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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Variierte Untersuchungsmethodik Avifauna im Rahmen von Windkraftplanungen

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LANDRATSAMT
BREISGAU"
HOCHSCHWARZWALD

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Naturschutz Fachbereich 420
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Peter Jehle
Stadtstraße 3, 79104 Freiburg i. Br.

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Ergebnisvermerk immernummer: 006

Telefon: 0761 2187-4210
Telefax: 0761 2187-74210
E-Mail: peter.jehle@lkbh.de

Sprechzeiten:
Montag - Freitag 08 - 12 Uhr
Mittwoch 14 - 16 Uhr

Ergebnisevermerk des Expertengesprächs Artenschutz zur Festlegung von
Konzentrationszonen im F-Plan

Freiburg, den 25.06.12
Unser Zeichen: 420.2.00-364.5730

Zeitpunkt: 22.06.12, 10.00-13.00 Uhr
Ort Landratsamt BHS, Raum 124
Teilnehmer: s. Teilnehmerliste

Tischvorlage: Diskussionspapier UNB

Anlass des Gesprächstermins war die Fragestellung, mit welchen Prüfmethoden und Erfassungs-
standards die artenschutzrechtlichen Prüfungen für die Ausweisung von WEA auf F-Plan Ebene
soweit abgearbeitet werden können, dass auf der Ebene der konkreten Genehmigungsplanung die
artenschutzrechtlichen Anforderungen bewältigbar sind. Maßgeblich zu beachten sind die aktuel-
len Empfehlungen der LUBW für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten. Die
angekündigten Empfehlungen der LUBW zum Untersuchungsumfang zur Erfassung von Fleder-
mäusen sowie die Karten der Schutzzonen Auerwild der FVA Freiburg sind noch nicht verfügbar.

1. Fledermäuse

Ergebnis fachliche Vorgaben im Landkreis:

Bestandserfassungen der Fledermäuse in den Suchräumen der Konzentrationsflächen Windener-
gie sind auf Ebene der Flächennutzungsplanung sird als Regelfall noch nicht erforderlich. Zur Er-

Zentrale: 0761 2187-0 » www.breisgau-hochschwarzwald.de * poststelle@lIkbh.de + Secure E-Mail: epost@lkbh.de
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau + BLZ: 680 501 01 - KTO: 2100 355 + IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 + BIC: FRSPDE66
Postbank Karlsruhe + BLZ: 660 100 75 + KTO: 3727 758 + IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 + BIC: PBNKDEFF
1

mittlung der Relevanz und Betroffenheit von Fledermäusen sind auf Ebene des FNP folgende qua-
lifizierte Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen:

e  Datenrecherche (z.B. Datenbank AGF)

e Darstellung und Analyse bekannter Fundorte und potentieller Vorkommen

e  _Habitat- und Verbreitungsmodellierung zur Abschätzung von Vorkommen mit Schwerpunkt
Betrachtung windkraftempfindlicher Fledermausarten. Geländebegehungen sind erforder-
lich.

e _ Vorläufige Wirkungsanalyse auf der Grundlage der Habitatmodellierung

e_ FFH-Vorprüfung für relevante Arten in FFH-Gebieten.

> Aussagen zu:

e Relevanz, Betroffenheit (Wirkung) und ggf. Darstellung von Tabu-/Problemflächen,
e  \Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen,
e notwendigen vertiefenden Untersuchungen auf Antragsebene.

Auf der Ebene der konkreten Genehmigungsplanung sind i.d.R. vertiefende Arterfassungen der
Fledermäuse durchzuführen (Fachgrundlagen: Vorgaben Empfehlungen LUBW).

2. Vögel
Ergebnis fachliche Vorgaben im Landkreis:

Aktuelle Aufnahmen windkraftempfindlicher Vogelarten im Gelände sind zwingend erforderlich, es
wird aber eine gegenüber den Empfehlungen der LUBW abgestufte iterative Vorgehensweise als
zielführend erachtet. Hierbei spielen neben Erfassungsstandards Habitat- bzw. Landschaftsmodel-
lierungen eine zentrale Rolle. Die im Gespräch diskutierten und seitens der UNB als Mindeststan-
dards anzusehenden Methoden sind zwischenzeitlich in einem Arbeitspapier des für faktorgrün
arbeitenden Gutachterbüro ABL aus Freiburg zusammengefasst und konkretisiert worden („Vorge-
schlagene Vorgehensweise der Artenschutzerhebungen Vögel bei FNP Verfahren Windkraft für
den Naturraum Schwarzwald unter Berücksichtigung der LUBW-Erfassungshinweise“, I. Harry,
ABL-Freiburg). Darin sind dezidierte Methodenstandards sowie für die Bewertung eine „Ampelre-
gelung“ benannt.

Mit der Anwendung der Methodenstandards sind folgende zu beachtende Hinweise von Bedeu-
tung:
2

e Bei der vorgeschlagenen Untersuchungsmethodik handelt es sich um Mindeststandards,
im Einzelfall kann ein höherer Aufwand erforderlich sein (gutachterliche Einschätzung)!

e  Avifaunistische Erhebungen sind auch im konkreten Genehmigungsverfahren erforderlich

(Brutvogelerfassungen im unmittelbaren Umfeld des Standorts, ggf. Nacherhebungen wind-
kraftempfindlicher Arten zur Berücksichtigung veränderter Brutplätze und Aktionsräume).

/

z.K. Herr Hasenfratz FrauKoch Frau Betting-Nage/

Jehle

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z.d.A. 364.5730

420..2.00 416.08.

W:\FB420\JehlePe\Winword\364.573 Windkraftanlage\Ergebnisvermerk Bespr. WEA vs artenschutzrechtliche Prüfung v 250612.doc
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Teilnehmerliste Besprechung Artenschutz, 22.06.2012, 10.00 Uhr, LRA Zi 124

Name, Büro, Dienststelle Adresse, Mail
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