2.3 Drucker, Kopierer, Scanner

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

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Analyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich                        Drucker, Kopierer, Scanner                                                 Dokument-Nummer                 2.3 Drucker, Kopierer, Scanner.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation                                                                                  Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich                                                                                Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Hinweis: Diverse Studien der letzten Jahre diskutieren die Aufstellung von Laserdruckern im direkten Arbeitsbereich der Mitarbeiter und eine evtl. verbundene Gefährdung. Die BGI 820 „Laserdrucker sicher betreiben“ schlägt daher vor, nur kleine Laserdrucker im Arbeitsbereich aufzustellen und größere Geräte (z.B. Gruppen-/Abteilungsdrucker) in separaten Räumen (Technikräumen) aufzustellen. Hierdurch wird für eine zeitliche Expositionsminimierung und gleichzeitig für eine Unterbrechung der PC-Arbeit lt. Bildschirmarbeit § 5 gesorgt. Bewegung regt den Kreislauf an! Nr.   Gefährdung                   Risiko    Schutzziel/     Schutzmaßnahmen                                               Handlungsbedarf ja/nein             Wer/Wann       Kontrolle k m g     Hinweis                                                                       bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼     Umsetzung 1    durch Ozon, Feinstaub,                 BetrSichV          Geräte mit Ozon- und Staubfilter beschaffen Wärmentwicklung,                       GefStoffV          Filter regelmäßig reinigen/austauschen sonstige Gerüche …                     DGUV Info          an leicht belüftbaren Orten aufstellen (z. B. Räume mit kippbaren Fenster) 215-421            regelmäßige Wartung   Geräte grundsätzlich aus Büros entfernen, Ausnahme nur bei kleinen Geräten mit geringem Druck- bzw. Scanaufkommen, aber möglichst Tintenspritzer o.ä. statt Laserdrucker verwenden (Expositionszeitminimierung nach GefStoffV) 2    Brandgefahr                            BetrSichV          Geräte nicht in Verkehrs- und Fluchtwegen aufstellen   regelmäßige Wartung   nicht mit brennbaren Materialien (z.B. Papier) zustellen 3    Konzentrationsstörung                  ArbSchG            leise Geräte beschaffen durch Lärm                             BetrSichV          größere/laute Geräte aus Büros entfernen (Drucker- bzw. Scannerräume schaffen) Seite 1 von 2                                                                                                                                Stand der Vorlage: 28. April 2017
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4 weitere Gefährdungen                                           BetrSichV                  Geräte so installieren, dass gefahrfreies und einfaches Bedienen durch jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter möglich ist (ggf. Betriebsanweisungen erstellen, ggf. Zugang zur Rückseite)  bei Aufstellung im Arbeitsraum, so aufstellen, das der Lüfter nicht auf die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter gerichtet ist (Zug)  elektrische Prüfung nach BGV A3 (siehe GFB 2.0 Grundsätze des AGS) 5 Tonerstaub                                                     GefStoffV                  Kontakt vermeiden (Reinigen, Warten, ggf.                                        DGUV Info                  (ggf. flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe benutzen) Kartuschenwechsel …)                                           215-421                    Staub nicht kehren, feucht aufwischen  ggf. Staubsauger mit speziellen Filtern verwenden, da Tonerstaub sehr fein ist und ansonsten im Raum verteilt werden würde  Betriebsanweisung erstellen + aushängen  Beschäftigte entsprechend unterweisen 6 Sonstiges                                                                                 x  x  x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung:     k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 2 von 2                                                                                                                                                                                                   Stand der Vorlage: 28. April 2017
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