3.4 Dienstfahrten

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

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Gefährdungsbeurteilung               Analyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich                       Dienstfahrten                                                         Dokument-Nummer               3.4 Dienstfahrten.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation                                                                            Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich                                                                          Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Nr.  Gefährdung                   Risiko  Schutzziel/    Schutzmaßnahmen                                            Handlungsbedarf ja/nein            Wer/Wann      Kontrolle k m g   Hinweis                                                                   bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼    Umsetzung 1   Verletzungen durch                   DGUV             Beschäftigte über verkehrsgerechtes Verhalten und umsichtiges Fahren Unfälle im Straßenverkehr            Vorschrift 70      unterweisen StVO               Hinweis: Für die Unterweisung wird das Modul 3 unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: (Intranetlink)  Alkoholverbot vor und während der Dienstfahrt  ggf. Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining  bei “anerkannten” Pkws folgende Ausstattung empfehlen:  Airbag, Klimaanlage, Nebelscheinwerfer, ABS, Navigationssystem, , Winterreifen (im Einzelfall) Hinweis: Dienstfahrzeuge werden zumindest mit diesen Sicherheitsstandards beschafft.  bei Unfall, Pannen und ggf. Ladetätigkeit  Warnweste benutzen (Warnweste: Pflicht in dienstl. genutzten Fahrzeugen, empfohlen in Privatwagen)  Stelle absichern (Warndreieck bzw. Warnleuchte) Seite 1 von 2                                                                                                                                 Stand der Vorlage: 28. April 2017
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2 Verletzung durch                                     DGUV                         Ladungssicherung, z.B. mittels Gepäcknetzen, geeignete verrutschende Ladung                                 Vorschrift 70                 Transportbehälter, Spanngurten (z. B. Messgeräte)                                   StVO                         (Pflicht in Dienstwagen und Privatwagen)      ggf. Teilnahme am BG-Lehrgang LADUSI 3 erhöhte Unfallgefahr                                 StVO                         Handyverbot am Steuer beachten! durch Telefonieren mit                                                            Nutzung einer Freisprechanlage nur, wenn das auf Grund der Verkehrs- Handys während der                                                                 situation gefahrlos möglich ist. Fahrt                                                                             Unterweisung der Beschäftigten 4 Erkrankung des                                                                    Bei Bedarf spezielle Sitze und/oder Fahrzeuge beschaffen, z.B. mit Bewegungsapparates                                                                 höherer Sitzposition (leichteres Ein- und Aussteigen) Hinweis: Für die Beschaffung spezieller ergonomischer Sitze ist eine entsprechende Empfehlung der/des zuständigen Betriebsärztin/Betriebsarztes erforderlich 5 Fahren ohne Führerschein                             DGUV                         Kontrolle der Fahrerlaubnis (spätestens alle 12 Monate) Vorschrift 70 StVO 6 Gesundheitliche                                      DGUV                         Eignungsuntersuchung nach G25 auf Veranlassung des/der Vorgesetzten Probleme                                             Vorschrift 70 7 Übermüdung der                                                                    Arbeitszeit, bzw. Einsatzzeit am Abreisetag begrenzen, Arbeits- / Fahrerin/des Fahrers bei                                                           Lehrgangsende angemessen planen, alternativ zusätzliche Übernachtung der Heimfahrt mit dem                                                              vorsehen/anbieten Auto                                                                              Aktive Kurzpausengestaltung durch Gymnastik 8 Sonstiges                                                                         x      x      x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung:     k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 2 von 2                                                                                                                                                                                Stand der Vorlage: 28. April 2017
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