2.3 Drucker, Kopierer, Scanner
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“
Analyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich Drucker, Kopierer, Scanner Dokument-Nummer 2.3 Drucker, Kopierer, Scanner.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Hinweis: Diverse Studien der letzten Jahre diskutieren die Aufstellung von Laserdruckern im direkten Arbeitsbereich der Mitarbeiter und eine evtl. verbundene Gefährdung. Die BGI 820 „Laserdrucker sicher betreiben“ schlägt daher vor, nur kleine Laserdrucker im Arbeitsbereich aufzustellen und größere Geräte (z.B. Gruppen-/Abteilungsdrucker) in separaten Räumen (Technikräumen) aufzustellen. Hierdurch wird für eine zeitliche Expositionsminimierung und gleichzeitig für eine Unterbrechung der PC-Arbeit lt. Bildschirmarbeit § 5 gesorgt. Bewegung regt den Kreislauf an! Nr. Gefährdung Risiko Schutzziel/ Schutzmaßnahmen Handlungsbedarf ja/nein Wer/Wann Kontrolle k m g Hinweis bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼ Umsetzung 1 durch Ozon, Feinstaub, BetrSichV Geräte mit Ozon- und Staubfilter beschaffen Wärmentwicklung, GefStoffV Filter regelmäßig reinigen/austauschen sonstige Gerüche … DGUV Info an leicht belüftbaren Orten aufstellen (z. B. Räume mit kippbaren Fenster) 215-421 regelmäßige Wartung Geräte grundsätzlich aus Büros entfernen, Ausnahme nur bei kleinen Geräten mit geringem Druck- bzw. Scanaufkommen, aber möglichst Tintenspritzer o.ä. statt Laserdrucker verwenden (Expositionszeitminimierung nach GefStoffV) 2 Brandgefahr BetrSichV Geräte nicht in Verkehrs- und Fluchtwegen aufstellen regelmäßige Wartung nicht mit brennbaren Materialien (z.B. Papier) zustellen 3 Konzentrationsstörung ArbSchG leise Geräte beschaffen durch Lärm BetrSichV größere/laute Geräte aus Büros entfernen (Drucker- bzw. Scannerräume schaffen) Seite 1 von 2 Stand der Vorlage: 28. April 2017
4 weitere Gefährdungen BetrSichV Geräte so installieren, dass gefahrfreies und einfaches Bedienen durch jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter möglich ist (ggf. Betriebsanweisungen erstellen, ggf. Zugang zur Rückseite) bei Aufstellung im Arbeitsraum, so aufstellen, das der Lüfter nicht auf die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter gerichtet ist (Zug) elektrische Prüfung nach BGV A3 (siehe GFB 2.0 Grundsätze des AGS) 5 Tonerstaub GefStoffV Kontakt vermeiden (Reinigen, Warten, ggf. DGUV Info (ggf. flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe benutzen) Kartuschenwechsel …) 215-421 Staub nicht kehren, feucht aufwischen ggf. Staubsauger mit speziellen Filtern verwenden, da Tonerstaub sehr fein ist und ansonsten im Raum verteilt werden würde Betriebsanweisung erstellen + aushängen Beschäftigte entsprechend unterweisen 6 Sonstiges x x x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung: k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 2 von 2 Stand der Vorlage: 28. April 2017