergonomie (Softwareergonomie) 4 Gefährdungen durch                                             ArbStättV                     Hinweis: Vgl. Gefährdungsbeurteilung „2.3 Drucker und Kopierer“ Laserdrucker und/oder                                          GefStoffV Kopierer 5 Sonstiges                                                                               x  x  x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung:     k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 2 von 2                                                                                                                                                                                                               Stand der Vorlage: 28. April 2017
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