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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Variierte Untersuchungsmethodik Avifauna im Rahmen von Windkraftplanungen“
Vorgeschlagene Vorgehensweise _der Artenschutzerhebungen Vögel bei FNP- Verfahren Windkraft für den Naturraum Schwarzwald unter Berücksichtigung der LUBW-Erfassungshinweise Ingmar Harry, ABL Freiburg Erhebungsmodus: Allgemeines: Im Folgenden wird eine Mindestmethode vorgeschlagen, im Einzelfall kann ein höherer Aufwand sinnvoll sein. Auf aktuelle Aufnahmen kann nur verzichtet werden, wenn aus den letzten 5 Jahren entsprechende Daten aus dem gesamten Gebiet mit gleicher Methode vorliegen (dies ist ge- nerell nicht zu erwarten). «e Ermittlung der aktuellen Revierzentren und Aktionsräumen windkraftsensibler Arten über 6 Er- hebungsdurchgänge (meist März bis Ende Juli, gutachterliche Entscheidung) mit Fixpunktbe- obachtungen (mindestens 2 Fixpunkte pro potenzieller Zone, je 3 Stunden pro Fixpunkt und Begang, ein Überblick über alle Bereiche der Zone muß gewährleistet sein, d.h. im Einzelfall ist eine erheblich höhere Anzahl von Fixpunkten notwendig!). Eintragung sämtlicher Beobach- tungen und genaue Eintragung von Flugbewegungen (inkl. Verhaltensbeobachtungen). Ggf. zusätzliche Begehung für Wanderfalke und v.a. Uhu notwendig (aufgrund Phänologie, Tages- zeitenaktivität). Aufgrund der Reliefenergie und großen Walgebieten kann es vorkommen, dass von starren Fixpunkten (3 Stunden an einem Punkt) zu mobilen Fixpunkten (3 Stunden in einem kleinen Bereich mit Bewegung, der eine Übersicht eines gesamten Hanges garan- tiert) übergegangen werden muß - dies darf aber nicht zu einer Verkürzung der Gesamtbeo- bachtungszeit führen. e Datenrecherche zu Revierzentren windkraftsensibler Arten « Auswertung der Landschaftsausstattung zur Bewertung der Habitatnutzung (Landschaftsanaly- se: Verteilung Offenland/Wald/Kahlschläge, wo sind Ökotone, daraus Ableitung über Nah- rungsräume, Aktionszentren, Rastvogelzentren). U.a. ist die Nähe zu waldfreien Flächen für Aktivitätszentren entscheidend. Landschaftliche Strukturen geben gute Auskunft über poten- zielle Artvorkommen und Nutzungsschemata. e Abschätzung von Zugvogelkonzentrationszonen: Zugvogelkonzentrationsräume zunächst über Topografie anhand von Höhenmodellen auswerten, möglichst Rücksprache mit Ornithologen vor Ort halten. Geländeerhebungen nur notwendig, wenn aufgrund dieser Vorarbeiten ein Konzentrationsraum zu erwarten ist. e Abschätzen von Rastvogelkonzentrationsräumen: Auswertung vorhandener Daten und Einbe- ziehen der Landschaftsbildanalyse. Erhebung nur notwendig, falls Daten vorliegen oder auf- grund des Landschaftsbildes windkraftsensible Arten zu erwarten sind (evtl. Raubwürger, be- kannte Massenschlafplätze Bergfink überprüfen, Greifvögel) Ziel der Erhebungen / Hinweise zur Auswertung: Generell ist die FNP-Planung Windkraft eine schwarz-weiß-Planung; dabei sollen geeignete Bereiche und Tabuzonen zur Windkraftnutzung herausgearbeitet werden. Eine konkrete Standortplanung nach BImSch-Verfahren soll nur in geeigneten Bereichen stattfinden. Dies ist bei der Auswertung zu be- rücksichtigen und Tabuzonen sind demnach zu erarbeiten. Allerdings gibt es zwei Probleme, die dabei entstehen: - Brutplätze und Aktionsräume verändern sich von Jahr zu Jahr (z.B. Wechselhorste, unter- schiedliche Nahrungsverfügbarkeit). - Es kann sein, dass sich in einer Konzentrationszone Teilbereiche spätestens im BImSch- Verfahren als problematisch erweisen. Besonders bei größeren Konzentrationszonen ist so eine Situation zu erwarten. Avifaunistische Erhebungen sind im BImSch-Verfahren entsprechend zwingend nötig, „Weiß‘-Flächen
