NutzungsvertrgesanitreAnlagenEndeGelnde2019.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen Nutzung sanitäre Anlagen bei RWE im Zuge der Aktion "Ende Gelände 2019"“
Nutzungsvertrag Zwischen RWE Power AG inil, Sturrgenweyz 50429. Bergheim- 50% 5 Wlu - im folgenden Eigentümer genannt — und dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch Polizeipräsidium Aachen, Trierer Str. 501, 52078 Aachen - im folgenden Nutzer genannt — wird nachstehender Vertrag geschlossen: 1. Der Eigentümer siellt dem Nutzer Teile der Liegenschaft, Schloss Paffendorf, Burggasse 1, 50126 Bergheim, ab dem 18. Juni bis zum 25. Juni 2019 zur Verfügung. Der Eigentümer stellt dem Nutzer die vorgenannte Teile der Liegenschaft im Rahmen üblicher Entgelte zur Verfügung. Nach Abschluss der Nutzung wird der Eigentümer dem Nutzer seine Leistungen als Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen. Der Eigentümer übernimmt gegenüber dem Nutzer, etwaigen Hilfspersonal oder sonstigen Beauftragten keine Verantwortung und Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art, es sei denn, sie sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Der Nutzer stellt insofern den Eigentümer auch von der Haftung und eventuellen Schadensersatzansprüchen frei. Die Nutzung erfolgt nicht ohne, dass vorherige Begehungen und Einweisungen der Mitarbeiter des Nutzers in die überlassende Teile der Liegenschaft durch den Eigentümer erfolgen. Der Nutzer haftet dem Eigentümer gegenüber für entstandene Schäden an den Teilen der Liegenschaft und für Bedienfehler an der Einrichtung. Der Nutzer ist verpflichtet vor jedem Einsatz dem Eigentümer telefonisch Mitteilung über die Nutzungsdauer und den Nutzungsbeginn zu machen.
6. RWE Power AG Aachen-- V. (Eigentümer) L Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vorbringen von Gründen kündigen. ! ‘lu. 74.06.2947 % Polizeipräsidium Aachen Im Auftrag Aachen, F&% 2043 (Nutzer)
Nutzungsvertrag Zwischen RWE Power AG 50429-Bergheim— 50475 Yon - im folgenden Eigentümer genannt — und dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch Polizeipräsidium Aachen, Trierer Str. 501, 52078 Aachen - im folgenden Nutzer genannt — wird nachstehender Vertrag geschlossen: 1. Der Eigentümer stellt dem Nutzer die Liegenschaft, Steinheide 1, 50170 A ab dem 14. Juni bis zum 25. Juni 2019 zur Verfügung. [ Aulv Der Eigentümer stellt dem Nutzer die vorgenannte Liegenschaft im Rahmen üblicher Entgelte zur Verfügung. Nach Abschluss der Nutzung wird der Eigentümer dem Nutzer seine Leistungen als Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen. Der Eigentümer übernimmt gegenüber dem Nutzer, etwaigen Hilfspersonal oder sonstigen Beauftragten keine Verantwortung und Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art, es sei denn, sie sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Der Nutzer stellt insofern den Eigentümer auch von der Haftung und eventuellen Schadensersatzansprüchen frei. Die Nutzung erfolgt nicht ohne, dass vorherige Begehungen und Einweisungen der Mitarbeiter des Nutzers in die überlassende Liegenschaft durch den Eigentümer erfolgen. Der Nutzer haftet dem Eigentümer gegenüber für entstandene Schäden an der Liegenschaft und für Bedienfehler an der Einrichtung. Der Nutzer ist verpflichtet vor jedem Einsatz dem Eigentümer telefonisch Mitteilung über die Nutzungsdauer und den Nutzungsbeginn zu machen.
6. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vorbringen von Gründen kündigen. RWE Power AG _naenen. Yoln 79.06.2078 .V. (Eigentümer) [ ] Aulayt Plau A. Polizeipräsidium Aachen Im Auftrag Aachen, —* 2043 (Nutze)
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Nutzungsvertrag Zwischen RWE Power AG Auenheimer Straße 27 50129 Bergheim - im folgenden Eigentümer genannt - und dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch Polizeipräsidium Aachen, Trierer Str. 501, 52078 Aachen - im folgenden Nutzer genannt - wird nachstehender Vertrag geschlossen: 1 Der Eigentümer stellt dem Nutzer die Toilettenanlagen an Kraftwerken und Tagebauen, ab dem 19. Juni bis zum 25. Juni 2019 zur Verfügung. Der Eigentümer stellt dem Nutzer die vorgenannten Toilettenanlagen im Rahmen üblicher Entgelte zur Verfügung. Nach Abschluss der Nutzung wird der Eigentümer dem Nutzer seine Leistungen als Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen. Der Eigentümer übernimmt gegenüber dem Nutzer, etwaigen Hilfspersonal oder sonstigen Beauftragten keine Verantwortung und Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art, es sei denn, sie sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Der Nutzer stellt insofern den Eigentümer auch von der Haftung und eventuellen Schadensersatzansprüchen frei. Der Nutzer haftet dem Eigentümer gegenüber für entstandene Schäden an den Toilettenanlagen und für Bedienfehler an der Einrichtung. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vorbringen von Gründen kündigen.
RWE Power AG Polizeipräsidium Aachen Im Auftrag Aachen, / g. 06 4% G Aachen, RE 7073 A (Eigentümer) u (Nutze)
Nutzungsvertrag Zwischen RWE Power AG Auenheimer Straße 27 50129 Bergheim - im folgenden Eigentümer genannt — und dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch Polizeipräsidium Aachen, Trierer Str. 501, 52078 Aachen - im folgenden Nutzer genannt — wird nachstehender Vertrag geschlossen: 1. Der Eigentümer stellt dem Nutzer die Toilettenanlagen an Kraftwerken und Tagebauen, ab dem 19. Juni bis zum 25. Juni 2019 zur Verfügung. Der Eigentümer stellt dem Nutzer die vorgenannten Toilettenanlagen im Rahmen üblicher Entgelte zur Verfügung. Nach Abschluss der Nutzung wird der Eigentümer dem Nutzer seine Leistungen als Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen. Der Eigentümer übernimmt gegenüber dem Nutzer, etwaigem Hilfspersonal oder sonstigen Beauftragten keine Verantwortung und Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art, es sei denn, sie sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Der Nutzer stellt insofern den Eigentümer auch von der Haftung und eventuellen Schadensersatzansprüchen frei. Der Nutzer haftet dem Eigentümer gegenüber für entstandene Schäden an den Toilettenanlagen und für Bedienfehler an der Einrichtung. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vorbringen von Gründen kündigen.
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