3.3 Beschäftigte mit häufigem Kontakt zu Betrieben und Versicherten

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

/ 2
PDF herunterladen
GefährdungsbeurteilungAnalyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich                                                                                                  Dokument-Nummer                3.3 Beschäftigte mit häufigem Kontakt zu Betrieben und Versicherten bei der Bearbeitung von Versicherungsfällen Tätigkeiten/Abläufe/Organisation        Berufshelferinnen/Berufshelfer, Reha-Managerinnen/Reha-Manager,          Bearbeiterin/ Krebssondersachbearbeiterinnen/Krebssondersachbearbeiter und             Bearbeiter andere Beschäftigte mit häufigem Kontakt zu Betrieben und Versicherten Verantwortliche(r) für den Bereich                                                                               Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Hinweis:     In dieser Gefährdungsbeurteilung werden nur noch die für die genannte Personengruppe spezifischen Gefährdungen behandelt. Nr.   Gefährdung                    Risiko   Schutzziel/    Schutzmaßnahmen                                               Handlungsbedarf ja/nein             Wer/Wann       Kontrolle k m g    Hinweis                                                                      bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼     Umsetzung 1    Physikalische und                                       Generelle Information der Beschäftigten über typische Gefährdungen in chemische Noxen beim                                       Mitgliedsunternehmen bei Dienstbesprechungen. Betriebsbesuch                                          Die Beschäftigten informieren sich im Einzelfall bei der zuständigen AP und/oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit des zu besuchenden Unternehmens über die zu erwartenden Gefährdungen und die zu deren Vermeidung einzuhaltenden Schutzmaßnahmen (PSA, Verhalten, …).  Die Beschäftigten tragen die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) beim Besuch der Unternehmen. Hinweis: Ablauf der PSA-Beschaffung: (Intranetlink) Liste der beschaffbaren PSA: (Intranetlink) 2    Biologische Gefährdung                 Infektion mit    Vor Besuch im Krankenhaus/am Krankenbett abfragen, ob Infektionsgefahr beim Aufenthalt in                     MRE-Keimen          vorliegt. Krankenhäusern bzw. beim               (MultiResis-     Hygienemaßnahmen treffen (z. B. Desinfektionstücher bereitstellen) und Seite 1 von 2                                                                                                                                                  Stand 28. April 2017
1

Erkrankten                                                     tente Erreger)                  anwenden. und anderen                    Regelmäßige Untersuchung auf MRE-Infektion anbieten. Erregern                       In begründeten Einzelfällen (Hinweise des Krankenhauses bzw. der vermeiden                       behandelnden Arztinnen/Ärzte) persönliche Schutzausrüstung (Mundschutz und Handschuhe) benutzen. 3 Psychische Gefährdung                                          Vermeidung                     Regelmäßige kollegiale Supervision anbieten. beim Umgang mit                                                von                            Im Einzelfall Supervision durch externe Psychologen anbieten. Todgeweihten bzw.                                              posttrauma- Schwerverletzten                                               tischen Belastungs- störung 4 Fehlende Information                                                                      Information der Beschäftigten über die Punkte 1 bis 3 bei der jährlichen Unterweisung (Dokumentation!). 5 Sonstiges                                                                                 x  x  x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung:     k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 2 von 2                                                                                                                                                                                                                          Stand 28. April 2017
2