2.Bescheid.Anlage3
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“
ELVA-Vorgangsnummer: Az.: 615-71711-5/5 Berlin, 11.06.2020 Bear EEE App: 1. Frau AL über Herrn Car mit der Bitte um Zustimmung Betr: Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 hier: Veröffentlichung der Bekanntmachung für ein Sonderprogramm zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 Anlg: 1 2. Vermerk Das Kabinett hat am 8. Mai 2020 ein Programm zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung beschlossen. Dieser Beschluss wird mit der in der Anlage beigefügten Förderbekanntmachung umgesetzt, mit der die klinische Impfstoffentwicklung der Phasen I-III, die frühzeitige Ausweitung der Herstellungs- und Abfüllkapazitäten sowie die Ausweitung der Kapazitäten der klinischen Prüfung in Deutschland gefördert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mit entsprechenden Projekten bis 31.12.2021 gefördert werden können. Die Förderbekanntmachung ist mit BMG, BMWi und BMF abgestimmt, das Einvernehmen des BMF zu zwei von drei „ Aspekten (Initialzahlung und __—{ Gelöscht: drei ) Patentkosten), bei denen von den NKBF abgewichen wird, liegt vor._Bezüglich des vorgezogenen Maßnahmenbegi ebenfalls Abweich hat BMF kein Einvernehmen erteilt. BMF empfiehlt, auch zur Vermeidung von Verzöge en, im Zusamme mit der Förderrichtlinie notwendige Entscheidungen in Anwend von Ziff. 1.3 VV zu $ 44 BHO vorzunehmen. Danach kann das BMBF Ausnahmen im Einzelfall zulassen (Ziff. 1.3 Satz 2 zu $ 44 BHO). Der BRH hatte im Vorfeld geäußert, dass seines Erachtens hierzu ein Einvernehmen des BMF erforderlich sei. Dieser Punkt wird in der abschließenden Befass des BRH vor Gelöscht: wäre ) Veröffentlichung nochmals zu thematisieren sein. Der Finanzbedarf für die Fördermaßnahme wird mit insgesamt bis zu 750 Mio. Euro veranschlagt (450 Mio. Euro in 2020, 300 Mio. Euro in 2021) und ist im Titel 3004/68530 Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft eingeplant. Die Einwilligung des BMF in die Deckung eines entsprechenden Mehrbedarfs an Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des BMBF aus der Globalen Mehrausgabe im Kapitel 6002 Titel 971 07 wurde mit Schreiben vom 28.05.2020 erteilt. Die Förderrichtlinie ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung. Aufgrund ihres großen finanziellen Umfangs wird bei der geplanten
-2- Evaluierung des Rahmenprogramms ein besonderes Augenmerk auf die Förderrichtlinie gelegt werden. 3. Wv.: 615 111 Z14 4. Kopien 600, 111, Z14 5. z.Vg.