3.1 Betriebsbesichtigungen
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“
GefährdungsbeurteilungAnalyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich Betriebsbesichtigungen Dokument-Nummer 3.1 Betriebsbesichtigungen.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Hinweis: Die Beschaffung der nachfolgend aufgeführten persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt gemäß der PSA-Liste des HASA und dem unter beschriebenen Ablauf (PSA-Ablaufdiagramm: Intranetlink). Die persönlichen Schutzausrüstungen werden entsprechend der Anforderungen des besuchten Unternehmens jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter, die/der dienstlich Mitgliedsunternehmen der BGHM aufsucht, zur Verfügung gestellt. Die arbeitsmedizinischen Pflicht- und- Angebotsvorsorgen sind gemäß HASA-Standard durchzuführen bzw. anzubieten. Risiko Schutzziel/ Handlungsbedarf ja/nein Wer/Wann Nr. Gefährdung Schutzmaßnahmen Kontrolle k m g Hinweis bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼ Umsetzung 1 Fußverletzungen DGUV Sicherheitsschuhe S3 nach DGUV Regel 112-191 zur Verfügung stellen und Vorschrift 1 Benutzung sicherstellen DGUV Regel 112-191 Seite 1 von 8 Stand der Vorlage: 28. April 2017
durch Stolper- und Sturzunfälle, bzw. durch herabfallende Teile durch Hineintreten 2 Kopfverletzungen durch DGUV Schutzhelme nach DGUV Regel 112-193 zur Verfügung stellen und herabfallende Teile auf Vorschrift 1 Baustellen DGUV Regel 112-193 Seite 2 von 8 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Benutzung sicherstellen, regelmäßig prüfen Seite 3 von 8 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Austausch nach Herstellerangaben/gemäß BGR 193 Nr. 3.2.3 (Helme aus thermoplastischem Kunststoff nach Knacktest bzw. Helme aus duroplasti- schem Kunststoff nach 8 Jahren) 3 Verletzungen durch DGUV Schutzhelm nach DGUV Regel 112-193 mit der Zusatzbezeichnung “MM” Spritzer (Flüssigeisen) in Vorschrift 1 Gießereien Seite 4 von 8 Stand der Vorlage: 28. April 2017
(Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall), z.Zt. brauner Duroplast-Helm Seite 5 von 8 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Austausch nach Herstellerangaben bzw. alle 8 Jahre lt. BGR 193 Nr. 3.2.3 Seite 6 von 8 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Kleidung (z.B. Baumwolle), keine leicht entflammbare synthetische Kleidung verwenden; ggf. im Betrieb Spezialkleidung ausleihen! 4 Gehörgefährdung durch DGUV geeigneten persönlichen Gehörschutz nach DGUV Regel 112-194 zur Lärm (Beurteilungspegel: Vorschrift 1 Verfügung stellen L > 80 dB (A)) LärmVibra- tionsArbSchV 5 Gefährdung durch DGUV Atemschutz nach DGUV Regel 112-190 (P2-Maske) Gefahrstoffe in der Luft (z. Vorschrift 1 B. bei Baukontrolleuren ArbMedVV und Messtechnikern, …) 6 Gefährdung durch krebs- ArbMedVV Baustellenkontrolleurinnen/Baustellenkontrolleure bei Asbestsanierung erzeugende Stoffe in der TRGS 528 Messtechnikerin/Messtechniker (P3-Maske) Luft TRGS 554 Arbeitsmedizinische Vorsorgen spezielle Unterweisung mit Beteiligung Betriebsärztin/Betriebsarzt (TRGS 528, 554) 7 Augengefährdung durch DGUV Schutzbrille nach DGUV Regel 112-192 zur Verfügung stellen, ggf. mit Spritzer/Späne Vorschrift 1 Korrekturgläsern (z. B. Gießerei, Chemie- werk, Zerspanung) 8 Gefährdung durch DGUV Hilfsmittel verwenden, PSA (Handschuhe) Gefahrstoffe bei Vorschrift 1 Probe durch Fa. entnehmen lassen Hautkontakt (z. B. bei Unterweisung bzgl. Schutzmaßnahmen (z. B. Sensibilisierung) nach TRGS 401 Materialprobenahme) 9 Gefährdung durch Kälte, DGUV geeignete Wetter- bzw. Winterschutzkleidung zur Verfügung stellen Nässe oder Zugluft Vorschrift 1 (z. B. Werften, Baustelle...) 10 Weitere Gefährdungen DGUV Beschäftigte so ausbilden, dass diese mögliche Gefährdungen erkennen und (nur vor Ort erkennbare Vorschrift 1 geeignete Maßnahmen treffen können Gefährdungen) regelmäßige Unterweisung und Weiterbildung Beschäftigte anweisen, sich bei Fachkraft des zu besuchenden Unternehmens entsprechend vorab zu informieren 11 Gefährdung von DGUV Unterweisung durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten und/oder Mitarbeitern, die in Aus- Vorschrift 1 mitnehmende Kollegin/mitnehmende /Kollegen bildung sind, aufgrund von notwendige Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, Benutzung “unbekannten” Gefahren sicherstellen Besondere Aufmerksamkeit durch mitnehmende Kollegin/mitnehmenden Seite 7 von 8 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Kollegen 12 Übermüdung bei der Arbeitszeit/Lehrgangsende so planen, dass Heimfahrt planmäßig innerhalb Heimfahrt mit dem Auto der maximal zulässigen Arbeitszeit liegt (DO-Angestellte: max. 13 Stunden incl. 45 Minuten Pausen, Tarifangestellte max. 10 Stunden reine Arbeitszeit) bei unvorhergesehenen Verzögerungen bzw. Arbeitszeitüberschreitungen Übernachtung vorsehen/anbieten 13 Besonderer Außendienst, Beschäftigte so ausbilden, dass diese mögliche Gefährdungen erkennen und Messen, … geeignete Maßnahmen treffen können regelmäßige Unterweisung und Weiterbildung eigene Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeiten durchführen 14 Sonstiges x x x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung: k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 8 von 8 Stand der Vorlage: 28. April 2017