3.4 Dienstfahrten
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“
Gefährdungsbeurteilung Analyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich Dienstfahrten Dokument-Nummer 3.4 Dienstfahrten.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Nr. Gefährdung Risiko Schutzziel/ Schutzmaßnahmen Handlungsbedarf ja/nein Wer/Wann Kontrolle k m g Hinweis bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼ Umsetzung 1 Verletzungen durch DGUV Beschäftigte über verkehrsgerechtes Verhalten und umsichtiges Fahren Unfälle im Straßenverkehr Vorschrift 70 unterweisen StVO Hinweis: Für die Unterweisung wird das Modul 3 unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: (Intranetlink) Alkoholverbot vor und während der Dienstfahrt ggf. Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining bei “anerkannten” Pkws folgende Ausstattung empfehlen: Airbag, Klimaanlage, Nebelscheinwerfer, ABS, Navigationssystem, , Winterreifen (im Einzelfall) Hinweis: Dienstfahrzeuge werden zumindest mit diesen Sicherheitsstandards beschafft. bei Unfall, Pannen und ggf. Ladetätigkeit Warnweste benutzen (Warnweste: Pflicht in dienstl. genutzten Fahrzeugen, empfohlen in Privatwagen) Stelle absichern (Warndreieck bzw. Warnleuchte) Seite 1 von 2 Stand der Vorlage: 28. April 2017
2 Verletzung durch DGUV Ladungssicherung, z.B. mittels Gepäcknetzen, geeignete verrutschende Ladung Vorschrift 70 Transportbehälter, Spanngurten (z. B. Messgeräte) StVO (Pflicht in Dienstwagen und Privatwagen) ggf. Teilnahme am BG-Lehrgang LADUSI 3 erhöhte Unfallgefahr StVO Handyverbot am Steuer beachten! durch Telefonieren mit Nutzung einer Freisprechanlage nur, wenn das auf Grund der Verkehrs- Handys während der situation gefahrlos möglich ist. Fahrt Unterweisung der Beschäftigten 4 Erkrankung des Bei Bedarf spezielle Sitze und/oder Fahrzeuge beschaffen, z.B. mit Bewegungsapparates höherer Sitzposition (leichteres Ein- und Aussteigen) Hinweis: Für die Beschaffung spezieller ergonomischer Sitze ist eine entsprechende Empfehlung der/des zuständigen Betriebsärztin/Betriebsarztes erforderlich 5 Fahren ohne Führerschein DGUV Kontrolle der Fahrerlaubnis (spätestens alle 12 Monate) Vorschrift 70 StVO 6 Gesundheitliche DGUV Eignungsuntersuchung nach G25 auf Veranlassung des/der Vorgesetzten Probleme Vorschrift 70 7 Übermüdung der Arbeitszeit, bzw. Einsatzzeit am Abreisetag begrenzen, Arbeits- / Fahrerin/des Fahrers bei Lehrgangsende angemessen planen, alternativ zusätzliche Übernachtung der Heimfahrt mit dem vorsehen/anbieten Auto Aktive Kurzpausengestaltung durch Gymnastik 8 Sonstiges x x x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung: k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 2 von 2 Stand der Vorlage: 28. April 2017