3.1 Betriebsbesichtigungen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

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GefährdungsbeurteilungAnalyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich                         Betriebsbesichtigungen                                              Dokument-Nummer                3.1 Betriebsbesichtigungen.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation                                                                            Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich                                                                          Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Hinweis: Die Beschaffung der nachfolgend aufgeführten persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt gemäß der PSA-Liste des HASA und dem unter beschriebenen Ablauf (PSA-Ablaufdiagramm: Intranetlink). Die persönlichen Schutzausrüstungen werden entsprechend der Anforderungen des besuchten Unternehmens jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter, die/der dienstlich Mitgliedsunternehmen der BGHM aufsucht, zur Verfügung gestellt. Die arbeitsmedizinischen Pflicht- und- Angebotsvorsorgen sind gemäß HASA-Standard durchzuführen bzw. anzubieten. Risiko    Schutzziel/                                                            Handlungsbedarf ja/nein             Wer/Wann Nr.    Gefährdung                                            Schutzmaßnahmen                                                                                            Kontrolle k m g     Hinweis                                                                bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼     Umsetzung 1     Fußverletzungen                       DGUV             Sicherheitsschuhe S3 nach DGUV Regel 112-191 zur Verfügung stellen und Vorschrift 1       Benutzung sicherstellen DGUV Regel 112-191 Seite 1 von 8                                                                                                                        Stand der Vorlage: 28. April 2017
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 durch Stolper- und Sturzunfälle, bzw. durch herabfallende Teile  durch Hineintreten 2 Kopfverletzungen durch  DGUV          Schutzhelme nach DGUV Regel 112-193 zur Verfügung stellen und herabfallende Teile auf Vorschrift 1 Baustellen              DGUV Regel 112-193 Seite 2 von 8                                                                                      Stand der Vorlage: 28. April 2017
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Benutzung sicherstellen, regelmäßig prüfen Seite 3 von 8                                            Stand der Vorlage: 28. April 2017
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 Austausch nach Herstellerangaben/gemäß BGR 193 Nr. 3.2.3 (Helme aus thermoplastischem Kunststoff nach Knacktest bzw. Helme aus duroplasti- schem Kunststoff nach 8 Jahren) 3 Verletzungen durch         DGUV          Schutzhelm nach DGUV Regel 112-193 mit der Zusatzbezeichnung “MM” Spritzer (Flüssigeisen) in Vorschrift 1 Gießereien Seite 4 von 8                                                                                                   Stand der Vorlage: 28. April 2017
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(Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall), z.Zt. brauner Duroplast-Helm Seite 5 von 8                                                                                Stand der Vorlage: 28. April 2017
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 Austausch nach Herstellerangaben bzw. alle 8 Jahre lt. BGR 193 Nr. 3.2.3 Seite 6 von 8                                                                            Stand der Vorlage: 28. April 2017
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 Kleidung (z.B. Baumwolle), keine leicht entflammbare synthetische Kleidung verwenden; ggf. im Betrieb Spezialkleidung ausleihen! 4 Gehörgefährdung durch         DGUV          geeigneten persönlichen Gehörschutz nach DGUV Regel 112-194 zur Lärm (Beurteilungspegel:      Vorschrift 1   Verfügung stellen L > 80 dB (A))                LärmVibra- tionsArbSchV 5 Gefährdung durch              DGUV          Atemschutz nach DGUV Regel 112-190 (P2-Maske) Gefahrstoffe in der Luft (z.  Vorschrift 1 B. bei Baukontrolleuren       ArbMedVV und Messtechnikern, …) 6 Gefährdung durch krebs-       ArbMedVV      Baustellenkontrolleurinnen/Baustellenkontrolleure bei Asbestsanierung erzeugende Stoffe in der      TRGS 528      Messtechnikerin/Messtechniker (P3-Maske) Luft                          TRGS 554      Arbeitsmedizinische Vorsorgen  spezielle Unterweisung mit Beteiligung Betriebsärztin/Betriebsarzt (TRGS 528, 554) 7 Augengefährdung durch         DGUV          Schutzbrille nach DGUV Regel 112-192 zur Verfügung stellen, ggf. mit Spritzer/Späne                Vorschrift 1   Korrekturgläsern (z. B. Gießerei, Chemie- werk, Zerspanung) 8 Gefährdung durch              DGUV          Hilfsmittel verwenden, PSA (Handschuhe) Gefahrstoffe bei              Vorschrift 1  Probe durch Fa. entnehmen lassen Hautkontakt (z. B. bei                      Unterweisung bzgl. Schutzmaßnahmen (z. B. Sensibilisierung) nach TRGS 401 Materialprobenahme) 9 Gefährdung durch Kälte,       DGUV          geeignete Wetter- bzw. Winterschutzkleidung zur Verfügung stellen Nässe oder Zugluft            Vorschrift 1 (z. B. Werften, Baustelle...) 10 Weitere Gefährdungen          DGUV          Beschäftigte so ausbilden, dass diese mögliche Gefährdungen erkennen und (nur vor Ort erkennbare       Vorschrift 1   geeignete Maßnahmen treffen können Gefährdungen)                               regelmäßige Unterweisung und Weiterbildung  Beschäftigte anweisen, sich bei Fachkraft des zu besuchenden Unternehmens entsprechend vorab zu informieren 11 Gefährdung von                DGUV          Unterweisung durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten und/oder Mitarbeitern, die in Aus-     Vorschrift 1   mitnehmende Kollegin/mitnehmende /Kollegen bildung sind, aufgrund von                  notwendige Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, Benutzung “unbekannten” Gefahren                       sicherstellen  Besondere Aufmerksamkeit durch mitnehmende Kollegin/mitnehmenden Seite 7 von 8                                                                                                         Stand der Vorlage: 28. April 2017
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Kollegen 12 Übermüdung bei der                                                                            Arbeitszeit/Lehrgangsende so planen, dass Heimfahrt planmäßig innerhalb Heimfahrt mit dem Auto                                                                         der maximal zulässigen Arbeitszeit liegt (DO-Angestellte: max. 13 Stunden incl. 45 Minuten Pausen, Tarifangestellte max. 10 Stunden reine Arbeitszeit)      bei unvorhergesehenen Verzögerungen bzw. Arbeitszeitüberschreitungen Übernachtung vorsehen/anbieten 13 Besonderer Außendienst,                                                                       Beschäftigte so ausbilden, dass diese mögliche Gefährdungen erkennen und Messen, …                                                                                      geeignete Maßnahmen treffen können      regelmäßige Unterweisung und Weiterbildung      eigene Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeiten durchführen 14 Sonstiges                                                                                     x      x      x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung:     k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 8 von 8                                                                                                                                                                                                   Stand der Vorlage: 28. April 2017
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