3.3 Beschäftigte mit häufigem Kontakt zu Betrieben und Versicherten
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“
GefährdungsbeurteilungAnalyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich Dokument-Nummer 3.3 Beschäftigte mit häufigem Kontakt zu Betrieben und Versicherten bei der Bearbeitung von Versicherungsfällen Tätigkeiten/Abläufe/Organisation Berufshelferinnen/Berufshelfer, Reha-Managerinnen/Reha-Manager, Bearbeiterin/ Krebssondersachbearbeiterinnen/Krebssondersachbearbeiter und Bearbeiter andere Beschäftigte mit häufigem Kontakt zu Betrieben und Versicherten Verantwortliche(r) für den Bereich Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Hinweis: In dieser Gefährdungsbeurteilung werden nur noch die für die genannte Personengruppe spezifischen Gefährdungen behandelt. Nr. Gefährdung Risiko Schutzziel/ Schutzmaßnahmen Handlungsbedarf ja/nein Wer/Wann Kontrolle k m g Hinweis bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼ Umsetzung 1 Physikalische und Generelle Information der Beschäftigten über typische Gefährdungen in chemische Noxen beim Mitgliedsunternehmen bei Dienstbesprechungen. Betriebsbesuch Die Beschäftigten informieren sich im Einzelfall bei der zuständigen AP und/oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit des zu besuchenden Unternehmens über die zu erwartenden Gefährdungen und die zu deren Vermeidung einzuhaltenden Schutzmaßnahmen (PSA, Verhalten, …). Die Beschäftigten tragen die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) beim Besuch der Unternehmen. Hinweis: Ablauf der PSA-Beschaffung: (Intranetlink) Liste der beschaffbaren PSA: (Intranetlink) 2 Biologische Gefährdung Infektion mit Vor Besuch im Krankenhaus/am Krankenbett abfragen, ob Infektionsgefahr beim Aufenthalt in MRE-Keimen vorliegt. Krankenhäusern bzw. beim (MultiResis- Hygienemaßnahmen treffen (z. B. Desinfektionstücher bereitstellen) und Seite 1 von 2 Stand 28. April 2017
Erkrankten tente Erreger) anwenden. und anderen Regelmäßige Untersuchung auf MRE-Infektion anbieten. Erregern In begründeten Einzelfällen (Hinweise des Krankenhauses bzw. der vermeiden behandelnden Arztinnen/Ärzte) persönliche Schutzausrüstung (Mundschutz und Handschuhe) benutzen. 3 Psychische Gefährdung Vermeidung Regelmäßige kollegiale Supervision anbieten. beim Umgang mit von Im Einzelfall Supervision durch externe Psychologen anbieten. Todgeweihten bzw. posttrauma- Schwerverletzten tischen Belastungs- störung 4 Fehlende Information Information der Beschäftigten über die Punkte 1 bis 3 bei der jährlichen Unterweisung (Dokumentation!). 5 Sonstiges x x x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung: k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 2 von 2 Stand 28. April 2017