3.2 Begehung von Baustellen
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“
GefährdungsbeurteilungAnalyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich Prävention Dokument-Nummer 3.2 Begehung von Baustellen Tätigkeiten/Abläufe/Organisation Begehung von Baustellen Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Beschaffung der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstungen nach PSA-Liste des HASA: Nr. Gefährdung Risiko Schutzziel/ Schutzmaßnahmen Handlungsbedarf ja/nein Wer/Wann Kontrolle k m g Hinweis bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼ Umsetzung 1 Fußverletzungen DGUV Sicherheitsschuhe S3 nach DGUV Regel 112- 191 zur Verfügung stellen und Vorschrift 1 Benutzung sicherstellen DGUV Regel Hinweis: (alternativ: Sicherheitsschuhe mit Kevlareinlage können für beide 112- 191 Bereiche eingesetzt werden und sind nicht so steif. Besonders geeignet für Beschäftigte, die nur gelegentlich auf Baustellen gehen oder Beschäftigte mit Problemen an der Achillessehne) Seite 1 von 5 Stand der Vorlage: 28. April 2017
durch Stolper- und Sturzunfälle, bzw. durch herabfallende Teile durch Hineintreten 2 Kopfverletzungen durch DGUV Schutzhelme nach DGUV Regel 112- 193 zur Verfügung stellen und herabfallende Teile auf Vorschrift 1 Baustellen DGUV Regel 112- 193 Seite 2 von 5 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Benutzung sicherstellen, regelmäßig prüfen Seite 3 von 5 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Austausch nach Herstellerangaben / gemäß DGUV Regel 112- 193 Nr. 3.2.3 3 (Helme aus thermoplastischem Kunststoff nach Knacktest bzw. Helme aus duroplastischem Kunststoff nach8 Jahren) 3 Gehörgefährdung durch DGUV geeigneten persönlichen Gehörschutz nach DGUV Regel 112- 194 zur Lärm Vorschrift 1 Verfügung stellen (Beurteilungspegel: DGUV Regel L > 80 dB (A)) 112- 194 4 Gefährdung durch GefStoffV Atemschutz nach DGUV Regel 112- 190 (P2-Maske) und ggf. Gefahrstoffe in der Luft (z. DGUV Regel Vorsorgeuntersuchung B. bei Baukontrolleuren 112- 190 Baustellenkontrolleurinnen/Baustellenkontrolleure bei Asbestsanierung oder und Messtechnikern, …) anderen Gefahrstoffen, (P3-Maske) 5 Augengefährdung durch DGUV Schutzbrille nach DGUV Regel 112- 192 zur Verfügung stellen, ggf. mit Spritzer/Späne o. ä. Vorschrift 1 Korrekturgläsern DGUV Regel 112- 192 6 Körpergefährdung durch DGUV Kleidung (z. B. Baumwolle), keine leicht entflammbare synthetische Kleidung Spritzer/Späne o. ä. Vorschrift 1 verwenden; ggf. im Betrieb Spezialkleidung (Chemikalienschutzanzug) ausleihen! 7 Absturzgefährdung DGUV Der Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen ist generell verboten! Vorschrift 38 Bei Mängelfeststellung die/den vor Ort zuständige(n) Verantwortliche(n) ASR A 2.1 verpflichten, entsprechende Maßnahmen zur Absturzsicherung durchzuführen. Im Einzelfall eigene PSA gegen Absturz bzw. vor Ort ausgeliehene benutzen Eignungsuntersuchung G41 anbieten 8 Gefährdung durch Kälte, DGUV geeignete Wetter- bzw. Winterschutzkleidung zur Verfügung stellen Nässe oder Zugluft Vorschrift 1 9 Weitere Gefährdungen DGUV Beschäftigte so ausbilden, dass diese möglichen Gefährdungen erkennen (nur vor Ort erkennbare Vorschrift 1 und geeignete Maßnahmen treffen können Gefährdungen) regelmäßige Unterweisung und Weiterbildung Beschäftigte anweisen, sich bei Fachkraft des zu besuchenden Unternehmens entsprechend vorab zu informieren 10 Sonstiges x x x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Seite 4 von 5 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung: k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 5 von 5 Stand der Vorlage: 28. April 2017