4.1 Dozententätigkeit
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“
GefährdungsbeurteilungAnalyse von Gefährdungen - Beurteilung von Risiken - Festlegen von Schutzmaßnahmen - Kontrolle der Wirksamkeit Arbeits-Bereich Dozententätigkeit Dokument-Nummer 4.1 Dozententätigkeit.docx Tätigkeiten/Abläufe/Organisation Bearbeiterin/ Bearbeiter Verantwortliche(r) für den Bereich Datum Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Beurteilung Datum und Unterschrift der/des Verantwortlichen Nr. Gefährdung Risiko Schutzziel/ Schutzmaßnahmen Handlungsbedarf ja/nein Wer/Wann Kontrolle k m g Hinweis bzw. „nz“ = nicht zutreffend) ▼ Umsetzung 1 Gleichzeitigkeit mehrerer Referentinnen/Referenten mit didaktisch aufbereiteten Unterlagen Belastungsfaktoren im versorgen Seminarbetrieb über mehrere Jahre funktionierende/lauffähige Software Referentinnen/Referenten regelmäßig weiterbilden 2 Überbeanspruchung der Ausbildung hinsichtlich Sprechtechnik Stimmbänder Glas Wasser bereitstellen ggf. Mikrofonanlage mit Funk-Mikro einsetzen regelmäßige (Vortrags-)Pausen einplanen 3 Überforderung bei der Demonstration der verschiedenen Geräte Bedienung der Wartung und Prüfung durch geeignete Beschäftigte vorhandenen (neuen) Betriebsanweisung erstellen und auslegen Medien-Technik Ansprechpartnerin/Ansprechpartner benennen 4 zeitliche angemessene Vorbereitungszeiten planen Überforderung/Hektik Helfer für Sekundäraufgaben (z.B. Kopieren, Wünsche von Teilnehmern) einplanen 5 Verspannungen durch ggf. Stehsitze vorsehen langes Stehen 6 Raumklima/sonstige Raumtemperatur für sitzende oder leichte Tätigkeit i.d.R. 21 -22 °C, bei Gefährdungen hohen Außentemperaturen soll Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten Seite 1 von 3 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Hinweis: Aufnahmevermögen sinkt mit steigender Temperatur relative Luftfeuchtigkeit 40 - 65 % (bei > 50 % wird elektrostatische Aufladung weitgehend vermieden) Zug vermeiden (Luftgeschwindigkeit 0,1 - 0,15 m/s, bei hohen Temperaturen evtl. etwas höher) bei hohen Temperaturen: mehr Pausen 7 Übungshalle, Ausbildung an den jeweiligen Maschinen bzw. zu den entsprechenden Experimentalversuch, etc. Versuchen während der Hospitation durch erfahrenen Kolleginnen/Kollegen, - Handverletzungen (Betreuung der Referentin/des Referenten bei den ersten Einsätzen) an Pressen Beschäftigte so ausbilden, dass diese möglichen Gefährdungen erkennen, - Brand- und geeignete Maßnahmen treffen und die Teilnehmer entsprechend schulen Explosionsgefahr können - Rauche/Gase bei Erstellung von Betriebsanweisungen bzw. Versuchsbeschreibungen und Verpuffungen/ Verteilung an die Referentinnen/Referenten - Verbrennungen Erstellung einer Hallenordnung Erstunterweisung im Rahmen der Hospitation durch die jeweilige Kollegin/den jeweiligen Kollegen Folgeunterweisung nur bei neuen besonderen Gefahren durchführen (ggf. schriftlich); ansonsten (bei längeren Lehrgangspause und bei Wunsch) anbieten Festlegung von Schutzmaßnahmen und Persönlicher Schutzausrüstung; Beschaffung und Verteilung regelmäßige Prüfung (jährlich) der Anlagen/Geräte durch Sachkundige(n) Zeit zur Überprüfung/Check vor Lehrgangsbeginn durch die Referentin/den Referenten ggf. Lüftung/Absaugung vorsehen schriftliche Beauftragung für Beschäftigte, die Stapler, Krane oder Pressen bedienen Hinweis: Die Vorgehensweise wurde in der 7. HASA-Sitzung am 25.06.2013 unter TOP 12 festgelegt: „Der organisatorische Ablauf zur Referentenbeauftragung wird hiermit festgelegt: In jeder Bildungsstätte werden Listen mit den Beauftragungen der eingesetzten Dozentinnen und Dozenten geführt und überwacht. Bei fehlenden Beauftragungen von AP‘en unterschreiben die Betroffenen und die Bildungsstätte schickt den zuständigen PD-Leiterinnen/PD-Leitern die Seite 2 von 3 Stand der Vorlage: 28. April 2017
Beauftragungen zur Unterschrift zu. Danach senden die PD-Leiterinnen/PD- Leiter die Originalbeauftragungen an die Bildungsstätte zurück Bei externen Referentinnen/Referenten erfolgt die Beauftragung durch die/den entsprechenden Verantwortliche(n) der Abteilung Seminare. Somit wird sichergestellt, dass jede Referentin/jeder Referent/in die Beauftragungen in den Bildungsstätten erhält.“ 8 Bildschirmarbeit im Hinweis: Vgl. Gefährdungsbeurteilung „2.1 Allgemeine Büroarbeiten“ und „2.2 Vorbereitungszimmer Arbeiten am PC“ Die wichtigsten Punkte: - Zusatztastatur für jede/n Referentin/Referent bereitstellen - Zusatzmonitor für jede/n Referentin/Referent bereitstellen (Übungshalle, Experimentalversuch, etc.) - Maus bringt jede Referentin/jeder Referent selbst mit - Schreibtische so aufstellen, dass Blick in den Monitor parallel zum Fenster erfolgt - Bürostühle auswählen, die für eine größtmögliche Personenzahl geeignet ist - möglichst höhenverstellbare Tische vorsehen, ansonsten Möglichkeit zum Arbeiten im Stehen anbieten (Stehpult, höheres Sideboard – 3OH hoch = 3 Ordnerhöhen, o.ä.) - Lampen parallel zum Fenster, bzw. indirekte Beleuchtung für variable Aufstellung des PCs - keinen Drucker im Arbeitsbereich - Handverletzungen an Pressen - Brand- und Explosionsgefahr - Rauche/Gase bei Verpuffungen/ Verbrennungen 9 Sonstiges x x x Risikoeinschätzung: Verletzungsschwere: leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (Erste Hilfe) - Verletzung reversibel (Erste Hilfe/Medizinische Versorgung) - Verletzung irreversibel - Tod Eintrittswahrscheinlichkeit: vernachlässigbar - selten - gelegentlich/möglich - wahrscheinlich - sehr hoch Häufigkeit und Dauer der Exposition: ≤ 1 h, > 1 h bis ≤ 1 Tag, > 1 Tag bis ≤ 2 Wochen, > 2 Wochen bis ≤ 1 Jahr, > 1 Jahr Möglichkeit, sich der Gefährdung zu entziehen: wahrscheinlich, selten, unmöglich (abhängig u.a. von Fachkräfte/Bedienart/ Schnelligkeit des Eintritts (plötzlich, schnell, langsam)/Risikobewusstsein/Alter/Erfahrung) Risikobewertung: k = kleines Risiko, m = mittleres Risiko, g = großes Risiko; Bewertung ist Kombination der Kriterien der Risikoeinschätzung und erfolgt nach innerbetrieblichen Maßstäben („Welches Risiko wird in unserem Verantwortungsbereich akzeptiert“ oder „Welches Sicherheitsniveau möchten wir erreichen?“) Seite 3 von 3 Stand der Vorlage: 28. April 2017