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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Variierte Untersuchungsmethodik Avifauna im Rahmen von Windkraftplanungen“
LANDRATSAMT BREISGAU" HOCHSCHWARZWALD Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Naturschutz Fachbereich 420 Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Peter Jehle Stadtstraße 3, 79104 Freiburg i. Br. i Zi Oo Ergebnisvermerk immernummer: 006 Telefon: 0761 2187-4210 Telefax: 0761 2187-74210 E-Mail: peter.jehle@lkbh.de Sprechzeiten: Montag - Freitag 08 - 12 Uhr Mittwoch 14 - 16 Uhr Ergebnisevermerk des Expertengesprächs Artenschutz zur Festlegung von Konzentrationszonen im F-Plan Freiburg, den 25.06.12 Unser Zeichen: 420.2.00-364.5730 Zeitpunkt: 22.06.12, 10.00-13.00 Uhr Ort Landratsamt BHS, Raum 124 Teilnehmer: s. Teilnehmerliste Tischvorlage: Diskussionspapier UNB Anlass des Gesprächstermins war die Fragestellung, mit welchen Prüfmethoden und Erfassungs- standards die artenschutzrechtlichen Prüfungen für die Ausweisung von WEA auf F-Plan Ebene soweit abgearbeitet werden können, dass auf der Ebene der konkreten Genehmigungsplanung die artenschutzrechtlichen Anforderungen bewältigbar sind. Maßgeblich zu beachten sind die aktuel- len Empfehlungen der LUBW für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten. Die angekündigten Empfehlungen der LUBW zum Untersuchungsumfang zur Erfassung von Fleder- mäusen sowie die Karten der Schutzzonen Auerwild der FVA Freiburg sind noch nicht verfügbar. 1. Fledermäuse Ergebnis fachliche Vorgaben im Landkreis: Bestandserfassungen der Fledermäuse in den Suchräumen der Konzentrationsflächen Windener- gie sind auf Ebene der Flächennutzungsplanung sird als Regelfall noch nicht erforderlich. Zur Er- Zentrale: 0761 2187-0 » www.breisgau-hochschwarzwald.de * poststelle@lIkbh.de + Secure E-Mail: epost@lkbh.de Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau + BLZ: 680 501 01 - KTO: 2100 355 + IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 + BIC: FRSPDE66 Postbank Karlsruhe + BLZ: 660 100 75 + KTO: 3727 758 + IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 + BIC: PBNKDEFF
mittlung der Relevanz und Betroffenheit von Fledermäusen sind auf Ebene des FNP folgende qua- lifizierte Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen: e Datenrecherche (z.B. Datenbank AGF) e Darstellung und Analyse bekannter Fundorte und potentieller Vorkommen e _Habitat- und Verbreitungsmodellierung zur Abschätzung von Vorkommen mit Schwerpunkt Betrachtung windkraftempfindlicher Fledermausarten. Geländebegehungen sind erforder- lich. e _ Vorläufige Wirkungsanalyse auf der Grundlage der Habitatmodellierung e_ FFH-Vorprüfung für relevante Arten in FFH-Gebieten. > Aussagen zu: e Relevanz, Betroffenheit (Wirkung) und ggf. Darstellung von Tabu-/Problemflächen, e \Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen, e notwendigen vertiefenden Untersuchungen auf Antragsebene. Auf der Ebene der konkreten Genehmigungsplanung sind i.d.R. vertiefende Arterfassungen der Fledermäuse durchzuführen (Fachgrundlagen: Vorgaben Empfehlungen LUBW). 2. Vögel Ergebnis fachliche Vorgaben im Landkreis: Aktuelle Aufnahmen windkraftempfindlicher Vogelarten im Gelände sind zwingend erforderlich, es wird aber eine gegenüber den Empfehlungen der LUBW abgestufte iterative Vorgehensweise als zielführend erachtet. Hierbei spielen neben Erfassungsstandards Habitat- bzw. Landschaftsmodel- lierungen eine zentrale Rolle. Die im Gespräch diskutierten und seitens der UNB als Mindeststan- dards anzusehenden Methoden sind zwischenzeitlich in einem Arbeitspapier des für faktorgrün arbeitenden Gutachterbüro ABL aus Freiburg zusammengefasst und konkretisiert worden („Vorge- schlagene Vorgehensweise der Artenschutzerhebungen Vögel bei FNP Verfahren Windkraft für den Naturraum Schwarzwald unter Berücksichtigung der LUBW-Erfassungshinweise“, I. Harry, ABL-Freiburg). Darin sind dezidierte Methodenstandards sowie für die Bewertung eine „Ampelre- gelung“ benannt. Mit der Anwendung der Methodenstandards sind folgende zu beachtende Hinweise von Bedeu- tung:
e Bei der vorgeschlagenen Untersuchungsmethodik handelt es sich um Mindeststandards, im Einzelfall kann ein höherer Aufwand erforderlich sein (gutachterliche Einschätzung)! e Avifaunistische Erhebungen sind auch im konkreten Genehmigungsverfahren erforderlich (Brutvogelerfassungen im unmittelbaren Umfeld des Standorts, ggf. Nacherhebungen wind- kraftempfindlicher Arten zur Berücksichtigung veränderter Brutplätze und Aktionsräume). / z.K. Herr Hasenfratz FrauKoch Frau Betting-Nage/ Jehle 3 z.d.A. 364.5730 420..2.00 416.08. W:\FB420\JehlePe\Winword\364.573 Windkraftanlage\Ergebnisvermerk Bespr. WEA vs artenschutzrechtliche Prüfung v 250612.doc
Teilnehmerliste Besprechung Artenschutz, 22.06.2012, 10.00 Uhr, LRA Zi 124 Name, Büro, Dienststelle Adresse, Mail 12 Ihr dausse-2, Ritto Pag Kirsten Stmonsen, oT OR6 7 £ ff) 22 as” imonken Lıll Gorla lf Sıhrcsn &tUÜ-on (rme.de an Fein MuLk- bunukıncına 8 fnut. Me "Cstfgee . / Ir lbEnAr.42,39102 FR Sudı E Gldy zehlivce@gwmx. de anne & fehlen Ta os MN vniethaner & fahrorgruenp (bo Kal AHA Bun Ya oa gras. Fruh Wichwrauu Büro AR WICHMAND D ARL-FREIBURA. DE \ ur ws vu N. var ALL Han Hau. oh Biss’ sc. Msl, I bwl. ih pf- bulcde