können sich dann in Einzelfällen doch noch als problematisch und ggf. nicht umsetzbar erweisen. Es wird daher geraten, eine 3-stufige Bewertung („Ampelschema“) im FNP durchzuführen. Rot sind dabei Tabuzonen, die im FNP nicht als Windkraftstandorte ausgewiesen werden. Gelbe Zonen sind nicht Tabubereiche, werden aber als mäßig kritisch bis eher kritisch angesehen. Grüne Zonen weisen (aktuell) keine artenschutzrechtlichen Konflikte auf. Diese dreistufige Bewertung erleichtert bei der späteren Anlagenplanung die Standortauswahl: wäh- rend nur rote Flächen Tabuzonen sind kann ein Projektierer bei den Nicht-Tabu-Bereichen (gelb und grün) noch unterrscheiden, wo eher artenschutzrechtliche Konflikte auftauchen und daher mit einer größeren Untersuchungstiefe und dem Verlust von Teilflächen zu rechnen ist. Die Einstufung zu den 3 Gruppen obliegt der gutachterlichen Praxis und kann nicht generalisiert wer- den, Abweichungen im Einzelfall können sinnvoll sein. Es soll zudem noch eine Konretisierung von der LUBW für die Auswertung erarbeitet werden, welche die Kriterien verschiebt. Möglicherweise ist bei der Bewertung eine (große) windhöffige Fläche dabei in mehrere Teilflächen aufzuteilen, um Un- terschiede zwischen den Teilflächen herauszuarbeiten (jede Teilfläche wird dann als separate Kon- zentrationszone bewertet). Es wird nochmals betont, dass gerade für eine langfristige Einschätzung die Landschaftsanalyse ein wichtiges Instrument ist. Im Folgenden sollen Hinweise gegeben werden, wie eine Aufteilung aussehen kann (Bezug sind windkraftsensible Arten sensu LUBW-Liste). Rot: Tabubereich aufgrund artenschtuzrechtlicher Konflikte, Schwarz-Fläche des FNP Gelb: kein Tabubereich (weiß- Fläche des FNP), aber Konfliktpotenzial vorhan- den. Erhöhter Aufwand im BImSch-Verfahren anzu- nehmen. Verlust von Flä- chen im BimSch- Verfahren wahrscheinlich . Mit der o.g. Methode wurden mindestens 3 Revier- zentren/ Horststandorte (bedeutsame Nahrungs- räume und Flugkorridore) der Konzentrationszo- ne inkl. 1km-Umpgriff ermittelt, oder . mit der o.g. Methode wurden 1-2 Revierzentren / Horststandorte innerhalb der Zone / des Bereichs inkl. 1km-Umpgriff ermittelt, zudem wird der wind- höffige Bereich als Nahrungsraum bzw. Flugkor- ridor regelmäßig benutzt, oder . es befindet sich mindestens ein Revierzentrum / Horststandort in der Konzentrationszone (also nicht Betrachtung des 1km-Puffers), oder . es wurde zwar kein Revierzentrum registriert, der windhöffige Bereich wird allerdings häufig als Nahrungsraum bzw. Flugkorridor genutzt, oder . es handelt sich bei dem Raum um einen Vogel- zugkonzentrationsraum von überregionaler Be- deutung . Es befindet sich mindestens ein Revierzentrum / Horststandort im 1km-Umgriff der Fläche, aber nicht in der Konzentrationszone, oder . kein Revierzentrum / Horststandort, aber mehrere Überflüge im windhöffigen Bereich verzeichnet, oder . mit der o.g. Methode bzw. bei der Datenrecherche wurden angrenzende Revierzentren oder Aktivi- tätszentren im erweiterten Prüfbereich (i.d.R. 4km) ermittelt (siehe Tabelle 1, Spalte 5, im LUBW-Methodenpapier), oder . keine Revierzentren, höchstens vereinzelte Über- flüge, aber Landschaftsanalyse deutet darauf hin, dass in anderen Jahren mit Konflikten zu rechnen ist (strukturreiche Landschaft, viel Offen- land im windhöffigen Bereich
Konzentrationszonen oder | Keine Revierzentren im 1km-Umygriff, höchstens vereinzelt Bereiche von Konzentrati- | Überflüge im windhöffigen Bereich (davon keiner in Höhe onszonen ohne arten- der Rotoren), Landschaftsanalyse deutet nicht auf Konflik- schutzrechtliche Konflikte | te in anderen Jahren hin (Weiß-Fläche des FNP).