2.Bescheid.Anlage3

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

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ELVA-Vorgangsnummer:

Az.: 615-71711-5/5 Berlin, 11.06.2020
Bear EEE App:
1. Frau AL

über

Herrn Car

mit der Bitte um Zustimmung

Betr: Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2
hier: Veröffentlichung der Bekanntmachung für ein Sonderprogramm zur
Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter
Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Anlg: 1

2. Vermerk

Das Kabinett hat am 8. Mai 2020 ein Programm zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung

beschlossen. Dieser Beschluss wird mit der in der Anlage beigefügten Förderbekanntmachung

umgesetzt, mit der die klinische Impfstoffentwicklung der Phasen I-III, die frühzeitige

Ausweitung der Herstellungs- und Abfüllkapazitäten sowie die Ausweitung der Kapazitäten

der klinischen Prüfung in Deutschland gefördert werden. Antragsberechtigt sind

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mit entsprechenden Projekten bis 31.12.2021

gefördert werden können. Die Förderbekanntmachung ist mit BMG, BMWi und BMF

abgestimmt, das Einvernehmen des BMF zu zwei von drei „ Aspekten (Initialzahlung und __—{ Gelöscht: drei )
Patentkosten), bei denen von den NKBF abgewichen wird, liegt vor._Bezüglich des

vorgezogenen Maßnahmenbegi ebenfalls Abweich hat BMF kein Einvernehmen

erteilt. BMF empfiehlt, auch zur Vermeidung von Verzöge en, im Zusamme mit der

Förderrichtlinie notwendige Entscheidungen in Anwend von Ziff. 1.3 VV zu $ 44 BHO

vorzunehmen. Danach kann das BMBF Ausnahmen im Einzelfall zulassen (Ziff. 1.3 Satz 2 zu $
44 BHO). Der BRH hatte im Vorfeld geäußert, dass seines Erachtens hierzu ein Einvernehmen

des BMF erforderlich sei. Dieser Punkt wird in der abschließenden Befass des BRH vor Gelöscht: wäre )
Veröffentlichung nochmals zu thematisieren sein.

Der Finanzbedarf für die Fördermaßnahme wird mit insgesamt bis zu 750 Mio. Euro

veranschlagt (450 Mio. Euro in 2020, 300 Mio. Euro in 2021) und ist im Titel 3004/68530

Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft eingeplant. Die Einwilligung des BMF in

die Deckung eines entsprechenden Mehrbedarfs an Ausgaben und

Verpflichtungsermächtigungen des BMBF aus der Globalen Mehrausgabe im Kapitel 6002

Titel 971 07 wurde mit Schreiben vom 28.05.2020 erteilt.

Die Förderrichtlinie ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der

Bundesregierung. Aufgrund ihres großen finanziellen Umfangs wird bei der geplanten
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-2- Evaluierung des Rahmenprogramms ein besonderes Augenmerk auf die Förderrichtlinie gelegt werden. 3. Wv.: 615 111           Z14 4. Kopien 600, 111, Z14 5. z.Vg.
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